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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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selbsten: das Sacrament der Buß aber (wie auch die andere Sacramenten) rechtfertiget ex opere operato: bloß wegen des verrichteten Wercks für sich/ unangesehen der innerlichen Würdigkeit des Wercks/ oder der wirckenden Person.

Antwort. Der Verdienst der guten Wercken wegen ihrer und des wirckenden innerlichen Würdigkeit/ da eine zum Dienst der göttlichen Majestät auf alle mögliche Weise verpflichtete und gewidmete Creatur die Gerechtfertigung und Seeligkeit verdienen wil ex opere operantis, ist eine Gotteslästerische Ersinnung der Papisten. Der Verdienst aber der Busse bloß wegen des verrichteten Wercks ex opere operato hat keinen Grund in GOttes Wort.

IV. Es ist aber die Buß zum Sacrament gemacht Joh. 20. v. 22. da Christus seine Jünger anbließ/ und sprach: Nehmet hin den H. Geist/ denen ihr die Sünden vergebet/ denen seynd sie vergeben/ und welchen ihr sie behaltet/ denen seynd sie behalten. Zudem hat auch das Concilium zu Costniz, Florenz, Trident, Sess. 14. can. 2. die Buß für ein Sacrament legitimirt und ausgegeben: so ist ja die Buß ein warhafftiges Sacrament.

Antwort. Werdet doch erst unter euch selbst einig/ und fraget euren Pabst/ ob er wisse / worinnen eigentlich diß euer Sacrament bestehe: und weilen ihr eure Kirche für die einige und einträchtige Kirche ausgebet/ so katzbalget doch nicht in solchen euren Haupt-Puncten: dann Suarez, Vasquez, Arriaga in tert. part. halten dafür/ daß dieses Sacrament zu empfahen/ in einem büssenden Sünder gnug seye ein blosser Widerwille und Abschwerung der verübten Sünden. Hingegen Gonet mit seinem Anhang wil behaupten/ es werde eintzig und allein erfodert der Schmertzen oder eine schmertzhaffte Ammühtung gegen GOtt wegen der begangenen Sünden. Wiederum Coninck und andere erfodern diese beyde Stück beysammen. Bellarminus aber mit seinem Gefolg erfordert neben beyden obgemeldten Stücken einen steiffen ausdrücklichen Vorsatz der Besserung/ welchen Vorsatz doch nicht als eine Nohtwendigkeit zu diesem Sacrament erkennen wollen Villalobus tom. 2. tr. 9. Cardinalis Lugo, Dicastillo &c. Wiederum Esthius, Molanus, Christianus Lupus, Jansenius und andere Doctores der Universität zu Löwen erfordern zu diesem vermeynten Sacrament eine vollkommene Reu und hertzliches Leyd-Wesen über die verübten Sünde/ welche da ziele auf den gütigen GOtt/ der durch die Sünde ist beleydiget: und diese Reue nennen sie Contritionem. Hingegen Franciscus Sylvius Doctor auf der Academie zu Douay, wie auch Cardinalis Pallavicinus stehen fest darauf/ es seye gnug zum Sacrament der Buß eine vollkommene Liebe GOttes. Endlich die gemeinste und in der Jesuiten-Schulen durchläuffig getriebene Meynung wil für gewiß behaupten/ es seye zum Sacrament der Buß nichts mehr vonnöhten/ als nur eine unvollkommne Reu der Sünden/ welche mit sich führt einen Schrecken wegen der verdienten höllischen Pein: Und diese Reu nennen sie Attritionem: und bezeuget Arriaga, Estrix, De Rhodes, daß die Inquisition in Spanien/ wie auch Schola Sorbonica zu Paris dafür gehalten haben/ man solte in diejenigen/ so widriger Meynung seyn/ mit der Excommunication und geistlichem Bann-Donner hinein schlagen. Zwischen diese Katzbalgung hat sich nun Pabst Alexander VII. Anno 1667. ins Mittel gelegt/ da er befohlen/ eine jede Parthey möchte ihre Meynung hegen und verthädigen/ so gut sie könne / aber in aller Güte/ ohne Schmäh- und Läster-Worte beyderseits. Wann aber der Pabst so voll ist des H. Geistes/ warum braucht er ihn dann nicht zum Scheidsmann solcher und vieler andern Haupt-streitigkeiten der päbstischen Kirchen/ daran doch hängt die Seeligkeit der elendigen Menschen? Warum läst er sein

selbsten: das Sacrament der Buß aber (wie auch die andere Sacramenten) rechtfertiget ex opere operato: bloß wegen des verrichteten Wercks für sich/ unangesehen der innerlichen Würdigkeit des Wercks/ oder der wirckenden Person.

