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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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zurichten. Warum solten wir dan so unzertrennlich und Kletten-weise an die Schrifften der H. Väter ankleben?

XVI. Hat man doch in der Catholischen Kirchen einen von Zeiten der Aposteln biß auf das letzte Concilium zu Trident ordentlich hergeleiteten Verfolg der Concilien/ wodurch allezeit die entstandene Ketzereyen als durch das Schwerdt GOttes seynd niedergesäbelt und vertilget worden.

Dan erstlich haben die Aposteln ihr erstes Concilium gehalten zu Jerusalem anno Chr. 34. alwo sie an statt des abtrinnigen Judas Matthiam der Zahl der Aposteln haben zugesellet act. I.

Im zweyten Concilio zur selbigen Zeit und Ort haben sie die sieben Diaken bestimmet zur Verpflegung der Armen act. 6.

Im dritten auch eben daselbsten an. Chr. 51. haben die Aposteln beschlossen/ daß die Christ-gläubige nicht mehr verpflichtet und verbunden seyn solten an das Mosaische Gesetz act. 15.

Im vierdten Concilio an. 58. ist den bekehrten Juden ein zeitlang gestattet worden der freywillige Gebrauch des Ceremonialischen Gesetzes act. 21. wessenthalben dan auch S. Paulus den Timotheum hat beschnitten act. 16. v. 3.

Das fünffte Concilium ist von den Aposteln gehalten in Judaea: an welchem Ort ist zwar unbekannt: aber man glaubt doch/ es seye gehalten worden an. 44. bevor sich die Aposteln haben in die weite Welt zertheilet/ alwo das Apostolische Symbolum und die Apostolische Canones sollen verfertiget und ordentlich eingerichtet worden seyn.

Nach diesen Apostolischen Conciliis zehlet man achtzehn allgemeine und von den Päbsten gut-gesprochene Concilia oder Kirchen-Versammlungen/ welche gantz und gar seyn ohne allen Tadel und Gebrechen. Als nemlich:

I. Das Concilium zu Nicaea an. 325. zu Zeiten des Pabstes Sylvestri und des Kaysers Constantini M. in Beywesenheit 318. Bischöffen/ aus welchem verdammet ist die ketzerische Lehr Arii, welcher dem Sohn GOttes die Selbst-wesenheit des Vaters absprechen/ und ihn nur für eine vom Vater erschaffene Creatur ausgeben wolte. Wessenthalben dan das Nicaenische Symbolum oder Glaubens-Bekanntnüß zur Rettung der Ehren der zweyten Person in der Heil. Dreyfaltigkeit ist verfasset worden.

2. Das Concilium zu Constantinopel zu Zeiten des Pabstes Damasi und des Kaysers Theodosii an. 381. in Gegenwart 150. Bischöffen/ in welchem verworffen ist der ketzerische Irrthum Macedonii Bischoffen zu Constantinopel, welcher die Gottheit des Heil. Geistes wolte laugnen.

3. Das Concilium zu Ephesus in kleinerem Asia zu Zeiten des Pabstes Coelestini und der Kayseren Theodosii II. und Valentiniani III. an. 431. in Gegenwart 200. Bischöffen/ in welchem als ein Ketzer verflucht und verdammet ist Nestorius vormahls ein Mönch/ damahls Bischoff zu Constantinopel, welcher behaupten wolte/ in Christo wären zwo unterschiedene Personen/ nemlich die Göttliche und die Menschliche/ und folgens seye die wehrte Jungfrau Maria nicht zu nennen [Greek words] oder eine Gebährerin GOttes: sondern nur [Greek words] eine Gebährerin Christi als einer Menschlichen Person.

4. Das Concilium zu Chalcedon in Bithynia einer Landschafft Asiae an. 451. zu Zeiten des Pabstes Leonis I. und Kaysers Martiani in Beyseyn 630. Kirchen-Väteren: in welchem Eutyches Abbt zu Constantinopel und dessen Anhänger Dioscorus seynd für Ketzer ausgegeben worden/ dieweilen sie fürgaben/ die göttliche und menschliche Natur seyn in Christo dermassen vereinbahrt/ und gleichfals zusammen geschmoltzen/ daß sie durch diese Vereinbahrung in ein eintzeles Wesen seyn verwandelt worden.

5. Das andere Concilium zu Constantinopel an. 552. zu Zeiten des Pabstes Vigilii und Kaysers Justiniani: auf welchem verworffen ist Petrus Cnapheus Bischoff zu Antiochia mit seiner Lehr/ welcher darfür hielte/ nicht nur der Sohn GOttes/ sondern die gantze heiligste Dreyfaltigkeit habe für uns am Creutz gelitten.

