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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Sünde herrührt/ ohne Tadel und Verlästerung. Also ist der Ehe-Stand und die Eheliche-Freundschafft an sich selbst gut/ recht/ und von GOtt geordnet: Es lauffen aber darmit unter solche Begierden/ die auf GOtt/ wegen der von der Erb-Sünd geschwächten Vollkommenheit des Menschen/ nicht so aufrichtig zielen / wie sichs gebührte: Solte aber darum/ dieweil wir allezumahl aus sündlichem Saamen seyn gezeuget/ und unsere Mütter uns in Sünden empfangen haben Ps. 51. v. 7. der Ehe-Stand sampt dem ehelichen Wesen und Gemeinschafft unrein seyn? daß seye fern: Dann sonsten hätte die Epistel zun Hebreeren cap. 13. v. 4. Das Ehe-Bett nicht unbefleckt genennt: Es hätte auch Paulus übel darangethan/ daß er befohlen einem Ehe-Mann/ er solle seinem Ehe-Weib die schuldige Freundschafft leisten/ und sie sollen wieder in Ehelicher Gemeinschafft zusammen kommen I. Cor. 7. Es müste sich auch sonsten ein jeder des Ehe-Standts enthalten / und alsdann hätten wir in kurtzer Zeit die Welt mit Hurerey und Buben-Stück überschwemmet: Wie bey den Päbstischen Pfaffen der Augenschein ausweiset: Deren viele / weilen ihnen ein eigen Weib ist verbohten/ sich mit vielen Frembden behelffen.

II. Die Eheliche Beywohnung und Freundschafft verunreiniget zwar die Seele nicht: Verursachet dannoch eine materialische Unreinigkeit des Leibes/ so einem Priester nicht anstehet. Also argumentirt Adamus Burghaber controv. LXXXVIII.

Antwort. So verbietet dann euren Pfaffen das Essen/ so bleiben sie folgens am Leibe materialischer Weise desto reiner. Wann aber auch wohl ein Diogenes mit der Leuchten käme die materialische Reinigkeit der Pfaffen zu suchen/ würde ers vieleicht anders befinden.

III. Es geziemet sich aber nicht/ das eine Geistliche Persohn lebe in einem so fleischlichen Stande.

Antwort. Viel weniger geziemet es sich/ daß sie in Hurerey und unziemlicher Brunst lebe: Gegen welche doch S. Paulus die Artzeney vorschreibt auch den Geistlichen Persohnen/ da er spricht: um der Hurerey willen habe ein Jeglicher (keinem Pfaffen ausgenommen) sein eigen Weib I. Cor. 7. v. 2. Und weil GOTT wegen der Pfaffen/ Mönchen und Nonnen keine neue mirackel und Wunder-Werck wircken will/ so weiset sie GOtt alle insgemein zur Heyrath/ wann sie sich der Hurerey nicht enthalten wollen/ oder nicht können.

IV. Wann aber das Ehe-Bett so unbefleckt wäre/ so würde S. Paulus den Ehe-Leuten nicht befehlen/ daß sich einer dem andern/ insonderheit wann sie fasten und beten wollen / entziehen solle. I. Cor. 7. v. 4.

Antwort. S. Paulus redet daselbsten nicht von allem und jedem Beten insgemein: Sondern wann etwa einer oder der ander insonderheit dem beten und fasten abwarten will/ so soll einer dem andern sich eine Zeitlang entzien: nicht zwar als ob die Eheliche Beywohnung unrein seye/ und das Gebeth verunreinige: Sondern auf daß sie Weile und Müsse haben dem Fasten und behten desto besser abzuwarten/ und also ihr Gebeth desto empsiger zuverrichten. Eben wie auch sonsten einer/ der ein öffentliches Ampt verwaltet / unterweilen seinen Ampts-Geschäfften wohl etliche Stunden oder auch Tage sich entschlägt / und dieselbige verschiebet/ wann er etwa ernstlich zu GOtt beten/ oder sonst etwas Gottseeliges fürnehmen will: nicht zwar/ als wann sein Ampt unrein seye/ oder sein Gebeth durch dasselbige werde verunreiniget: Sondern damit er dem Gebeth und Göttlichen Fürnehmen desto empsicher möge obliegen.

