Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.zu irren. Im übrigen auf die erwehnte Einrede gründlichen Bescheid und Antwort zu geben/ wann sich einer für einen armen Sünder einstellet/ und sich austrücklich erklärt/ seine begangene Sünden seyen ihm hertzlich leyd/ mit dem Erbieten/ er wölle hinführo durch Hülff und Beystand des Heil. Geistes sein Leben besseren/ ob schon derselbige nicht eben seine Sünde nahmhafftig machet/ so spricht man ihm auf gut Evangelisch die Absolution: das ist/ durch einen darzu rechtmessiger Weise verordneten Priester/ werden einem solchen die Verdiensten Christi zum Trost für gestellet/ und dardurch der rechtfertigender Glaube/ so für GOtt gilt / durch die Gnade Christi/ in dem Hertzen des Sünders erwecket. So hat auch S. Petrus von den drey tausend Juden/ so sich zum Christlichen Glauben bekehrten/ keine sonderbahre Ohren-Beicht/ sondern eine general und hertzliche Bekantnüß ihrer Sündenerfordert: dann er sprach nur bloß: Thut Buß/ und lasse sich ein jeglicher tauffen auf den Nahmen JEsu Christi. Act. 2. v. 38. was dann die Vorbehaltung der Sünden betrifft/ so geht dieselbige gerad auf die unbußfertige Sünder so ihnen über ihre Sünden kein Gewissen machen/ noch darüber Reu gewinnen: denen dann der gnadenreiche Trost des Evangelii mit der Wirckung des rechtfertigenden Glaubens oder verträulichen Zuversicht auf die Verdiensten Christi nicht kan noch muß von dem Priester angemeldet werden: sondern vielmehr mit Verkündigung des Göttlichen Zorns von ihrem sündhafften Wandel und Unbußfertigkeit sollen und müssen werden abgeschreckt. Welche Vorbehaltung nicht soll geübt werden gegen die/ so sich für arme Sünder gebührlich einstellen/ als gegen welche Christus den Löß-Schlüssel zugebrauchen hat anbefohlen. XVIII. Wann der Priester nichts besonders zu urtheilen noch zu richten und zu schlichten hat: sondern nur allein dessen Amt ist die Vergebung der Sünden/ durch die Verdiensten Christi dem bußfertigen Sünder zu verkündigen/ und ihn hierdurch zu trösten: und hingegen den unbußfertigen Sünder mit Verkündigung des Göttlichen Zorns und ewiger Straff zu schrecken/ was bedarff man dann der Priester? massen solches verkündigen könte eben wohl verrichten ein gemeiner Leye/ ein Weib/ ein Unglaubiger/ ja der Teuffel selbsten. Antwort. Wie ihrs verstehet/ so redet ihr darvon. Wann das Verkündigen nur bestünde in den blossen Worten/ und eusserlichem Schall des Priesters oder Predigers/ so hättet ihr gut folgern: nun aber bestehts zugleich in der kräfftigen Wirckung GOttes/ dardurch in dem Hertzen des Bußfertigen Sünders der rechtfertigender Glaube oder vertröstliche Zuversicht auf Christum entweder wird erwecket/ oder/ wann der Sünders schon zuvor gerechtfertiget ist/ der Glaube wird vermehrt und gestärcket: diese Wirckung aber hat GOtt versprochen der Verkündigung oder Absolution der rechtverordneten Evangelischen Priestern: nicht aber einer jeden Verkündigung der gemeinen Leyen/ Weibern/ und Teufflen. XIX. Was thut dann aber ein Evangelischer Priester bey der Beicht/ das ein gemeiner Leye oder Weib nicht thuen und verrichten kan? Antwort. Was thuet ein päbstischer Pfaffe/ das ein gemeiner Leye oder Weib nicht thuen und verrichten kan? Ihr antwortet/ ein päbstischer Priester spricht aus die Wort der Absolution/ darauf GOtt in der Seele des Sünders wircket die eingegossene heiligmachende Gnade/ dardurch der Sünder wird gerechtfertigt. So antworte ich mit besserem Grund in GOttes Wort: ein Evangelischer Priester oder Prediger spricht die Wort der Absolution aus: darauf GOtt in der Seele des reumütigen Sünders wircket den seeligmachenden Glauben/ oder vertröstli- zu irren. Im übrigen auf die