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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Zeugnüß des obgemelten Hermanni l. c. als Pabst Alexander den Abgesandten von der Venetianischen republique mit Nahmen Donatus befragte/ mit was für Fueg die republique von Venedien ihr könnte anmassen das Gebieht über das Adriatische Meer/ gab ihm gemelter Donatus diese wohlverdiente Antwort: Es möchten Ihro Päbstliche Würdigkeit sich nur gnädigst belieben lassen die Brieffschafften auffzuweisen/ worinnen die Italiänischen Herrschafften/ und das Erbtheil des H. Petri dem Pabst erblich wäre zugewendet/ dan würde sich schon auf der anderen Seiten dieses Brieffes und Testaments finden die Venetianische Erbschafft des Adriatischen Meers. Dannoch diesem seye wie es wolle: so mag man dem Pabst als einem politischen und weltlichen Fürsten alle geziemende Ehrerbietsamkeit/ Gehorsam/ und schuldigsten respect gestatten; aber der ihn als einen Beherrscher und Gewalts-haber in Glaubens-sachen verehren wolte/ der verunehrt Christum/ und Gottes allerheiligstes Wort.

V. Hat doch Pabst Bonifacius VIII. zum Beweißthum seiner höchsten Ober-Gewalt so wohl im geistlichen als weltlichen Regiment im offentlichen Auffzug pflegen zu erscheinen mit einer Bischoffs-haube auf dem Haubt/ und zugleich mit einem Schwerdt an der Seiten/ ja so gar hat er den König in Franckreich Philippum IV. zwingen wollen sein Königreich für ein Päbstisches Lehn zu erkennen/ und dessenthalben auch dem Kayser Alberto die Beherrschung dieses Königreichs mit beygefügtem Titel und Wapen anerbotten. Wie dan auch Pabst Joannes XXIII. da ihm von den Cardinälen die Vollmacht ware übergelassen einen zum Pabst zu benennen/ ihm selbsten die Päbstische Mantel hat über die Schulter geworffen / und auffgeschriehen: Ich allein bin geistlicher Monarch und Ober-herr der Christenheit. So muß ja der Pabst die höchste Gewalt führen über die Christliche Kirche.

Antwort. Solcher freventlicher Hochmuht der Päbsten verdienet ja nicht viel Rühmens: Und ist das thörichte Beginnen des gemelten Pabstes Bonifacii so wohl vom Kayser Alberto, als König Philippo nur verlacht worden/ nach Zeugnüß Hagemanni in vita Alberti Imper. Und gewißlich/ wan aus solchen Thorheiten die rechtmässige Ober-Gewalt des Pabstes könnte erwiesen werden/ liesse sie sich gar kräfftig darthun aus der That und Ausspruch des Pabstes Pauli III. dan da dieser Pabst den aus seinem unehligen Sohn Aloysio gezeugten Enckel Alexandrum, wie auch den aus seiner unehligen Tochter Constantia erworbenen Enckel Guidonem Ascanium Sfortiam wolte aus Groß-Väterlicher Liebe in ihrem vierzehenten/ und sechszehnten Jahr zur Cardinal-stelle erheben/ und aber von andern dieses Unterfangen wegen der minder-jährigen Jugend dieser beyden Encklen/ für übel auffgenommen/ und überzwerch angesehen wurde/ gab obgemelter Pabst Paulus zur Antwort: Er seye Pabst/ und könne durch seine Ober-Gewalt und Vollmacht diejenige Jahren/ so seinen Enckelen abgingen / mit seinem eigenen Alterthum als ihr Groß-Vater gnugsam ersetzen: wie solches bezeuget Hermannus Hermes in fasciculo c. 6. Wan dan ja mit solchem Hochmuht und dergleichen Schand-thaten soll und muß die Ober-Gewalt und Bottmässigkeit der Römischen Päbsten erwiesen und befestiget werden/ so steht gewißlich des Pabstes Ansehen auf einem gar schlipfferigen Fuß/ und garstigem Boden. Zudem gesteht Bellarminus selbsten l. 2. de Rom. pontif. Und Adamus Burghaber controv. 35. Wan der Pabst sich seiner Gewalt wolte gewaltthätiger weise mißbrauchen/ so könte man auch dessen Gewalt mit Gewalt der Waffen abtreiben. So machen dan auch gelehrte Papisten von dem Hochmuht des Pabstes nicht eben so grosses Wesen/ indem sie urtheilen/ man könne und müsse selbigen mit Gewalt einschrancken.