Sünde herrührt/ ohne Tadel und Verlästerung. Also ist der Ehe-Stand und die Eheliche-Freundschafft an sich selbst gut/ recht/ und von GOtt geordnet: Es lauffen aber darmit unter solche Begierden/ die auf GOtt/ wegen der von der Erb-Sünd geschwächten Vollkommenheit des Menschen/ nicht so aufrichtig zielen / wie sichs gebührte: Solte aber darum/ dieweil wir allezumahl aus sündlichem Saamen seyn gezeuget/ und unsere Mütter uns in Sünden empfangen haben Ps. 51. v. 7. der Ehe-Stand sampt dem ehelichen Wesen und Gemeinschafft unrein seyn? daß seye fern: Dann sonsten hätte die Epistel zun Hebreeren cap. 13. v. 4. Das Ehe-Bett nicht unbefleckt genennt: Es hätte auch Paulus übel darangethan/ daß er befohlen einem Ehe-Mann/ er solle seinem Ehe-Weib die schuldige Freundschafft leisten/ und sie sollen wieder in Ehelicher Gemeinschafft zusammen kommen I. Cor. 7. Es müste sich auch sonsten ein jeder des Ehe-Standts enthalten / und alsdann hätten wir in kurtzer Zeit die Welt mit Hurerey und Buben-Stück überschwemmet: Wie bey den Päbstischen Pfaffen der Augenschein ausweiset: Deren viele / weilen ihnen ein eigen Weib ist verbohten/ sich mit vielen Frembden behelffen.

II. Die Eheliche Beywohnung und Freundschafft verunreiniget zwar die Seele nicht: Verursachet dannoch eine materialische Unreinigkeit des Leibes/ so einem Priester nicht anstehet. Also argumentirt Adamus Burghaber controv. LXXXVIII.

Antwort. So verbietet dann euren Pfaffen das Essen/ so bleiben sie folgens am Leibe materialischer Weise desto reiner. Wann aber auch wohl ein Diogenes mit der Leuchten käme die materialische Reinigkeit der Pfaffen zu suchen/ würde ers vieleicht anders befinden.

III. Es geziemet sich aber nicht/ das eine Geistliche Persohn lebe in einem so fleischlichen Stande.

Antwort. Viel weniger geziemet es sich/ daß sie in Hurerey und unziemlicher Brunst lebe: Gegen welche doch S. Paulus die Artzeney vorschreibt auch den Geistlichen Persohnen/ da er spricht: um der Hurerey willen habe ein Jeglicher (keinem Pfaffen ausgenommen) sein eigen Weib I. Cor. 7. v. 2. Und weil GOTT wegen der Pfaffen/ Mönchen und Nonnen keine neue mirackel und Wunder-Werck wircken will/ so weiset sie GOtt alle insgemein zur Heyrath/ wann sie sich der Hurerey nicht enthalten wollen/ oder nicht können.

IV. Wann aber das Ehe-Bett so unbefleckt wäre/ so würde S. Paulus den Ehe-Leuten nicht befehlen/ daß sich einer dem andern/ insonderheit wann sie fasten und beten wollen / entziehen solle. I. Cor. 7. v. 4.

Antwort. S. Paulus redet daselbsten nicht von allem und jedem Beten insgemein: Sondern wann etwa einer oder der ander insonderheit dem beten und fasten abwarten will/ so soll einer dem andern sich eine Zeitlang entzien: nicht zwar als ob die Eheliche Beywohnung unrein seye/ und das Gebeth verunreinige: Sondern auf daß sie Weile und Müsse haben dem Fasten und behten desto besser abzuwarten/ und also ihr Gebeth desto empsiger zuverrichten. Eben wie auch sonsten einer/ der ein öffentliches Ampt verwaltet / unterweilen seinen Ampts-Geschäfften wohl etliche Stunden oder auch Tage sich entschlägt / und dieselbige verschiebet/ wann er etwa ernstlich zu GOtt beten/ oder sonst etwas Gottseeliges fürnehmen will: nicht zwar/ als wann sein Ampt unrein seye/ oder sein Gebeth durch dasselbige werde verunreiniget: Sondern damit er dem Gebeth und Göttlichen Fürnehmen desto empsicher möge obliegen.