erwehnte Einrede gründlichen Bescheid und Antwort zu geben/ wann sich einer für einen armen Sünder einstellet/ und sich austrücklich erklärt/ seine begangene Sünden seyen ihm hertzlich leyd/ mit dem Erbieten/ er wölle hinführo durch Hülff und Beystand des Heil. Geistes sein Leben besseren/ ob schon derselbige nicht eben seine Sünde nahmhafftig machet/ so spricht man ihm auf gut Evangelisch die Absolution: das ist/ durch einen darzu rechtmessiger Weise verordneten Priester/ werden einem solchen die Verdiensten Christi zum Trost für gestellet/ und dardurch der rechtfertigender Glaube/ so für GOtt gilt / durch die Gnade Christi/ in dem Hertzen des Sünders erwecket. So hat auch S. Petrus von den drey tausend Juden/ so sich zum Christlichen Glauben bekehrten/ keine sonderbahre Ohren-Beicht/ sondern eine general und hertzliche Bekantnüß ihrer Sündenerfordert: dann er sprach nur bloß: Thut Buß/ und lasse sich ein jeglicher tauffen auf den Nahmen JEsu Christi. Act. 2. v. 38. was dann die Vorbehaltung der Sünden betrifft/ so geht dieselbige gerad auf die unbußfertige Sünder so ihnen über ihre Sünden kein Gewissen machen/ noch darüber Reu gewinnen: denen dann der gnadenreiche Trost des Evangelii mit der Wirckung des rechtfertigenden Glaubens oder verträulichen Zuversicht auf die Verdiensten Christi nicht kan noch muß von dem Priester angemeldet werden: sondern vielmehr mit Verkündigung des Göttlichen Zorns von ihrem sündhafften Wandel und Unbußfertigkeit sollen und müssen werden abgeschreckt. Welche Vorbehaltung nicht soll geübt werden gegen die/ so sich für arme Sünder gebührlich einstellen/ als gegen welche Christus den Löß-Schlüssel zugebrauchen hat anbefohlen. XVIII. Wann der Príester nichts besonders zu urtheilen noch zu richten und zu schlichten hat: sondern nur allein dessen Amt ist die Vergebung der Sünden/ durch die Verdiensten Christi dem bußfertigen Sünder zu verkündigen/ und ihn hierdurch zu trösten: und hingegen den unbußfertigen Sünder mit Verkündigung des Göttlichen Zorns und ewiger Straff zu schrecken/ was bedarff man dann der Priester? massen solches verkündigen könte eben wohl verrichten ein gemeiner Leye/ ein Weib/ ein Unglaubiger/ ja der Teuffel selbsten. Antwort. Wie ihrs verstehet/ so redet ihr darvon. Wann das Verkündigen nur bestünde in den blossen Worten/ und eusserlichem Schall des Priesters oder Predigers/ so hättet ihr gut folgern: nun aber bestehts zugleich in der kräfftigen Wirckung GOttes/ dardurch in dem Hertzen des Bußfertigen Sünders der rechtfertigender Glaube oder vertröstliche Zuversicht auf Christum entweder wird erwecket/ oder/ wann der Sünders schon zuvor gerechtfertiget ist/ der Glaube wird vermehrt und gestärcket: diese Wirckung aber hat GOtt versprochen der Verkündigung oder Absolution der rechtverordneten Evangelischen Priestern: nicht aber einer jeden Verkündigung der gemeinen Leyen/ Weibern/ und Teufflen. XIX. Was thut dann aber ein Evangelischer Priester bey der Beicht/ das ein gemeiner Leye oder Weib nicht thuen und verrichten kan? Antwort. Was thuet ein päbstischer Pfaffe/ das ein gemeiner Leye oder Weib nicht thuen und verrichten kan? Ihr antwortet/ ein päbstischer Priester spricht aus die Wort der Absolution/ darauf GOtt in der Seele des Sünders wircket die eingegossene heiligmachende Gnade/ dardurch der Sünder wird gerechtfertigt. So antworte ich mit besserem Grund in GOttes Wort: ein Evangelischer Priester oder Prediger spricht die Wort der Absolution aus: darauf GOtt in der Seele des reumütigen Sünders wircket den seeligmachenden Glauben/ oder vertröstli- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0352" n="52"/> zu irren. Im übrigen auf die erwehnte Einrede