Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.VI. Haben doch die Aposteln Luc. 22. v. 38. zu Christo gesagt: Sihe hier seynd zwey Schwerdter; wodurch ja Pabst Bonifacius VIII. extrav. unam sanctam eodem tir. billig verstanden hat die zweyfache Gewalt und Bottmässigkeit des Pabstes so wohl im weltlichen und politschen/ als auch im geistlichen Regiment. Antwort. Es hat aber auch Christus zu Petro gesagt: Stecke dein Schwerdt in die Scheiden / Joh. 17. v. II. Und halte dich bey der Angel und deinem Fischer-Geräht durch das Wort Gottes die Seelen zu fischen/ Marc. I. v. 17. Dis solte ihm dan auch billig der Pabst lassen gesagt seyn/ wan er ja will Petri Nachfolger seyn. VII. Hat doch GOtt Gen. I. v. 16. gemacht zwey Lichter: ein groß Licht das den Tag regiere/ und ein klein Licht/ das die Nacht regiere: wodurch ja nach Meinung Pabstes Innocentii III. cap. 6. de majoratu & obed. muß verstanden werden der Pabst als das grosse Licht/ und der Kayser als das kleine Licht. Antwort. Wan schon dis Welt-Licht in der Einbildung groß ist/ so ist doch die Finsternüß und Aberwitz bey solcher thörichten Auslegung dieses Spruchs noch viel grösser. VIII. Hat doch weder Kayser noch König über den Pabst zu gebiehten/ so hat ja der Pabst die höchste Ober-Gewalt. Antwort. Ihr sagts also: aber ihr beweiset es lächerlich und liederlich; dan erstlich / daß der Pabst habe die Vollmacht seine Gesetze der Kirchen vor zuschreiben/ solches unterstehet ihr euch zu beweisen aus dem exempel des Hohen-priesters Deut. 17. Daß auch der Pabst fähig seye nicht allein des geistlichen/ sondern auch des weltlichen und politischen Regiments/ wöllet ihr behaupten aus dem exempel des Moysis, welcher das politische Regiment mit der geistlichen Ober-Gewalt hatte vergesellschafftet/ und dessenthalben von Gregorio Nazianz. in orat. ad Gregor. Nyssenum genennt wird ein Fürst aller Fürsten/ und Priester aller Priester. Wie auch aus dem exempel des Heli, welcher zugleich war Hoher-priester/ und 40. Jahr oberster Richter in politischen Sachen I. Reg. I. und 4. Wie dan imgleichen aus dem exempel der Machabaeer, unter welchen Judas, Simon, Ioannes &c. biß auf Herodem zugleich waren Hohe-priester/ und politische Fürsten. Wan man aber auch aus dem Alten Testament erweisen will/ daß die Gewalt der Königen sich höher: und weiter erstreckt habe/ als die Gewalt der Hohen-priester/ und folgens/ wan die exempel des Alten Testaments gelten solten/ der Pabst dem Kayser und Königen seye in der Ordnung nachgestellet/ dan ist das Alte Testament gäntzlich ausgestorben und abgeschafft/ und gar in keinem Ansehen. Sonsten hat ja der König David I. paralip. 23. v. 2. in einem Concilio versammlet alle Priester und Leviten: wie auch 2. Reg. 6. v. I. versammlet alle auserlesene Mann in Israel dreyssig tausend/ und beordert wie die Lade des Bundes aus dem Haus Abinadab in das Haus Obededom sollte werden übergeführt. So bat auch Salomon den Abiathar seines Priesterthums entsetzet/ und an dessen Stelle beordert den Sadoc 3. Reg. 2. v. 27. 35. Im gleichen der König Josaphat bestellte Leviten und Priester zu Jerusalem 2. paral. 19. v. 8. Wie dan auch gleichmässige Gewalt geübt hat der König Ezechias 4. Reg. 18 wie auch Iosias 4. Reg. 22. und 23. Wan man nun hieraus schliessen will/ die Königliche oder Kayserliche Gewalt gehe über die Gewalt und Herrschafft des Pabstes/ als welcher sein Ansehen im Pabstum nicht höher steigeren solle als ein der Königlichen Gewalt unterworffener Hoher-priester im Alten Testament/ so sagen die Papisten nein durchaus nicht: dan die Gletchnüssen aus VI. Haben doch die Aposteln Luc. 22. v. 38. zu Christo gesagt: Sihe hier seynd zwey Schwerdter; wodurch ja Pabst