6. Das dritte Concilium zu Constantinopel gehalten in Trullo oder Raht-Stuben des Pallastes daselbsten/ zu Zeiten Pabsts Agathonis, und des Kaysers Constantini IV. an. 680. auf welchem die versammlete Kirchen-Väter verworffen haben die Lehr Sergii, Pauli, Pyrrhi, Petri Cyri und Theodori, Ertz-Bischöffen zu Constantinopel/ welche die Lehr der Monotheliten aussprengten/ und für-

zurichten. Warum solten wir dan so unzertrennlich und Kletten-weise an die Schrifften der H. Väter ankleben?

XVI. Hat man doch in der Catholischen Kirchen einen von Zeiten der Aposteln biß auf das letzte Concilium zu Trident ordentlich hergeleiteten Verfolg der Concilien/ wodurch allezeit die entstandene Ketzereyen als durch das Schwerdt GOttes seynd niedergesäbelt und vertilget worden.

Dan erstlich haben die Aposteln ihr erstes Concilium gehalten zu Jerusalem anno Chr. 34. alwo sie an statt des abtrinnigen Judas Matthiam der Zahl der Aposteln haben zugesellet act. I.

Im zweyten Concilio zur selbigen Zeit und Ort haben sie die sieben Diaken bestimmet zur Verpflegung der Armen act. 6.

Im dritten auch eben daselbsten an. Chr. 51. haben die Aposteln beschlossen/ daß die Christ-gläubige nicht mehr verpflichtet und verbunden seyn solten an das Mosaische Gesetz act. 15.

Im vierdten Concilio an. 58. ist den bekehrten Juden ein zeitlang gestattet worden der freywillige Gebrauch des Ceremonialischen Gesetzes act. 21. wessenthalben dan auch S. Paulus den Timotheum hat beschnitten act. 16. v. 3.

Das fünffte Concilium ist von den Aposteln gehalten in Judaea: an welchem Ort ist zwar unbekannt: aber man glaubt doch/ es seye gehalten worden an. 44. bevor sich die Aposteln haben in die weite Welt zertheilet/ alwo das Apostolische Symbolum und die Apostolische Canones sollen verfertiget und ordentlich eingerichtet worden seyn.

Nach diesen Apostolischen Conciliis zehlet man achtzehn allgemeine und von den Päbsten gut-gesprochene Concilia oder Kirchen-Versammlungen/ welche gantz und gar seyn ohne allen Tadel und Gebrechen. Als nemlich:

I. Das Concilium zu Nicaea an. 325. zu Zeiten des Pabstes Sylvestri und des Kaysers Constantini M. in Beywesenheit 318. Bischöffen/ aus welchem verdammet ist die ketzerische Lehr Arii, welcher dem Sohn GOttes die Selbst-wesenheit des Vaters absprechen/ und ihn nur für eine vom Vater erschaffene Creatur ausgeben wolte. Wessenthalben dan das Nicaenische Symbolum oder Glaubens-Bekanntnüß zur Rettung der Ehren der zweyten Person in der Heil. Dreyfaltigkeit ist verfasset worden.

2. Das Concilium zu Constantinopel zu Zeiten des Pabstes Damasi und des Kaysers Theodosii an. 381. in Gegenwart 150. Bischöffen/ in welchem verworffen ist der ketzerische Irrthum Macedonii Bischoffen zu Constantinopel, welcher die Gottheit des Heil. Geistes wolte laugnen.

3. Das Concilium zu Ephesus in kleinerem Asia zu Zeiten des Pabstes Coelestini und der Kayseren Theodosii II. und Valentiniani III. an. 431. in Gegenwart 200. Bischöffen/ in welchem als ein Ketzer verflucht und verdammet ist Nestorius vormahls ein Mönch/ damahls Bischoff zu Constantinopel, welcher behaupten wolte/ in Christo wären zwo unterschiedene Personen/ nemlich die Göttliche und die Menschliche/ und folgens seye die wehrte Jungfrau Maria nicht zu nennen [Greek words] oder eine Gebährerin GOttes: sondern nur [Greek words] eine Gebährerin Christi als einer Menschlichen Person.

4. Das Concilium zu Chalcedon in Bithynia einer Landschafft Asiae an. 451. zu Zeiten des Pabstes Leonis I. und Kaysers Martiani in Beyseyn 630. Kirchen-Väteren: in welchem Eutyches Abbt zu Constantinopel und dessen Anhänger Dioscorus seynd für Ketzer ausgegeben worden/ dieweilen sie fürgaben/ die göttliche und menschliche Natur seyn in Christo dermassen vereinbahrt/ und gleichfals zusammen geschmoltzen/ daß sie durch diese Vereinbahrung in ein eintzeles Wesen seyn verwandelt worden.

5. Das andere Concilium zu Constantinopel an. 552. zu Zeiten des Pabstes Vigilii und Kaysers Justiniani: auf welchem verworffen ist Petrus Cnapheus Bischoff zu Antiochia mit seiner Lehr/ welcher darfür hielte/ nicht nur der Sohn GOttes/ sondern die gantze heiligste Dreyfaltigkeit habe für uns am Creutz gelitten.

