Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.das Reich des Anti-Christen noch nicht angefangen / noch auch der Pabst ein Anti-Christ. Antwort. Wan diese Wort vom Anti-Christ (wie die Papisten wollen) sollen verstanden werden/ und noch nicht im sittlichen oder tropologischen Verstand erfüllet seyn/ so werden sie ins künfftige schwerlich erfüllet werden: sintemahl da bey ietzigen Zeiten an Platz der Bogen und Pfeile die Mousquetten und Flinten in Gebrauch kommen/ wird man schwerlich in einer bataille gegen den Anti-Christ so viel Bogen und Pfeile auffbringen können/ daß man sieben Jahr daran zu verbrennen habe. Wöllen wir demnach den Pabst so lang für den Anti-Christ passiren lassen/ biß daß ein ander sich wird einfinden. VI. Es wird aber gewaltig gegen das Instrumentum pacis gehandelt/ wie auch an den Religions-Frieden/ Reichs-Abschied de an. 1537. tit. 35. wan man den Pabst/ welchen doch auch hohe gekrönte Häupter für ihren Ober-Herren erkennen/ für den Anti-Christ &c. ausgeben will. Antwort. Diesen thörichten Einwurff haben die alten Chur-Sächsischen Theologen schon längst abgewiesen: dan da der Päbstische Pfaffe und Jesuit Forerus, und dergleichen Lärmen-Blaser es für einen grossen Friedens-Bruch/ ja Schändung der hohen Majestät ausrieffen/ wan man den Pabst den Anti-Christ nennete/ bekamen sie in der Haupt-Verthätigung cap. 87. folgenden Bescheid: Der Religions-Friede ist ein gantz unbedingter Friede/ wie er mehr dan einmahl genennet wird. Wan man nun aus Seiten des Gegentheils bedinget hätte/ daß man bey den Evangelischen nicht mehr den Pabst für den Anti-Christ halten oder schelten solte/ so wäre es ein bedingter und nicht ein unbedingter Friede gewesen. Es hätten aber die Evangelische Chur-Fürsten und Stände eine solche Bedingung weder eingegangen/ noch mit gutem Gewissen eingehen können: sollte gleich der gantze Friede sich darüber zerschlagen haben. Man hat es hoch in Bedencken gezogen/ ob man zugeben solte daß Gegentheil ihre Religion die alte Religion nenneten / biß endlich die Evangelische Theologi Unterricht gethan/ man möchte es zugeben/ daß Gegentheil seine Religion die alte nenneten/ wie Christus gesagt/ ihr habt gehört/ daß zu den Alten gesagt ist/ du solt nicht tödten/ wer aber tödtet/ der soll des Gerichts schuldig seyn Matt. V. v. 21. da wird die Lehre zwar die alte Lehre geheissen: aber sie war nicht recht/ wie sie dan auch der HErr für unrecht erklähret v. 22. Hat man nun auf der Evangelischen Seiten um eines eintzigen Worts willen sich so genau besonnen/ was wäre erst worden/ wan man gantze Lehr-Puncten hätte ausdingen und ausziehen wollen/ die von den Evangelischen nicht solten gelehrt werden ? Demnach nun aber der Religions-Friede ein unbedingter Friede ist/ so hat die Bedingung gantz nicht statt/ davon der Jesuit redet. Uber das so hat der Religions-Friede den Evangelischen zugelassen die freye Ubung ihres Glaubens/ Lehre und Religion: Nun aber der Punct/ daß der Pabst der Anti-- das Reich des Anti-Christen noch nicht angefangen / noch auch der Pabst ein Anti-Christ. Antwort. Wan diese Wort vom Anti-Christ (wie die Papisten wollen) sollen verstanden werden/ und noch nicht im sittlichen oder tropologischen Verstand erfüllet seyn/ so werden sie ins künfftige schwerlich erfüllet werden: sintemahl da bey ietzigen Zeiten an Platz der Bogen und Pfeile die Mousquetten und Flinten in Gebrauch kommen/ wird man schwerlich in einer bataille gegen den Anti-Christ so viel Bogen und Pfeile auffbringen können/ daß man sieben Jahr daran zu verbrennen habe. Wöllen wir demnach den Pabst so lang für den Anti-Christ passiren lassen/ biß daß ein ander sich wird einfinden. VI. Es wird aber gewaltig gegen das Instrumentum pacis gehandelt/ wie auch an den Religions-Frieden/ Reichs-Abschied de an. 1537. tit. 35. wan man den Pabst/ welchen doch auch hohe gekrönte Häupter für ihren Ober-Herren erkennen/ für den Anti-Christ &c. ausgeben will. Antwort. Diesen thörichten Einwurff haben die alten Chur-Sächsischen Theologen schon längst abgewiesen: dan da der Päbstische Pfaffe und Jesuit Forerus, und dergleichen Lärmen-Blaser es für einen grossen Friedens-Bruch/ ja Schändung der hohen Majestät ausrieffen/ wan man den Pabst den Anti-Christ nennete/ bekamen sie in der Haupt-Verthätigung cap. 87. folgenden Bescheid: Der Religions-Friede ist ein gantz unbedingter Friede/ wie er mehr dan einmahl genennet wird. Wan man nun aus Seiten des Gegentheils bedinget hätte/ daß man bey den Evangelischen nicht mehr den Pabst für den