Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.dero Nahmen die Obrigkeit nicht erwehlen können einen Evangelischen Priester? XXII. Actor. 13. v. 1. sagt die Schrifft: Es waren zu Antiochia in der Christlichen Gemeinde Propheten und Lehrer/ unter welchen auch waren Barnabas und Simon/ Lucius Manahen und Saulus. Zu diesen sprach der H. Geist: sondert mir hinaus Saulum und Barnabam zu dem Werck/ darzu ich sie aufgenommen habe: da fasteten sie/ und beteten/ und legten die Händ auf sie. Daraus erscheinet ja/ daß/ dieweilen diese Männer laute Propheten und Lehrer gewesen/ die Wahl der Priester oder Bischöffen nicht gehör zum gemeinen Volck. Antwort. Die Christliche Gemeinde bestehet nicht aus lauter gemeinem Gesindel: sondern aus dreyfachem Stande: nemlich dem Geistlichen/ Weltlichen und Hauß Stand. Dieser Gemeinde ist zuständig der Kirchen Christi taugliche Priester oder Diener des göttlichen Worts für zustellen. Und mögen wohl etliche an Gottesfurcht und Wissenschafft fürtreffliche Männer/ oder auch die Obrigkeit im Nahmen dieser Gemeine die Wahl vollziehen. Es ist auch gnug den Irrthum der Papisten zu zertreiben/ daß die obgesagte Wahl augenscheinlich zu erkennen gibt/ wie daß nicht nur einen oder dreyen eingesalbeten Bischöffen zuständig seye [wie doch die Papisten fürgeben] die Kirchen-Diener zu weyhen: weilen diejenigen/ so bey dieser Absonderung Pauli und Barnabae die Händ haben aufgelegt / keine päbstische Bischöffe: sondern nur die fürnehmsten der Christlichen Gemeinde seynd gewesen. Erstechen sich also die Papisten mit ihrem eigenen Schwerdt. Zu dem wanns lauter Bischöffe seyn sollen/ so die Kirchen-Diener einweyhen/ mit was für Fug und Gutheissen der H. Schrifft hat dann Pabst Innocentius VIII. ann. 1489. dem Abt zu Cistertz/ und denen andern vier fürnehmsten Aebten selbigen Cistertziensischen Ordens den Gewalt ertheilt/ die Diaken und Unter-Diaken ihres Ordens einzuweyhen? Summa, der Pabst und seine Kirch thut nichts/ weils GOtt georönet: sondern weilen es der Pabst und seine Kirche thut/ so muß es GOtt also geordnet haben/ aus Ursachen/ weilen der Pabst seyn und bleiben muß der gewaltige Kirchen-Felse/ den doch so mancher Irrwind hat umgeblasen. XXIII. Sagt doch auch die H. Schrifft nicht/ daß der Sub-Diaconat oder die Einweyhung des geistlichen Unter-helffers ein vom GOtt eingesetztes Sacrament seye/ und dannoch ist es ein Sacrament: Dann Pabst Urbanus II. hats gesagt: und die Ursach/ warum die Schrifft von diesem Sacrament keine Meldung thut/ ist diese/ weilen man zur Zeit der Aposteln wegen Wenigkeit der Glaubigen keines Sub-Diaken oder Unter-helffers vonnöthen hatte. Wie gar wohl hat angemercket unser Adamus Burghaber Theolog. Polem. controv. 79. muß man demnach wegen des Sacraments der Priester-weyhe/ und wie solches einzurichten seye/ sich Bescheidts erhohlen beym Römischen Pabst. Antwort. Kurtz zuvor berieffet ihr euch auf die H. Schrifft: jetzt drehet ihr die Flaggen von GOttes Wortnach dem Pabst zu Rom. Weilen aber selbiger nicht bevollmächtiget ist ein Sacrament zu machen/ wo Christus keines verordnet/ so segelt in GOttes Nahmen hin mit eurem Pabst/ sampt seinen ertichteten Sacramenten. XXIV. Man sage doch was man wölle: unrecht wird daran gehandelt/ daß man die Wahl der Priester den Leyen/ ja auch dem gemeinen Pöbel gestattet: dann nirgend sagt die Schrifft / daß der Pöbel solle die Schaaffe weyden/ welches doch zu den Bischöffen sagt S. Paulus Act. 20. v. 28. und auch S. Petrus zu den Aeltesten und Priesteren spricht: Weydet die Heerde GOttes/ die unter euch ist / dero Nahmen die Obrigkeit nicht erwehlen können einen Evangelischen Priester? XXII. Actor. 