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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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zeiten der höllischen Marter ein Anfang machen: da thuen durch Pfaffen-Gedicht das Joch Christi/ welches er selbsten leicht und sanfft nennet/ Matth. II. viel schwerer und unerträglicher gemacht wird als die unerträgliche Burde des Judischen Gesatzes act. 15. Bürden allso die Pfaffen den armen Leuten wie der allen Geheiß und Willen GOttes enie Last auf den Hals/ und werffen ihnen zugleich Fallstrick an die Fuß zum ewigen Verderben.

XII. Die Gnade GOttes kan doch diese Bürde der Ohren-Beicht garleicht und erträglich machen.

Antwort. Daß GOtt seine Gnade an diese Gewissens-Plage/ und nahmhaffte Erzehlung des langen Sünden-Registers mit allen Umständen solle angebunden haben/ findet man nirgend: Dis aber findet man wohl/ daß/ wann ein Sünder hertzliche Reu über seine Sünde gewunnen / und sich Reumühtig für dem darzu verordneten Priester einstellet/ mit dem Vorsatz hinführo einen Christlichen Wandel zu führen/ der Priester einen solchen mit Erinnerung der Gnugthuung Christi trösten solle: wodurch dann GOtt den Glauben/ so allein in dem Werck der Rechtfertigung für GOtt gültig ist/ in dem Sünder erweckt/ oder auch durch eine neue Vermehrung und Zusatz stärcket: und hierin bestehet das eigentliche Priesterthum und die Lösung der Sünden im Neuen Testament.

XIII. Es wird doch durch die Ohren-Beicht manche Sünde verhütet/ so ist sie ja ein heiliges Werck.

Antwort. Es ist wohl kein eintziges Mittel/ welches beqvemer den Weg zu sündigen bahnen könne/ als eben die päbstische Ohren-Beicht: dann die Beicht-Kinder im Pabstthum rechnen ihre Sünden mit ihren Beicht-Vätteren ab/ als hätten sie gleichfals auf einem Kerbholtz bey ihnen Credit gemacht: sündigen darauf blind hinein/ mit Fürwand/ daß/ wann der Pfaffe nur diese Wort über sie brummele/ Ego te absolvo a peccatis tuis, Ich spreche dich loß von deinen Sünden/ so seye durch alle ihre Sünde fur GOtt ein Strich gezogen. Wird also durch die Aberglaubische Ohren-Beicht das eintzige Haupt-Mittel zur Seeligkeit / nemlich der Zuversichtliche Glaube auf Christum aufgehoben und abgeschafft. O Elend!

XIV. Wann ein Wund-Artzt nur eine schlechte Wunde heilen soll/ so muß er zuerst dieselbige besichtigen/ damit er darzu dienliche Pflaster bereiten und auflegen könne; So müssen ja auch einem geistlichen Wund-Artzt der Seelen/ oder Beicht-Vatter die Wunden des Gewissens gezeiget und eröffnet werden/ bevor er das kräfftige Heyl-Pflaster der Absolution darauff legen könne.

Antwort. Es ist ein grosser Unterscheid zwischen einem geistlichen und leiblichen Wund-Artzt/ dann es kan der leibliche Wund-Artzt zu allerley Schaden nicht einerley Pflaster gebrauchen/ sondern nach der Art und Beschaffenheit des Schadens weiß er sein Pflaster zuzurichten; was aber die geistliche Wunden deß Gewissens betrifft/ zu denselbigen/ wie viel und mancherlen sie auch seynd/ bedarff man nur ein eintziges Pflaster/ nemlich das heilsame Blut Christi welches uns reiniget von allen unsern Sünden. I. Joh. I. v. 7.

XV. Es ist aber die Beichte eingesetzet wie ein gerichtlicher Process, in welchem der Priester als der Ober-Richter muß das Urtheil fällen und den Ausspruch thun: Diß aber kan nicht geschehen/ wann er die Sache mit denen Umständen nicht recht hat vernommen/ wozu dann vonnöhten ist die deutliche und genaue Bekändnüß der Sünden und deren Umständen in der geheimen Ohren-Beicht.

Antwort. Wann diese Gleichnüß mit dem weltlichen Gericht gelten sollte/ so müste auch der Sünder/ wann er nicht aufrichtig bekennen wil/ zur Tortur

zeiten der höllischen Marter ein Anfang machen: da thuen durch Pfaffen-Gedicht das Joch Christi/ welches er selbsten leicht und sanfft nennet/ Matth. II. viel schwerer und unerträglicher gemacht wird als die unerträgliche Burde des Judischen Gesatzes act. 15. Bürden allso die Pfaffen den armen Leuten wie der allen Geheiß und Willen GOttes enie Last auf den Hals/ und werffen ihnen zugleich Fallstrick an die Fuß zum ewigen Verderben.

