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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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IX. Seynd doch die Papisten so bescheiden/ daß sie lehren mit Adamo Burghaber controv. LXXXI. und Sangez. l. 2. de matrim. d. 10. Daß/ wann schon die Evangelischen durchaus nicht zugeben wollen/ daß der Ehestand ein Sacrament seye/ dannoch alle v[unleserliches Material]rehligte Evangelische warhafftig seyen im Stand des Heil. Sacraments/ aus Ursachen/ dieweilen / obwohl die Evangelischen sagen/ sie wollen sich durch die Ehe in keinen Stand des Sacraments begeben/ sie dannoch bey dieser Meynung/ noch haben eine andere kräfftigere Neben-Meynung/ welche in der päbstischen Theologie genannt wird intentio appretiative major: Krafft welcher sie also wöllen in den Ehestand eintreten/ wie es Christus will und verordnet hat/ und folglich weil Christus wil und verordnet hat/ daß der Ehestand der Christ-gläubigen seye ein Sacrament/ so seynd alle verehligte Evangelischen/ krafft dieser krägtigern Meynung und Willens/ im Stand des Sacraments. Warum wollen dann die Evangelischen solche bescheidene Höffligkeit der Papisten nicht annehmen/ sondern sich dieses heil. Sacraments weigeren?

Antwort. Die Evangelischen thuen sich für diese Höffligkeit der Papisten billig bedancken: dann weil Christus ihnen kein Sacrament des Ehestands hat geben wöllen/ so ist das Geben der Menschen umsonst.

X. Hat doch der heiligste Vater der Pabst von Christo die Gewalt über den/ heiligen Ehestand zu schalten und zu walten nach seinen Belieben: dann wann schon ein Papist mit dem ehelichen Band verknüpffet ist/ aber dannoch ein Ehegatte dem anderen noch keinen ehelichen Dienst geleistet hat (welche Ehe genannt wird Matrimonium ratum non consummatum) so kan ja der Pabst/ seines Gefallens/ solche Ehe zertrennen/ und wann ein solcher Verehligter nur will ein Mönnig werden/ oder die Vereheligte eine Nonne/ so ist hiermit das eheliche Band aufgehoben: und bezeuget Henriquetz l. 2. c. 8. daß Pabst Gregorius XIII. auf eine Tag dreyzehn paar Eheleute habe von einander geschieden/ und mit seiner Auctorität das eheliche Band aufgelöset. Dis ist ja ein Zeichen/ daß Christus dem Pabst als dem heiligsten Vater der Christenheit den Ehestand als ein heil. Christliches Sacrament habe anvertrauet.

Antwort. Dis ist kein anders Zeichen als nur des Römischen Antichrists/ welcher im Tempel GOTTes sitzend ihm die göttliche Gewalt wird anmessen. 2. Thess. 2. v. 4.

XI. Spricht doch Christus ausdrücklich zu Petro: Matth. 16 v. 19. Alles was du lösen wirst auf Erden/ das soll auch gelöset seyen im Himmel Hierdurch ist ja dem Pabst ein ungeschränckter Gewalt mitgetheilet auch das Eheliche Band zu lösen.

Antwort. Warum darff ihm dann der Pabst nicht anmuthen den Gewalt alle Ehleut insgemein zu scheiden ohne Unterscheid/ da doch dieser Text (nach dem Wahnwitz der Papisten) nichts hat ausgenommen und vorbehalten? Zu dem steht auch im selbigen Text: Alles was du binden wirst auf Erden/ soll auch gebunden seyen im Himmel: Warum kan dann der Pabst/ krafft des vorgegangenen Spruchs/ nur allein die Eheleut wider ihren Willen scheiden/ aber nicht wider ihren Willen verbinden und verkuppelen? Uber das/ ist es eine lächerliche Folgerey: Christus sprach zu Petro/ wie auch zu seinen andern Aposteln insgesampt / welche ihr durch die Predigen/ und Verkündigung des Evangelii von den Sünden lösen werdet / die sollen auch im Himmel von denselben loßgesprochen seyen: Ergo, so kan der Römische Pabst die Eheleute von einander scheiden nach belieben.

XII. Es hat eine gantz andere Bewantnüß mit der Ehe/ wann die eheliche Freundschafft und Pflicht geleistet ist/ als mit der Ehe/ da nur bloß das eheliche Band in Gegenwart des Pfarrers und Zeugen geschlossen ist: dann ob schon bey dieser letzten Gattung der Ehe der Pabst die Vollmacht hat zu dispensiren/ und selbige zu trennen/ so hat er doch solchen Gewalt nicht bey der Ehe/ wo die Eheliche Freundschafft

