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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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als ihnen selbsten seyn zu statten kommen/ und vonnöhten gewesen zu ihrer eigenen Gnugthuung und Bezahlung eigener Schuld: über diese Schatz-Kammer nun hat der Pabst den Schlüssel/ und eignet diese überflüssige Gnugthuung Christi und der Heiligen seinen glaubigen Unterthanen zu/ als ein getreuer Haußhalter Christi/ damit sie ihnen zur Gnugthuung für ihre Sünde zu gute kommen/ und zum Nutzen angewendet werden: und diß ist der also genannte Ablaß.

Antwort. Es weiß die H. Schrifft von keinem anderen Schatz oder Schatz-Kammer/ als nur von der/ darvon S. Petrus spricht: Ihr seyd nicht mit vergänglichen Silber oder Gold erlöset: sondern mit dem theuren Bluth Christi. I. Pet. I. v. 18. Dieser ist der eintzige Schatz/ welcher weilen er unendlich ist/ so ist es vergebens/ daß man die Gnugthuung der Jungfrauen Mariä/ der Martyrer/ Beichtiger/ Jungfrauen/ Mönchen sc. solte hinzu thun/ und zum Behülff nehmen/ und ist diß nur eine dem unendlichen Verdienst Christi nachtheilige Lästerung. Zudem/ weilen die Verdiensten Mariä und anderer Heiligen nicht unendlich seyen/ so werden selbige durch den so viele Jahr hindurch so vielen tausent Sünderen ertheilten Ablaß wohl endlich gantz erschöpffet und ausgeleert seyen/ daß also heutiges Tages solcher Verdiensten der Heiligen kein Mensch mehr hat zugeniessen/ oder sich darauf zu steuren. Summa gleich wie die kluge Jungfrauen Matth. 25. kein Oel zu viel hatten anderen mit zu theilen/ so werden wir auch von der Gnugthuung der Heiligen nichts nehmen können: sondern bloß von dem Schatz der Verdiensten Christi uns bereichen müssen.

II. Es stehet aber in dem Apostolischen Symbolo oder Glaubens-Bekantnüß: Ich glaube eine heilige allgemeine Kirche/ Gemeinschafft der Heiligen. Durch diese Gemeinschaft kan ja nichts anders verstanden werder/ als die Gemeinschafft der Gnugthuung/ da einer dem andern seine überflüssige Gnugthuung zueignet.

Antwort. Wann ihr sägtet/ durch diese Gemeinschafft werde verstanden die Gemeinschafft des Gebehts/ so unter den Christ-glaubigen üblich ist/ wie auch die Gemeinschafft der Verdiensten Christi in seiner Kirchen/ so redetet ihr mit einem Christlichen Gemüht: daß aber durch diese Gemeinschafft solle verstanden werden die Mittheilung der Verdiensten und Gnugthuung/ dardurch ein selbst-bedürfftiger Mensch dem andern den Uberfluß seiner Verdiensten solle mittheilen/ solches ist die aller lästerlichste Verschimpffung Christi / so unter der Sonnen mag erfunden werden.

III. Es verstehen die Evangelischen nicht/ worinnen der Ablaß/ und Gewalt des Pabstes / selbigen den Todten und Lebendigen zu ertheilen/ eigentlich bestehe/ und sich bewende: dann sie bilden ihnen ein/ wann der Pabst einem ertheilet einen Ablaß von etlich hundert / ja mehr Jahren/ als vielleicht die Welt und das Fegfeur in ihrem Wesen bestehen werden / so seye und heisse es so viel/ als das eine solche Seele so viel hundert Jahren hätte müssen im Fegfeur sitzen und schwitzen/ und durch den Ablaß seye diese Straffe richtig abgemacht: nein/ solche Meynung und Bewantnüß hat es nicht/ sondern der Ablaß von etlich hundert Jahren ist nichts anders/ als das die Gnugthuung Christi und der Heiligen einem solchen durch den Ablaß zu theil und zugeeignet werden in solcher Maaß/ als sie ihm zu theil und zugeeignet würden geworden seyen/ wann ein solcher selbsten und persöhnlich so viel hundert Jahr/ die in der ersten Christenheit gebräuchige Abbüssung oder Kirchen-Buß würcklich hätte auf sich genommen/ und vollzogen: und gleich wie von der Kürtze und von der Länge der Zeit/ da die Buß-Wercke gemäß der alten Kirchen-Satzung wurden fürgenommen die Buß den Unterschied der Nahmen herleitete/ und die Buß von sieben Jahren genennet wurde Septena, die Buß von viertzig-tägigen

als ihnen selbsten seyn zu statten kommen/ und vonnöhten gewesen zu ihrer eigenen Gnugthuung und Bezahlung eigener Schuld: über diese Schatz-Kammer nun hat der Pabst den Schlüssel/ und eignet diese überflüssige Gnugthuung Christi und der Heiligen seinen glaubigen Unterthanen zu/ als ein getreuer Haußhalter Christi/ damit sie ihnen zur Gnugthuung für ihre Sünde zu gute kommen/ und zum Nutzen angewendet werden: und diß ist der also genannte Ablaß.