gründlichen Bescheid und Antwort zu geben/ wann sich einer für einen armen Sünder einstellet/ und sich austrücklich erklärt/ seine begangene Sünden seyen ihm hertzlich leyd/ mit dem Erbieten/ er wölle hinführo durch Hülff und Beystand des Heil. Geistes sein Leben besseren/ ob schon derselbige nicht eben seine Sünde nahmhafftig machet/ so spricht man ihm auf gut Evangelisch die Absolution: das ist/ durch einen darzu rechtmessiger Weise verordneten Priester/ werden einem solchen die Verdiensten Christi zum Trost für gestellet/ und dardurch der rechtfertigender Glaube/ so für GOtt gilt / durch die Gnade Christi/ in dem Hertzen des Sünders erwecket. So hat auch S. Petrus von den drey tausend Juden/ so sich zum Christlichen Glauben bekehrten/ keine sonderbahre Ohren-Beicht/ sondern eine general und hertzliche Bekantnüß ihrer Sündenerfordert: dann er sprach nur bloß: Thut Buß/ und lasse sich ein jeglicher tauffen auf den Nahmen JEsu Christi. Act. 2. v. 38. was dann die Vorbehaltung der Sünden betrifft/ so geht dieselbige gerad auf die unbußfertige Sünder so ihnen über ihre Sünden kein Gewissen machen/ noch darüber Reu gewinnen: denen dann der gnadenreiche Trost des Evangelii mit der Wirckung des rechtfertigenden Glaubens oder verträulichen Zuversicht auf die Verdiensten Christi nicht kan noch muß von dem Priester angemeldet werden: sondern vielmehr mit Verkündigung des Göttlichen Zorns von ihrem sündhafften Wandel und Unbußfertigkeit sollen und müssen werden abgeschreckt. Welche Vorbehaltung nicht soll geübt werden gegen die/ so sich für arme Sünder gebührlich einstellen/ als gegen welche Christus den Löß-Schlüssel zugebrauchen hat anbefohlen.</p> <p>XVIII. Wann der Príester nichts besonders zu urtheilen noch zu richten und zu schlichten hat: sondern nur allein dessen Amt ist die Vergebung der Sünden/ durch die Verdiensten Christi dem bußfertigen Sünder zu verkündigen/ und ihn hierdurch zu trösten: und hingegen den unbußfertigen Sünder mit Verkündigung des Göttlichen Zorns und ewiger Straff zu schrecken/ was bedarff man dann der Priester? massen solches verkündigen könte eben wohl verrichten ein gemeiner Leye/ ein Weib/ ein Unglaubiger/ ja der Teuffel selbsten.</p> <p>Antwort. Wie ihrs verstehet/ so redet ihr darvon. Wann das Verkündigen nur bestünde in den blossen Worten/ und eusserlichem Schall des Priesters oder Predigers/ so hättet ihr gut folgern: nun aber bestehts zugleich in der kräfftigen Wirckung GOttes/ dardurch in dem Hertzen des Bußfertigen Sünders der rechtfertigender Glaube oder vertröstliche Zuversicht auf Christum entweder wird erwecket/ oder/ wann der Sünders schon zuvor gerechtfertiget ist/ der Glaube wird vermehrt und gestärcket: diese Wirckung aber hat GOtt versprochen der Verkündigung oder Absolution der rechtverordneten Evangelischen Priestern: nicht aber einer jeden Verkündigung der gemeinen Leyen/ Weibern/ und Teufflen.</p> <p>XIX. Was thut dann aber ein Evangelischer Priester bey der Beicht/ das ein gemeiner Leye oder Weib nicht thuen und verrichten kan?</p> <p>Antwort. Was thuet ein päbstischer Pfaffe/ das ein gemeiner Leye oder Weib nicht thuen und verrichten kan? Ihr antwortet/ ein päbstischer Priester spricht aus die Wort der Absolution/ darauf GOtt in der Seele des Sünders wircket die eingegossene heiligmachende Gnade/ dardurch der Sünder wird gerechtfertigt. So antworte ich mit besserem Grund in GOttes Wort: ein Evangelischer Priester oder Prediger spricht die Wort der Absolution aus: darauf GOtt in der Seele des reumütigen Sünders wircket den seeligmachenden Glauben/ oder vertröstli- </p> </div> </body> </text> </TEI> [52/0352]