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Sünde herrührt/ ohne Tadel und Verlästerung.            Also ist der Ehe-Stand und die Eheliche-Freundschafft an sich selbst gut/ recht/ und von            GOtt geordnet: Es lauffen aber darmit unter solche Begierden/ die auf GOtt/ wegen der            von der Erb-Sünd geschwächten Vollkommenheit des Menschen/ nicht so aufrichtig zielen /            wie sichs gebührte: Solte aber darum/ dieweil wir allezumahl aus sündlichem Saamen seyn            gezeuget/ und unsere Mütter uns in Sünden empfangen haben Ps. 51. v. 7. der Ehe-Stand            sampt dem ehelichen Wesen und Gemeinschafft unrein seyn? daß seye fern: Dann sonsten hätte            die Epistel zun Hebreeren cap. 13. v. 4. Das Ehe-Bett nicht unbefleckt genennt: Es hätte            auch Paulus übel darangethan/ daß er befohlen einem Ehe-Mann/ er solle seinem Ehe-Weib            die schuldige Freundschafft leisten/ und sie sollen wieder in Ehelicher Gemeinschafft            zusammen kommen I. Cor. 7. Es müste sich auch sonsten ein jeder des Ehe-Standts enthalten           / und alsdann hätten wir in kurtzer Zeit die Welt mit Hurerey und Buben-Stück            überschwemmet: Wie bey den Päbstischen Pfaffen der Augenschein ausweiset: Deren viele /            weilen ihnen ein eigen Weib ist verbohten/ sich mit vielen Frembden behelffen.</p>
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        <p>Antwort. So verbietet dann euren Pfaffen das Essen/ so bleiben sie folgens am Leibe            materialischer Weise desto reiner. Wann aber auch wohl ein Diogenes mit der Leuchten käme            die materialische Reinigkeit der Pfaffen zu suchen/ würde ers vieleicht anders            befinden.</p>
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        <p>Antwort. Viel weniger geziemet es sich/ daß sie in Hurerey und unziemlicher Brunst lebe:            Gegen welche doch S. Paulus die Artzeney vorschreibt auch den Geistlichen Persohnen/ da            er spricht: um der Hurerey willen habe ein Jeglicher (keinem Pfaffen ausgenommen) sein            eigen Weib I. Cor. 7. v. 2. Und weil GOTT wegen der Pfaffen/ Mönchen und Nonnen keine            neue mirackel und Wunder-Werck wircken will/ so weiset sie GOtt alle insgemein zur            Heyrath/ wann sie sich der Hurerey nicht enthalten wollen/ oder nicht können.</p>
        <p>IV. Wann aber das Ehe-Bett so unbefleckt wäre/ so würde S. Paulus den Ehe-Leuten nicht            befehlen/ daß sich einer dem andern/ insonderheit wann sie fasten und beten wollen /            entziehen solle. I. Cor. 7. v. 4.</p>
        <p>Antwort. S. Paulus redet daselbsten nicht von allem und jedem Beten insgemein: Sondern            wann etwa einer oder der ander insonderheit dem beten und fasten abwarten will/ so soll            einer dem andern sich eine Zeitlang entzien: nicht zwar als ob die Eheliche Beywohnung            unrein seye/ und das Gebeth verunreinige: Sondern auf daß sie Weile und Müsse haben dem            Fasten und behten desto besser abzuwarten/ und also ihr Gebeth desto empsiger            zuverrichten. Eben wie auch sonsten einer/ der ein öffentliches Ampt verwaltet /            unterweilen seinen Ampts-Geschäfften wohl etliche Stunden oder auch Tage sich entschlägt /            und dieselbige verschiebet/ wann er etwa ernstlich zu GOtt beten/ oder sonst etwas            Gottseeliges fürnehmen will: nicht zwar/ als wann sein Ampt unrein seye/ oder sein            Gebeth durch dasselbige werde verunreiniget: Sondern damit er dem Gebeth und Göttlichen            Fürnehmen desto empsicher möge obliegen.</p>
