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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Antwort. Es ist meine Absicht nicht mit personalien und dem Lebens-Wandel der Päbstischen Ordens-Persohnen/ sondern nur aus Gottes Wort den Unfug der Closter-Gelübden allhier zu behaupten. Sonsten sagte jener von der Keuschheit der Päbstischen Geistlichen: si non caste, saltem caute. Im übrigen kurtz und deutlich von dieser materie zu reden: Gesetzet es wären alle übrige Lehr-Puncten der Papisten richtig und wahr/ und aber nur dieser eintzige vom Verboht der Ehe falsch und irrig/ und hätte eine Ordens-Persohn bey Verlassung ihres Standes keine andere Absicht/ als durch Heyrahten die Seele zu retten / nach dem Naht Pauli und Befehl Gottes I. Cor. 7. v. 2. Um der Hurerey willen habe ein jeglicher (kein Pfaff und Mönnich ausgenommen) sein eigen Weib: und eine jegliche (keine Nonne ausgenommen) habe ihren eigenen Mann: Wer wolte einen solchen für GOtt und im Gewissen einiges Unrechts überführen? Er müste zwar die Leute reden lassen was sie wolten: aber wer wolte ihn für GOTT beschuldigen/ das er lieber mit einem Weib wolte seelig werden/ als ohne Weib ewig verlohren gehen? Thorheit!

XIX. Es haben aber die Ordens-Personen die Haltung der Gelübden GOtt versprochen: so seynd sie ja und bleiben in ihrem Gewissen daran verbunden.

Antwort. GOtt versprechen was ihm nicht gefällt/ verbindet nicht im Gewissen: und wann einer schon GOtt verspricht/ er wolle sein Lebenlang ein Narre seyn/ kan er doch dessenthalben wohl die Thorheit fahren lassen und Vernunfft gebrauchen. David hatte sich mit dem Eyd dazu verbunden/ das er wolte das Haus Nabals mit dem Schwerd vertilgen/ und keinen überlassen aus allem das er hatte I. Reg. 25. v. 22. wo hats ihm aber GOtt verübelt / daß er sein unbesonnenes Versprechen nicht hat ins Werck gerichtet?

XX. Steigeren doch die H. Väter übel die massen hoch das Lob des geistlichen Orden-Standes/ und der Closter-Gelübden: dann Augustinus l. de doct. Christ. Und der H. Cyprianus de habitu Virg. l. 4. c. 12. schreiben: es seyn die Geistliche Persohnen die schönste Blühe des grünenden Kirchen-Gartens/ eine Ehre und Zierat der geistlichen Gnaden / ein vollkommenes und unverwesenes Werck/ ein Ebenbild GOttes zur Gleichförmigkeit und Heiligkeit des HErrn/ der auserlesenste Theil der Heerde Christi sc. diesen pflichtet bey der H. Hieronymus epist. I. 14. 17. ad Heliodorum & Julianum, wie auch epist. ad Marcellam, da er schreibet: der Geistliche Ordens-Stand ist gewißlich die schöne Blühe / und das köstliche Kleinod und Edelgestein unter den Kirchen-Zierahten. Was dann die H. Väter so hoch erheben/ warum wollen das die Lutherischen Schmäh-Vögel so tieff unterdrucken?

Antwort. Es schreibt zwar Cassander in consult. artic. 25. wie fern der heutige Mönchen-Stand vom alten Mönchen-Leben abgewichen/ mit was Mißbräuchen er beflecket seye / ist gnugsam bekant. Nach und nach ist die rechte Religion in Aberglauben und Heucheley verwandelt worden. Nachdem die Clöster reich worden/ ist die Gottesforcht erarmet/ und seynd an statt des rechten Gottes-Dienstes allerhand Larven der ceremonien auff kommen. Wann der Mönchen-Stand in den terminis wäre verblieben/ wie derselbe von Athanasio und andern Vätern beschrieben/ so hätte man denselben so hoch zu straffen keine Ursach gefunden. Es ist vom alten Mönchen-Leben nichts übergeblieben/ als der blosse Name und die Kleidung Zu denen seynd heutiges Tages geschlagen die Canonici saeculares die Thum-

Antwort. Es ist meine Absicht nicht mit personalien und dem Lebens-Wandel der Päbstischen Ordens-Persohnen/ sondern nur aus Gottes Wort den Unfug der Closter-Gelübden allhier zu behaupten. Sonsten sagte jener von der Keuschheit der Päbstischen Geistlichen: si non castè, saltem cautè. Im übrigen kurtz und deutlich von dieser materie zu reden: Gesetzet es wären alle übrige Lehr-Puncten der Papisten richtig und wahr/ und aber nur dieser eintzige vom Verboht der Ehe falsch und irrig/ und hätte eine Ordens-Persohn bey Verlassung ihres Standes keine andere Absicht/ als durch Heyrahten die Seele zu retten / nach dem Naht Pauli und Befehl Gottes I. Cor. 7. v. 2. Um der Hurerey willen habe ein jeglicher (kein Pfaff und Mönnich ausgenommen) sein eigen Weib: und eine jegliche (keine Nonne ausgenommen) habe ihren eigenen Mann: Wer wolte einen solchen für GOtt und im Gewissen einiges Unrechts überführen? Er müste zwar die Leute reden lassen was sie wolten: aber wer wolte ihn für GOTT beschuldigen/ das er lieber mit einem Weib wolte seelig werden/ als ohne Weib ewig verlohren gehen? Thorheit!

