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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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heut zu Tag weder Befehl / weder Verheissung/ daß/ wann wir solches nachthun/ alsdann GOtt uns dardurch helffen wolle. Uber das/ wann alles dasjenige/ dardurch viele Krancken zu der Apostel Zeiten gesund worden/ Sacramenten seynd/ so mussen auch aus ebenmäßiger Folgerey die Schweiß-Tücher Pauli und Schatten Petri/ als dardurch ebenmäßig viele Krancken gesund worden Act. 19. Sacramenten seyen: welches doch gar lächerlich und ungereimt seyn würde.

IV. Spricht doch S. Jacob: Ist jemand kranck/ der ruffe zu sich die Aeltesten von der Gemeinde/ und lasse sie über sich beten/ und salben mit Oel/ in dem Nahmen des HErren / und das Gebet des Glaubens wird dem Krancken holffen: und der HErr wird ihn aufrichten / und so er hat Sünde gethan/ werden sie ihm vergeben werden. Jac. 5. v. 14. Dis ist ja der Rechtschaffene Abriß dieses Sacraments der Oelung.

Antwort. Es hat mit solchen Oelen eine weit andere Beschaffenheit gehabt/ als mit der päbstischen Oelung: dann die Apotel haben mit solchem Bestreichen keine Kranckheit der Seelen/ sondern allein des Leibs geheilet. Wie dann in der ersten Christenheit ware die Gnade der Gesundmachung/ wovon S. Paulus meldet I. Cor. 12. v. 9.) Die Papisten aber oelen und salben nur die/ denen schon in Todes-Zügen die Seel auf den Lefftzen schwebt / und kaum einige Hoffnung des Lebens vorhanden ist/ oder die Genesung gar selten erfolget: schmieren also die Papisten erst den Wagen/ wann man jetzo fahren will So gedencket auch S. Jacob im geringsten nicht/ daß durch das Salben die Gnade der Rechtfertigung dem Krancken solle zugewendet/ und in dessen Hertz versiegelt werden: sondern befielt allein / daß wir für die Krancken beten sollen/ daß ihnen die Sünde vergeben werden/ wodurch sie solche Kranckheit vielleicht haben verursacht. Solte aber aus solcher Fürbitt/ die einer für den andern thut/ ein Sacrament erzwungen werden/ so müste folgen/ daß so offt die Christen für oder bey den Krancken bethen/ sie so offt ihnen die Sacrament reichen können. Was würde das aber für eine Anzahl Sacramenten geben?

V. Es bringet aber diese Oehlung einen sonderbahren Nutzen einem Schwachen mit dem gesegneten Oel gesalbten Menschen/ so muß sie ja ein Sacrament seyn.

Antwort. Worin aber dieser sonderbahre Nutzen bestehe/ wissen die päbstische Theologi selbsten nicht: dann Gonet mit seinen Thomisten hält darfür/ der Nutze dieser Schmierung bestehe in einer Munterkeit der Seelen/ und Vertreibung der trägen Lauhigkeit und Zaghafftigkeit. Hingegen Scotus Esparza &c. stellen diesen Nutzen in Vertilligung nur der läslichen geringen Sünden/ und nennen darum dis Sacrament/ [wie auch das Sacrament der Firmung des H. Abendmahls/ der Priesterweyhe/ der Ehe) Sacramentum vivorum, ein Sacrament der Lebendigen/ oder der Seelen/ so durch die heiligmachende Gnade leben/ und nicht im Stand der Tod-Sünd seyn. Bellarminus aber/ Lugo, Arriaga, Dicastillo &c. setzen diesen Nutzen in Vergebung auch der groben und schweren Sünden: nemlich deren/ so einer zwar wissentlich begangen: aber ihm aus der Gedächtnüs seynd entfallen: oder aber deren/ so ein mit der Wahnsinnigkeit oder Schlag-Fluß überfallener Sünder durch die Beicht zu offenbahren nicht fähing ist: und nennin sie deßhalben auch diese Oehlung (wie auch das Sacrament der Tauff/ und das Sacrament der Buß) Sacramentum mortuorum, ein Sacrament der Todten/ oder der Seelen/ so im Standt der schweren Todtsünd sich befinden. Weilen nun die

