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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Stand heimlich Hurerey trieben/ und also die Glieder Christi zu Huren-Gliedern machten/ und darnach zu einem Schand-Deckel sich in den Ehe-Stand begeben wolten/ so sagt demnach der Apostel Paulus nicht unbillig/ daß sie den ersten Glauben verbrochen haben: Gebiehtet ihnen aber gar nicht/ daß sie solten ein Päbstisch Gelübd der Keuschheit halten/ oder ledig bleiben: Sondern gebiehtet ihnen daselbst v. 14. vielmehr/ sie solten wiedrum ehelich werden/ da er spricht: So will ich nun das die jungen Wittwen freyen/ Kinder zeugen / haushalten/ dem Wiedersacher keine Ursach geben zu schelten. Uber das/ wann S. Paulus ja im obgemeldten Capitel soll gehandelt haben von den Päbstischen Gelübd der Keuschheit: So thun doch die Papisten die Augen ein wenig auf/ und sehen zu/ was das sollen für Wittwen seyn/ die/ auf Päbstisch/ zum Gelübd sollen zugelassen werden: dann also spricht Paulus daselbst v. 9. Laß keine Wittwe erwehlet werden unter sechzig Jahren: So solten dann auch die Papisten nach dem Raht Paulinur die betagte Weiber (welche Sanchez, Bonacina, Barbosa, Diana p. 2. c. 4. R. 73. unter die Alte rechnet/ wann sie das funffzigste Jahr haben erstiegen: Azor aber und andere/ wann sie das sechzigste Jahr haben erreichet) zu dem Gelübd der Keuschheit zulassen. Hiermit schlagen sich ja die Papisten selbst: Dann sie es bey dem Befehl Pauli disfals nicht bewenden lassen: Sondern sie lassen die Gelübd zu/ und bürden auch selbige auf/ den jungen unverständigen/ und unbesonnenen Leuten: Mögen derowegen zusehen/ wie sie sich mit Paulo disfals vertragen mögen/ der ohne dem die Verbiehtung der Ehe/ wie sie im Pabstum geschicht/ nennet eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I.

XV. Wann schon S. Paulus die Verbiehtung der Ehe nennet eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. so redet er doch nicht vom Pabst/ und Verbiehtung der Ehe/ wie selbige im Pabstum geschicht: Sondern von den Tatianeren, Encratiten, Saturnianern, Marcioniten, und dergleichen Ketzer-Gezicht/ so die Ehe verwerffen als etwas böses an sicht: Derowegen so geschicht dem Pabst Gewalt und Unrecht/ das er mit ins Register dieser Ketzer gezogen wird.

Antwort. S. Paulus spricht insgemein: Die da verbiehten ehelich zu werden/ es seye der Pabst/ oder ein ander/ selbige führen eine Teuffels-Lehr: Weil man nun auf den Pabst mit Fingern zeigen kan/ und sage: Dieser oder jener Pabst ist einer aus denen/ so die Ehe verbiehten: Warum sollte man dann aus den Worten Pauli nicht schliessen können/ daß der Pabst in diesem Stück führe eine Teuffels-Lehr? Dann obschon der Pabst nicht jederman den Ehe-Stand verbihtet als bös an sich/ so verbiehtet er selbigen dannoch etlichen Personen als böß und verdammlich an ihnen: Und macht S. Paulus in diesem Stück keine ausnahme. Gehört also der Pabst bey dem H. Paulo mit den Tatianern und Encratiten in gleiche Zunfft der Ketzer-Meister/ und Teuffels-Lehrer.

XVI. Man verlästert doch und verungelimpffet den Pabst zu viel wegen des Verbots der Ehe der Priester und Geistlichen Personen/ und thuen sonderlich die Magdeburgische Cennturi. Schreiber der Sachen zu viel/ indem sie Centuria 7. c. 7. &c. melden: Der H. Udalricus Bischoff zu Augspurg habe einen Brieff lassen abgehen zum Pabst Nicolaus, welcher Brieff zu Basel vor ungefehr hundert Jahren solle wiedrum in Truck gegeben und einverleibet seyn einem Buch/ so sich nennet Orthodoxologia SS. Patrum. In diesem Brieff soll obbenennter H. Udalricus also mit folgendem Inhalt geschrieben haben. Pabst Gregorius M. hat einsmals durch sein Befehl den Priestern die Ehe verbotten: Kurtz aber darauf/ als dieser Pabst aus seinem Fisch-Teich vermeinte einen schönen Fang zu thun / da zogen die Fischer am Platz der vermeinten Fischen sechs tausend ersäuffte

