Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.Timotheus war auch ein Bischoff: nun hat dieser Paulus 2. Tim. 4. v. 2. dem Timotheo geschrieben/ er solle gemäß seines Ampts das Wort GOttes predigen/ und v. 5. er solle thun das Werck eines Evangelischen Predigers: ergo, so sollen die päbstische Bischöff das Evangelium predigen/ und an statt des weltlichen Staats die Bibel in den Händen führen. XIX. Wann die Auflegung der Händen nicht nothwendig erfordert wird zur Priesterweyhe / warum werden dann einem Evangelischen Priester bey dessen Weyhung die Hände von andern Priestern aufgelegt? Antwort. Es geschicht aus Ursachen/ daß die Vollmacht das Evangelium mit offentlicher Auctorität zu predigen/ so ihm durch eine rechtmäßige Wahl ist aufgetragen/ durch dieses eusserliches Zeichen werde offenbahrt/ und ihm der Besitz und Possession des Predig-Ampts mit Ruhe und Friede der Gemeinde/ wie auch mit dem Gebeth und Anruffung des H. Geistes / so bey und durch die Auflegung der Händen geschicht/ möge eusserlich zugewendet werden. Und so wird auch in politischen Sachen einer Fürstlichen Person die Possession eines Reichs Lehns eusserlich zugewendet durch Darreichung des Scepters/ Degens/ oder Standarten/ und besteht doch eigentlich die Belehnung nicht in dieser Darreichung des Scepters sc. sondern in dem kräfftigen Willen des Käysers/ oder der Reichs Ständen. XX. S. Paulus schreibt ausdrücklich zum Timotheus/ welcher war ein Bischoff zu Ephesus: Wider einen Priester nimm keine Klag auf/ dann allein mit zweyen oder dreyen Zeugen I. Tim. 5. v. 19. daraus erhellet ja/ daß ein Bischoff einen weitläufftigeren Gewalt und Bothmäßigkeit habe als ein gemeiner Priester/ dieweilen er selbigen solle verhören und verurtheilen. Antwort. Ob allhier durch das Wörtlein Presbyter solle verstanden werden eigentlich ein Priester/ oder aber ein jeder aus den Aeltesten der Gemeine/ daran zweiffelt Chrysostomus, Theophylactus, &c. Dannoch gesetzet/ es werde dardurch eigentlich verstanden ein Priester/ so muß man ja einen Unterscheid machen zwischen dem Ampt eines Aufsehers/ der auf anderer/ auch der Prediger/ Thun und Leben gnaue Acht zugeben hat / damit alles ehrlich und ordentlich zugehe/ und zwischen dem erdichteten Gewalt die Meßpfaffen zu weyhen/ und sie durch eine eingegossene Qvalität der heiligmachenden Gnade zu heiligen/ und ihre Seele durch ein besonders geistliches Merckzeichen oder Character zu auctorisiren: also/ daß ohne solche Weyhung eines Bischoffs das Priesterthum seye ungültig: Den ersten Gewalt eines Bischoffs über die Priester gesteht man gerne: aber dieser letztere muß aus GOttes Wort erwiesen werden/ oder man sagt/ er gehöre unter den erdichteten Fabel-Kram der Papisten. XXI. Es handelt doch die Evangelische Kirch unrecht daran/ daß sie die Vollmacht einen Priester zu erwehlen dem gemeinen Volck oder Leyen/ oder aber der weltlichen Obrigkeit gestattet. Antwort. Daß solches gemäß seye der göttlichen Einsetzung/ erhellet aus den Geschichten der Aposteln Cap. I. [unleserliches Material]. 23. allwo Petrus die gantze glaubige Schaar zusammen beruffen / und zur Bestimmung eines neuen Apostels/ der die Stelle des abtrinnigen Judä wieder bekleiden solte/ hat zugelassen. Wie dann ungleichen Actor. 6. [unleserliches Material]. 