heut zu Tag weder Befehl / weder Verheissung/ daß/ wann wir solches nachthun/ alsdann GOtt uns dardurch helffen wolle. Uber das/ wann alles dasjenige/ dardurch viele Krancken zu der Apostel Zeiten gesund worden/ Sacramenten seynd/ so mussen auch aus ebenmäßiger Folgerey die Schweiß-Tücher Pauli und Schatten Petri/ als dardurch ebenmäßig viele Krancken gesund worden Act. 19. Sacramenten seyen: welches doch gar lächerlich und ungereimt seyn würde.

IV. Spricht doch S. Jacob: Ist jemand kranck/ der ruffe zu sich die Aeltesten von der Gemeinde/ und lasse sie über sich beten/ und salben mit Oel/ in dem Nahmen des HErren / und das Gebet des Glaubens wird dem Krancken holffen: und der HErr wird ihn aufrichten / und so er hat Sünde gethan/ werden sie ihm vergeben werden. Jac. 5. v. 14. Dis ist ja der Rechtschaffene Abriß dieses Sacraments der Oelung.

Antwort. Es hat mit solchen Oelen eine weit andere Beschaffenheit gehabt/ als mit der päbstischen Oelung: dann die Apotel haben mit solchem Bestreichen keine Kranckheit der Seelen/ sondern allein des Leibs geheilet. Wie dann in der ersten Christenheit ware die Gnade der Gesundmachung/ wovon S. Paulus meldet I. Cor. 12. v. 9.) Die Papisten aber oelen und salben nur die/ denen schon in Todes-Zügen die Seel auf den Lefftzen schwebt / und kaum einige Hoffnung des Lebens vorhanden ist/ oder die Genesung gar selten erfolget: schmieren also die Papisten erst den Wagen/ wann man jetzo fahren will So gedencket auch S. Jacob im geringsten nicht/ daß durch das Salben die Gnade der Rechtfertigung dem Krancken solle zugewendet/ und in dessen Hertz versiegelt werden: sondern befielt allein / daß wir für die Krancken beten sollen/ daß ihnen die Sünde vergeben werden/ wodurch sie solche Kranckheit vielleicht haben verursacht. Solte aber aus solcher Fürbitt/ die einer für den andern thut/ ein Sacrament erzwungen werden/ so müste folgen/ daß so offt die Christen für oder bey den Krancken bethen/ sie so offt ihnen die Sacrament reichen können. Was würde das aber für eine Anzahl Sacramenten geben?

V. Es bringet aber diese Oehlung einen sonderbahren Nutzen einem Schwachen mit dem gesegneten Oel gesalbten Menschen/ so muß sie ja ein Sacrament seyn.

Antwort. Worin aber dieser sonderbahre Nutzen bestehe/ wissen die päbstische Theologi selbsten nicht: dann Gonet mit seinen Thomisten hält darfür/ der Nutze dieser Schmierung bestehe in einer Munterkeit der Seelen/ und Vertreibung der trägen Lauhigkeit und Zaghafftigkeit. Hingegen Scotus Esparza &c. stellen diesen Nutzen in Vertilligung nur der läslichen geringen Sünden/ und nennen darum dis Sacrament/ [wie auch das Sacrament der Firmung des H. Abendmahls/ der Priesterweyhe/ der Ehe) Sacramentum vivorum, ein Sacrament der Lebendigen/ oder der Seelen/ so durch die heiligmachende Gnade leben/ und nicht im Stand der Tod-Sünd seyn. Bellarminus aber/ Lugo, Arriaga, Dicastillo &c. setzen diesen Nutzen in Vergebung auch der groben und schweren Sünden: nemlich deren/ so einer zwar wissentlich begangen: aber ihm aus der Gedächtnüs seynd entfallen: oder aber deren/ so ein mit der Wahnsinnigkeit oder Schlag-Fluß überfallener Sünder durch die Beicht zu offenbahren nicht fähing ist: und nennin sie deßhalben auch diese Oehlung (wie auch das Sacrament der Tauff/ und das Sacrament der Buß) Sacramentum mortuorum, ein Sacrament der Todten/ oder der Seelen/ so im Standt der schweren Todtsünd sich befinden. Weilen nun die