Stand heimlich Hurerey trieben/ und also die Glieder Christi zu Huren-Gliedern machten/ und darnach zu einem Schand-Deckel sich in den Ehe-Stand begeben wolten/ so sagt demnach der Apostel Paulus nicht unbillig/ daß sie den ersten Glauben verbrochen haben: Gebiehtet ihnen aber gar nicht/ daß sie solten ein Päbstisch Gelübd der Keuschheit halten/ oder ledig bleiben: Sondern gebiehtet ihnen daselbst v. 14. vielmehr/ sie solten wiedrum ehelich werden/ da er spricht: So will ich nun das die jungen Wittwen freyen/ Kinder zeugen / haushalten/ dem Wiedersacher keine Ursach geben zu schelten. Uber das/ wann S. Paulus ja im obgemeldten Capitel soll gehandelt haben von den Päbstischen Gelübd der Keuschheit: So thun doch die Papisten die Augen ein wenig auf/ und sehen zu/ was das sollen für Wittwen seyn/ die/ auf Päbstisch/ zum Gelübd sollen zugelassen werden: dann also spricht Paulus daselbst v. 9. Laß keine Wittwe erwehlet werden unter sechzig Jahren: So solten dann auch die Papisten nach dem Raht Paulinur die betagte Weiber (welche Sanchez, Bonacina, Barbosa, Diana p. 2. c. 4. R. 73. unter die Alte rechnet/ wann sie das funffzigste Jahr haben erstiegen: Azor aber und andere/ wann sie das sechzigste Jahr haben erreichet) zu dem Gelübd der Keuschheit zulassen. Hiermit schlagen sich ja die Papisten selbst: Dann sie es bey dem Befehl Pauli disfals nicht bewenden lassen: Sondern sie lassen die Gelübd zu/ und bürden auch selbige auf/ den jungen unverständigen/ und unbesonnenen Leuten: Mögen derowegen zusehen/ wie sie sich mit Paulo disfals vertragen mögen/ der ohne dem die Verbiehtung der Ehe/ wie sie im Pabstum geschicht/ nennet eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I.

XV. Wann schon S. Paulus die Verbiehtung der Ehe nennet eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. so redet er doch nicht vom Pabst/ und Verbiehtung der Ehe/ wie selbige im Pabstum geschicht: Sondern von den Tatianeren, Encratiten, Saturnianern, Marcioniten, und dergleichen Ketzer-Gezicht/ so die Ehe verwerffen als etwas böses an sicht: Derowegen so geschicht dem Pabst Gewalt und Unrecht/ das er mit ins Register dieser Ketzer gezogen wird.

Antwort. S. Paulus spricht insgemein: Die da verbiehten ehelich zu werden/ es seye der Pabst/ oder ein ander/ selbige führen eine Teuffels-Lehr: Weil man nun auf den Pabst mit Fingern zeigen kan/ und sage: Dieser oder jener Pabst ist einer aus denen/ so die Ehe verbiehten: Warum sollte man dann aus den Worten Pauli nicht schliessen können/ daß der Pabst in diesem Stück führe eine Teuffels-Lehr? Dann obschon der Pabst nicht jederman den Ehe-Stand verbihtet als bös an sich/ so verbiehtet er selbigen dañoch etlichen Personen als böß und verdammlich an ihnen: Und macht S. Paulus in diesem Stück keine ausnahme. Gehört also der Pabst bey dem H. Paulo mit den Tatianern und Encratiten in gleiche Zunfft der Ketzer-Meister/ und Teuffels-Lehrer.

XVI. Man verlästert doch und verungelimpffet den Pabst zu viel wegen des Verbots der Ehe der Priester und Geistlichen Personen/ und thuen sonderlich die Magdeburgische Ceñturi. Schreiber der Sachen zu viel/ indem sie Centuriâ 7. c. 7. &c. melden: Der H. Udalricus Bischoff zu Augspurg habe einen Brieff lassen abgehen zum Pabst Nicolaus, welcher Brieff zu Basel vor ungefehr hundert Jahren solle wiedrum in Truck gegeben und einverleibet seyn einem Buch/ so sich nennet Orthodoxologia SS. Patrum. In diesem Brieff soll obbenennter H. Udalricus also mit folgendem Inhalt geschrieben haben. Pabst Gregorius M. hat einsmals durch sein Befehl den Priestern die Ehe verbotten: Kurtz aber darauf/ als dieser Pabst aus seinem Fisch-Teich vermeinte einen schönen Fang zu thun / da zogen die Fischer am Platz der vermeinten Fischen sechs tausend ersäuffte