IX. Seynd doch die Papisten so bescheiden/ daß sie lehren mit Adamo Burghaber controv. LXXXI. und Sangez. l. 2. de matrim. d. 10. Daß/ wann schon die Evangelischen durchaus nicht zugeben wollen/ daß der Ehestand ein Sacrament seye/ dannoch alle v[unleserliches Material]rehligte Evangelische warhafftig seyen im Stand des Heil. Sacraments/ aus Ursachen/ dieweilen / obwohl die Evangelischen sagen/ sie wollen sich durch die Ehe in keinen Stand des Sacraments begeben/ sie dannoch bey dieser Meynung/ noch haben eine andere kräfftigere Neben-Meynung/ welche in der päbstischen Theologie genannt wird intentio appretiative major: Krafft welcher sie also wöllen in den Ehestand eintreten/ wie es Christus will und verordnet hat/ und folglich weil Christus wil und verordnet hat/ daß der Ehestand der Christ-gläubigen seye ein Sacrament/ so seynd alle verehligte Evangelischen/ krafft dieser krägtigern Meynung und Willens/ im Stand des Sacraments. Warum wollen dann die Evangelischen solche bescheidene Höffligkeit der Papisten nicht annehmen/ sondern sich dieses heil. Sacraments weigeren?

Antwort. Die Evangelischen thuen sich für diese Höffligkeit der Papisten billig bedancken: dann weil Christus ihnen kein Sacrament des Ehestands hat geben wöllen/ so ist das Geben der Menschen umsonst.

X. Hat doch der heiligste Vater der Pabst von Christo die Gewalt über den/ heiligen Ehestand zu schalten und zu walten nach seinen Belieben: dann wann schon ein Papist mit dem ehelichen Band verknüpffet ist/ aber dannoch ein Ehegatte dem anderen noch keinen ehelichen Dienst geleistet hat (welche Ehe genannt wird Matrimonium ratum non consummatum) so kan ja der Pabst/ seines Gefallens/ solche Ehe zertrennen/ und wann ein solcher Verehligter nur will ein Mönnig werden/ oder die Vereheligte eine Nonne/ so ist hiermit das eheliche Band aufgehoben: und bezeuget Henriquetz l. 2. c. 8. daß Pabst Gregorius XIII. auf eine Tag dreyzehn paar Eheleute habe von einander geschieden/ und mit seiner Auctorität das eheliche Band aufgelöset. Dis ist ja ein Zeichen/ daß Christus dem Pabst als dem heiligsten Vater der Christenheit den Ehestand als ein heil. Christliches Sacrament habe anvertrauet.

Antwort. Dis ist kein anders Zeichen als nur des Römischen Antichrists/ welcher im Tempel GOTTes sitzend ihm die göttliche Gewalt wird anmessen. 2. Thess. 2. v. 4.

XI. Spricht doch Christus ausdrücklich zu Petro: Matth. 16 v. 19. Alles was du lösen wirst auf Erden/ das soll auch gelöset seyen im Himmel Hierdurch ist ja dem Pabst ein ungeschränckter Gewalt mitgetheilet auch das Eheliche Band zu lösen.

Antwort. Warum darff ihm dann der Pabst nicht anmuthen den Gewalt alle Ehleut insgemein zu scheiden ohne Unterscheid/ da doch dieser Text (nach dem Wahnwitz der Papisten) nichts hat ausgenommen und vorbehalten? Zu dem steht auch im selbigen Text: Alles was du binden wirst auf Erden/ soll auch gebunden seyen im Himmel: Warum kan dann der Pabst/ krafft des vorgegangenen Spruchs/ nur allein die Eheleut wider ihren Willen scheiden/ aber nicht wider ihren Willen verbinden und verkuppelen? Uber das/ ist es eine lächerliche Folgerey: Christus sprach zu Petro/ wie auch zu seinen andern Aposteln insgesampt / welche ihr durch die Predigen/ und Verkündigung des Evangelii von den Sünden lösen werdet / die sollen auch im Himmel von denselben loßgesprochen seyen: Ergo, so kan der Römische Pabst die Eheleute von einander scheiden nach belieben.

XII. Es hat eine gantz andere Bewantnüß mit der Ehe/ wann die eheliche Freundschafft und Pflicht geleistet ist/ als mit der Ehe/ da nur bloß das eheliche Band in Gegenwart des Pfarrers und Zeugen geschlossen ist: dann ob schon bey dieser letzten Gattung der Ehe der Pabst die Vollmacht hat zu dispensiren/ und selbige zu trennen/ so hat er doch solchen Gewalt nicht bey der Ehe/ wo die Eheliche Freundschafft

