Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.keine Evangelia: jedoch messet man billig denen vier ersten Conciliis so sich an GOttes Wort binden liessen/ eine grössere und auffrichtigere Redligkeit zu/ als denen ietzigen päbstischen Conciliis: zum Exempel dem Concilio zu Trident/ welches hindangesetzet der Regul und Richtschnur göttliches Worts von eitelen und zum Dienst des Pabstes gewidmeten Bischöffen ketzerischer und Tyrannischer Weise ohne Christliche Freyheit zu reden ausser Teutschland ist eingerichtet/ und auf welchem den versammleten Väteren der H. Geist nur in den Post-Taschen der Postillonen vom Pabst ist zugeschickt worden. Dieses/ und dergleichen von GOttes Wort abwanderende Concilia finden bey uns keinen Unterschleiff: sondern werden als irrige Menschen-Rotten abgewiesen. XIV. Die päbstische Concilia können zwar irren: aber solcher Irrthum hat nichts zu bedeuten: dan er wird allezeit vom Pabst verbessert. Also haben zwar das Concilium zu Basel ses. 2. und das Concilium zu Costnitz ses. 4. geirret/ indem sie beschlossen haben / das Ansehen des Concilii gehe über die auctorität des Pabstes; aber Pabst Eugenius IV. hat dis decret des Concilii zu Basel für ungültig und nichtig erklärt: wie dan auch Pabst Martinus V. die übrige decreta des Concilii zu Costnitz zwar gutgeheissen: aber den Articul von der auctorität des Concilii über den Pabst durchaus nicht hat wollen passiren lassen. Antwort. Es kommet lächerlich heraus/ daß die Papisten fürgeben/ wo ihr Concilium im Nahmen Christi versammlet ist/ da seye Christus und der Heil. Geist im Mitten: Und dannoch wan die decreta des Concilii dem Pabst nicht recht anstehen/ muß nachmahls der H. Geist seinen Schluß und Meinung dem Pabst zu Gefallen änderen. Nicht weniger ungereimt kommts hervor wan man sagt: es werde zwar nirgend in göttlicher Schrifft gefunden/ daß des Pabstes auctorirät höher seye als die auctorität der Concilien: aber dannoch müsse man dis glauben/ weilen der Pabst sagt seine auctorität gehe über alles/ folgens auch über die Concilia. Hier ist ja wohl der Pabst ein artiger Richter in eigenen Sachen/ ohne Grund des göttlichen Worts. XV. Wan zum wenigsten die H. Väter eine Warheit bekräfftigen/ so solle billig ihre auctorität statt haben/ und mehr gelten als anderer Menschen besonderes Gutgedüncken. Antwort. Wan die H. Väter (deren sich keiner iemahls für unfehlbar hat ausgegeben) eine in GOttes Wort gegründete Warheit fürtragen/ gibt freylich eine solche Lehr der Warheit einen Nachtruck/ und reitzen sie uns durch ihr Exempel an in ihre Fußstapffen zu Christo zu treten: wan man aber entweder von dem Wort GOttes oder aber von der Lehr eines H. Vaters sich scheiden muß/ so thut man sicherer man lasse den H. Vater fahren/ und sage mit dem H. Augustino l. 2. contra Cresconium c. 32. da ihm die Schrifften des H. Cypriani wurden vorgehalten: Was ich in den Schrifften Cypriani (oder auch eines anderen Vaters) finde mit dem Wort GOttes übereinstimmen/ das nehme ich mit Lob und Ruhm Cypriani auff und an: was aber mit der H. Schrifft nicht eintreffen will/ selbiges lasse ich mit gutem Vertrag und Beurlaubung Cypriani fahren/ und auff die Seiten gestellet. So haben auch die H. Väter unter einander von ihren Schrifften nicht ein so unfehlbares Wesen gemacht: massen der Heil. Hieronymus Epist 89. dem H. Augustino fürrücken dorffte/ er habe in dessen Schrifften eine Ketzerey angetroffen: welchen angemaßten Flecken aber der H. Augustinus epist. 