6. Das dritte Concilium zu Constantinopel gehalten in Trullo oder Raht-Stuben des Pallastes daselbsten/ zu Zeiten Pabsts Agathonis, und des Kaysers Constantini IV. an. 680. auf welchem die versammlete Kirchen-Väter verworffen haben die Lehr Sergii, Pauli, Pyrrhi, Petri Cyri und Theodori, Ertz-Bischöffen zu Constantinopel/ welche die Lehr der Monotheliten aussprengten/ und für-

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        <p>Das fünffte Concilium ist von den Aposteln gehalten in Judaea: an welchem Ort ist zwar            unbekannt: aber man glaubt doch/ es seye gehalten worden an. 44. bevor sich die Aposteln            haben in die weite Welt zertheilet/ alwo das Apostolische Symbolum und die Apostolische            Canones sollen verfertiget und ordentlich eingerichtet worden seyn.</p>
        <p>Nach diesen Apostolischen Conciliis zehlet man achtzehn allgemeine und von den Päbsten            gut-gesprochene Concilia oder Kirchen-Versammlungen/ welche gantz und gar seyn ohne allen            Tadel und Gebrechen. Als nemlich:</p>
        <p>I. Das Concilium zu Nicaea an. 325. zu Zeiten des Pabstes Sylvestri und des Kaysers            Constantini M. in Beywesenheit 318. Bischöffen/ aus welchem verdammet ist die ketzerische            Lehr Arii, welcher dem Sohn GOttes die Selbst-wesenheit des Vaters absprechen/ und ihn            nur für eine vom Vater erschaffene Creatur ausgeben wolte. Wessenthalben dan das            Nicaenische Symbolum oder Glaubens-Bekanntnüß zur Rettung der Ehren der zweyten Person in            der Heil. Dreyfaltigkeit ist verfasset worden.</p>
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        <p>3. Das Concilium zu Ephesus in kleinerem Asia zu Zeiten des Pabstes Coelestini und der            Kayseren Theodosii II. und Valentiniani III. an. 431. in Gegenwart 200. Bischöffen/ in            welchem als ein Ketzer verflucht und verdammet ist Nestorius vormahls ein Mönch/ damahls            Bischoff zu Constantinopel, welcher behaupten wolte/ in Christo wären zwo unterschiedene            Personen/ nemlich die Göttliche und die Menschliche/ und folgens seye die wehrte            Jungfrau Maria nicht zu nennen <foreign xml:lang="el">[Greek words]</foreign> oder eine            Gebährerin GOttes: sondern nur <foreign xml:lang="el">[Greek words]</foreign> eine            Gebährerin Christi als einer Menschlichen Person.</p>
        <p>4. Das Concilium zu Chalcedon in Bithynia einer Landschafft Asiae an. 451. zu Zeiten des            Pabstes Leonis I. und Kaysers Martiani in Beyseyn 630. Kirchen-Väteren: in welchem            Eutyches Abbt zu Constantinopel und dessen Anhänger Dioscorus seynd für Ketzer ausgegeben            worden/ dieweilen sie fürgaben/ die göttliche und menschliche Natur seyn in Christo            dermassen vereinbahrt/ und gleichfals zusammen geschmoltzen/ daß sie durch diese            Vereinbahrung in ein eintzeles Wesen seyn verwandelt worden.</p>
        <p>5. Das andere Concilium zu Constantinopel an. 552. zu Zeiten des Pabstes Vigilii und            Kaysers Justiniani: auf welchem verworffen ist Petrus Cnapheus Bischoff zu Antiochia mit            seiner Lehr/ welcher darfür hielte/ nicht nur der Sohn GOttes/ sondern die gantze            heiligste Dreyfaltigkeit habe für uns am Creutz gelitten.</p>
        <p>6. Das dritte Concilium zu Constantinopel gehalten in Trullo oder Raht-Stuben des            Pallastes daselbsten/ zu Zeiten Pabsts Agathonis, und des Kaysers Constantini IV. an.            680. auf welchem die versammlete Kirchen-Väter verworffen haben die Lehr Sergii, Pauli,            Pyrrhi, Petri Cyri und Theodori, Ertz-Bischöffen zu Constantinopel/ welche die Lehr der            Monotheliten aussprengten/ und für-