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        <p>IV. Spricht doch S. Jacob: Ist jemand kranck/ der ruffe zu sich die Aeltesten von der            Gemeinde/ und lasse sie über sich beten/ und salben mit Oel/ in dem Nahmen des HErren /            und das Gebet des Glaubens wird dem Krancken holffen: und der HErr wird ihn aufrichten /            und so er hat Sünde gethan/ werden sie ihm vergeben werden. Jac. 5. v. 14. Dis ist ja der            Rechtschaffene Abriß dieses Sacraments der Oelung.</p>
        <p>Antwort. Es hat mit solchen Oelen eine weit andere Beschaffenheit gehabt/ als mit der            päbstischen Oelung: dann die Apotel haben mit solchem Bestreichen keine Kranckheit der            Seelen/ sondern allein des Leibs geheilet. Wie dann in der ersten Christenheit ware die            Gnade der Gesundmachung/ wovon S. Paulus meldet I. Cor. 12. v. 9.) Die Papisten aber            oelen und salben nur die/ denen schon in Todes-Zügen die Seel auf den Lefftzen schwebt /            und kaum einige Hoffnung des Lebens vorhanden ist/ oder die Genesung gar selten erfolget:            schmieren also die Papisten erst den Wagen/ wann man jetzo fahren will So gedencket auch            S. Jacob im geringsten nicht/ daß durch das Salben die Gnade der Rechtfertigung dem            Krancken solle zugewendet/ und in dessen Hertz versiegelt werden: sondern befielt allein           / daß wir für die Krancken beten sollen/ daß ihnen die Sünde vergeben werden/ wodurch            sie solche Kranckheit vielleicht haben verursacht. Solte aber aus solcher Fürbitt/ die            einer für den andern thut/ ein Sacrament erzwungen werden/ so müste folgen/ daß so offt            die Christen für oder bey den Krancken bethen/ sie so offt ihnen die Sacrament reichen            können. Was würde das aber für eine Anzahl Sacramenten geben?</p>
        <p>V. Es bringet aber diese Oehlung einen sonderbahren Nutzen einem Schwachen mit dem            gesegneten Oel gesalbten Menschen/ so muß sie ja ein Sacrament seyn.</p>
        <p>Antwort. Worin aber dieser sonderbahre Nutzen bestehe/ wissen die päbstische Theologi            selbsten nicht: dann Gonet mit seinen Thomisten hält darfür/ der Nutze dieser Schmierung            bestehe in einer Munterkeit der Seelen/ und Vertreibung der trägen Lauhigkeit und            Zaghafftigkeit. Hingegen Scotus Esparza &amp;c. stellen diesen Nutzen in Vertilligung nur            der läslichen geringen Sünden/ und nennen darum dis Sacrament/ [wie auch das Sacrament            der Firmung des H. Abendmahls/ der Priesterweyhe/ der Ehe) Sacramentum vivorum, ein            Sacrament der Lebendigen/ oder der Seelen/ so durch die heiligmachende Gnade leben/ und            nicht im Stand der Tod-Sünd seyn. Bellarminus aber/ Lugo, Arriaga, Dicastillo &amp;c.            setzen diesen Nutzen in Vergebung auch der groben und schweren Sünden: nemlich deren/ so            einer zwar wissentlich begangen: aber ihm aus der Gedächtnüs seynd entfallen: oder aber            deren/ so ein mit der Wahnsinnigkeit oder Schlag-Fluß überfallener Sünder durch die            Beicht zu offenbahren nicht fähing ist: und nennin sie deßhalben auch diese Oehlung (wie            auch das Sacrament der Tauff/ und das Sacrament der Buß) Sacramentum mortuorum, ein            Sacrament der Todten/ oder der Seelen/ so im Standt der schweren Todtsünd sich befinden.            Weilen nun die