19. sucht von sich abzulehnen/ und hat er sich ja so gar nicht gescheuet in seinen Wieder-ruffs-Büchern seine geschriebene Fehler besser ein- keine Evangelia: jedoch messet man billig denen vier ersten Conciliis so sich an GOttes Wort binden liessen/ eine grössere und auffrichtigere Redligkeit zu/ als denen ietzigen päbstischen Conciliis: zum Exempel dem Concilio zu Trident/ welches hindangesetzet der Regul und Richtschnur göttliches Worts von eitelen und zum Dienst des Pabstes gewidmeten Bischöffen ketzerischer und Tyrannischer Weise ohne Christliche Freyheit zu reden ausser Teutschland ist eingerichtet/ und auf welchem den versammleten Väteren der H. Geist nur in den Post-Taschen der Postillonen vom Pabst ist zugeschickt worden. Dieses/ und dergleichen von GOttes Wort abwanderende Concilia finden bey uns keinen Unterschleiff: sondern werden als irrige Menschen-Rotten abgewiesen. XIV. Die päbstische Concilia können zwar irren: aber solcher Irrthum hat nichts zu bedeuten: dan er wird allezeit vom Pabst verbessert. Also haben zwar das Concilium zu Basel ses. 2. und das Concilium zu Costnitz ses. 4. geirret/ indem sie beschlossen haben / das Ansehen des Concilii gehe über die auctorität des Pabstes; aber Pabst Eugenius IV. hat dis decret des Concilii zu Basel für ungültig und nichtig erklärt: wie dan auch Pabst Martinus V. die übrige decreta des Concilii zu Costnitz zwar gutgeheissen: aber den Articul von der auctorität des Concilii über den Pabst durchaus nicht hat wollen passiren lassen. Antwort. Es kommet lächerlich heraus/ daß die Papisten fürgeben/ wo ihr Concilium im Nahmen Christi versammlet ist/ da seye Christus und der Heil. Geist im Mitten: Und dannoch wan die decreta des Concilii dem Pabst nicht recht anstehen/ muß nachmahls der H. Geist seinen Schluß und Meinung dem Pabst zu Gefallen änderen. Nicht weniger ungereimt kommts hervor wan man sagt: es werde zwar nirgend in göttlicher Schrifft gefunden/ daß des Pabstes auctorirät höher seye als die auctorität der Concilien: aber dannoch müsse man dis glauben/ weilen der Pabst sagt seine auctorität gehe über alles/ folgens auch über die Concilia. Hier ist ja wohl der Pabst ein artiger Richter in eigenen Sachen/ ohne Grund des göttlichen Worts. XV. Wan zum wenigsten die H. Väter eine Warheit bekräfftigen/ so solle billig ihre auctorität statt haben/ und mehr gelten als anderer Menschen besonderes Gutgedüncken. Antwort. Wan die H. Väter (deren sich keiner iemahls für unfehlbar hat ausgegeben) eine in GOttes Wort gegründete Warheit fürtragen/ gibt freylich eine solche Lehr der Warheit einen Nachtruck/ und reitzen sie uns durch ihr Exempel an in ihre Fußstapffen zu Christo zu treten: wan man aber entweder von dem Wort GOttes oder aber von der Lehr eines H. Vaters sich scheiden muß/ so thut man sicherer man lasse den H. Vater fahren/ und sage mit dem H. Augustino l. 2. contra Cresconium c. 32. da ihm die Schrifften des H. Cypriani wurden vorgehalten: Was ich in den Schrifften Cypriani (oder auch eines anderen Vaters) finde mit dem Wort GOttes übereinstimmen/ das nehme ich mit Lob und Ruhm Cypriani auff und an: was aber mit der H. Schrifft nicht eintreffen will/ selbiges lasse ich mit gutem Vertrag und Beurlaubung Cypriani fahren/ und auff die Seiten gestellet. So haben auch die H. Väter unter einander von ihren Schrifften nicht ein so unfehlbares Wesen gemacht: massen der Heil. Hieronymus Epist 89. dem H. Augustino fürrücken dorffte/ er habe in dessen Schrifften eine Ketzerey angetroffen: welchen angemaßten Flecken aber der H. Augustinus epist. 19. sucht von sich abzulehnen/ und hat er sich ja so gar nicht gescheuet in seinen Wieder-ruffs-Büchern seine geschriebene Fehler besser ein- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0151" n="131"/> keine Evangelia: jedoch messet man billig denen vier ersten Conciliis so sich an GOttes Wort binden liessen/ eine grössere und auffrichtigere Redligkeit zu/ als denen ietzigen päbstischen Conciliis: zum Exempel dem Concilio zu Trident/ welches hindangesetzet der Regul und Richtschnur göttliches Worts von eitelen und zum Dienst des Pabstes gewidmeten Bischöffen ketzerischer und Tyrannischer Weise ohne Christliche Freyheit zu reden ausser Teutschland ist eingerichtet/ und auf welchem den versammleten Väteren der H. Geist nur in den Post-Taschen der Postillonen vom Pabst ist zugeschickt worden. Dieses/ und dergleichen von GOttes Wort abwanderende Concilia finden bey uns keinen Unterschleiff: sondern werden als irrige Menschen-Rotten abgewiesen.