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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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dentino, zum rechtschaffenen Priester im Pabstthum als nohtwendig erfordert/ daß er zum Priester geweyhet werde von einem rechtmäßiger Weise geweyhetem Bischoff/ der auch bey Ertheilung der Priester-Weyhe gehabt habe die rechtschaffene Meinung die Priester-Weyhe zu ertheilen/ und auch selbsten von einem andern Bischoff mit einer aufrichtigen Meinung seye zum Bischoff geweyhet worden/ wie dann auch daß der Priester mit den Fingern anrühre das Brodt und den Kelch mit dem Wein: also daß wann eines dieser Stücken würde ermangeln/ und entweder die Anrührung nicht recht geschähe/ oder auch irgend durch einen Irrthum Wasser an statt des Weines im Kelch sich solte befinden/ oder auch die rechte Meinung entweder in dem Hertzen des Bischoffs / oder des Priesters würde abgehen/ so seye die gantze Weyhung nichtig und ungültig: so zeiget mir dann einen eintzigen päbstischen Bischoff oder Priester in der gantzen weiten Welt/ von welchem ihr vergewissert und versichert seyd/ daß er (nach dem Grund eurer eigenen Theologischen Lehr:) seye ein rechtmäßiger Bischoff/ oder rechtschaffener Priester: Odem nach eine elende Kirche der Papisten! in welcher man den Pfaffen in der Ohren-Beicht die Sünde offenbahren muß/ und nicht weiß ob er Gewalt habe darvon loß zu sprechen: da man dessen Meß-Opffer muß beywohnen/ und nicht weiß/ ob er die Wandlung verrichten/ und den Leib und Bluht CHristi darstellen könne: da man ihm im Todt-Bett seine Seele muß anvertrauen/ und nicht weiß/ ob er mehr Gewalt habe von den Sünden zu entbinden/ als ein ungeweyheter Leye. Summa da man immerhin so lange wancken muß/ biß man in der Höllen den groben Irrthum fühle! Schließlich dann/ weil Christus und seine Aposteln nicht erfordert haben/ daß die Priesterweyhe solle verrichtet werden von einem Bischoff/ will geschweigen einem Römischen Meßpfaffen/ so wöllen wir und könnens auch nicht erfordern. Trifft also die obangezogene Gleichnisse von einem rechtschaffenen Ritter und Edelmann in so weit ein/ daß gleich wie keiner für einen rechtschaffenen Ritter und Edelman kan gedüldet und durchgelassen werden/ es seye dann Sach/ daß er seine adeliche Wapen könne aufzeigen/ also auch man die päbstische Bischöffe und Meßpfaffen für keine rechtschaffene Bischöffe und Priester könne passiren und durchlauffen lassen/ dieweilen sie ihr Herkommen (wie die Evangelische Prediger das Ihrige) aus dem Wort GOttes unmöglich können behaupten und darstellen.

VIII. Wann schon keiner im Pabstthum für gewiß weiß/ welcher ein warhafftiger Bischoff oder Priester seye/ und ob die von ihnen geübte Sacramenten gültig seyen/ so kan man zwar von einem jeden ins besonder förchten/ daß dieser oder jener kein wahrer Bischoff oder Priester/ und folglich dessen Weyhung/ dessen Absolution/ dessen Meß-Opffer ungültig seyen möchten: aber dannoch muß man daran nicht zweifflen/ sondern ihn für einen wahren Bischoff und Priester halten. Gleich wie ein Sohn wohl förchten kan/ es seye dieser oder jener sein rechter Vatter nicht/ den die Mutter darfür ausgibt: dannoch muß er daran nicht zweifflen/ sondern ihm alle schuldigste Ehr beweisen/ weilen er nicht anders darfür hält/ als daß es sein rechter Vatter seye. Also reden die päbstische Theologi mit Hurtado, Lugone &c. in 2. 2. Thomae Aquinatis.

Antwort. Weilen ihr selbsten eure vermeinte Bischöffe und Priester vergleichet mit falschen Vätteren/ und folgens ihre geistliche Kinder mit Huren-Kindern/ so verwundere ich mich nicht/ warum andere auf eure Kirche/ die Römische Mutter/ deutenden Spruch des Propheten Oseae, cap. 2. Eure Mutter solt ihr straffen; dann sie ist nicht mein Weib/ sie hat gehuret sc. behüte uns GOtt für einer solchen Kirchen.