5. die gantze Menge erwehlet hat Stephanum und andere sechs Diaken. Zudem wann noch heutiges Tages die Römische oder päbstische Gemeine/ oder indero Nahmen die Cardinäl den Römischen Pabst selbsten erwehlen können/ warum solte dann eine Christliche Gemeine/ oder in Timotheus war auch ein Bischoff: nun hat dieser Paulus 2. Tim. 4. v. 2. dem Timotheo geschrieben/ er solle gemäß seines Ampts das Wort GOttes predigen/ und v. 5. er solle thun das Werck eines Evangelischen Predigers: ergò, so sollen die päbstische Bischöff das Evangelium predigen/ und an statt des weltlichen Staats die Bibel in den Händen führen. XIX. Wann die Auflegung der Händen nicht nothwendig erfordert wird zur Priesterweyhe / warum werden dann einem Evangelischen Priester bey dessen Weyhung die Hände von andern Priestern aufgelegt? Antwort. Es geschicht aus Ursachen/ daß die Vollmacht das Evangelium mit offentlicher Auctorität zu predigen/ so ihm durch eine rechtmäßige Wahl ist aufgetragen/ durch dieses eusserliches Zeichen werde offenbahrt/ und ihm der Besitz und Possession des Predig-Ampts mit Ruhe und Friede der Gemeinde/ wie auch mit dem Gebeth und Anruffung des H. Geistes / so bey und durch die Auflegung der Händen geschicht/ möge eusserlich zugewendet werden. Und so wird auch in politischen Sachen einer Fürstlichen Person die Possession eines Reichs Lehns eusserlich zugewendet durch Darreichung des Scepters/ Degens/ oder Standarten/ und besteht doch eigentlich die Belehnung nicht in dieser Darreichung des Scepters sc. sondern in dem kräfftigen Willen des Käysers/ oder der Reichs Ständen. XX. S. Paulus schreibt ausdrücklich zum Timotheus/ welcher war ein Bischoff zu Ephesus: Wider einen Priester nimm keine Klag auf/ dann allein mit zweyen oder dreyen Zeugen I. Tim. 5. v. 19. daraus erhellet ja/ daß ein Bischoff einen weitläufftigeren Gewalt und Bothmäßigkeit habe als ein gemeiner Priester/ dieweilen er selbigen solle verhören und verurtheilen. Antwort. Ob allhier durch das Wörtlein Presbyter solle verstanden werden eigentlich ein Priester/ oder aber ein jeder aus den Aeltesten der Gemeine/ daran zweiffelt Chrysostomus, Theophylactus, &c. Dannoch gesetzet/ es werde dardurch eigentlich verstanden ein Priester/ so muß man ja einen Unterscheid machen zwischen dem Ampt eines Aufsehers/ der auf anderer/ auch der Prediger/ Thun und Leben gnaue Acht zugeben hat / damit alles ehrlich und ordentlich zugehe/ und zwischen dem erdichteten Gewalt die Meßpfaffen zu weyhen/ und sie durch eine eingegossene Qvalität der heiligmachenden Gnade zu heiligen/ und ihre Seele durch ein besonders geistliches Merckzeichen oder Character zu auctorisiren: also/ daß ohne solche Weyhung eines Bischoffs das Priesterthum seye ungültig: Den ersten Gewalt eines Bischoffs über die Priester gesteht man gerne: aber dieser letztere muß aus GOttes Wort erwiesen werden/ oder man sagt/ er gehöre unter den erdichteten Fabel-Kram der Papisten. XXI. Es handelt doch die Evangelische Kirch unrecht daran/ daß sie die Vollmacht einen Priester zu erwehlen dem gemeinen Volck oder Leyen/ oder aber der weltlichen Obrigkeit gestattet. Antwort. Daß solches gemäß seye der göttlichen Einsetzung/ erhellet aus den Geschichten der Aposteln Cap. I. [unleserliches Material]. 23. allwo Petrus die gantze glaubige Schaar zusammen beruffen / und zur Bestimmung eines neuen Apostels/ der die Stelle des abtrinnigen Judä wieder bekleiden solte/ hat zugelassen. Wie dann ungleichen Actor. 6. [unleserliches Material]. 5. die gantze Menge erwehlet hat Stephanum und andere sechs Diaken. Zudem wann noch heutiges Tages die Römische oder päbstische Gemeine/ oder indero Nahmen die Cardinäl den Römischen Pabst selbsten erwehlen können/ warum solte dann eine Christliche Gemeine/ oder in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0318" n="18"/> Timotheus war auch ein Bischoff: nun hat dieser Paulus 2. Tim. 4. v. 2. dem Timotheo geschrieben/ er solle gemäß seines Ampts das Wort GOttes predigen/ und v. 5. er solle thun das Werck eines Evangelischen Predigers: ergò, so sollen die päbstische Bischöff das Evangelium predigen/ und an statt des weltlichen Staats die Bibel in den Händen führen.