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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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walt Priester zu weyhen allein den Bischöffen von Christo seye gestattet worden. Also folgert P. Schönman in seinem Catholischen Zeughauß.

Antwort. Weilen gemeldter P. Schönman selbsten gestehet/ es seye den Thor-Bischöffen das Handwerck die Priester zu weyhen von der Christenheit eingestellt und verbotten worden / so ist es ein Zeichen/ daß diß Verbott nur herrühre von der Christenheit/ nicht aber von Christo selbsten: und also die Weyhung oder offentliche Vorstellung zum Priesterthum / oder/ besser zu reden/ zum Predig-Ampt/ nur als ein frey Mittel-Ding den Bischöffen seye gestattet worden.

XIII. Es ist doch die Weyhung der Priester/ so nicht vom Bischoff geschehen/ vor diesem für ungültig gehalten: so folget ja/ daß die Weyhung musse nohtwendig geschehen vom Bischoff.

Antwort. Man muß nicht schliessen aus dem/ was bloß dor diesem geschehen: sondern was zur Apostel Zeiten ist üblich/ und von ihnen zu halten gebotten gewesen. Zudem ists eben eine Folgerey/ als wann ich also schliessen wolte: Es wurde vor diesem keiner für einen rechtschaffenen Edelmann erkennet und durchgelassen/ er muste dann vom Kayser berührt werden mit dem Schwerdt Caroli des Grossen: Ergo, so muß die Erhebung in den Adelichen Stand annoch zu heutiger Zeit nohtwendig geschehen durch die Berührung des Schwerdts Caroli des grossen. Summa freye Mittel-Dinge/ wo das Gebot GOttes nicht anders erzwinget / lassen sich ändern in der Christlichen Gemeine.

XIV. Bezeuget doch Joannes de Turrecremata L. Summae Ecclesiasticae, c. 32. und Bellarminus l. I. de pontif. c. 23. das CHristus im letzten Abendmahl habe den Petrum zum ersten Bischoff geweyhet/ welcher dann solgens den H. Jacobum und Joannem/ und nachgehens diese die übrigen Aposteln zu Bischöffen haben eingeweyhet: so haben ja die Bischöffe einen sonderbahren von CHristo selbst hergeleiteten Gewalt andere Bischöffe und Priester zu weyhen.

Antwort. Weilen die andere Aposteln so wohl als Petrus von CHristo waren zu Bischöffen oder Prediger und Hirten seiner Heerde geweyhet/ da er thnen gleichen Gewalt ertheilet das Evangelium zu verkündigen/ und durch Verkündigung dessen von den Sünden loßzusprechen / so ware Petrus dieser Mühe die Aposteln zu Bischöffen einzuweyhen enthoben. Und weilen dann obgemelter Johannes de Turrecremata, wie auch Bellarminus nichts alhier aus dem Wort GOttes beweisen: sondern nur gedencken bey dem letzten Abendmahl CHristi des Nachts in der Fisterniß ihren Irrthum unter zu bringen/ so sagen wir sie haben sich verrechnet/ und seyen wir an ihren Irrthum nicht gefunden.

XV. Schreibt doch der Kirchen-Lehrer Hieronymus Epist. ad Evagrium: Qvid facit Episcopus, excepta ordinatione, qvod non etiam facit presbyter? Was thut ein Bischoff anders und besonders/ welches nicht auch thue und verrichte ein ander Priester/ ausgenommen/ daß der Bischoff die Priester einstelle? so ist ja das eigentliche und dem Bischoff allein zuständige Ampt Priester zu weyhen.

Antwort. Dieser Ausspruch Hieronymi schlägt die Papisten selbsten: dann er will sagen / die weilen ein Bischoff nur wegen des ihm aufgetragenen Gewalts/ dierechtmessiger Weise erwehlte Priester/ offentlich der Gemeine fürstelle/ und aber dieser Gewalt ebenmäßig einem andern Priester könne aufgetragen werden/ und das öffentliche Predig-Ampt eben so wohlden an-

walt Priester zu weyhen allein den Bischöffen von Christo seye gestattet worden. Also folgert P. Schönman in seinem Catholischen Zeughauß.