</p> <p>XIV. Die päbstische Concilia können zwar irren: aber solcher Irrthum hat nichts zu bedeuten: dan er wird allezeit vom Pabst verbessert. Also haben zwar das Concilium zu Basel ses. 2. und das Concilium zu Costnitz ses. 4. geirret/ indem sie beschlossen haben / das Ansehen des Concilii gehe über die auctorität des Pabstes; aber Pabst Eugenius IV. hat dis decret des Concilii zu Basel für ungültig und nichtig erklärt: wie dan auch Pabst Martinus V. die übrige decreta des Concilii zu Costnitz zwar gutgeheissen: aber den Articul von der auctorität des Concilii über den Pabst durchaus nicht hat wollen passiren lassen.</p> <p>Antwort. Es kommet lächerlich heraus/ daß die Papisten fürgeben/ wo ihr Concilium im Nahmen Christi versammlet ist/ da seye Christus und der Heil. Geist im Mitten: Und dannoch wan die decreta des Concilii dem Pabst nicht recht anstehen/ muß nachmahls der H. Geist seinen Schluß und Meinung dem Pabst zu Gefallen änderen. Nicht weniger ungereimt kommts hervor wan man sagt: es werde zwar nirgend in göttlicher Schrifft gefunden/ daß des Pabstes auctorirät höher seye als die auctorität der Concilien: aber dannoch müsse man dis glauben/ weilen der Pabst sagt seine auctorität gehe über alles/ folgens auch über die Concilia. Hier ist ja wohl der Pabst ein artiger Richter in eigenen Sachen/ ohne Grund des göttlichen Worts.</p> <p>XV. Wan zum wenigsten die H. Väter eine Warheit bekräfftigen/ so solle billig ihre auctorität statt haben/ und mehr gelten als anderer Menschen besonderes Gutgedüncken.</p> <p>Antwort. Wan die H. Väter (deren sich keiner iemahls für unfehlbar hat ausgegeben) eine in GOttes Wort gegründete Warheit fürtragen/ gibt freylich eine solche Lehr der Warheit einen Nachtruck/ und reitzen sie uns durch ihr Exempel an in ihre Fußstapffen zu Christo zu treten: wan man aber entweder von dem Wort GOttes oder aber von der Lehr eines H. Vaters sich scheiden muß/ so thut man sicherer man lasse den H. Vater fahren/ und sage mit dem H. Augustino l. 2. contra Cresconium c. 32. da ihm die Schrifften des H. Cypriani wurden vorgehalten: Was ich in den Schrifften Cypriani (oder auch eines anderen Vaters) finde mit dem Wort GOttes übereinstimmen/ das nehme ich mit Lob und Ruhm Cypriani auff und an: was aber mit der H. Schrifft nicht eintreffen will/ selbiges lasse ich mit gutem Vertrag und Beurlaubung Cypriani fahren/ und auff die Seiten gestellet. So haben auch die H. Väter unter einander von ihren Schrifften nicht ein so unfehlbares Wesen gemacht: massen der Heil. Hieronymus Epist 89. dem H. Augustino fürrücken dorffte/ er habe in dessen Schrifften eine Ketzerey angetroffen: welchen angemaßten Flecken aber der H. Augustinus epist. 19. sucht von sich abzulehnen/ und hat er sich ja so gar nicht gescheuet in seinen Wieder-ruffs-Büchern seine geschriebene Fehler besser ein- </p> </div> </body> </text> </TEI> [131/0151]
keine Evangelia: jedoch messet man billig denen vier ersten Conciliis so sich an GOttes Wort binden liessen/ eine grössere und auffrichtigere Redligkeit zu/ als denen ietzigen päbstischen Conciliis: zum Exempel dem Concilio zu Trident/ welches hindangesetzet der Regul und Richtschnur göttliches Worts von eitelen und zum Dienst des Pabstes gewidmeten Bischöffen ketzerischer und Tyrannischer Weise ohne Christliche Freyheit zu reden ausser Teutschland ist eingerichtet/ und auf welchem den versammleten Väteren der H. Geist nur in den Post-Taschen der Postillonen vom Pabst ist zugeschickt worden. Dieses/ und dergleichen von GOttes Wort abwanderende Concilia finden bey uns keinen Unterschleiff: sondern werden als irrige Menschen-Rotten abgewiesen.