Anti-Christ halten oder schelten solte/ so wäre es ein bedingter und nicht ein unbedingter Friede gewesen. Es hätten aber die Evangelische Chur-Fürsten und Stände eine solche Bedingung weder eingegangen/ noch mit gutem Gewissen eingehen können: sollte gleich der gantze Friede sich darüber zerschlagen haben. Man hat es hoch in Bedencken gezogen/ ob man zugeben solte daß Gegentheil ihre Religion die alte Religion nenneten / biß endlich die Evangelische Theologi Unterricht gethan/ man möchte es zugeben/ daß Gegentheil seine Religion die alte nenneten/ wie Christus gesagt/ ihr habt gehört/ daß zu den Alten gesagt ist/ du solt nicht tödten/ wer aber tödtet/ der soll des Gerichts schuldig seyn Matt. V. v. 21. da wird die Lehre zwar die alte Lehre geheissen: aber sie war nicht recht/ wie sie dan auch der HErr für unrecht erklähret v. 22. Hat man nun auf der Evangelischen Seiten um eines eintzigen Worts willen sich so genau besonnen/ was wäre erst worden/ wan man gantze Lehr-Puncten hätte ausdingen und ausziehen wollen/ die von den Evangelischen nicht solten gelehrt werden ? Demnach nun aber der Religions-Friede ein unbedingter Friede ist/ so hat die Bedingung gantz nicht statt/ davon der Jesuit redet. Uber das so hat der Religions-Friede den Evangelischen zugelassen die freye Ubung ihres Glaubens/ Lehre und Religion: Nun aber der Punct/ daß der Pabst der Anti-- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0139" n="119"/> das Reich des Anti-Christen noch nicht angefangen / noch auch der Pabst ein Anti-Christ.</p> <p>Antwort. Wan diese Wort vom Anti-Christ (wie die Papisten wollen) sollen verstanden werden/ und noch nicht im sittlichen oder tropologischen Verstand erfüllet seyn/ so werden sie ins künfftige schwerlich erfüllet werden: sintemahl da bey ietzigen Zeiten an Platz der Bogen und Pfeile die Mousquetten und Flinten in Gebrauch kommen/ wird man schwerlich in einer bataille gegen den Anti-Christ so viel Bogen und Pfeile auffbringen können/ daß man sieben Jahr daran zu verbrennen habe. Wöllen wir demnach den Pabst so lang für den Anti-Christ passiren lassen/ biß daß ein ander sich wird einfinden.</p> <p>VI. Es wird aber gewaltig gegen das Instrumentum pacis gehandelt/ wie auch an den Religions-Frieden/ Reichs-Abschied de an. 1537. tit. 35. wan man den Pabst/ welchen doch auch hohe gekrönte Häupter für ihren Ober-Herren erkennen/ für den Anti-Christ &c. ausgeben will.</p> <p>Antwort. Diesen thörichten Einwurff haben die alten Chur-Sächsischen Theologen schon längst abgewiesen: dan da der Päbstische Pfaffe und Jesuit Forerus, und dergleichen Lärmen-Blaser es für einen grossen Friedens-Bruch/ ja Schändung der hohen Majestät ausrieffen/ wan man den Pabst den Anti-Christ nennete/ bekamen sie in der Haupt-Verthätigung cap. 87. folgenden Bescheid: Der Religions-Friede ist ein gantz unbedingter Friede/ wie er mehr dan einmahl genennet wird. Wan man nun aus Seiten des Gegentheils bedinget hätte/ daß man bey den Evangelischen nicht mehr den Pabst für den Anti-Christ halten oder schelten solte/ so wäre es ein bedingter und nicht ein unbedingter Friede gewesen. Es hätten aber die Evangelische Chur-Fürsten und Stände eine solche Bedingung weder eingegangen/ noch mit gutem Gewissen eingehen können: sollte gleich der gantze Friede sich darüber zerschlagen haben. Man hat es hoch in Bedencken gezogen/ ob man zugeben solte daß Gegentheil ihre Religion die alte Religion nenneten / biß endlich die Evangelische Theologi Unterricht gethan/ man möchte es zugeben/ daß Gegentheil seine Religion die alte nenneten/ wie Christus gesagt/ ihr habt gehört/ daß zu den Alten gesagt ist/ du solt nicht tödten/ wer aber tödtet/ der soll des Gerichts schuldig seyn Matt. V. v. 21. da wird die Lehre zwar die alte Lehre geheissen: aber sie war nicht recht/ wie sie dan auch der HErr für unrecht erklähret v. 22. Hat man nun auf der Evangelischen Seiten um eines eintzigen Worts willen sich so genau besonnen/ was wäre erst worden/ wan man gantze Lehr-Puncten hätte ausdingen und ausziehen wollen/ die von den Evangelischen nicht solten gelehrt werden ? Demnach nun aber der Religions-Friede ein unbedingter Friede ist/ so hat die Bedingung gantz nicht statt/ davon der Jesuit redet. Uber das so hat der Religions-Friede den Evangelischen zugelassen die freye Ubung ihres Glaubens/ Lehre und Religion: Nun aber der Punct/ daß der Pabst der Anti-- </p> </div> </body> </text> </TEI> [119/0139]
das Reich des Anti-Christen noch nicht angefangen / noch auch der Pabst ein Anti-Christ.