IX. Es zeiget doch der so lang hergebrachter Gebrauch der Römischen Kirchen gnugsam an / daß die Weyhung eines Priesters müsse nohtwendig geschehen von

dentino, zum rechtschaffenen Priester im Pabstthum als nohtwendig erfordert/ daß er zum Priester geweyhet werde von einem rechtmäßiger Weise geweyhetem Bischoff/ der auch bey Ertheilung der Priester-Weyhe gehabt habe die rechtschaffene Meinung die Priester-Weyhe zu ertheilen/ und auch selbsten von einem andern Bischoff mit einer aufrichtigen Meinung seye zum Bischoff geweyhet worden/ wie dann auch daß der Priester mit den Fingern anrühre das Brodt und den Kelch mit dem Wein: also daß wann eines dieser Stücken würde ermangeln/ und entweder die Anrührung nicht recht geschähe/ oder auch irgend durch einen Irrthum Wasser an statt des Weines im Kelch sich solte befinden/ oder auch die rechte Meinung entweder in dem Hertzen des Bischoffs / oder des Priesters würde abgehen/ so seye die gantze Weyhung nichtig und ungültig: so zeiget mir dann einen eintzigen päbstischen Bischoff oder Priester in der gantzen weiten Welt/ von welchem ihr vergewissert und versichert seyd/ daß er (nach dem Grund eurer eigenen Theologischen Lehr:) seye ein rechtmäßiger Bischoff/ oder rechtschaffener Priester: Odem nach eine elende Kirche der Papisten! in welcher man den Pfaffen in der Ohren-Beicht die Sünde offenbahren muß/ und nicht weiß ob er Gewalt habe darvon loß zu sprechen: da man dessen Meß-Opffer muß beywohnen/ und nicht weiß/ ob er die Wandlung verrichten/ und den Leib und Bluht CHristi darstellen könne: da man ihm im Todt-Bett seine Seele muß anvertrauen/ und nicht weiß/ ob er mehr Gewalt habe von den Sünden zu entbinden/ als ein ungeweyheter Leye. Summa da man immerhin so lange wancken muß/ biß man in der Höllen den groben Irrthum fühle! Schließlich dann/ weil Christus und seine Aposteln nicht erfordert haben/ daß die Priesterweyhe solle verrichtet werden von einem Bischoff/ will geschweigen einem Römischen Meßpfaffen/ so wöllen wir und könnens auch nicht erfordern. Trifft also die obangezogene Gleichnisse von einem rechtschaffenen Ritter und Edelmann in so weit ein/ daß gleich wie keiner für einen rechtschaffenen Ritter und Edelman kan gedüldet und durchgelassen werden/ es seye dann Sach/ daß er seine adeliche Wapen könne aufzeigen/ also auch man die päbstische Bischöffe und Meßpfaffen für keine rechtschaffene Bischöffe und Priester könne passiren und durchlauffen lassen/ dieweilen sie ihr Herkommen (wie die Evangelische Prediger das Ihrige) aus dem Wort GOttes unmöglich können behaupten und darstellen.

VIII. Wann schon keiner im Pabstthum für gewiß weiß/ welcher ein warhafftiger Bischoff oder Priester seye/ und ob die von ihnen geübte Sacramenten gültig seyen/ so kan man zwar von einem jeden ins besonder förchten/ daß dieser oder jener kein wahrer Bischoff oder Priester/ und folglich dessen Weyhung/ dessen Absolution/ dessen Meß-Opffer ungültig seyen möchten: aber dannoch muß man daran nicht zweifflen/ sondern ihn für einen wahren Bischoff und Priester halten. Gleich wie ein Sohn wohl förchten kan/ es seye dieser oder jener sein rechter Vatter nicht/ den die Mutter darfür ausgibt: dannoch muß er daran nicht zweifflen/ sondern ihm alle schuldigste Ehr beweisen/ weilen er nicht anders darfür hält/ als daß es sein rechter Vatter seye. Also reden die päbstische Theologi mit Hurtado, Lugone &c. in 2. 2. Thomae Aquinatis.

Antwort. Weilen ihr selbsten eure vermeinte Bischöffe und Priester vergleichet mit falschen Vätteren/ und folgens ihre geistliche Kinder mit Huren-Kindern/ so verwundere ich mich nicht/ warum andere auf eure Kirche/ die Römische Mutter/ deutenden Spruch des Propheten Oseae, cap. 2. Eure Mutter solt ihr straffen; dann sie ist nicht mein Weib/ sie hat gehuret sc. behüte uns GOtt für einer solchen Kirchen.