Antwort. Es weiß die H. Schrifft von keinem anderen Schatz oder Schatz-Kammer/ als nur von der/ darvon S. Petrus spricht: Ihr seyd nicht mit vergänglichen Silber oder Gold erlöset: sondern mit dem theuren Bluth Christi. I. Pet. I. v. 18. Dieser ist der eintzige Schatz/ welcher weilen er unendlich ist/ so ist es vergebens/ daß man die Gnugthuung der Jungfrauen Mariä/ der Martyrer/ Beichtiger/ Jungfrauen/ Mönchen sc. solte hinzu thun/ und zum Behülff nehmen/ und ist diß nur eine dem unendlichen Verdienst Christi nachtheilige Lästerung. Zudem/ weilen die Verdiensten Mariä und anderer Heiligen nicht unendlich seyen/ so werden selbige durch den so viele Jahr hindurch so vielen tausent Sünderen ertheilten Ablaß wohl endlich gantz erschöpffet und ausgeleert seyen/ daß also heutiges Tages solcher Verdiensten der Heiligen kein Mensch mehr hat zugeniessen/ oder sich darauf zu steuren. Summa gleich wie die kluge Jungfrauen Matth. 25. kein Oel zu viel hatten anderen mit zu theilen/ so werden wir auch von der Gnugthuung der Heiligen nichts nehmen können: sondern bloß von dem Schatz der Verdiensten Christi uns bereichen müssen.

II. Es stehet aber in dem Apostolischen Symbolo oder Glaubens-Bekantnüß: Ich glaube eine heilige allgemeine Kirche/ Gemeinschafft der Heiligen. Durch diese Gemeinschaft kan ja nichts anders verstanden werder/ als die Gemeinschafft der Gnugthuung/ da einer dem andern seine überflüssige Gnugthuung zueignet.

Antwort. Wann ihr sägtet/ durch diese Gemeinschafft werde verstanden die Gemeinschafft des Gebehts/ so unter den Christ-glaubigen üblich ist/ wie auch die Gemeinschafft der Verdiensten Christi in seiner Kirchen/ so redetet ihr mit einem Christlichen Gemüht: daß aber durch diese Gemeinschafft solle verstanden werden die Mittheilung der Verdiensten und Gnugthuung/ dardurch ein selbst-bedürfftiger Mensch dem andern den Uberfluß seiner Verdiensten solle mittheilen/ solches ist die aller lästerlichste Verschimpffung Christi / so unter der Sonnen mag erfunden werden.

III. Es verstehen die Evangelischen nicht/ worinnen der Ablaß/ und Gewalt des Pabstes / selbigen den Todten und Lebendigen zu ertheilen/ eigentlich bestehe/ und sich bewende: dann sie bilden ihnen ein/ wann der Pabst einem ertheilet einen Ablaß von etlich hundert / ja mehr Jahren/ als vielleicht die Welt und das Fegfeur in ihrem Wesen bestehen werden / so seye und heisse es so viel/ als das eine solche Seele so viel hundert Jahren hätte müssen im Fegfeur sitzen und schwitzen/ und durch den Ablaß seye diese Straffe richtig abgemacht: nein/ solche Meynung und Bewantnüß hat es nicht/ sondern der Ablaß von etlich hundert Jahren ist nichts anders/ als das die Gnugthuung Christi und der Heiligen einem solchen durch den Ablaß zu theil und zugeeignet werden in solcher Maaß/ als sie ihm zu theil und zugeeignet würden geworden seyen/ wann ein solcher selbsten und persöhnlich so viel hundert Jahr/ die in der ersten Christenheit gebräuchige Abbüssung oder Kirchen-Buß würcklich hätte auf sich genommen/ und vollzogen: und gleich wie von der Kürtze und von der Länge der Zeit/ da die Buß-Wercke gemäß der alten Kirchen-Satzung wurden fürgenommen die Buß den Unterschied der Nahmen herleitete/ und die Buß von sieben Jahren genennet wurde Septena, die Buß von viertzig-tägigen