Antwort. Wan diese Wort vom Anti-Christ (wie die Papisten wollen) sollen verstanden werden/ und noch nicht im sittlichen oder tropologischen Verstand erfüllet seyn/ so werden sie ins künfftige schwerlich erfüllet werden: sintemahl da bey ietzigen Zeiten an Platz der Bogen und Pfeile die Mousquetten und Flinten in Gebrauch kommen/ wird man schwerlich in einer bataille gegen den Anti-Christ so viel Bogen und Pfeile auffbringen können/ daß man sieben Jahr daran zu verbrennen habe. Wöllen wir demnach den Pabst so lang für den Anti-Christ passiren lassen/ biß daß ein ander sich wird einfinden.
VI. Es wird aber gewaltig gegen das Instrumentum pacis gehandelt/ wie auch an den Religions-Frieden/ Reichs-Abschied de an. 1537. tit. 35. wan man den Pabst/ welchen doch auch hohe gekrönte Häupter für ihren Ober-Herren erkennen/ für den Anti-Christ &c. ausgeben will.
Antwort. Diesen thörichten Einwurff haben die alten Chur-Sächsischen Theologen schon längst abgewiesen: dan da der Päbstische Pfaffe und Jesuit Forerus, und dergleichen Lärmen-Blaser es für einen grossen Friedens-Bruch/ ja Schändung der hohen Majestät ausrieffen/ wan man den Pabst den Anti-Christ nennete/ bekamen sie in der Haupt-Verthätigung cap. 87. folgenden Bescheid: Der Religions-Friede ist ein gantz unbedingter Friede/ wie er mehr dan einmahl genennet wird. Wan man nun aus Seiten des Gegentheils bedinget hätte/ daß man bey den Evangelischen nicht mehr den Pabst für den Anti-Christ halten oder schelten solte/ so wäre es ein bedingter und nicht ein unbedingter Friede gewesen. Es hätten aber die Evangelische Chur-Fürsten und Stände eine solche Bedingung weder eingegangen/ noch mit gutem Gewissen eingehen können: sollte gleich der gantze Friede sich darüber zerschlagen haben. Man hat es hoch in Bedencken gezogen/ ob man zugeben solte daß Gegentheil ihre Religion die alte Religion nenneten / biß endlich die Evangelische Theologi Unterricht gethan/ man möchte es zugeben/ daß Gegentheil seine Religion die alte nenneten/ wie Christus gesagt/ ihr habt gehört/ daß zu den Alten gesagt ist/ du solt nicht tödten/ wer aber tödtet/ der soll des Gerichts schuldig seyn Matt. V. v. 21. da wird die Lehre zwar die alte Lehre geheissen: aber sie war nicht recht/ wie sie dan auch der HErr für unrecht erklähret v. 22. Hat man nun auf der Evangelischen Seiten um eines eintzigen Worts willen sich so genau besonnen/ was wäre erst worden/ wan man gantze Lehr-Puncten hätte ausdingen und ausziehen wollen/ die von den Evangelischen nicht solten gelehrt werden ? Demnach nun aber der Religions-Friede ein unbedingter Friede ist/ so hat die Bedingung gantz nicht statt/ davon der Jesuit redet. Uber das so hat der Religions-Friede den Evangelischen zugelassen die freye Ubung ihres Glaubens/ Lehre und Religion: Nun aber der Punct/ daß der Pabst der Anti--
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/139>, abgerufen am 08.07.2024. |