13. v. 1. sagt die Schrifft: Es waren zu Antiochia in der Christlichen Gemeinde Propheten und Lehrer/ unter welchen auch waren Barnabas und Simon/ Lucius Manahen und Saulus. Zu diesen sprach der H. Geist: sondert mir hinaus Saulum und Barnabam zu dem Werck/ darzu ich sie aufgenommen habe: da fasteten sie/ und beteten/ und legten die Händ auf sie. Daraus erscheinet ja/ daß/ dieweilen diese Männer laute Propheten und Lehrer gewesen/ die Wahl der Priester oder Bischöffen nicht gehör zum gemeinen Volck. Antwort. Die Christliche Gemeinde bestehet nicht aus lauter gemeinem Gesindel: sondern aus dreyfachem Stande: nemlich dem Geistlichen/ Weltlichen und Hauß Stand. Dieser Gemeinde ist zuständig der Kirchen Christi taugliche Priester oder Diener des göttlichen Worts für zustellen. Und mögen wohl etliche an Gottesfurcht und Wissenschafft fürtreffliche Männer/ oder auch die Obrigkeit im Nahmen dieser Gemeine die Wahl vollziehen. Es ist auch gnug den Irrthum der Papisten zu zertreiben/ daß die obgesagte Wahl augenscheinlich zu erkennen gibt/ wie daß nicht nur einen oder dreyen eingesalbeten Bischöffen zuständig seye [wie doch die Papisten fürgeben] die Kirchen-Diener zu weyhen: weilen diejenigen/ so bey dieser Absonderung Pauli und Barnabae die Händ haben aufgelegt / keine päbstische Bischöffe: sondern nur die fürnehmsten der Christlichen Gemeinde seynd gewesen. Erstechen sich also die Papisten mit ihrem eigenen Schwerdt. Zu dem wanns lauter Bischöffe seyn sollen/ so die Kirchen-Diener einweyhen/ mit was für Fug und Gutheissen der H. Schrifft hat dann Pabst Innocentius VIII. ann. 1489. dem Abt zu Cistertz/ und denen andern vier fürnehmsten Aebten selbigen Cistertziensischen Ordens den Gewalt ertheilt/ die Diaken und Unter-Diaken ihres Ordens einzuweyhen? Summa, der Pabst und seine Kirch thut nichts/ weils GOtt georönet: sondern weilen es der Pabst und seine Kirche thut/ so muß es GOtt also geordnet haben/ aus Ursachen/ weilen der Pabst seyn und bleiben muß der gewaltige Kirchen-Felse/ den doch so mancher Irrwind hat umgeblasen. XXIII. Sagt doch auch die H. Schrifft nicht/ daß der Sub-Diaconat oder die Einweyhung des geistlichen Unter-helffers ein vom GOtt eingesetztes Sacrament seye/ und dannoch ist es ein Sacrament: Dann Pabst Urbanus II. hats gesagt: und die Ursach/ warum die Schrifft von diesem Sacrament keine Meldung thut/ ist diese/ weilen man zur Zeit der Aposteln wegen Wenigkeit der Glaubigen keines Sub-Diaken oder Unter-helffers vonnöthen hatte. Wie gar wohl hat angemercket unser Adamus Burghaber Theolog. Polem. controv. 79. muß man demnach wegen des Sacraments der Priester-weyhe/ und wie solches einzurichten seye/ sich Bescheidts erhohlen beym Römischen Pabst. Antwort. Kurtz zuvor berieffet ihr euch auf die H. Schrifft: jetzt drehet ihr die Flaggen von GOttes Wortnach dem Pabst zu Rom. Weilen aber selbiger nicht bevollmächtiget ist ein Sacrament zu machen/ wo Christus keines verordnet/ so segelt in GOttes Nahmen hin mit eurem Pabst/ sampt seinen ertichteten Sacramenten. XXIV. Man sage doch was man wölle: unrecht wird daran gehandelt/ daß man die Wahl der Priester den Leyen/ ja auch dem gemeinen Pöbel gestattet: dann nirgend sagt die Schrifft / daß der Pöbel solle die Schaaffe weyden/ welches doch zu den Bischöffen sagt S. Paulus Act. 20. v. 28. und auch S. Petrus zu den Aeltesten und Priesteren spricht: Weydet die Heerde GOttes/ die unter euch ist / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0319" n="19"/> dero Nahmen die Obrigkeit nicht erwehlen können einen Evangelischen Priester?