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        <p>Antwort. Warum darff ihm dann der Pabst nicht anmuthen den Gewalt alle Ehleut insgemein            zu scheiden ohne Unterscheid/ da doch dieser Text (nach dem Wahnwitz der Papisten) nichts            hat ausgenommen und vorbehalten? Zu dem steht auch im selbigen Text: Alles was du binden            wirst auf Erden/ soll auch gebunden seyen im Himmel: Warum kan dann der Pabst/ krafft            des vorgegangenen Spruchs/ nur allein die Eheleut wider ihren Willen scheiden/ aber            nicht wider ihren Willen verbinden und verkuppelen? Uber das/ ist es eine lächerliche            Folgerey: Christus sprach zu Petro/ wie auch zu seinen andern Aposteln insgesampt /            welche ihr durch die Predigen/ und Verkündigung des Evangelii von den Sünden lösen werdet           / die sollen auch im Himmel von denselben loßgesprochen seyen: Ergo, so kan der Römische            Pabst die Eheleute von einander scheiden nach belieben.</p>
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[30/0330] IX. Seynd doch die Papisten so bescheiden/ daß sie lehren mit Adamo Burghaber controv. LXXXI. und Sangez. l. 2. de matrim. d. 10. Daß/ wann schon die Evangelischen durchaus nicht zugeben wollen/ daß der Ehestand ein Sacrament seye/ dannoch alle v_ rehligte Evangelische warhafftig seyen im Stand des Heil. Sacraments/ aus Ursachen/ dieweilen / obwohl die Evangelischen sagen/ sie wollen sich durch die Ehe in keinen Stand des Sacraments begeben/ sie dannoch bey dieser Meynung/ noch haben eine andere kräfftigere Neben-Meynung/ welche in der päbstischen Theologie genannt wird intentio appretiative major: Krafft welcher sie also wöllen in den Ehestand eintreten/ wie es Christus will und verordnet hat/ und folglich weil Christus wil und verordnet hat/ daß der Ehestand der Christ-gläubigen seye ein Sacrament/ so seynd alle verehligte Evangelischen/ krafft dieser krägtigern Meynung und Willens/ im Stand des Sacraments. Warum wollen dann die Evangelischen solche bescheidene Höffligkeit der Papisten nicht annehmen/ sondern sich dieses heil. Sacraments weigeren? Antwort. Die Evangelischen thuen sich für diese Höffligkeit der Papisten billig bedancken: dann weil Christus ihnen kein Sacrament des Ehestands hat geben wöllen/ so ist das Geben der Menschen umsonst. X. Hat doch der heiligste Vater der Pabst von Christo die Gewalt über den/ heiligen Ehestand zu schalten und zu walten nach seinen Belieben: dann wann schon ein Papist mit dem ehelichen Band verknüpffet ist/ aber dannoch ein Ehegatte dem anderen noch keinen ehelichen Dienst geleistet hat (welche Ehe genannt wird Matrimonium ratum non consummatum) so kan ja der Pabst/ seines Gefallens/ solche Ehe zertrennen/ und wann ein solcher Verehligter nur will ein Mönnig werden/ oder die Vereheligte eine Nonne/ so ist hiermit das eheliche Band aufgehoben: und bezeuget Henriquetz l. 2. c. 8. daß Pabst Gregorius XIII. auf eine Tag dreyzehn paar Eheleute habe von einander geschieden/ und mit seiner Auctorität das eheliche Band aufgelöset. Dis ist ja ein Zeichen/ daß Christus dem Pabst als dem heiligsten Vater der Christenheit den Ehestand als ein heil. Christliches Sacrament habe anvertrauet. Antwort. Dis ist kein anders Zeichen als nur des Römischen Antichrists/ welcher im Tempel GOTTes sitzend ihm die göttliche Gewalt wird anmessen. 2. Thess. 2. v. 4. XI. Spricht doch Christus ausdrücklich zu Petro: Matth. 16 v. 19. Alles was du lösen wirst auf Erden/ das soll auch gelöset seyen im Himmel Hierdurch ist ja dem Pabst ein ungeschränckter Gewalt mitgetheilet auch das Eheliche Band zu lösen. Antwort. Warum darff ihm dann der Pabst nicht anmuthen den Gewalt alle Ehleut insgemein zu scheiden ohne Unterscheid/ da doch dieser Text (nach dem Wahnwitz der Papisten) nichts hat ausgenommen und vorbehalten? Zu dem steht auch im selbigen Text: Alles was du binden wirst auf Erden/ soll auch gebunden seyen im Himmel: Warum kan dann der Pabst/ krafft des vorgegangenen Spruchs/ nur allein die Eheleut wider ihren Willen scheiden/ aber nicht wider ihren Willen verbinden und verkuppelen? Uber das/ ist es eine lächerliche Folgerey: Christus sprach zu Petro/ wie auch zu seinen andern Aposteln insgesampt / welche ihr durch die Predigen/ und Verkündigung des Evangelii von den Sünden lösen werdet / die sollen auch im Himmel von denselben loßgesprochen seyen: Ergo, so kan der Römische Pabst die Eheleute von einander scheiden nach belieben. XII. Es hat eine gantz andere Bewantnüß mit der Ehe/ wann die eheliche Freundschafft und Pflicht geleistet ist/ als mit der Ehe/ da nur bloß das eheliche Band in Gegenwart des Pfarrers und Zeugen geschlossen ist: dann ob schon bey dieser letzten Gattung der Ehe der Pabst die Vollmacht hat zu dispensiren/ und selbige zu trennen/ so hat er doch solchen Gewalt nicht bey der Ehe/ wo die Eheliche Freundschafft

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/330>, abgerufen am 31.07.2024.