Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

Bild:
<< vorherige Seite

Antwort. Wozu nutzet diese Bescheidenheit/ als nur daß man selbsten dardurch werde betrogen und hinter das Licht geführt? Zum exempel: Das zweyte Concilium zu Nicaea zu Zeiten der Kayserin Irene hatte in seinen decreten die Verehrung der H. Bilder gutgeheissen: hingegen das fünff Jahr darnach zu Franckfurt gehaltenes Concilium in Gegenwart des Kaysers Caroli M. und der Gesandten des Pabsts Adriani hat obgemeldtes decret des Nicaenischen Concilii vernichtiget/ und die Verehrung der Bilder verworffen. Hier reiten nun die Papisten in unterschiedliche Trouppen, und bearbeiten sich doch alle embsig/ wie sie die Ehr des Pabstes/ und dieser gegen einander streitenden Concilien retten mögen: dan etliche mit Bellarmino l. 2. de imag. c. 14. Baronio an. 794. n. 4. geben für/ das Concilium zu Franckfurt seye nur übel berichtet gewesen/ indem es darfür gehalten/ die Meinung des Concilii zu Nicaea seye gewesen/ man solte den Bilderen eine Gott allein geziemende Ehr beweisen/ wohin doch dessen intention nicht habe gezielet / und folgens seye das Concilium zu Franckfurt errore facti, non juris, nur durch eine irrige Meinung in einer Sache/ die geschehen seyn solte/ aber doch nicht geschehen war / zum falschen Schluß und Ausspruch verleitet worden. Aber aus dieser unbefugten Antwort der Papisten würde doch folgen/ daß neben diesem Irrthum auch eine grobe Thummigkeit die päbstische Kirchen-Väter auf dem Concilio zu Franckfurt hätten spüren lassen/ indem sie verdammet und verketzert haben das decret und Meinung des Concilii zu Nicaea, und doch nicht gewust haben/ welche da seye die Meinung und Inhalt gewesen des gemeldten Concilii. Dessentwegen dan andere Papisten mit Suarez in 3. p. tom. I. disp. 54. sect. 3. Binio ad conc. Francof tom. 3. Conc. p. 3. Tannero tom. 3. d. 5. q. 2. darfür halten/ es seye sicherer/ daß man sich in diesem Stück gebe aufs läugnen/ und sage/ das Concilium zu Franckfurt habe desgleichen nichts gegen die Verehrung der Bilder beschlossen: sondern die Ketzer haben durch ein falsches Gerücht solches Verfahren des Concilii ausgestreuet / wodurch etliche unbehutsame Scribenten verleitet und betrogen diese Unwarheit als eine Warheit den decreten dieses Concilii haben beygefüget. Aber auch diese Antwort ist für gelehrte Leut etwas zu einfältig: dan wan man solcher Ausflüchte sich bedienen dörffte / so müste alles das/ so den päbstischen Irrthümeren zuwieder ist/ das falsch von Ketzeren ausgesprengte Gerücht/ und der Scribenten Einfalt entgelten und austragen müssen. Summa es mögen die Papisten reden/ und ihre Antwort auf Schrauffen stellen wie sie immer wollen / so muß nohtwendig eine Partey von ihnen betrogen werden/ weilen alle ihre wiedrige Meinungen nicht zugleich können die Warheit treffen. Ist demnach für GOtt und im Gewissen das allersicherste/ man lasse die päbstische Concilia fehlen/ von der Warheit irr-gehen / und sich unter einander verketzeren wie sie wollen/ und binde sich steiff an GOttes Wort: dan dis wancket nicht: sondern bleibt fest und steht in Ewigkeit.

Das zehnte Capitel.

Vom freyen Willen des Menschen.