Antwort. Der Verdienst der guten Wercken wegen ihrer und des wirckenden innerlichen Würdigkeit/ da eine zum Dienst der göttlichen Majestät auf alle mögliche Weise verpflichtete und gewidmete Creatur die Gerechtfertigung und Seeligkeit verdienen wil ex opere operantis, ist eine Gotteslästerische Ersinnung der Papisten. Der Verdienst aber der Busse bloß wegen des verrichteten Wercks ex opere operato hat keinen Grund in GOttes Wort.

IV. Es ist aber die Buß zum Sacrament gemacht Joh. 20. v. 22. da Christus seine Jünger anbließ/ und sprach: Nehmet hin den H. Geist/ denen ihr die Sünden vergebet/ denen seynd sie vergeben/ und welchen ihr sie behaltet/ denen seynd sie behalten. Zudem hat auch das Concilium zu Costniz, Florenz, Trident, Sess. 14. can. 2. die Buß für ein Sacrament legitimirt und ausgegeben: so ist ja die Buß ein warhafftiges Sacrament.

Antwort. Werdet doch erst unter euch selbst einig/ und fraget euren Pabst/ ob er wisse / worinnen eigentlich diß euer Sacrament bestehe: und weilen ihr eure Kirche für die einige und einträchtige Kirche ausgebet/ so katzbalget doch nicht in solchen euren Haupt-Puncten: dann Suarez, Vasquez, Arriaga in tert. part. halten dafür/ daß dieses Sacrament zu empfahen/ in einem büssenden Sünder gnug seye ein blosser Widerwille und Abschwerung der verübten Sünden. Hingegen Gonet mit seinem Anhang wil behaupten/ es werde eintzig und allein erfodert der Schmertzen oder eine schmertzhaffte Ammühtung gegen GOtt wegen der begangenen Sünden. Wiederum Coninck und andere erfodern diese beyde Stück beysammen. Bellarminus aber mit seinem Gefolg erfordert neben beyden obgemeldten Stücken einen steiffen ausdrücklichen Vorsatz der Besserung/ welchen Vorsatz doch nicht als eine Nohtwendigkeit zu diesem Sacrament erkennen wollen Villalobus tom. 2. tr. 9. Cardinalis Lugo, Dicastillo &c. Wiederum Esthius, Molanus, Christianus Lupus, Jansenius und andere Doctores der Universität zu Löwen erfordern zu diesem vermeynten Sacrament eine vollkommene Reu und hertzliches Leyd-Wesen über die verübten Sünde/ welche da ziele auf den gütigen GOtt/ der durch die Sünde ist beleydiget: und diese Reue nennen sie Contritionem. Hingegen Franciscus Sylvius Doctor auf der Academie zu Douay, wie auch Cardinalis Pallavicinus stehen fest darauf/ es seye gnug zum Sacrament der Buß eine vollkommene Liebe GOttes. Endlich die gemeinste und in der Jesuiten-Schulen durchläuffig getriebene Meynung wil für gewiß behaupten/ es seye zum Sacrament der Buß nichts mehr vonnöhten/ als nur eine unvollkommne Reu der Sünden/ welche mit sich führt einen Schrecken wegen der verdienten höllischen Pein: Und diese Reu nennen sie Attritionem: und bezeuget Arriaga, Estrix, De Rhodes, daß die Inquisition in Spanien/ wie auch Schola Sorbonica zu Paris dafür gehalten haben/ man solte in diejenigen/ so widriger Meynung seyn/ mit der Excommunication und geistlichem Bann-Donner hinein schlagen. Zwischen diese Katzbalgung hat sich nun Pabst Alexander VII. Anno 1667. ins Mittel gelegt/ da er befohlen/ eine jede Parthey möchte ihre Meynung hegen und verthädigen/ so gut sie könne / aber in aller Güte/ ohne Schmäh- und Läster-Worte beyderseits. Wann aber der Pabst so voll ist des H. Geistes/ warum braucht er ihn dann nicht zum Scheidsmann solcher und vieler andern Haupt-streitigkeiten der päbstischen Kirchen/ daran doch hängt die Seeligkeit der elendigen Menschen? Warum läst er sein