</p> <p>XIX. Wann die Auflegung der Händen nicht nothwendig erfordert wird zur Priesterweyhe / warum werden dann einem Evangelischen Priester bey dessen Weyhung die Hände von andern Priestern aufgelegt?</p> <p>Antwort. Es geschicht aus Ursachen/ daß die Vollmacht das Evangelium mit offentlicher Auctorität zu predigen/ so ihm durch eine rechtmäßige Wahl ist aufgetragen/ durch dieses eusserliches Zeichen werde offenbahrt/ und ihm der Besitz und Possession des Predig-Ampts mit Ruhe und Friede der Gemeinde/ wie auch mit dem Gebeth und Anruffung des H. Geistes / so bey und durch die Auflegung der Händen geschicht/ möge eusserlich zugewendet werden. Und so wird auch in politischen Sachen einer Fürstlichen Person die Possession eines Reichs Lehns eusserlich zugewendet durch Darreichung des Scepters/ Degens/ oder Standarten/ und besteht doch eigentlich die Belehnung nicht in dieser Darreichung des Scepters sc. sondern in dem kräfftigen Willen des Käysers/ oder der Reichs Ständen.</p> <p>XX. S. Paulus schreibt ausdrücklich zum Timotheus/ welcher war ein Bischoff zu Ephesus: Wider einen Priester nimm keine Klag auf/ dann allein mit zweyen oder dreyen Zeugen I. Tim. 5. v. 19. daraus erhellet ja/ daß ein Bischoff einen weitläufftigeren Gewalt und Bothmäßigkeit habe als ein gemeiner Priester/ dieweilen er selbigen solle verhören und verurtheilen.</p> <p>Antwort. Ob allhier durch das Wörtlein Presbyter solle verstanden werden eigentlich ein Priester/ oder aber ein jeder aus den Aeltesten der Gemeine/ daran zweiffelt Chrysostomus, Theophylactus, &c. Dannoch gesetzet/ es werde dardurch eigentlich verstanden ein Priester/ so muß man ja einen Unterscheid machen zwischen dem Ampt eines Aufsehers/ der auf anderer/ auch der Prediger/ Thun und Leben gnaue Acht zugeben hat / damit alles ehrlich und ordentlich zugehe/ und zwischen dem erdichteten Gewalt die Meßpfaffen zu weyhen/ und sie durch eine eingegossene Qvalität der heiligmachenden Gnade zu heiligen/ und ihre Seele durch ein besonders geistliches Merckzeichen oder Character zu auctorisiren: also/ daß ohne solche Weyhung eines Bischoffs das Priesterthum seye ungültig: Den ersten Gewalt eines Bischoffs über die Priester gesteht man gerne: aber dieser letztere muß aus GOttes Wort erwiesen werden/ oder man sagt/ er gehöre unter den erdichteten Fabel-Kram der Papisten.</p> <p>XXI. Es handelt doch die Evangelische Kirch unrecht daran/ daß sie die Vollmacht einen Priester zu erwehlen dem gemeinen Volck oder Leyen/ oder aber der weltlichen Obrigkeit gestattet.</p> <p>Antwort. Daß solches gemäß seye der göttlichen Einsetzung/ erhellet aus den Geschichten der Aposteln Cap. I. <gap reason="illegible"/>. 23. allwo Petrus die gantze glaubige Schaar zusammen beruffen / und zur Bestimmung eines neuen Apostels/ der die Stelle des abtrinnigen Judä wieder bekleiden solte/ hat zugelassen. Wie dann ungleichen Actor. 6. <gap reason="illegible"/>. 5. die gantze Menge erwehlet hat Stephanum und andere sechs Diaken. Zudem wann noch heutiges Tages die Römische oder päbstische Gemeine/ oder indero Nahmen die Cardinäl den Römischen Pabst selbsten erwehlen können/ warum solte dann eine Christliche Gemeine/ oder in </p> </div> </body> </text> </TEI> [18/0318]
Timotheus war auch ein Bischoff: nun hat dieser Paulus 2. Tim. 4. v. 2. dem Timotheo geschrieben/ er solle gemäß seines Ampts das Wort GOttes predigen/ und v. 5. er solle thun das Werck eines Evangelischen Predigers: ergò, so sollen die päbstische Bischöff das Evangelium predigen/ und an statt des weltlichen Staats die Bibel in den Händen führen.