zu irren. Im übrigen auf die erwehnte Einrede gründlichen Bescheid und Antwort zu geben/ wann sich einer für einen armen Sünder einstellet/ und sich austrücklich erklärt/ seine begangene Sünden seyen ihm hertzlich leyd/ mit dem Erbieten/ er wölle hinführo durch Hülff und Beystand des Heil. Geistes sein Leben besseren/ ob schon derselbige nicht eben seine Sünde nahmhafftig machet/ so spricht man ihm auf gut Evangelisch die Absolution: das ist/ durch einen darzu rechtmessiger Weise verordneten Priester/ werden einem solchen die Verdiensten Christi zum Trost für gestellet/ und dardurch der rechtfertigender Glaube/ so für GOtt gilt / durch die Gnade Christi/ in dem Hertzen des Sünders erwecket. So hat auch S. Petrus von den drey tausend Juden/ so sich zum Christlichen Glauben bekehrten/ keine sonderbahre Ohren-Beicht/ sondern eine general und hertzliche Bekantnüß ihrer Sündenerfordert: dann er sprach nur bloß: Thut Buß/ und lasse sich ein jeglicher tauffen auf den Nahmen JEsu Christi. Act. 2. v. 38. was dann die Vorbehaltung der Sünden betrifft/ so geht dieselbige gerad auf die unbußfertige Sünder so ihnen über ihre Sünden kein Gewissen machen/ noch darüber Reu gewinnen: denen dann der gnadenreiche Trost des Evangelii mit der Wirckung des rechtfertigenden Glaubens oder verträulichen Zuversicht auf die Verdiensten Christi nicht kan noch muß von dem Priester angemeldet werden: sondern vielmehr mit Verkündigung des Göttlichen Zorns von ihrem sündhafften Wandel und Unbußfertigkeit sollen und müssen werden abgeschreckt. Welche Vorbehaltung nicht soll geübt werden gegen die/ so sich für arme Sünder gebührlich einstellen/ als gegen welche Christus den Löß-Schlüssel zugebrauchen hat anbefohlen.
XVIII. Wann der Príester nichts besonders zu urtheilen noch zu richten und zu schlichten hat: sondern nur allein dessen Amt ist die Vergebung der Sünden/ durch die Verdiensten Christi dem bußfertigen Sünder zu verkündigen/ und ihn hierdurch zu trösten: und hingegen den unbußfertigen Sünder mit Verkündigung des Göttlichen Zorns und ewiger Straff zu schrecken/ was bedarff man dann der Priester? massen solches verkündigen könte eben wohl verrichten ein gemeiner Leye/ ein Weib/ ein Unglaubiger/ ja der Teuffel selbsten.
Antwort. Wie ihrs verstehet/ so redet ihr darvon. Wann das Verkündigen nur bestünde in den blossen Worten/ und eusserlichem Schall des Priesters oder Predigers/ so hättet ihr gut folgern: nun aber bestehts zugleich in der kräfftigen Wirckung GOttes/ dardurch in dem Hertzen des Bußfertigen Sünders der rechtfertigender Glaube oder vertröstliche Zuversicht auf Christum entweder wird erwecket/ oder/ wann der Sünders schon zuvor gerechtfertiget ist/ der Glaube wird vermehrt und gestärcket: diese Wirckung aber hat GOtt versprochen der Verkündigung oder Absolution der rechtverordneten Evangelischen Priestern: nicht aber einer jeden Verkündigung der gemeinen Leyen/ Weibern/ und Teufflen.
XIX. Was thut dann aber ein Evangelischer Priester bey der Beicht/ das ein gemeiner Leye oder Weib nicht thuen und verrichten kan?
Antwort. Was thuet ein päbstischer Pfaffe/ das ein gemeiner Leye oder Weib nicht thuen und verrichten kan? Ihr antwortet/ ein päbstischer Priester spricht aus die Wort der Absolution/ darauf GOtt in der Seele des Sünders wircket die eingegossene heiligmachende Gnade/ dardurch der Sünder wird gerechtfertigt. So antworte ich mit besserem Grund in GOttes Wort: ein Evangelischer Priester oder Prediger spricht die Wort der Absolution aus: darauf GOtt in der Seele des reumütigen Sünders wircket den seeligmachenden Glauben/ oder vertröstli-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/352 |
Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/352>, abgerufen am 16.02.2025. |