LAs diesen Punct betrifft/ zielen die Evangelischen und die Papisten nicht eben so gar weit von einander/ wan eine Partey die andere nur recht verstehet. Und thun die Papisten den Evangelischen zu kurtz/ wan sie ihnen fürrücken/ als lehrten sie/ der Mensch hätte gantz und gar keinen freyen Willen

Antwort. Wozu nutzet diese Bescheidenheit/ als nur daß man selbsten dardurch werde betrogen und hinter das Licht geführt? Zum exempel: Das zweyte Concilium zu Nicaea zu Zeiten der Kayserin Irene hatte in seinen decreten die Verehrung der H. Bilder gutgeheissen: hingegen das fünff Jahr darnach zu Franckfurt gehaltenes Concilium in Gegenwart des Kaysers Caroli M. und der Gesandten des Pabsts Adriani hat obgemeldtes decret des Nicaenischen Concilii vernichtiget/ und die Verehrung der Bilder verworffen. Hier reiten nun die Papisten in unterschiedliche Trouppen, und bearbeiten sich doch alle embsig/ wie sie die Ehr des Pabstes/ und dieser gegen einander streitenden Concilien retten mögen: dan etliche mit Bellarmino l. 2. de imag. c. 14. Baronio an. 794. n. 4. geben für/ das Concilium zu Franckfurt seye nur übel berichtet gewesen/ indem es darfür gehalten/ die Meinung des Concilii zu Nicaea seye gewesen/ man solte den Bilderen eine Gott allein geziemende Ehr beweisen/ wohin doch dessen intention nicht habe gezielet / und folgens seye das Concilium zu Franckfurt errore facti, non juris, nur durch eine irrige Meinung in einer Sache/ die geschehen seyn solte/ aber doch nicht geschehen war / zum falschen Schluß und Ausspruch verleitet worden. Aber aus dieser unbefugten Antwort der Papisten würde doch folgen/ daß neben diesem Irrthum auch eine grobe Thummigkeit die päbstische Kirchen-Väter auf dem Concilio zu Franckfurt hätten spüren lassen/ indem sie verdammet und verketzert haben das decret und Meinung des Concilii zu Nicaea, und doch nicht gewust haben/ welche da seye die Meinung und Inhalt gewesen des gemeldten Concilii. Dessentwegen dan andere Papisten mit Suarez in 3. p. tom. I. disp. 54. sect. 3. Binio ad conc. Francof tom. 3. Conc. p. 3. Tannero tom. 3. d. 5. q. 2. darfür halten/ es seye sicherer/ daß man sich in diesem Stück gebe aufs läugnen/ und sage/ das Concilium zu Franckfurt habe desgleichen nichts gegen die Verehrung der Bilder beschlossen: sondern die Ketzer haben durch ein falsches Gerücht solches Verfahren des Concilii ausgestreuet / wodurch etliche unbehutsame Scribenten verleitet und betrogen diese Unwarheit als eine Warheit den decreten dieses Concilii haben beygefüget. Aber auch diese Antwort ist für gelehrte Leut etwas zu einfältig: dan wan man solcher Ausflüchte sich bedienen dörffte / so müste alles das/ so den päbstischen Irrthümeren zuwieder ist/ das falsch von Ketzeren ausgesprengte Gerücht/ und der Scribenten Einfalt entgelten und austragen müssen. Summa es mögen die Papisten reden/ und ihre Antwort auf Schrauffen stellen wie sie immer wollen / so muß nohtwendig eine Partey von ihnen betrogen werden/ weilen alle ihre wiedrige Meinungen nicht zugleich können die Warheit treffen. Ist demnach für GOtt und im Gewissen das allersicherste/ man lasse die päbstische Concilia fehlen/ von der Warheit irr-gehen / und sich unter einander verketzeren wie sie wollen/ und binde sich steiff an GOttes Wort: dan dis wancket nicht: sondern bleibt fest und steht in Ewigkeit.

Das zehnte Capitel.

Vom freyen Willen des Menschen.