Bonifacius VIII. extrav. unam sanctam eodem tir. billig verstanden hat die zweyfache Gewalt und Bottmässigkeit des Pabstes so wohl im weltlichen und politschen/ als auch im geistlichen Regiment. Antwort. Es hat aber auch Christus zu Petro gesagt: Stecke dein Schwerdt in die Scheiden / Joh. 17. v. II. Und halte dich bey der Angel und deinem Fischer-Geräht durch das Wort Gottes die Seelen zu fischen/ Marc. I. v. 17. Dis solte ihm dan auch billig der Pabst lassen gesagt seyn/ wan er ja will Petri Nachfolger seyn. VII. Hat doch GOtt Gen. I. v. 16. gemacht zwey Lichter: ein groß Licht das den Tag regiere/ und ein klein Licht/ das die Nacht regiere: wodurch ja nach Meinung Pabstes Innocentii III. cap. 6. de majoratu & obed. muß verstanden werden der Pabst als das grosse Licht/ und der Kayser als das kleine Licht. Antwort. Wan schon dis Welt-Licht in der Einbildung groß ist/ so ist doch die Finsternüß und Aberwitz bey solcher thörichten Auslegung dieses Spruchs noch viel grösser. VIII. Hat doch weder Kayser noch König über den Pabst zu gebiehten/ so hat ja der Pabst die höchste Ober-Gewalt. Antwort. Ihr sagts also: aber ihr beweiset es lächerlich und liederlich; dan erstlich / daß der Pabst habe die Vollmacht seine Gesetze der Kirchen vor zuschreiben/ solches unterstehet ihr euch zu beweisen aus dem exempel des Hohen-priesters Deut. 17. Daß auch der Pabst fähig seye nicht allein des geistlichen/ sondern auch des weltlichen und politischen Regiments/ wöllet ihr behaupten aus dem exempel des Moysis, welcher das politische Regiment mit der geistlichen Ober-Gewalt hatte vergesellschafftet/ und dessenthalben von Gregorio Nazianz. in orat. ad Gregor. Nyssenum genennt wird ein Fürst aller Fürsten/ und Priester aller Priester. Wie auch aus dem exempel des Heli, welcher zugleich war Hoher-priester/ und 40. Jahr oberster Richter in politischen Sachen I. Reg. I. und 4. Wie dan imgleichen aus dem exempel der Machabaeer, unter welchen Judas, Simon, Ioannes &c. biß auf Herodem zugleich waren Hohe-priester/ und politische Fürsten. Wan man aber auch aus dem Alten Testament erweisen will/ daß die Gewalt der Königen sich höher: und weiter erstreckt habe/ als die Gewalt der Hohen-priester/ und folgens/ wan die exempel des Alten Testaments gelten solten/ der Pabst dem Kayser und Königen seye in der Ordnung nachgestellet/ dan ist das Alte Testament gäntzlich ausgestorben und abgeschafft/ und gar in keinem Ansehen. Sonsten hat ja der König David I. paralip. 23. v. 2. in einem Concilio versammlet alle Priester und Leviten: wie auch 2. Reg. 6. v. I. versammlet alle auserlesene Mann in Israel dreyssig tausend/ und beordert wie die Lade des Bundes aus dem Haus Abinadab in das Haus Obededom sollte werden übergeführt. So bat auch Salomon den Abiathar seines Priesterthums entsetzet/ und an dessen Stelle beordert den Sadoc 3. Reg. 2. v. 27. 35. Im gleichen der König Josaphat bestellte Leviten und Priester zu Jerusalem 2. paral. 19. v. 8. Wie dan auch gleichmässige Gewalt geübt hat der König Ezechias 4. Reg. 18 wie auch Iosias 4. Reg. 22. und 23. Wan man nun hieraus schliessen will/ die Königliche oder Kayserliche Gewalt gehe über die Gewalt und Herrschafft des Pabstes/ als welcher sein Ansehen im Pabstum nicht höher steigeren solle als ein der Königlichen Gewalt unterworffener Hoher-priester im Alten Testament/ so sagen die Papisten nein durchaus nicht: dan die Gletchnüssen aus <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0131" n="111"/> <p>VI. Haben doch die Aposteln Luc. 22. v. 38. zu Christo gesagt: Sihe hier seynd zwey Schwerdter; wodurch ja Pabst Bonifacius VIII. extrav. unam sanctam eodem tir. billig verstanden hat die zweyfache Gewalt und Bottmässigkeit des Pabstes so wohl im weltlichen und politschen/ als auch im geistlichen Regiment.