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[132/0152] zurichten. Warum solten wir dan so unzertrennlich und Kletten-weise an die Schrifften der H. Väter ankleben? XVI. Hat man doch in der Catholischen Kirchen einen von Zeiten der Aposteln biß auf das letzte Concilium zu Trident ordentlich hergeleiteten Verfolg der Concilien/ wodurch allezeit die entstandene Ketzereyen als durch das Schwerdt GOttes seynd niedergesäbelt und vertilget worden. Dan erstlich haben die Aposteln ihr erstes Concilium gehalten zu Jerusalem anno Chr. 34. alwo sie an statt des abtrinnigen Judas Matthiam der Zahl der Aposteln haben zugesellet act. I. Im zweyten Concilio zur selbigen Zeit und Ort haben sie die sieben Diaken bestimmet zur Verpflegung der Armen act. 6. Im dritten auch eben daselbsten an. Chr. 51. haben die Aposteln beschlossen/ daß die Christ-gläubige nicht mehr verpflichtet und verbunden seyn solten an das Mosaische Gesetz act. 15. Im vierdten Concilio an. 58. ist den bekehrten Juden ein zeitlang gestattet worden der freywillige Gebrauch des Ceremonialischen Gesetzes act. 21. wessenthalben dan auch S. Paulus den Timotheum hat beschnitten act. 16. v. 3. Das fünffte Concilium ist von den Aposteln gehalten in Judaea: an welchem Ort ist zwar unbekannt: aber man glaubt doch/ es seye gehalten worden an. 44. bevor sich die Aposteln haben in die weite Welt zertheilet/ alwo das Apostolische Symbolum und die Apostolische Canones sollen verfertiget und ordentlich eingerichtet worden seyn. Nach diesen Apostolischen Conciliis zehlet man achtzehn allgemeine und von den Päbsten gut-gesprochene Concilia oder Kirchen-Versammlungen/ welche gantz und gar seyn ohne allen Tadel und Gebrechen. Als nemlich: I. Das Concilium zu Nicaea an. 325. zu Zeiten des Pabstes Sylvestri und des Kaysers Constantini M. in Beywesenheit 318. Bischöffen/ aus welchem verdammet ist die ketzerische Lehr Arii, welcher dem Sohn GOttes die Selbst-wesenheit des Vaters absprechen/ und ihn nur für eine vom Vater erschaffene Creatur ausgeben wolte. Wessenthalben dan das Nicaenische Symbolum oder Glaubens-Bekanntnüß zur Rettung der Ehren der zweyten Person in der Heil. Dreyfaltigkeit ist verfasset worden. 2. Das Concilium zu Constantinopel zu Zeiten des Pabstes Damasi und des Kaysers Theodosii an. 381. in Gegenwart 150. Bischöffen/ in welchem verworffen ist der ketzerische Irrthum Macedonii Bischoffen zu Constantinopel, welcher die Gottheit des Heil. Geistes wolte laugnen. 3. Das Concilium zu Ephesus in kleinerem Asia zu Zeiten des Pabstes Coelestini und der Kayseren Theodosii II. und Valentiniani III. an. 431. in Gegenwart 200. Bischöffen/ in welchem als ein Ketzer verflucht und verdammet ist Nestorius vormahls ein Mönch/ damahls Bischoff zu Constantinopel, welcher behaupten wolte/ in Christo wären zwo unterschiedene Personen/ nemlich die Göttliche und die Menschliche/ und folgens seye die wehrte Jungfrau Maria nicht zu nennen [Greek words] oder eine Gebährerin GOttes: sondern nur [Greek words] eine Gebährerin Christi als einer Menschlichen Person. 4. Das Concilium zu Chalcedon in Bithynia einer Landschafft Asiae an. 451. zu Zeiten des Pabstes Leonis I. und Kaysers Martiani in Beyseyn 630. Kirchen-Väteren: in welchem Eutyches Abbt zu Constantinopel und dessen Anhänger Dioscorus seynd für Ketzer ausgegeben worden/ dieweilen sie fürgaben/ die göttliche und menschliche Natur seyn in Christo dermassen vereinbahrt/ und gleichfals zusammen geschmoltzen/ daß sie durch diese Vereinbahrung in ein eintzeles Wesen seyn verwandelt worden. 5. Das andere Concilium zu Constantinopel an. 552. zu Zeiten des Pabstes Vigilii und Kaysers Justiniani: auf welchem verworffen ist Petrus Cnapheus Bischoff zu Antiochia mit seiner Lehr/ welcher darfür hielte/ nicht nur der Sohn GOttes/ sondern die gantze heiligste Dreyfaltigkeit habe für uns am Creutz gelitten. 6. Das dritte Concilium zu Constantinopel gehalten in Trullo oder Raht-Stuben des Pallastes daselbsten/ zu Zeiten Pabsts Agathonis, und des Kaysers Constantini IV. an. 680. auf welchem die versammlete Kirchen-Väter verworffen haben die Lehr Sergii, Pauli, Pyrrhi, Petri Cyri und Theodori, Ertz-Bischöffen zu Constantinopel/ welche die Lehr der Monotheliten aussprengten/ und für-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/152>, abgerufen am 22.11.2024.