Antwort. Weilen gemeldter P. Schönman selbsten gestehet/ es seye den Thor-Bischöffen das Handwerck die Priester zu weyhen von der Christenheit eingestellt und verbotten worden / so ist es ein Zeichen/ daß diß Verbott nur herrühre von der Christenheit/ nicht aber von Christo selbsten: und also die Weyhung oder offentliche Vorstellung zum Priesterthum / oder/ besser zu reden/ zum Predig-Ampt/ nur als ein frey Mittel-Ding den Bischöffen seye gestattet worden.

XIII. Es ist doch die Weyhung der Priester/ so nicht vom Bischoff geschehen/ vor diesem für ungültig gehalten: so folget ja/ daß die Weyhung musse nohtwendig geschehen vom Bischoff.

Antwort. Man muß nicht schliessen aus dem/ was bloß dor diesem geschehen: sondern was zur Apostel Zeiten ist üblich/ und von ihnen zu halten gebotten gewesen. Zudem ists eben eine Folgerey/ als wann ich also schliessen wolte: Es wurde vor diesem keiner für einen rechtschaffenen Edelmann erkennet und durchgelassen/ er muste dann vom Kayser berührt werden mit dem Schwerdt Caroli des Grossen: Ergò, so muß die Erhebung in den Adelichen Stand annoch zu heutiger Zeit nohtwendig geschehen durch die Berührung des Schwerdts Caroli des grossen. Summa freye Mittel-Dinge/ wo das Gebot GOttes nicht anders erzwinget / lassen sich ändern in der Christlichen Gemeine.

XIV. Bezeuget doch Joannes de Turrecremata L. Summae Ecclesiasticae, c. 32. und Bellarminus l. I. de pontif. c. 23. das CHristus im letzten Abendmahl habe den Petrum zum ersten Bischoff geweyhet/ welcher dann solgens den H. Jacobum und Joannem/ und nachgehens diese die übrigen Aposteln zu Bischöffen haben eingeweyhet: so haben ja die Bischöffe einen sonderbahren von CHristo selbst hergeleiteten Gewalt andere Bischöffe und Priester zu weyhen.

Antwort. Weilen die andere Aposteln so wohl als Petrus von CHristo waren zu Bischöffen oder Prediger und Hirten seiner Heerde geweyhet/ da er thnen gleichen Gewalt ertheilet das Evangelium zu verkündigen/ und durch Verkündigung dessen von den Sünden loßzusprechen / so ware Petrus dieser Mühe die Aposteln zu Bischöffen einzuweyhen enthoben. Und weilen dann obgemelter Johannes de Turrecremata, wie auch Bellarminus nichts alhier aus dem Wort GOttes beweisen: sondern nur gedencken bey dem letzten Abendmahl CHristi des Nachts in der Fisterniß ihren Irrthum unter zu bringen/ so sagen wir sie haben sich verrechnet/ und seyen wir an ihren Irrthum nicht gefunden.

XV. Schreibt doch der Kirchen-Lehrer Hieronymus Epist. ad Evagrium: Qvid facit Episcopus, exceptâ ordinatione, qvod non etiam facit presbyter? Was thut ein Bischoff anders und besonders/ welches nicht auch thue und verrichte ein ander Priester/ ausgenommen/ daß der Bischoff die Priester einstelle? so ist ja das eigentliche und dem Bischoff allein zuständige Ampt Priester zu weyhen.

Antwort. Dieser Ausspruch Hieronymi schlägt die Papisten selbsten: dann er will sagen / die weilen ein Bischoff nur wegen des ihm aufgetragenen Gewalts/ dierechtmessiger Weise erwehlte Priester/ offentlich der Gemeine fürstelle/ und aber dieser Gewalt ebenmäßig einem andern Priester könne aufgetragen werden/ und das öffentliche Predig-Ampt eben so wohlden an-