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selbsten: das Sacrament der Buß aber (wie auch die andere Sacramenten)            rechtfertiget ex opere operato: bloß wegen des verrichteten Wercks für sich/ unangesehen            der innerlichen Würdigkeit des Wercks/ oder der wirckenden Person.</p>
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        <p>IV. Es ist aber die Buß zum Sacrament gemacht Joh. 20. v. 22. da Christus seine Jünger            anbließ/ und sprach: Nehmet hin den H. Geist/ denen ihr die Sünden vergebet/ denen            seynd sie vergeben/ und welchen ihr sie behaltet/ denen seynd sie behalten. Zudem hat            auch das Concilium zu Costniz, Florenz, Trident, Sess. 14. can. 2. die Buß für ein            Sacrament legitimirt und ausgegeben: so ist ja die Buß ein warhafftiges Sacrament.</p>
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[39/0336] selbsten: das Sacrament der Buß aber (wie auch die andere Sacramenten) rechtfertiget ex opere operato: bloß wegen des verrichteten Wercks für sich/ unangesehen der innerlichen Würdigkeit des Wercks/ oder der wirckenden Person. Antwort. Der Verdienst der guten Wercken wegen ihrer und des wirckenden innerlichen Würdigkeit/ da eine zum Dienst der göttlichen Majestät auf alle mögliche Weise verpflichtete und gewidmete Creatur die Gerechtfertigung und Seeligkeit verdienen wil ex opere operantis, ist eine Gotteslästerische Ersinnung der Papisten. Der Verdienst aber der Busse bloß wegen des verrichteten Wercks ex opere operato hat keinen Grund in GOttes Wort. IV. Es ist aber die Buß zum Sacrament gemacht Joh. 20. v. 22. da Christus seine Jünger anbließ/ und sprach: Nehmet hin den H. Geist/ denen ihr die Sünden vergebet/ denen seynd sie vergeben/ und welchen ihr sie behaltet/ denen seynd sie behalten. Zudem hat auch das Concilium zu Costniz, Florenz, Trident, Sess. 14. can. 2. die Buß für ein Sacrament legitimirt und ausgegeben: so ist ja die Buß ein warhafftiges Sacrament. Antwort. Werdet doch erst unter euch selbst einig/ und fraget euren Pabst/ ob er wisse / worinnen eigentlich diß euer Sacrament bestehe: und weilen ihr eure Kirche für die einige und einträchtige Kirche ausgebet/ so katzbalget doch nicht in solchen euren Haupt-Puncten: dann Suarez, Vasquez, Arriaga in tert. part. halten dafür/ daß dieses Sacrament zu empfahen/ in einem büssenden Sünder gnug seye ein blosser Widerwille und Abschwerung der verübten Sünden. Hingegen Gonet mit seinem Anhang wil behaupten/ es werde eintzig und allein erfodert der Schmertzen oder eine schmertzhaffte Ammühtung gegen GOtt wegen der begangenen Sünden. Wiederum Coninck und andere erfodern diese beyde Stück beysammen. Bellarminus aber mit seinem Gefolg erfordert neben beyden obgemeldten Stücken einen steiffen ausdrücklichen Vorsatz der Besserung/ welchen Vorsatz doch nicht als eine Nohtwendigkeit zu diesem Sacrament erkennen wollen Villalobus tom. 2. tr. 9. Cardinalis Lugo, Dicastillo &c. Wiederum Esthius, Molanus, Christianus Lupus, Jansenius und andere Doctores der Universität zu Löwen erfordern zu diesem vermeynten Sacrament eine vollkommene Reu und hertzliches Leyd-Wesen über die verübten Sünde/ welche da ziele auf den gütigen GOtt/ der durch die Sünde ist beleydiget: und diese Reue nennen sie Contritionem. Hingegen Franciscus Sylvius Doctor auf der Academie zu Douay, wie auch Cardinalis Pallavicinus stehen fest darauf/ es seye gnug zum Sacrament der Buß eine vollkommene Liebe GOttes. Endlich die gemeinste und in der Jesuiten-Schulen durchläuffig getriebene Meynung wil für gewiß behaupten/ es seye zum Sacrament der Buß nichts mehr vonnöhten/ als nur eine unvollkommne Reu der Sünden/ welche mit sich führt einen Schrecken wegen der verdienten höllischen Pein: Und diese Reu nennen sie Attritionem: und bezeuget Arriaga, Estrix, De Rhodes, daß die Inquisition in Spanien/ wie auch Schola Sorbonica zu Paris dafür gehalten haben/ man solte in diejenigen/ so widriger Meynung seyn/ mit der Excommunication und geistlichem Bann-Donner hinein schlagen. Zwischen diese Katzbalgung hat sich nun Pabst Alexander VII. Anno 1667. ins Mittel gelegt/ da er befohlen/ eine jede Parthey möchte ihre Meynung hegen und verthädigen/ so gut sie könne / aber in aller Güte/ ohne Schmäh- und Läster-Worte beyderseits. Wann aber der Pabst so voll ist des H. Geistes/ warum braucht er ihn dann nicht zum Scheidsmann solcher und vieler andern Haupt-streitigkeiten der päbstischen Kirchen/ daran doch hängt die Seeligkeit der elendigen Menschen? Warum läst er sein

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/336>, abgerufen am 24.11.2024.