LAs diesen Punct betrifft/ zielen die Evangelischen und die Papisten nicht eben so gar weit von einander/ wan eine Partey die andere nur recht verstehet. Und thun die Papisten den Evangelischen zu kurtz/ wan sie ihnen fürrücken/ als lehrten sie/ der Mensch hätte gantz und gar keinen freyen Willen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0156" n="136"/>
        <p>Antwort. Wozu nutzet diese Bescheidenheit/ als nur daß man selbsten dardurch werde            betrogen und hinter das Licht geführt? Zum exempel: Das zweyte Concilium zu Nicaea zu            Zeiten der Kayserin Irene hatte in seinen decreten die Verehrung der H. Bilder            gutgeheissen: hingegen das fünff Jahr darnach zu Franckfurt gehaltenes Concilium in            Gegenwart des Kaysers Caroli M. und der Gesandten des Pabsts Adriani hat obgemeldtes            decret des Nicaenischen Concilii vernichtiget/ und die Verehrung der Bilder verworffen.            Hier reiten nun die Papisten in unterschiedliche Trouppen, und bearbeiten sich doch alle            embsig/ wie sie die Ehr des Pabstes/ und dieser gegen einander streitenden Concilien            retten mögen: dan etliche mit Bellarmino l. 2. de imag. c. 14. Baronio an. 794. n. 4.            geben für/ das Concilium zu Franckfurt seye nur übel berichtet gewesen/ indem es darfür            gehalten/ die Meinung des Concilii zu Nicaea seye gewesen/ man solte den Bilderen eine            Gott allein geziemende Ehr beweisen/ wohin doch dessen intention nicht habe gezielet /            und folgens seye das Concilium zu Franckfurt errore facti, non juris, nur durch eine            irrige Meinung in einer Sache/ die geschehen seyn solte/ aber doch nicht geschehen war /            zum falschen Schluß und Ausspruch verleitet worden. Aber aus dieser unbefugten Antwort der            Papisten würde doch folgen/ daß neben diesem Irrthum auch eine grobe Thummigkeit die            päbstische Kirchen-Väter auf dem Concilio zu Franckfurt hätten spüren lassen/ indem sie            verdammet und verketzert haben das decret und Meinung des Concilii zu Nicaea, und doch            nicht gewust haben/ welche da seye die Meinung und Inhalt gewesen des gemeldten Concilii.            Dessentwegen dan andere Papisten mit Suarez in 3. p. tom. I. disp. 54. sect. 3. Binio ad            conc. Francof tom. 3. Conc. p. 3. Tannero tom. 3. d. 5. q. 2. darfür halten/ es seye            sicherer/ daß man sich in diesem Stück gebe aufs läugnen/ und sage/ das Concilium zu            Franckfurt habe desgleichen nichts gegen die Verehrung der Bilder beschlossen: sondern die            Ketzer haben durch ein falsches Gerücht solches Verfahren des Concilii ausgestreuet /            wodurch etliche unbehutsame Scribenten verleitet und betrogen diese Unwarheit als eine            Warheit den decreten dieses Concilii haben beygefüget. Aber auch diese Antwort ist für            gelehrte Leut etwas zu einfältig: dan wan man solcher Ausflüchte sich bedienen dörffte /            so müste alles das/ so den päbstischen Irrthümeren zuwieder ist/ das falsch von Ketzeren            ausgesprengte Gerücht/ und der Scribenten Einfalt entgelten und austragen müssen. Summa            es mögen die Papisten reden/ und ihre Antwort auf Schrauffen stellen wie sie immer wollen           / so muß nohtwendig eine Partey von ihnen betrogen werden/ weilen alle ihre wiedrige            Meinungen nicht zugleich können die Warheit treffen. Ist demnach für GOtt und im Gewissen            das allersicherste/ man lasse die päbstische Concilia fehlen/ von der Warheit irr-gehen           / und sich unter einander verketzeren wie sie wollen/ und binde sich steiff an GOttes            Wort: dan dis wancket nicht: sondern bleibt fest und steht in Ewigkeit.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Das zehnte Capitel.</head>
        <argument>
          <p>Vom freyen Willen des Menschen.</p>