XII. Die Gnade GOttes kan doch diese Bürde der Ohren-Beicht garleicht und erträglich machen.

Antwort. Daß GOtt seine Gnade an diese Gewissens-Plage/ und nahmhaffte Erzehlung des langen Sünden-Registers mit allen Umständen solle angebunden haben/ findet man nirgend: Dis aber findet man wohl/ daß/ wann ein Sünder hertzliche Reu über seine Sünde gewunnen / und sich Reumühtig für dem darzu verordneten Priester einstellet/ mit dem Vorsatz hinführo einen Christlichen Wandel zu führen/ der Priester einen solchen mit Erinnerung der Gnugthuung Christi trösten solle: wodurch dann GOtt den Glauben/ so allein in dem Werck der Rechtfertigung für GOtt gültig ist/ in dem Sünder erweckt/ oder auch durch eine neue Vermehrung und Zusatz stärcket: und hierin bestehet das eigentliche Priesterthum und die Lösung der Sünden im Neuen Testament.

XIII. Es wird doch durch die Ohren-Beicht manche Sünde verhütet/ so ist sie ja ein heiliges Werck.

Antwort. Es ist wohl kein eintziges Mittel/ welches beqvemer den Weg zu sündigen bahnen könne/ als eben die päbstische Ohren-Beicht: dann die Beicht-Kinder im Pabstthum rechnen ihre Sünden mit ihren Beicht-Vätteren ab/ als hätten sie gleichfals auf einem Kerbholtz bey ihnen Credit gemacht: sündigen darauf blind hinein/ mit Fürwand/ daß/ wann der Pfaffe nur diese Wort über sie brummele/ Ego te absolvo à peccatis tuis, Ich spreche dich loß von deinen Sünden/ so seye durch alle ihre Sünde fur GOtt ein Strich gezogen. Wird also durch die Aberglaubische Ohren-Beicht das eintzige Haupt-Mittel zur Seeligkeit / nemlich der Zuversichtliche Glaube auf Christum aufgehoben und abgeschafft. O Elend!

XIV. Wann ein Wund-Artzt nur eine schlechte Wunde heilen soll/ so muß er zuerst dieselbige besichtigen/ damit er darzu dienliche Pflaster bereiten und auflegen könne; So müssen ja auch einem geistlichen Wund-Artzt der Seelen/ oder Beicht-Vatter die Wunden des Gewissens gezeiget und eröffnet werden/ bevor er das kräfftige Heyl-Pflaster der Absolution darauff legen könne.

Antwort. Es ist ein grosser Unterscheid zwischen einem geistlichen und leiblichen Wund-Artzt/ dann es kan der leibliche Wund-Artzt zu allerley Schaden nicht einerley Pflaster gebrauchen/ sondern nach der Art und Beschaffenheit des Schadens weiß er sein Pflaster zuzurichten; was aber die geistliche Wunden deß Gewissens betrifft/ zu denselbigen/ wie viel und mancherlen sie auch seynd/ bedarff man nur ein eintziges Pflaster/ nemlich das heilsame Blut Christi welches uns reiniget von allen unsern Sünden. I. Joh. I. v. 7.

XV. Es ist aber die Beichte eingesetzet wie ein gerichtlicher Process, in welchem der Priester als der Ober-Richter muß das Urtheil fällen und den Ausspruch thun: Diß aber kan nicht geschehen/ wann er die Sache mit denen Umständen nicht recht hat vernommen/ wozu dann vonnöhten ist die deutliche und genaue Bekändnüß der Sünden und deren Umständen in der geheimen Ohren-Beicht.

Antwort. Wann diese Gleichnüß mit dem weltlichen Gericht gelten sollte/ so müste auch der Sünder/ wann er nicht aufrichtig bekennen wil/ zur Tortur