Zeugnüß des obgemelten Hermanni l. c. als Pabst Alexander den Abgesandten von der Venetianischen republique mit Nahmen Donatus befragte/ mit was für Fueg die republique von Venedien ihr könnte anmassen das Gebieht über das Adriatische Meer/ gab ihm gemelter Donatus diese wohlverdiente Antwort: Es möchten Ihro Päbstliche Würdigkeit sich nur gnädigst belieben lassen die Brieffschafften auffzuweisen/ worinnen die Italiänischen Herrschafften/ und das Erbtheil des H. Petri dem Pabst erblich wäre zugewendet/ dan würde sich schon auf der anderen Seiten dieses Brieffes und Testaments finden die Venetianische Erbschafft des Adriatischen Meers. Dannoch diesem seye wie es wolle: so mag man dem Pabst als einem politischen und weltlichen Fürsten alle geziemende Ehrerbietsamkeit/ Gehorsam/ und schuldigsten respect gestatten; aber der ihn als einen Beherrscher und Gewalts-haber in Glaubens-sachen verehren wolte/ der verunehrt Christum/ und Gottes allerheiligstes Wort.

V. Hat doch Pabst Bonifacius VIII. zum Beweißthum seiner höchsten Ober-Gewalt so wohl im geistlichen als weltlichen Regiment im offentlichen Auffzug pflegen zu erscheinen mit einer Bischoffs-haube auf dem Haubt/ und zugleich mit einem Schwerdt an der Seiten/ ja so gar hat er den König in Franckreich Philippum IV. zwingen wollen sein Königreich für ein Päbstisches Lehn zu erkennen/ und dessenthalben auch dem Kayser Alberto die Beherrschung dieses Königreichs mit beygefügtem Titel und Wapen anerbotten. Wie dan auch Pabst Joannes XXIII. da ihm von den Cardinälen die Vollmacht ware übergelassen einen zum Pabst zu benennen/ ihm selbsten die Päbstische Mantel hat über die Schulter geworffen / und auffgeschriehen: Ich allein bin geistlicher Monarch und Ober-herr der Christenheit. So muß ja der Pabst die höchste Gewalt führen über die Christliche Kirche.

Antwort. Solcher freventlicher Hochmuht der Päbsten verdienet ja nicht viel Rühmens: Und ist das thörichte Beginnen des gemelten Pabstes Bonifacii so wohl vom Kayser Alberto, als König Philippo nur verlacht worden/ nach Zeugnüß Hagemanni in vita Alberti Imper. Und gewißlich/ wan aus solchen Thorheiten die rechtmässige Ober-Gewalt des Pabstes könnte erwiesen werden/ liesse sie sich gar kräfftig darthun aus der That und Ausspruch des Pabstes Pauli III. dan da dieser Pabst den aus seinem unehligen Sohn Aloysio gezeugten Enckel Alexandrum, wie auch den aus seiner unehligen Tochter Constantiâ erworbenen Enckel Guidonem Ascanium Sfortiam wolte aus Groß-Väterlicher Liebe in ihrem vierzehenten/ und sechszehnten Jahr zur Cardinal-stelle erheben/ und aber von andern dieses Unterfangen wegen der minder-jährigen Jugend dieser beyden Encklen/ für übel auffgenommen/ und überzwerch angesehen wurde/ gab obgemelter Pabst Paulus zur Antwort: Er seye Pabst/ und könne durch seine Ober-Gewalt und Vollmacht diejenige Jahren/ so seinen Enckelen abgingen / mit seinem eigenen Alterthum als ihr Groß-Vater gnugsam ersetzen: wie solches bezeuget Hermannus Hermes in fasciculo c. 6. Wan dan ja mit solchem Hochmuht und dergleichen Schand-thaten soll und muß die Ober-Gewalt und Bottmässigkeit der Römischen Päbsten erwiesen und befestiget werden/ so steht gewißlich des Pabstes Ansehen auf einem gar schlipfferigen Fuß/ und garstigem Boden. Zudem gesteht Bellarminus selbsten l. 2. de Rom. pontif. Und Adamus Burghaber controv. 35. Wan der Pabst sich seiner Gewalt wolte gewaltthätiger weise mißbrauchen/ so könte man auch dessen Gewalt mit Gewalt der Waffen abtreiben. So machen dan auch gelehrte Papisten von dem Hochmuht des Pabstes nicht eben so grosses Wesen/ indem sie urtheilen/ man könne und müsse selbigen mit Gewalt einschrancken.