        </argument>
        <p>LAs diesen Punct betrifft/ zielen die Evangelischen und die Papisten nicht eben so gar            weit von einander/ wan eine Partey die andere nur recht verstehet. Und thun die Papisten            den Evangelischen zu kurtz/ wan sie ihnen fürrücken/ als lehrten sie/ der Mensch hätte            gantz und gar keinen freyen Willen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[136/0156] Antwort. Wozu nutzet diese Bescheidenheit/ als nur daß man selbsten dardurch werde betrogen und hinter das Licht geführt? Zum exempel: Das zweyte Concilium zu Nicaea zu Zeiten der Kayserin Irene hatte in seinen decreten die Verehrung der H. Bilder gutgeheissen: hingegen das fünff Jahr darnach zu Franckfurt gehaltenes Concilium in Gegenwart des Kaysers Caroli M. und der Gesandten des Pabsts Adriani hat obgemeldtes decret des Nicaenischen Concilii vernichtiget/ und die Verehrung der Bilder verworffen. Hier reiten nun die Papisten in unterschiedliche Trouppen, und bearbeiten sich doch alle embsig/ wie sie die Ehr des Pabstes/ und dieser gegen einander streitenden Concilien retten mögen: dan etliche mit Bellarmino l. 2. de imag. c. 14. Baronio an. 794. n. 4. geben für/ das Concilium zu Franckfurt seye nur übel berichtet gewesen/ indem es darfür gehalten/ die Meinung des Concilii zu Nicaea seye gewesen/ man solte den Bilderen eine Gott allein geziemende Ehr beweisen/ wohin doch dessen intention nicht habe gezielet / und folgens seye das Concilium zu Franckfurt errore facti, non juris, nur durch eine irrige Meinung in einer Sache/ die geschehen seyn solte/ aber doch nicht geschehen war / zum falschen Schluß und Ausspruch verleitet worden. Aber aus dieser unbefugten Antwort der Papisten würde doch folgen/ daß neben diesem Irrthum auch eine grobe Thummigkeit die päbstische Kirchen-Väter auf dem Concilio zu Franckfurt hätten spüren lassen/ indem sie verdammet und verketzert haben das decret und Meinung des Concilii zu Nicaea, und doch nicht gewust haben/ welche da seye die Meinung und Inhalt gewesen des gemeldten Concilii. Dessentwegen dan andere Papisten mit Suarez in 3. p. tom. I. disp. 54. sect. 3. Binio ad conc. Francof tom. 3. Conc. p. 3. Tannero tom. 3. d. 5. q. 2. darfür halten/ es seye sicherer/ daß man sich in diesem Stück gebe aufs läugnen/ und sage/ das Concilium zu Franckfurt habe desgleichen nichts gegen die Verehrung der Bilder beschlossen: sondern die Ketzer haben durch ein falsches Gerücht solches Verfahren des Concilii ausgestreuet / wodurch etliche unbehutsame Scribenten verleitet und betrogen diese Unwarheit als eine Warheit den decreten dieses Concilii haben beygefüget. Aber auch diese Antwort ist für gelehrte Leut etwas zu einfältig: dan wan man solcher Ausflüchte sich bedienen dörffte / so müste alles das/ so den päbstischen Irrthümeren zuwieder ist/ das falsch von Ketzeren ausgesprengte Gerücht/ und der Scribenten Einfalt entgelten und austragen müssen. Summa es mögen die Papisten reden/ und ihre Antwort auf Schrauffen stellen wie sie immer wollen / so muß nohtwendig eine Partey von ihnen betrogen werden/ weilen alle ihre wiedrige Meinungen nicht zugleich können die Warheit treffen. Ist demnach für GOtt und im Gewissen das allersicherste/ man lasse die päbstische Concilia fehlen/ von der Warheit irr-gehen / und sich unter einander verketzeren wie sie wollen/ und binde sich steiff an GOttes Wort: dan dis wancket nicht: sondern bleibt fest und steht in Ewigkeit. Das zehnte Capitel. Vom freyen Willen des Menschen. LAs diesen Punct betrifft/ zielen die Evangelischen und die Papisten nicht eben so gar weit von einander/ wan eine Partey die andere nur recht verstehet. Und thun die Papisten den Evangelischen zu kurtz/ wan sie ihnen fürrücken/ als lehrten sie/ der Mensch hätte gantz und gar keinen freyen Willen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/156
Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/156>, abgerufen am 21.11.2024.