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[237/0257] Sünde herrührt/ ohne Tadel und Verlästerung. Also ist der Ehe-Stand und die Eheliche-Freundschafft an sich selbst gut/ recht/ und von GOtt geordnet: Es lauffen aber darmit unter solche Begierden/ die auf GOtt/ wegen der von der Erb-Sünd geschwächten Vollkommenheit des Menschen/ nicht so aufrichtig zielen / wie sichs gebührte: Solte aber darum/ dieweil wir allezumahl aus sündlichem Saamen seyn gezeuget/ und unsere Mütter uns in Sünden empfangen haben Ps. 51. v. 7. der Ehe-Stand sampt dem ehelichen Wesen und Gemeinschafft unrein seyn? daß seye fern: Dann sonsten hätte die Epistel zun Hebreeren cap. 13. v. 4. Das Ehe-Bett nicht unbefleckt genennt: Es hätte auch Paulus übel darangethan/ daß er befohlen einem Ehe-Mann/ er solle seinem Ehe-Weib die schuldige Freundschafft leisten/ und sie sollen wieder in Ehelicher Gemeinschafft zusammen kommen I. Cor. 7. Es müste sich auch sonsten ein jeder des Ehe-Standts enthalten / und alsdann hätten wir in kurtzer Zeit die Welt mit Hurerey und Buben-Stück überschwemmet: Wie bey den Päbstischen Pfaffen der Augenschein ausweiset: Deren viele / weilen ihnen ein eigen Weib ist verbohten/ sich mit vielen Frembden behelffen. II. Die Eheliche Beywohnung und Freundschafft verunreiniget zwar die Seele nicht: Verursachet dannoch eine materialische Unreinigkeit des Leibes/ so einem Priester nicht anstehet. Also argumentirt Adamus Burghaber controv. LXXXVIII. Antwort. So verbietet dann euren Pfaffen das Essen/ so bleiben sie folgens am Leibe materialischer Weise desto reiner. Wann aber auch wohl ein Diogenes mit der Leuchten käme die materialische Reinigkeit der Pfaffen zu suchen/ würde ers vieleicht anders befinden. III. Es geziemet sich aber nicht/ das eine Geistliche Persohn lebe in einem so fleischlichen Stande. Antwort. Viel weniger geziemet es sich/ daß sie in Hurerey und unziemlicher Brunst lebe: Gegen welche doch S. Paulus die Artzeney vorschreibt auch den Geistlichen Persohnen/ da er spricht: um der Hurerey willen habe ein Jeglicher (keinem Pfaffen ausgenommen) sein eigen Weib I. Cor. 7. v. 2. Und weil GOTT wegen der Pfaffen/ Mönchen und Nonnen keine neue mirackel und Wunder-Werck wircken will/ so weiset sie GOtt alle insgemein zur Heyrath/ wann sie sich der Hurerey nicht enthalten wollen/ oder nicht können. IV. Wann aber das Ehe-Bett so unbefleckt wäre/ so würde S. Paulus den Ehe-Leuten nicht befehlen/ daß sich einer dem andern/ insonderheit wann sie fasten und beten wollen / entziehen solle. I. Cor. 7. v. 4. Antwort. S. Paulus redet daselbsten nicht von allem und jedem Beten insgemein: Sondern wann etwa einer oder der ander insonderheit dem beten und fasten abwarten will/ so soll einer dem andern sich eine Zeitlang entzien: nicht zwar als ob die Eheliche Beywohnung unrein seye/ und das Gebeth verunreinige: Sondern auf daß sie Weile und Müsse haben dem Fasten und behten desto besser abzuwarten/ und also ihr Gebeth desto empsiger zuverrichten. Eben wie auch sonsten einer/ der ein öffentliches Ampt verwaltet / unterweilen seinen Ampts-Geschäfften wohl etliche Stunden oder auch Tage sich entschlägt / und dieselbige verschiebet/ wann er etwa ernstlich zu GOtt beten/ oder sonst etwas Gottseeliges fürnehmen will: nicht zwar/ als wann sein Ampt unrein seye/ oder sein Gebeth durch dasselbige werde verunreiniget: Sondern damit er dem Gebeth und Göttlichen Fürnehmen desto empsicher möge obliegen.

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 237. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/257>, abgerufen am 25.11.2024.