XIX. Es haben aber die Ordens-Personen die Haltung der Gelübden GOtt versprochen: so seynd sie ja und bleiben in ihrem Gewissen daran verbunden.

Antwort. GOtt versprechen was ihm nicht gefällt/ verbindet nicht im Gewissen: und wann einer schon GOtt verspricht/ er wolle sein Lebenlang ein Narre seyn/ kan er doch dessenthalben wohl die Thorheit fahren lassen und Vernunfft gebrauchen. David hatte sich mit dem Eyd dazu verbunden/ das er wolte das Haus Nabals mit dem Schwerd vertilgen/ und keinen überlassen aus allem das er hatte I. Reg. 25. v. 22. wo hats ihm aber GOtt verübelt / daß er sein unbesonnenes Versprechen nicht hat ins Werck gerichtet?

XX. Steigeren doch die H. Väter übel die massen hoch das Lob des geistlichen Orden-Standes/ und der Closter-Gelübden: dann Augustinus l. de doct. Christ. Und der H. Cyprianus de habitu Virg. l. 4. c. 12. schreiben: es seyn die Geistliche Persohnen die schönste Blühe des grünenden Kirchen-Gartens/ eine Ehre und Zierat der geistlichen Gnaden / ein vollkommenes und unverwesenes Werck/ ein Ebenbild GOttes zur Gleichförmigkeit und Heiligkeit des HErrn/ der auserlesenste Theil der Heerde Christi sc. diesen pflichtet bey der H. Hieronymus epist. I. 14. 17. ad Heliodorum & Julianum, wie auch epist. ad Marcellam, da er schreibet: der Geistliche Ordens-Stand ist gewißlich die schöne Blühe / und das köstliche Kleinod und Edelgestein unter den Kirchen-Zierahten. Was dann die H. Väter so hoch erheben/ warum wollen das die Lutherischen Schmäh-Vögel so tieff unterdrucken?

Antwort. Es schreibt zwar Cassander in consult. artic. 25. wie fern der heutige Mönchen-Stand vom alten Mönchen-Leben abgewichen/ mit was Mißbräuchen er beflecket seye / ist gnugsam bekant. Nach und nach ist die rechte Religion in Aberglauben und Heucheley verwandelt worden. Nachdem die Clöster reich worden/ ist die Gottesforcht erarmet/ und seynd an statt des rechten Gottes-Dienstes allerhand Larven der ceremonien auff kommen. Wann der Mönchen-Stand in den terminis wäre verblieben/ wie derselbe von Athanasio und andern Vätern beschrieben/ so hätte man denselben so hoch zu straffen keine Ursach gefunden. Es ist vom alten Mönchen-Leben nichts übergeblieben/ als der blosse Name und die Kleidung Zu denen seynd heutiges Tages geschlagen die Canonici saeculares die Thum-