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        <p>II. Es stehet aber in dem Apostolischen Symbolo oder Glaubens-Bekantnüß: Ich glaube eine            heilige allgemeine Kirche/ Gemeinschafft der Heiligen. Durch diese Gemeinschaft kan ja            nichts anders verstanden werder/ als die Gemeinschafft der Gnugthuung/ da einer dem            andern seine überflüssige Gnugthuung zueignet.</p>
        <p>Antwort. Wann ihr sägtet/ durch diese Gemeinschafft werde verstanden die Gemeinschafft            des Gebehts/ so unter den Christ-glaubigen üblich ist/ wie auch die Gemeinschafft der            Verdiensten Christi in seiner Kirchen/ so redetet ihr mit einem Christlichen Gemüht: daß            aber durch diese Gemeinschafft solle verstanden werden die Mittheilung der Verdiensten und            Gnugthuung/ dardurch ein selbst-bedürfftiger Mensch dem andern den Uberfluß seiner            Verdiensten solle mittheilen/ solches ist die aller lästerlichste Verschimpffung Christi           / so unter der Sonnen mag erfunden werden.</p>
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[56/0356] als ihnen selbsten seyn zu statten kommen/ und vonnöhten gewesen zu ihrer eigenen Gnugthuung und Bezahlung eigener Schuld: über diese Schatz-Kammer nun hat der Pabst den Schlüssel/ und eignet diese überflüssige Gnugthuung Christi und der Heiligen seinen glaubigen Unterthanen zu/ als ein getreuer Haußhalter Christi/ damit sie ihnen zur Gnugthuung für ihre Sünde zu gute kommen/ und zum Nutzen angewendet werden: und diß ist der also genannte Ablaß. Antwort. Es weiß die H. Schrifft von keinem anderen Schatz oder Schatz-Kammer/ als nur von der/ darvon S. Petrus spricht: Ihr seyd nicht mit vergänglichen Silber oder Gold erlöset: sondern mit dem theuren Bluth Christi. I. Pet. I. v. 18. Dieser ist der eintzige Schatz/ welcher weilen er unendlich ist/ so ist es vergebens/ daß man die Gnugthuung der Jungfrauen Mariä/ der Martyrer/ Beichtiger/ Jungfrauen/ Mönchen sc. solte hinzu thun/ und zum Behülff nehmen/ und ist diß nur eine dem unendlichen Verdienst Christi nachtheilige Lästerung. Zudem/ weilen die Verdiensten Mariä und anderer Heiligen nicht unendlich seyen/ so werden selbige durch den so viele Jahr hindurch so vielen tausent Sünderen ertheilten Ablaß wohl endlich gantz erschöpffet und ausgeleert seyen/ daß also heutiges Tages solcher Verdiensten der Heiligen kein Mensch mehr hat zugeniessen/ oder sich darauf zu steuren. Summa gleich wie die kluge Jungfrauen Matth. 25. kein Oel zu viel hatten anderen mit zu theilen/ so werden wir auch von der Gnugthuung der Heiligen nichts nehmen können: sondern bloß von dem Schatz der Verdiensten Christi uns bereichen müssen. II. Es stehet aber in dem Apostolischen Symbolo oder Glaubens-Bekantnüß: Ich glaube eine heilige allgemeine Kirche/ Gemeinschafft der Heiligen. Durch diese Gemeinschaft kan ja nichts anders verstanden werder/ als die Gemeinschafft der Gnugthuung/ da einer dem andern seine überflüssige Gnugthuung zueignet. Antwort. Wann ihr sägtet/ durch diese Gemeinschafft werde verstanden die Gemeinschafft des Gebehts/ so unter den Christ-glaubigen üblich ist/ wie auch die Gemeinschafft der Verdiensten Christi in seiner Kirchen/ so redetet ihr mit einem Christlichen Gemüht: daß aber durch diese Gemeinschafft solle verstanden werden die Mittheilung der Verdiensten und Gnugthuung/ dardurch ein selbst-bedürfftiger Mensch dem andern den Uberfluß seiner Verdiensten solle mittheilen/ solches ist die aller lästerlichste Verschimpffung Christi / so unter der Sonnen mag erfunden werden. III. Es verstehen die Evangelischen nicht/ worinnen der Ablaß/ und Gewalt des Pabstes / selbigen den Todten und Lebendigen zu ertheilen/ eigentlich bestehe/ und sich bewende: dann sie bilden ihnen ein/ wann der Pabst einem ertheilet einen Ablaß von etlich hundert / ja mehr Jahren/ als vielleicht die Welt und das Fegfeur in ihrem Wesen bestehen werden / so seye und heisse es so viel/ als das eine solche Seele so viel hundert Jahren hätte müssen im Fegfeur sitzen und schwitzen/ und durch den Ablaß seye diese Straffe richtig abgemacht: nein/ solche Meynung und Bewantnüß hat es nicht/ sondern der Ablaß von etlich hundert Jahren ist nichts anders/ als das die Gnugthuung Christi und der Heiligen einem solchen durch den Ablaß zu theil und zugeeignet werden in solcher Maaß/ als sie ihm zu theil und zugeeignet würden geworden seyen/ wann ein solcher selbsten und persöhnlich so viel hundert Jahr/ die in der ersten Christenheit gebräuchige Abbüssung oder Kirchen-Buß würcklich hätte auf sich genommen/ und vollzogen: und gleich wie von der Kürtze und von der Länge der Zeit/ da die Buß-Wercke gemäß der alten Kirchen-Satzung wurden fürgenommen die Buß den Unterschied der Nahmen herleitete/ und die Buß von sieben Jahren genennet wurde Septena, die Buß von viertzig-tägigen

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/356>, abgerufen am 25.11.2024.