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[33/0333] heut zu Tag weder Befehl / weder Verheissung/ daß/ wann wir solches nachthun/ alsdann GOtt uns dardurch helffen wolle. Uber das/ wann alles dasjenige/ dardurch viele Krancken zu der Apostel Zeiten gesund worden/ Sacramenten seynd/ so mussen auch aus ebenmäßiger Folgerey die Schweiß-Tücher Pauli und Schatten Petri/ als dardurch ebenmäßig viele Krancken gesund worden Act. 19. Sacramenten seyen: welches doch gar lächerlich und ungereimt seyn würde. IV. Spricht doch S. Jacob: Ist jemand kranck/ der ruffe zu sich die Aeltesten von der Gemeinde/ und lasse sie über sich beten/ und salben mit Oel/ in dem Nahmen des HErren / und das Gebet des Glaubens wird dem Krancken holffen: und der HErr wird ihn aufrichten / und so er hat Sünde gethan/ werden sie ihm vergeben werden. Jac. 5. v. 14. Dis ist ja der Rechtschaffene Abriß dieses Sacraments der Oelung. Antwort. Es hat mit solchen Oelen eine weit andere Beschaffenheit gehabt/ als mit der päbstischen Oelung: dann die Apotel haben mit solchem Bestreichen keine Kranckheit der Seelen/ sondern allein des Leibs geheilet. Wie dann in der ersten Christenheit ware die Gnade der Gesundmachung/ wovon S. Paulus meldet I. Cor. 12. v. 9.) Die Papisten aber oelen und salben nur die/ denen schon in Todes-Zügen die Seel auf den Lefftzen schwebt / und kaum einige Hoffnung des Lebens vorhanden ist/ oder die Genesung gar selten erfolget: schmieren also die Papisten erst den Wagen/ wann man jetzo fahren will So gedencket auch S. Jacob im geringsten nicht/ daß durch das Salben die Gnade der Rechtfertigung dem Krancken solle zugewendet/ und in dessen Hertz versiegelt werden: sondern befielt allein / daß wir für die Krancken beten sollen/ daß ihnen die Sünde vergeben werden/ wodurch sie solche Kranckheit vielleicht haben verursacht. Solte aber aus solcher Fürbitt/ die einer für den andern thut/ ein Sacrament erzwungen werden/ so müste folgen/ daß so offt die Christen für oder bey den Krancken bethen/ sie so offt ihnen die Sacrament reichen können. Was würde das aber für eine Anzahl Sacramenten geben? V. Es bringet aber diese Oehlung einen sonderbahren Nutzen einem Schwachen mit dem gesegneten Oel gesalbten Menschen/ so muß sie ja ein Sacrament seyn. Antwort. Worin aber dieser sonderbahre Nutzen bestehe/ wissen die päbstische Theologi selbsten nicht: dann Gonet mit seinen Thomisten hält darfür/ der Nutze dieser Schmierung bestehe in einer Munterkeit der Seelen/ und Vertreibung der trägen Lauhigkeit und Zaghafftigkeit. Hingegen Scotus Esparza &c. stellen diesen Nutzen in Vertilligung nur der läslichen geringen Sünden/ und nennen darum dis Sacrament/ [wie auch das Sacrament der Firmung des H. Abendmahls/ der Priesterweyhe/ der Ehe) Sacramentum vivorum, ein Sacrament der Lebendigen/ oder der Seelen/ so durch die heiligmachende Gnade leben/ und nicht im Stand der Tod-Sünd seyn. Bellarminus aber/ Lugo, Arriaga, Dicastillo &c. setzen diesen Nutzen in Vergebung auch der groben und schweren Sünden: nemlich deren/ so einer zwar wissentlich begangen: aber ihm aus der Gedächtnüs seynd entfallen: oder aber deren/ so ein mit der Wahnsinnigkeit oder Schlag-Fluß überfallener Sünder durch die Beicht zu offenbahren nicht fähing ist: und nennin sie deßhalben auch diese Oehlung (wie auch das Sacrament der Tauff/ und das Sacrament der Buß) Sacramentum mortuorum, ein Sacrament der Todten/ oder der Seelen/ so im Standt der schweren Todtsünd sich befinden. Weilen nun die

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/333>, abgerufen am 24.11.2024.