XIX. Wann die Auflegung der Händen nicht nothwendig erfordert wird zur Priesterweyhe / warum werden dann einem Evangelischen Priester bey dessen Weyhung die Hände von andern Priestern aufgelegt?
Antwort. Es geschicht aus Ursachen/ daß die Vollmacht das Evangelium mit offentlicher Auctorität zu predigen/ so ihm durch eine rechtmäßige Wahl ist aufgetragen/ durch dieses eusserliches Zeichen werde offenbahrt/ und ihm der Besitz und Possession des Predig-Ampts mit Ruhe und Friede der Gemeinde/ wie auch mit dem Gebeth und Anruffung des H. Geistes / so bey und durch die Auflegung der Händen geschicht/ möge eusserlich zugewendet werden. Und so wird auch in politischen Sachen einer Fürstlichen Person die Possession eines Reichs Lehns eusserlich zugewendet durch Darreichung des Scepters/ Degens/ oder Standarten/ und besteht doch eigentlich die Belehnung nicht in dieser Darreichung des Scepters sc. sondern in dem kräfftigen Willen des Käysers/ oder der Reichs Ständen.
XX. S. Paulus schreibt ausdrücklich zum Timotheus/ welcher war ein Bischoff zu Ephesus: Wider einen Priester nimm keine Klag auf/ dann allein mit zweyen oder dreyen Zeugen I. Tim. 5. v. 19. daraus erhellet ja/ daß ein Bischoff einen weitläufftigeren Gewalt und Bothmäßigkeit habe als ein gemeiner Priester/ dieweilen er selbigen solle verhören und verurtheilen.
Antwort. Ob allhier durch das Wörtlein Presbyter solle verstanden werden eigentlich ein Priester/ oder aber ein jeder aus den Aeltesten der Gemeine/ daran zweiffelt Chrysostomus, Theophylactus, &c. Dannoch gesetzet/ es werde dardurch eigentlich verstanden ein Priester/ so muß man ja einen Unterscheid machen zwischen dem Ampt eines Aufsehers/ der auf anderer/ auch der Prediger/ Thun und Leben gnaue Acht zugeben hat / damit alles ehrlich und ordentlich zugehe/ und zwischen dem erdichteten Gewalt die Meßpfaffen zu weyhen/ und sie durch eine eingegossene Qvalität der heiligmachenden Gnade zu heiligen/ und ihre Seele durch ein besonders geistliches Merckzeichen oder Character zu auctorisiren: also/ daß ohne solche Weyhung eines Bischoffs das Priesterthum seye ungültig: Den ersten Gewalt eines Bischoffs über die Priester gesteht man gerne: aber dieser letztere muß aus GOttes Wort erwiesen werden/ oder man sagt/ er gehöre unter den erdichteten Fabel-Kram der Papisten.
XXI. Es handelt doch die Evangelische Kirch unrecht daran/ daß sie die Vollmacht einen Priester zu erwehlen dem gemeinen Volck oder Leyen/ oder aber der weltlichen Obrigkeit gestattet.
Antwort. Daß solches gemäß seye der göttlichen Einsetzung/ erhellet aus den Geschichten der Aposteln Cap. I. _ . 23. allwo Petrus die gantze glaubige Schaar zusammen beruffen / und zur Bestimmung eines neuen Apostels/ der die Stelle des abtrinnigen Judä wieder bekleiden solte/ hat zugelassen. Wie dann ungleichen Actor. 6. _ . 5. die gantze Menge erwehlet hat Stephanum und andere sechs Diaken. Zudem wann noch heutiges Tages die Römische oder päbstische Gemeine/ oder indero Nahmen die Cardinäl den Römischen Pabst selbsten erwehlen können/ warum solte dann eine Christliche Gemeine/ oder in
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