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        <p>XV. Schreibt doch der Kirchen-Lehrer Hieronymus Epist. ad Evagrium: Qvid facit Episcopus,            exceptâ ordinatione, qvod non etiam facit presbyter? Was thut ein Bischoff anders und            besonders/ welches nicht auch thue und verrichte ein ander Priester/ ausgenommen/ daß            der Bischoff die Priester einstelle? so ist ja das eigentliche und dem Bischoff allein            zuständige Ampt Priester zu weyhen.</p>
        <p>Antwort. Dieser Ausspruch Hieronymi schlägt die Papisten selbsten: dann er will sagen /            die weilen ein Bischoff nur wegen des ihm aufgetragenen Gewalts/ dierechtmessiger Weise            erwehlte Priester/ offentlich der Gemeine fürstelle/ und aber dieser Gewalt ebenmäßig            einem andern Priester könne aufgetragen werden/ und das öffentliche Predig-Ampt eben so            wohlden an-
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[16/0316] walt Priester zu weyhen allein den Bischöffen von Christo seye gestattet worden. Also folgert P. Schönman in seinem Catholischen Zeughauß. Antwort. Weilen gemeldter P. Schönman selbsten gestehet/ es seye den Thor-Bischöffen das Handwerck die Priester zu weyhen von der Christenheit eingestellt und verbotten worden / so ist es ein Zeichen/ daß diß Verbott nur herrühre von der Christenheit/ nicht aber von Christo selbsten: und also die Weyhung oder offentliche Vorstellung zum Priesterthum / oder/ besser zu reden/ zum Predig-Ampt/ nur als ein frey Mittel-Ding den Bischöffen seye gestattet worden. XIII. Es ist doch die Weyhung der Priester/ so nicht vom Bischoff geschehen/ vor diesem für ungültig gehalten: so folget ja/ daß die Weyhung musse nohtwendig geschehen vom Bischoff. Antwort. Man muß nicht schliessen aus dem/ was bloß dor diesem geschehen: sondern was zur Apostel Zeiten ist üblich/ und von ihnen zu halten gebotten gewesen. Zudem ists eben eine Folgerey/ als wann ich also schliessen wolte: Es wurde vor diesem keiner für einen rechtschaffenen Edelmann erkennet und durchgelassen/ er muste dann vom Kayser berührt werden mit dem Schwerdt Caroli des Grossen: Ergò, so muß die Erhebung in den Adelichen Stand annoch zu heutiger Zeit nohtwendig geschehen durch die Berührung des Schwerdts Caroli des grossen. Summa freye Mittel-Dinge/ wo das Gebot GOttes nicht anders erzwinget / lassen sich ändern in der Christlichen Gemeine. XIV. Bezeuget doch Joannes de Turrecremata L. Summae Ecclesiasticae, c. 32. und Bellarminus l. I. de pontif. c. 23. das CHristus im letzten Abendmahl habe den Petrum zum ersten Bischoff geweyhet/ welcher dann solgens den H. Jacobum und Joannem/ und nachgehens diese die übrigen Aposteln zu Bischöffen haben eingeweyhet: so haben ja die Bischöffe einen sonderbahren von CHristo selbst hergeleiteten Gewalt andere Bischöffe und Priester zu weyhen. Antwort. Weilen die andere Aposteln so wohl als Petrus von CHristo waren zu Bischöffen oder Prediger und Hirten seiner Heerde geweyhet/ da er thnen gleichen Gewalt ertheilet das Evangelium zu verkündigen/ und durch Verkündigung dessen von den Sünden loßzusprechen / so ware Petrus dieser Mühe die Aposteln zu Bischöffen einzuweyhen enthoben. Und weilen dann obgemelter Johannes de Turrecremata, wie auch Bellarminus nichts alhier aus dem Wort GOttes beweisen: sondern nur gedencken bey dem letzten Abendmahl CHristi des Nachts in der Fisterniß ihren Irrthum unter zu bringen/ so sagen wir sie haben sich verrechnet/ und seyen wir an ihren Irrthum nicht gefunden. XV. Schreibt doch der Kirchen-Lehrer Hieronymus Epist. ad Evagrium: Qvid facit Episcopus, exceptâ ordinatione, qvod non etiam facit presbyter? Was thut ein Bischoff anders und besonders/ welches nicht auch thue und verrichte ein ander Priester/ ausgenommen/ daß der Bischoff die Priester einstelle? so ist ja das eigentliche und dem Bischoff allein zuständige Ampt Priester zu weyhen. Antwort. Dieser Ausspruch Hieronymi schlägt die Papisten selbsten: dann er will sagen / die weilen ein Bischoff nur wegen des ihm aufgetragenen Gewalts/ dierechtmessiger Weise erwehlte Priester/ offentlich der Gemeine fürstelle/ und aber dieser Gewalt ebenmäßig einem andern Priester könne aufgetragen werden/ und das öffentliche Predig-Ampt eben so wohlden an-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/316>, abgerufen am 26.11.2024.