IX. Es zeiget doch der so lang hergebrachter Gebrauch der Römischen Kirchen gnugsam an / daß die Weyhung eines Priesters müsse nohtwendig geschehen von

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        <p>Antwort. Weilen ihr selbsten eure vermeinte Bischöffe und Priester vergleichet mit            falschen Vätteren/ und folgens ihre geistliche Kinder mit Huren-Kindern/ so verwundere            ich mich nicht/ warum andere auf eure Kirche/ die Römische Mutter/ deutenden Spruch des            Propheten Oseae, cap. 2. Eure Mutter solt ihr straffen; dann sie ist nicht mein Weib/ sie            hat gehuret sc. behüte uns GOtt für einer solchen Kirchen.</p>
        <p>IX. Es zeiget doch der so lang hergebrachter Gebrauch der Römischen Kirchen gnugsam an /            daß die Weyhung eines Priesters müsse nohtwendig geschehen von
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[14/0314] dentino, zum rechtschaffenen Priester im Pabstthum als nohtwendig erfordert/ daß er zum Priester geweyhet werde von einem rechtmäßiger Weise geweyhetem Bischoff/ der auch bey Ertheilung der Priester-Weyhe gehabt habe die rechtschaffene Meinung die Priester-Weyhe zu ertheilen/ und auch selbsten von einem andern Bischoff mit einer aufrichtigen Meinung seye zum Bischoff geweyhet worden/ wie dann auch daß der Priester mit den Fingern anrühre das Brodt und den Kelch mit dem Wein: also daß wann eines dieser Stücken würde ermangeln/ und entweder die Anrührung nicht recht geschähe/ oder auch irgend durch einen Irrthum Wasser an statt des Weines im Kelch sich solte befinden/ oder auch die rechte Meinung entweder in dem Hertzen des Bischoffs / oder des Priesters würde abgehen/ so seye die gantze Weyhung nichtig und ungültig: so zeiget mir dann einen eintzigen päbstischen Bischoff oder Priester in der gantzen weiten Welt/ von welchem ihr vergewissert und versichert seyd/ daß er (nach dem Grund eurer eigenen Theologischen Lehr:) seye ein rechtmäßiger Bischoff/ oder rechtschaffener Priester: Odem nach eine elende Kirche der Papisten! in welcher man den Pfaffen in der Ohren-Beicht die Sünde offenbahren muß/ und nicht weiß ob er Gewalt habe darvon loß zu sprechen: da man dessen Meß-Opffer muß beywohnen/ und nicht weiß/ ob er die Wandlung verrichten/ und den Leib und Bluht CHristi darstellen könne: da man ihm im Todt-Bett seine Seele muß anvertrauen/ und nicht weiß/ ob er mehr Gewalt habe von den Sünden zu entbinden/ als ein ungeweyheter Leye. Summa da man immerhin so lange wancken muß/ biß man in der Höllen den groben Irrthum fühle! Schließlich dann/ weil Christus und seine Aposteln nicht erfordert haben/ daß die Priesterweyhe solle verrichtet werden von einem Bischoff/ will geschweigen einem Römischen Meßpfaffen/ so wöllen wir und könnens auch nicht erfordern. Trifft also die obangezogene Gleichnisse von einem rechtschaffenen Ritter und Edelmann in so weit ein/ daß gleich wie keiner für einen rechtschaffenen Ritter und Edelman kan gedüldet und durchgelassen werden/ es seye dann Sach/ daß er seine adeliche Wapen könne aufzeigen/ also auch man die päbstische Bischöffe und Meßpfaffen für keine rechtschaffene Bischöffe und Priester könne passiren und durchlauffen lassen/ dieweilen sie ihr Herkommen (wie die Evangelische Prediger das Ihrige) aus dem Wort GOttes unmöglich können behaupten und darstellen. VIII. Wann schon keiner im Pabstthum für gewiß weiß/ welcher ein warhafftiger Bischoff oder Priester seye/ und ob die von ihnen geübte Sacramenten gültig seyen/ so kan man zwar von einem jeden ins besonder förchten/ daß dieser oder jener kein wahrer Bischoff oder Priester/ und folglich dessen Weyhung/ dessen Absolution/ dessen Meß-Opffer ungültig seyen möchten: aber dannoch muß man daran nicht zweifflen/ sondern ihn für einen wahren Bischoff und Priester halten. Gleich wie ein Sohn wohl förchten kan/ es seye dieser oder jener sein rechter Vatter nicht/ den die Mutter darfür ausgibt: dannoch muß er daran nicht zweifflen/ sondern ihm alle schuldigste Ehr beweisen/ weilen er nicht anders darfür hält/ als daß es sein rechter Vatter seye. Also reden die päbstische Theologi mit Hurtado, Lugone &c. in 2. 2. Thomae Aquinatis. Antwort. Weilen ihr selbsten eure vermeinte Bischöffe und Priester vergleichet mit falschen Vätteren/ und folgens ihre geistliche Kinder mit Huren-Kindern/ so verwundere ich mich nicht/ warum andere auf eure Kirche/ die Römische Mutter/ deutenden Spruch des Propheten Oseae, cap. 2. Eure Mutter solt ihr straffen; dann sie ist nicht mein Weib/ sie hat gehuret sc. behüte uns GOtt für einer solchen Kirchen. IX. Es zeiget doch der so lang hergebrachter Gebrauch der Römischen Kirchen gnugsam an / daß die Weyhung eines Priesters müsse nohtwendig geschehen von

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/314>, abgerufen am 31.07.2024.