</p> <p>XXII. Actor. 13. v. 1. sagt die Schrifft: Es waren zu Antiochia in der Christlichen Gemeinde Propheten und Lehrer/ unter welchen auch waren Barnabas und Simon/ Lucius Manahen und Saulus. Zu diesen sprach der H. Geist: sondert mir hinaus Saulum und Barnabam zu dem Werck/ darzu ich sie aufgenommen habe: da fasteten sie/ und beteten/ und legten die Händ auf sie. Daraus erscheinet ja/ daß/ dieweilen diese Männer laute Propheten und Lehrer gewesen/ die Wahl der Priester oder Bischöffen nicht gehör zum gemeinen Volck.</p> <p>Antwort. Die Christliche Gemeinde bestehet nicht aus lauter gemeinem Gesindel: sondern aus dreyfachem Stande: nemlich dem Geistlichen/ Weltlichen und Hauß Stand. Dieser Gemeinde ist zuständig der Kirchen Christi taugliche Priester oder Diener des göttlichen Worts für zustellen. Und mögen wohl etliche an Gottesfurcht und Wissenschafft fürtreffliche Männer/ oder auch die Obrigkeit im Nahmen dieser Gemeine die Wahl vollziehen. Es ist auch gnug den Irrthum der Papisten zu zertreiben/ daß die obgesagte Wahl augenscheinlich zu erkennen gibt/ wie daß nicht nur einen oder dreyen eingesalbeten Bischöffen zuständig seye [wie doch die Papisten fürgeben] die Kirchen-Diener zu weyhen: weilen diejenigen/ so bey dieser Absonderung Pauli und Barnabae die Händ haben aufgelegt / keine päbstische Bischöffe: sondern nur die fürnehmsten der Christlichen Gemeinde seynd gewesen. Erstechen sich also die Papisten mit ihrem eigenen Schwerdt. Zu dem wanns lauter Bischöffe seyn sollen/ so die Kirchen-Diener einweyhen/ mit was für Fug und Gutheissen der H. Schrifft hat dann Pabst Innocentius VIII. ann. 1489. dem Abt zu Cistertz/ und denen andern vier fürnehmsten Aebten selbigen Cistertziensischen Ordens den Gewalt ertheilt/ die Diaken und Unter-Diaken ihres Ordens einzuweyhen? Summa, der Pabst und seine Kirch thut nichts/ weils GOtt georönet: sondern weilen es der Pabst und seine Kirche thut/ so muß es GOtt also geordnet haben/ aus Ursachen/ weilen der Pabst seyn und bleiben muß der gewaltige Kirchen-Felse/ den doch so mancher Irrwind hat umgeblasen.</p> <p>XXIII. Sagt doch auch die H. Schrifft nicht/ daß der Sub-Diaconat oder die Einweyhung des geistlichen Unter-helffers ein vom GOtt eingesetztes Sacrament seye/ und dannoch ist es ein Sacrament: Dann Pabst Urbanus II. hats gesagt: und die Ursach/ warum die Schrifft von diesem Sacrament keine Meldung thut/ ist diese/ weilen man zur Zeit der Aposteln wegen Wenigkeit der Glaubigen keines Sub-Diaken oder Unter-helffers vonnöthen hatte. Wie gar wohl hat angemercket unser Adamus Burghaber Theolog. Polem. controv. 79. muß man demnach wegen des Sacraments der Priester-weyhe/ und wie solches einzurichten seye/ sich Bescheidts erhohlen beym Römischen Pabst.</p> <p>Antwort. Kurtz zuvor berieffet ihr euch auf die H. Schrifft: jetzt drehet ihr die Flaggen von GOttes Wortnach dem Pabst zu Rom. Weilen aber selbiger nicht bevollmächtiget ist ein Sacrament zu machen/ wo Christus keines verordnet/ so segelt in GOttes Nahmen hin mit eurem Pabst/ sampt seinen ertichteten Sacramenten.</p> <p>XXIV. Man sage doch was man wölle: unrecht wird daran gehandelt/ daß man die Wahl der Priester den Leyen/ ja auch dem gemeinen Pöbel gestattet: dann nirgend sagt die Schrifft / daß der Pöbel solle die Schaaffe weyden/ welches doch zu den Bischöffen sagt S. Paulus Act. 20. v. 28. und auch S. Petrus zu den Aeltesten und Priesteren spricht: Weydet die Heerde GOttes/ die unter euch ist / </p> </div> </body> </text> </TEI> [19/0319]
dero Nahmen die Obrigkeit nicht erwehlen können einen Evangelischen Priester?