</p> <p>Antwort. Es hat aber auch Christus zu Petro gesagt: Stecke dein Schwerdt in die Scheiden / Joh. 17. v. II. Und halte dich bey der Angel und deinem Fischer-Geräht durch das Wort Gottes die Seelen zu fischen/ Marc. I. v. 17. Dis solte ihm dan auch billig der Pabst lassen gesagt seyn/ wan er ja will Petri Nachfolger seyn.</p> <p>VII. Hat doch GOtt Gen. I. v. 16. gemacht zwey Lichter: ein groß Licht das den Tag regiere/ und ein klein Licht/ das die Nacht regiere: wodurch ja nach Meinung Pabstes Innocentii III. cap. 6. de majoratu & obed. muß verstanden werden der Pabst als das grosse Licht/ und der Kayser als das kleine Licht.</p> <p>Antwort. Wan schon dis Welt-Licht in der Einbildung groß ist/ so ist doch die Finsternüß und Aberwitz bey solcher thörichten Auslegung dieses Spruchs noch viel grösser.</p> <p>VIII. Hat doch weder Kayser noch König über den Pabst zu gebiehten/ so hat ja der Pabst die höchste Ober-Gewalt.</p> <p>Antwort. Ihr sagts also: aber ihr beweiset es lächerlich und liederlich; dan erstlich / daß der Pabst habe die Vollmacht seine Gesetze der Kirchen vor zuschreiben/ solches unterstehet ihr euch zu beweisen aus dem exempel des Hohen-priesters Deut. 17. Daß auch der Pabst fähig seye nicht allein des geistlichen/ sondern auch des weltlichen und politischen Regiments/ wöllet ihr behaupten aus dem exempel des Moysis, welcher das politische Regiment mit der geistlichen Ober-Gewalt hatte vergesellschafftet/ und dessenthalben von Gregorio Nazianz. in orat. ad Gregor. Nyssenum genennt wird ein Fürst aller Fürsten/ und Priester aller Priester. Wie auch aus dem exempel des Heli, welcher zugleich war Hoher-priester/ und 40. Jahr oberster Richter in politischen Sachen I. Reg. I. und 4. Wie dan imgleichen aus dem exempel der Machabaeer, unter welchen Judas, Simon, Ioannes &c. biß auf Herodem zugleich waren Hohe-priester/ und politische Fürsten. Wan man aber auch aus dem Alten Testament erweisen will/ daß die Gewalt der Königen sich höher: und weiter erstreckt habe/ als die Gewalt der Hohen-priester/ und folgens/ wan die exempel des Alten Testaments gelten solten/ der Pabst dem Kayser und Königen seye in der Ordnung nachgestellet/ dan ist das Alte Testament gäntzlich ausgestorben und abgeschafft/ und gar in keinem Ansehen. Sonsten hat ja der König David I. paralip. 23. v. 2. in einem Concilio versammlet alle Priester und Leviten: wie auch 2. Reg. 6. v. I. versammlet alle auserlesene Mann in Israel dreyssig tausend/ und beordert wie die Lade des Bundes aus dem Haus Abinadab in das Haus Obededom sollte werden übergeführt. So bat auch Salomon den Abiathar seines Priesterthums entsetzet/ und an dessen Stelle beordert den Sadoc 3. Reg. 2. v. 27. 35. Im gleichen der König Josaphat bestellte Leviten und Priester zu Jerusalem 2. paral. 19. v. 8. Wie dan auch gleichmässige Gewalt geübt hat der König Ezechias 4. Reg. 18 wie auch Iosias 4. Reg. 22. und 23. Wan man nun hieraus schliessen will/ die Königliche oder Kayserliche Gewalt gehe über die Gewalt und Herrschafft des Pabstes/ als welcher sein Ansehen im Pabstum nicht höher steigeren solle als ein der Königlichen Gewalt unterworffener Hoher-priester im Alten Testament/ so sagen die Papisten nein durchaus nicht: dan die Gletchnüssen aus </p> </div> </body> </text> </TEI> [111/0131]
VI. Haben doch die Aposteln Luc. 22. v. 38. zu Christo gesagt: Sihe hier seynd zwey Schwerdter; wodurch ja Pabst Bonifacius VIII. extrav. unam sanctam eodem tir. billig verstanden hat die zweyfache Gewalt und Bottmässigkeit des Pabstes so wohl im weltlichen und politschen/ als auch im geistlichen Regiment.