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        <p>XX. Steigeren doch die H. Väter übel die massen hoch das Lob des geistlichen            Orden-Standes/ und der Closter-Gelübden: dann Augustinus l. de doct. Christ. Und der H.            Cyprianus de habitu Virg. l. 4. c. 12. schreiben: es seyn die Geistliche Persohnen die            schönste Blühe des grünenden Kirchen-Gartens/ eine Ehre und Zierat der geistlichen Gnaden           / ein vollkommenes und unverwesenes Werck/ ein Ebenbild GOttes zur Gleichförmigkeit und            Heiligkeit des HErrn/ der auserlesenste Theil der Heerde Christi sc. diesen pflichtet bey            der H. Hieronymus epist. I. 14. 17. ad Heliodorum &amp; Julianum, wie auch epist. ad            Marcellam, da er schreibet: der Geistliche Ordens-Stand ist gewißlich die schöne Blühe /            und das köstliche Kleinod und Edelgestein unter den Kirchen-Zierahten. Was dann die H.            Väter so hoch erheben/ warum wollen das die Lutherischen Schmäh-Vögel so tieff            unterdrucken?</p>
        <p>Antwort. Es schreibt zwar Cassander in consult. artic. 25. wie fern der heutige            Mönchen-Stand vom alten Mönchen-Leben abgewichen/ mit was Mißbräuchen er beflecket seye /            ist gnugsam bekant. Nach und nach ist die rechte Religion in Aberglauben und Heucheley            verwandelt worden. Nachdem die Clöster reich worden/ ist die Gottesforcht erarmet/ und            seynd an statt des rechten Gottes-Dienstes allerhand Larven der ceremonien auff kommen.            Wann der Mönchen-Stand in den terminis wäre verblieben/ wie derselbe von Athanasio und            andern Vätern beschrieben/ so hätte man denselben so hoch zu straffen keine Ursach            gefunden. Es ist vom alten Mönchen-Leben nichts übergeblieben/ als der blosse Name und            die Kleidung Zu denen seynd heutiges Tages geschlagen die Canonici saeculares die Thum-
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[227/0247] Antwort. Es ist meine Absicht nicht mit personalien und dem Lebens-Wandel der Päbstischen Ordens-Persohnen/ sondern nur aus Gottes Wort den Unfug der Closter-Gelübden allhier zu behaupten. Sonsten sagte jener von der Keuschheit der Päbstischen Geistlichen: si non castè, saltem cautè. Im übrigen kurtz und deutlich von dieser materie zu reden: Gesetzet es wären alle übrige Lehr-Puncten der Papisten richtig und wahr/ und aber nur dieser eintzige vom Verboht der Ehe falsch und irrig/ und hätte eine Ordens-Persohn bey Verlassung ihres Standes keine andere Absicht/ als durch Heyrahten die Seele zu retten / nach dem Naht Pauli und Befehl Gottes I. Cor. 7. v. 2. Um der Hurerey willen habe ein jeglicher (kein Pfaff und Mönnich ausgenommen) sein eigen Weib: und eine jegliche (keine Nonne ausgenommen) habe ihren eigenen Mann: Wer wolte einen solchen für GOtt und im Gewissen einiges Unrechts überführen? Er müste zwar die Leute reden lassen was sie wolten: aber wer wolte ihn für GOTT beschuldigen/ das er lieber mit einem Weib wolte seelig werden/ als ohne Weib ewig verlohren gehen? Thorheit! XIX. Es haben aber die Ordens-Personen die Haltung der Gelübden GOtt versprochen: so seynd sie ja und bleiben in ihrem Gewissen daran verbunden. Antwort. GOtt versprechen was ihm nicht gefällt/ verbindet nicht im Gewissen: und wann einer schon GOtt verspricht/ er wolle sein Lebenlang ein Narre seyn/ kan er doch dessenthalben wohl die Thorheit fahren lassen und Vernunfft gebrauchen. David hatte sich mit dem Eyd dazu verbunden/ das er wolte das Haus Nabals mit dem Schwerd vertilgen/ und keinen überlassen aus allem das er hatte I. Reg. 25. v. 22. wo hats ihm aber GOtt verübelt / daß er sein unbesonnenes Versprechen nicht hat ins Werck gerichtet? XX. Steigeren doch die H. Väter übel die massen hoch das Lob des geistlichen Orden-Standes/ und der Closter-Gelübden: dann Augustinus l. de doct. Christ. Und der H. Cyprianus de habitu Virg. l. 4. c. 12. schreiben: es seyn die Geistliche Persohnen die schönste Blühe des grünenden Kirchen-Gartens/ eine Ehre und Zierat der geistlichen Gnaden / ein vollkommenes und unverwesenes Werck/ ein Ebenbild GOttes zur Gleichförmigkeit und Heiligkeit des HErrn/ der auserlesenste Theil der Heerde Christi sc. diesen pflichtet bey der H. Hieronymus epist. I. 14. 17. ad Heliodorum & Julianum, wie auch epist. ad Marcellam, da er schreibet: der Geistliche Ordens-Stand ist gewißlich die schöne Blühe / und das köstliche Kleinod und Edelgestein unter den Kirchen-Zierahten. Was dann die H. Väter so hoch erheben/ warum wollen das die Lutherischen Schmäh-Vögel so tieff unterdrucken? Antwort. Es schreibt zwar Cassander in consult. artic. 25. wie fern der heutige Mönchen-Stand vom alten Mönchen-Leben abgewichen/ mit was Mißbräuchen er beflecket seye / ist gnugsam bekant. Nach und nach ist die rechte Religion in Aberglauben und Heucheley verwandelt worden. Nachdem die Clöster reich worden/ ist die Gottesforcht erarmet/ und seynd an statt des rechten Gottes-Dienstes allerhand Larven der ceremonien auff kommen. Wann der Mönchen-Stand in den terminis wäre verblieben/ wie derselbe von Athanasio und andern Vätern beschrieben/ so hätte man denselben so hoch zu straffen keine Ursach gefunden. Es ist vom alten Mönchen-Leben nichts übergeblieben/ als der blosse Name und die Kleidung Zu denen seynd heutiges Tages geschlagen die Canonici saeculares die Thum-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/247>, abgerufen am 23.11.2024.