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[259/0279] Stand heimlich Hurerey trieben/ und also die Glieder Christi zu Huren-Gliedern machten/ und darnach zu einem Schand-Deckel sich in den Ehe-Stand begeben wolten/ so sagt demnach der Apostel Paulus nicht unbillig/ daß sie den ersten Glauben verbrochen haben: Gebiehtet ihnen aber gar nicht/ daß sie solten ein Päbstisch Gelübd der Keuschheit halten/ oder ledig bleiben: Sondern gebiehtet ihnen daselbst v. 14. vielmehr/ sie solten wiedrum ehelich werden/ da er spricht: So will ich nun das die jungen Wittwen freyen/ Kinder zeugen / haushalten/ dem Wiedersacher keine Ursach geben zu schelten. Uber das/ wann S. Paulus ja im obgemeldten Capitel soll gehandelt haben von den Päbstischen Gelübd der Keuschheit: So thun doch die Papisten die Augen ein wenig auf/ und sehen zu/ was das sollen für Wittwen seyn/ die/ auf Päbstisch/ zum Gelübd sollen zugelassen werden: dann also spricht Paulus daselbst v. 9. Laß keine Wittwe erwehlet werden unter sechzig Jahren: So solten dann auch die Papisten nach dem Raht Paulinur die betagte Weiber (welche Sanchez, Bonacina, Barbosa, Diana p. 2. c. 4. R. 73. unter die Alte rechnet/ wann sie das funffzigste Jahr haben erstiegen: Azor aber und andere/ wann sie das sechzigste Jahr haben erreichet) zu dem Gelübd der Keuschheit zulassen. Hiermit schlagen sich ja die Papisten selbst: Dann sie es bey dem Befehl Pauli disfals nicht bewenden lassen: Sondern sie lassen die Gelübd zu/ und bürden auch selbige auf/ den jungen unverständigen/ und unbesonnenen Leuten: Mögen derowegen zusehen/ wie sie sich mit Paulo disfals vertragen mögen/ der ohne dem die Verbiehtung der Ehe/ wie sie im Pabstum geschicht/ nennet eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. XV. Wann schon S. Paulus die Verbiehtung der Ehe nennet eine Teuffels-Lehr I. Tim. 4. v. I. so redet er doch nicht vom Pabst/ und Verbiehtung der Ehe/ wie selbige im Pabstum geschicht: Sondern von den Tatianeren, Encratiten, Saturnianern, Marcioniten, und dergleichen Ketzer-Gezicht/ so die Ehe verwerffen als etwas böses an sicht: Derowegen so geschicht dem Pabst Gewalt und Unrecht/ das er mit ins Register dieser Ketzer gezogen wird. Antwort. S. Paulus spricht insgemein: Die da verbiehten ehelich zu werden/ es seye der Pabst/ oder ein ander/ selbige führen eine Teuffels-Lehr: Weil man nun auf den Pabst mit Fingern zeigen kan/ und sage: Dieser oder jener Pabst ist einer aus denen/ so die Ehe verbiehten: Warum sollte man dann aus den Worten Pauli nicht schliessen können/ daß der Pabst in diesem Stück führe eine Teuffels-Lehr? Dann obschon der Pabst nicht jederman den Ehe-Stand verbihtet als bös an sich/ so verbiehtet er selbigen dañoch etlichen Personen als böß und verdammlich an ihnen: Und macht S. Paulus in diesem Stück keine ausnahme. Gehört also der Pabst bey dem H. Paulo mit den Tatianern und Encratiten in gleiche Zunfft der Ketzer-Meister/ und Teuffels-Lehrer. XVI. Man verlästert doch und verungelimpffet den Pabst zu viel wegen des Verbots der Ehe der Priester und Geistlichen Personen/ und thuen sonderlich die Magdeburgische Ceñturi. Schreiber der Sachen zu viel/ indem sie Centuriâ 7. c. 7. &c. melden: Der H. Udalricus Bischoff zu Augspurg habe einen Brieff lassen abgehen zum Pabst Nicolaus, welcher Brieff zu Basel vor ungefehr hundert Jahren solle wiedrum in Truck gegeben und einverleibet seyn einem Buch/ so sich nennet Orthodoxologia SS. Patrum. In diesem Brieff soll obbenennter H. Udalricus also mit folgendem Inhalt geschrieben haben. Pabst Gregorius M. hat einsmals durch sein Befehl den Priestern die Ehe verbotten: Kurtz aber darauf/ als dieser Pabst aus seinem Fisch-Teich vermeinte einen schönen Fang zu thun / da zogen die Fischer am Platz der vermeinten Fischen sechs tausend ersäuffte

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/279>, abgerufen am 22.11.2024.