Antwort. Es hat aber auch Christus zu Petro gesagt: Stecke dein Schwerdt in die Scheiden / Joh. 17. v. II. Und halte dich bey der Angel und deinem Fischer-Geräht durch das Wort Gottes die Seelen zu fischen/ Marc. I. v. 17. Dis solte ihm dan auch billig der Pabst lassen gesagt seyn/ wan er ja will Petri Nachfolger seyn.
VII. Hat doch GOtt Gen. I. v. 16. gemacht zwey Lichter: ein groß Licht das den Tag regiere/ und ein klein Licht/ das die Nacht regiere: wodurch ja nach Meinung Pabstes Innocentii III. cap. 6. de majoratu & obed. muß verstanden werden der Pabst als das grosse Licht/ und der Kayser als das kleine Licht.
Antwort. Wan schon dis Welt-Licht in der Einbildung groß ist/ so ist doch die Finsternüß und Aberwitz bey solcher thörichten Auslegung dieses Spruchs noch viel grösser.
VIII. Hat doch weder Kayser noch König über den Pabst zu gebiehten/ so hat ja der Pabst die höchste Ober-Gewalt.
Antwort. Ihr sagts also: aber ihr beweiset es lächerlich und liederlich; dan erstlich / daß der Pabst habe die Vollmacht seine Gesetze der Kirchen vor zuschreiben/ solches unterstehet ihr euch zu beweisen aus dem exempel des Hohen-priesters Deut. 17. Daß auch der Pabst fähig seye nicht allein des geistlichen/ sondern auch des weltlichen und politischen Regiments/ wöllet ihr behaupten aus dem exempel des Moysis, welcher das politische Regiment mit der geistlichen Ober-Gewalt hatte vergesellschafftet/ und dessenthalben von Gregorio Nazianz. in orat. ad Gregor. Nyssenum genennt wird ein Fürst aller Fürsten/ und Priester aller Priester. Wie auch aus dem exempel des Heli, welcher zugleich war Hoher-priester/ und 40. Jahr oberster Richter in politischen Sachen I. Reg. I. und 4. Wie dan imgleichen aus dem exempel der Machabaeer, unter welchen Judas, Simon, Ioannes &c. biß auf Herodem zugleich waren Hohe-priester/ und politische Fürsten. Wan man aber auch aus dem Alten Testament erweisen will/ daß die Gewalt der Königen sich höher: und weiter erstreckt habe/ als die Gewalt der Hohen-priester/ und folgens/ wan die exempel des Alten Testaments gelten solten/ der Pabst dem Kayser und Königen seye in der Ordnung nachgestellet/ dan ist das Alte Testament gäntzlich ausgestorben und abgeschafft/ und gar in keinem Ansehen. Sonsten hat ja der König David I. paralip. 23. v. 2. in einem Concilio versammlet alle Priester und Leviten: wie auch 2. Reg. 6. v. I. versammlet alle auserlesene Mann in Israel dreyssig tausend/ und beordert wie die Lade des Bundes aus dem Haus Abinadab in das Haus Obededom sollte werden übergeführt. So bat auch Salomon den Abiathar seines Priesterthums entsetzet/ und an dessen Stelle beordert den Sadoc 3. Reg. 2. v. 27. 35. Im gleichen der König Josaphat bestellte Leviten und Priester zu Jerusalem 2. paral. 19. v. 8. Wie dan auch gleichmässige Gewalt geübt hat der König Ezechias 4. Reg. 18 wie auch Iosias 4. Reg. 22. und 23. Wan man nun hieraus schliessen will/ die Königliche oder Kayserliche Gewalt gehe über die Gewalt und Herrschafft des Pabstes/ als welcher sein Ansehen im Pabstum nicht höher steigeren solle als ein der Königlichen Gewalt unterworffener Hoher-priester im Alten Testament/ so sagen die Papisten nein durchaus nicht: dan die Gletchnüssen aus
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/131>, abgerufen am 31.07.2024. |