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        <p>XIV. Wann ein Wund-Artzt nur eine schlechte Wunde heilen soll/ so muß er zuerst            dieselbige besichtigen/ damit er darzu dienliche Pflaster bereiten und auflegen könne; So            müssen ja auch einem geistlichen Wund-Artzt der Seelen/ oder Beicht-Vatter die Wunden des            Gewissens gezeiget und eröffnet werden/ bevor er das kräfftige Heyl-Pflaster der            Absolution darauff legen könne.</p>
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        <p>XV. Es ist aber die Beichte eingesetzet wie ein gerichtlicher Process, in welchem der            Priester als der Ober-Richter muß das Urtheil fällen und den Ausspruch thun: Diß aber kan            nicht geschehen/ wann er die Sache mit denen Umständen nicht recht hat vernommen/ wozu            dann vonnöhten ist die deutliche und genaue Bekändnüß der Sünden und deren Umständen in            der geheimen Ohren-Beicht.</p>
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[49/0349] zeiten der höllischen Marter ein Anfang machen: da thuen durch Pfaffen-Gedicht das Joch Christi/ welches er selbsten leicht und sanfft nennet/ Matth. II. viel schwerer und unerträglicher gemacht wird als die unerträgliche Burde des Judischen Gesatzes act. 15. Bürden allso die Pfaffen den armen Leuten wie der allen Geheiß und Willen GOttes enie Last auf den Hals/ und werffen ihnen zugleich Fallstrick an die Fuß zum ewigen Verderben. XII. Die Gnade GOttes kan doch diese Bürde der Ohren-Beicht garleicht und erträglich machen. Antwort. Daß GOtt seine Gnade an diese Gewissens-Plage/ und nahmhaffte Erzehlung des langen Sünden-Registers mit allen Umständen solle angebunden haben/ findet man nirgend: Dis aber findet man wohl/ daß/ wann ein Sünder hertzliche Reu über seine Sünde gewunnen / und sich Reumühtig für dem darzu verordneten Priester einstellet/ mit dem Vorsatz hinführo einen Christlichen Wandel zu führen/ der Priester einen solchen mit Erinnerung der Gnugthuung Christi trösten solle: wodurch dann GOtt den Glauben/ so allein in dem Werck der Rechtfertigung für GOtt gültig ist/ in dem Sünder erweckt/ oder auch durch eine neue Vermehrung und Zusatz stärcket: und hierin bestehet das eigentliche Priesterthum und die Lösung der Sünden im Neuen Testament. XIII. Es wird doch durch die Ohren-Beicht manche Sünde verhütet/ so ist sie ja ein heiliges Werck. Antwort. Es ist wohl kein eintziges Mittel/ welches beqvemer den Weg zu sündigen bahnen könne/ als eben die päbstische Ohren-Beicht: dann die Beicht-Kinder im Pabstthum rechnen ihre Sünden mit ihren Beicht-Vätteren ab/ als hätten sie gleichfals auf einem Kerbholtz bey ihnen Credit gemacht: sündigen darauf blind hinein/ mit Fürwand/ daß/ wann der Pfaffe nur diese Wort über sie brummele/ Ego te absolvo à peccatis tuis, Ich spreche dich loß von deinen Sünden/ so seye durch alle ihre Sünde fur GOtt ein Strich gezogen. Wird also durch die Aberglaubische Ohren-Beicht das eintzige Haupt-Mittel zur Seeligkeit / nemlich der Zuversichtliche Glaube auf Christum aufgehoben und abgeschafft. O Elend! XIV. Wann ein Wund-Artzt nur eine schlechte Wunde heilen soll/ so muß er zuerst dieselbige besichtigen/ damit er darzu dienliche Pflaster bereiten und auflegen könne; So müssen ja auch einem geistlichen Wund-Artzt der Seelen/ oder Beicht-Vatter die Wunden des Gewissens gezeiget und eröffnet werden/ bevor er das kräfftige Heyl-Pflaster der Absolution darauff legen könne. Antwort. Es ist ein grosser Unterscheid zwischen einem geistlichen und leiblichen Wund-Artzt/ dann es kan der leibliche Wund-Artzt zu allerley Schaden nicht einerley Pflaster gebrauchen/ sondern nach der Art und Beschaffenheit des Schadens weiß er sein Pflaster zuzurichten; was aber die geistliche Wunden deß Gewissens betrifft/ zu denselbigen/ wie viel und mancherlen sie auch seynd/ bedarff man nur ein eintziges Pflaster/ nemlich das heilsame Blut Christi welches uns reiniget von allen unsern Sünden. I. Joh. I. v. 7. XV. Es ist aber die Beichte eingesetzet wie ein gerichtlicher Process, in welchem der Priester als der Ober-Richter muß das Urtheil fällen und den Ausspruch thun: Diß aber kan nicht geschehen/ wann er die Sache mit denen Umständen nicht recht hat vernommen/ wozu dann vonnöhten ist die deutliche und genaue Bekändnüß der Sünden und deren Umständen in der geheimen Ohren-Beicht. Antwort. Wann diese Gleichnüß mit dem weltlichen Gericht gelten sollte/ so müste auch der Sünder/ wann er nicht aufrichtig bekennen wil/ zur Tortur

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/349>, abgerufen am 22.11.2024.