XIV. Die päbstische Concilia können zwar irren: aber solcher Irrthum hat nichts zu bedeuten: dan er wird allezeit vom Pabst verbessert. Also haben zwar das Concilium zu Basel ses. 2. und das Concilium zu Costnitz ses. 4. geirret/ indem sie beschlossen haben / das Ansehen des Concilii gehe über die auctorität des Pabstes; aber Pabst Eugenius IV. hat dis decret des Concilii zu Basel für ungültig und nichtig erklärt: wie dan auch Pabst Martinus V. die übrige decreta des Concilii zu Costnitz zwar gutgeheissen: aber den Articul von der auctorität des Concilii über den Pabst durchaus nicht hat wollen passiren lassen.
Antwort. Es kommet lächerlich heraus/ daß die Papisten fürgeben/ wo ihr Concilium im Nahmen Christi versammlet ist/ da seye Christus und der Heil. Geist im Mitten: Und dannoch wan die decreta des Concilii dem Pabst nicht recht anstehen/ muß nachmahls der H. Geist seinen Schluß und Meinung dem Pabst zu Gefallen änderen. Nicht weniger ungereimt kommts hervor wan man sagt: es werde zwar nirgend in göttlicher Schrifft gefunden/ daß des Pabstes auctorirät höher seye als die auctorität der Concilien: aber dannoch müsse man dis glauben/ weilen der Pabst sagt seine auctorität gehe über alles/ folgens auch über die Concilia. Hier ist ja wohl der Pabst ein artiger Richter in eigenen Sachen/ ohne Grund des göttlichen Worts.
XV. Wan zum wenigsten die H. Väter eine Warheit bekräfftigen/ so solle billig ihre auctorität statt haben/ und mehr gelten als anderer Menschen besonderes Gutgedüncken.
Antwort. Wan die H. Väter (deren sich keiner iemahls für unfehlbar hat ausgegeben) eine in GOttes Wort gegründete Warheit fürtragen/ gibt freylich eine solche Lehr der Warheit einen Nachtruck/ und reitzen sie uns durch ihr Exempel an in ihre Fußstapffen zu Christo zu treten: wan man aber entweder von dem Wort GOttes oder aber von der Lehr eines H. Vaters sich scheiden muß/ so thut man sicherer man lasse den H. Vater fahren/ und sage mit dem H. Augustino l. 2. contra Cresconium c. 32. da ihm die Schrifften des H. Cypriani wurden vorgehalten: Was ich in den Schrifften Cypriani (oder auch eines anderen Vaters) finde mit dem Wort GOttes übereinstimmen/ das nehme ich mit Lob und Ruhm Cypriani auff und an: was aber mit der H. Schrifft nicht eintreffen will/ selbiges lasse ich mit gutem Vertrag und Beurlaubung Cypriani fahren/ und auff die Seiten gestellet. So haben auch die H. Väter unter einander von ihren Schrifften nicht ein so unfehlbares Wesen gemacht: massen der Heil. Hieronymus Epist 89. dem H. Augustino fürrücken dorffte/ er habe in dessen Schrifften eine Ketzerey angetroffen: welchen angemaßten Flecken aber der H. Augustinus epist. 19. sucht von sich abzulehnen/ und hat er sich ja so gar nicht gescheuet in seinen Wieder-ruffs-Büchern seine geschriebene Fehler besser ein-
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/151>, abgerufen am 16.02.2025. |