XXII. Actor. 13. v. 1. sagt die Schrifft: Es waren zu Antiochia in der Christlichen Gemeinde Propheten und Lehrer/ unter welchen auch waren Barnabas und Simon/ Lucius Manahen und Saulus. Zu diesen sprach der H. Geist: sondert mir hinaus Saulum und Barnabam zu dem Werck/ darzu ich sie aufgenommen habe: da fasteten sie/ und beteten/ und legten die Händ auf sie. Daraus erscheinet ja/ daß/ dieweilen diese Männer laute Propheten und Lehrer gewesen/ die Wahl der Priester oder Bischöffen nicht gehör zum gemeinen Volck.
Antwort. Die Christliche Gemeinde bestehet nicht aus lauter gemeinem Gesindel: sondern aus dreyfachem Stande: nemlich dem Geistlichen/ Weltlichen und Hauß Stand. Dieser Gemeinde ist zuständig der Kirchen Christi taugliche Priester oder Diener des göttlichen Worts für zustellen. Und mögen wohl etliche an Gottesfurcht und Wissenschafft fürtreffliche Männer/ oder auch die Obrigkeit im Nahmen dieser Gemeine die Wahl vollziehen. Es ist auch gnug den Irrthum der Papisten zu zertreiben/ daß die obgesagte Wahl augenscheinlich zu erkennen gibt/ wie daß nicht nur einen oder dreyen eingesalbeten Bischöffen zuständig seye [wie doch die Papisten fürgeben] die Kirchen-Diener zu weyhen: weilen diejenigen/ so bey dieser Absonderung Pauli und Barnabae die Händ haben aufgelegt / keine päbstische Bischöffe: sondern nur die fürnehmsten der Christlichen Gemeinde seynd gewesen. Erstechen sich also die Papisten mit ihrem eigenen Schwerdt. Zu dem wanns lauter Bischöffe seyn sollen/ so die Kirchen-Diener einweyhen/ mit was für Fug und Gutheissen der H. Schrifft hat dann Pabst Innocentius VIII. ann. 1489. dem Abt zu Cistertz/ und denen andern vier fürnehmsten Aebten selbigen Cistertziensischen Ordens den Gewalt ertheilt/ die Diaken und Unter-Diaken ihres Ordens einzuweyhen? Summa, der Pabst und seine Kirch thut nichts/ weils GOtt georönet: sondern weilen es der Pabst und seine Kirche thut/ so muß es GOtt also geordnet haben/ aus Ursachen/ weilen der Pabst seyn und bleiben muß der gewaltige Kirchen-Felse/ den doch so mancher Irrwind hat umgeblasen.
XXIII. Sagt doch auch die H. Schrifft nicht/ daß der Sub-Diaconat oder die Einweyhung des geistlichen Unter-helffers ein vom GOtt eingesetztes Sacrament seye/ und dannoch ist es ein Sacrament: Dann Pabst Urbanus II. hats gesagt: und die Ursach/ warum die Schrifft von diesem Sacrament keine Meldung thut/ ist diese/ weilen man zur Zeit der Aposteln wegen Wenigkeit der Glaubigen keines Sub-Diaken oder Unter-helffers vonnöthen hatte. Wie gar wohl hat angemercket unser Adamus Burghaber Theolog. Polem. controv. 79. muß man demnach wegen des Sacraments der Priester-weyhe/ und wie solches einzurichten seye/ sich Bescheidts erhohlen beym Römischen Pabst.
Antwort. Kurtz zuvor berieffet ihr euch auf die H. Schrifft: jetzt drehet ihr die Flaggen von GOttes Wortnach dem Pabst zu Rom. Weilen aber selbiger nicht bevollmächtiget ist ein Sacrament zu machen/ wo Christus keines verordnet/ so segelt in GOttes Nahmen hin mit eurem Pabst/ sampt seinen ertichteten Sacramenten.
XXIV. Man sage doch was man wölle: unrecht wird daran gehandelt/ daß man die Wahl der Priester den Leyen/ ja auch dem gemeinen Pöbel gestattet: dann nirgend sagt die Schrifft / daß der Pöbel solle die Schaaffe weyden/ welches doch zu den Bischöffen sagt S. Paulus Act. 20. v. 28. und auch S. Petrus zu den Aeltesten und Priesteren spricht: Weydet die Heerde GOttes/ die unter euch ist /
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/319>, abgerufen am 08.07.2024. |