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Zeugnüß des obgemelten Hermanni l. c. als            Pabst Alexander den Abgesandten von der Venetianischen republique mit Nahmen Donatus            befragte/ mit was für Fueg die republique von Venedien ihr könnte anmassen das Gebieht            über das Adriatische Meer/ gab ihm gemelter Donatus diese wohlverdiente Antwort: Es            möchten Ihro Päbstliche Würdigkeit sich nur gnädigst belieben lassen die Brieffschafften            auffzuweisen/ worinnen die Italiänischen Herrschafften/ und das Erbtheil des H. Petri            dem Pabst erblich wäre zugewendet/ dan würde sich schon auf der anderen Seiten dieses            Brieffes und Testaments finden die Venetianische Erbschafft des Adriatischen Meers.            Dannoch diesem seye wie es wolle: so mag man dem Pabst als einem politischen und            weltlichen Fürsten alle geziemende Ehrerbietsamkeit/ Gehorsam/ und schuldigsten respect            gestatten; aber der ihn als einen Beherrscher und Gewalts-haber in Glaubens-sachen            verehren wolte/ der verunehrt Christum/ und Gottes allerheiligstes Wort.</p>
        <p>V. Hat doch Pabst Bonifacius VIII. zum Beweißthum seiner höchsten Ober-Gewalt so wohl im            geistlichen als weltlichen Regiment im offentlichen Auffzug pflegen zu erscheinen mit            einer Bischoffs-haube auf dem Haubt/ und zugleich mit einem Schwerdt an der Seiten/ ja            so gar hat er den König in Franckreich Philippum IV. zwingen wollen sein Königreich für            ein Päbstisches Lehn zu erkennen/ und dessenthalben auch dem Kayser Alberto die            Beherrschung dieses Königreichs mit beygefügtem Titel und Wapen anerbotten. Wie dan auch            Pabst Joannes XXIII. da ihm von den Cardinälen die Vollmacht ware übergelassen einen zum            Pabst zu benennen/ ihm selbsten die Päbstische Mantel hat über die Schulter geworffen /            und auffgeschriehen: Ich allein bin geistlicher Monarch und Ober-herr der Christenheit. So            muß ja der Pabst die höchste Gewalt führen über die Christliche Kirche.</p>
        <p>Antwort. Solcher freventlicher Hochmuht der Päbsten verdienet ja nicht viel Rühmens: Und            ist das thörichte Beginnen des gemelten Pabstes Bonifacii so wohl vom Kayser Alberto, als            König Philippo nur verlacht worden/ nach Zeugnüß Hagemanni in vita Alberti Imper. Und            gewißlich/ wan aus solchen Thorheiten die rechtmässige Ober-Gewalt des Pabstes könnte            erwiesen werden/ liesse sie sich gar kräfftig darthun aus der That und Ausspruch des            Pabstes Pauli III. dan da dieser Pabst den aus seinem unehligen Sohn Aloysio gezeugten            Enckel Alexandrum, wie auch den aus seiner unehligen Tochter Constantiâ erworbenen Enckel            Guidonem Ascanium Sfortiam wolte aus Groß-Väterlicher Liebe in ihrem vierzehenten/ und            sechszehnten Jahr zur Cardinal-stelle erheben/ und aber von andern dieses Unterfangen            wegen der minder-jährigen Jugend dieser beyden Encklen/ für übel auffgenommen/ und            überzwerch angesehen wurde/ gab obgemelter Pabst Paulus zur Antwort: Er seye Pabst/ und            könne durch seine Ober-Gewalt und Vollmacht diejenige Jahren/ so seinen Enckelen abgingen           / mit seinem eigenen Alterthum als ihr Groß-Vater gnugsam ersetzen: wie solches bezeuget            Hermannus Hermes in fasciculo c. 6. Wan dan ja mit solchem Hochmuht und dergleichen            Schand-thaten soll und muß die Ober-Gewalt und Bottmässigkeit der Römischen Päbsten            erwiesen und befestiget werden/ so steht gewißlich des Pabstes Ansehen auf einem gar            schlipfferigen Fuß/ und garstigem Boden. Zudem gesteht Bellarminus selbsten l. 2. de Rom.            pontif. Und Adamus Burghaber controv. 35. Wan der Pabst sich seiner Gewalt wolte            gewaltthätiger weise mißbrauchen/ so könte man auch dessen Gewalt mit Gewalt der Waffen            abtreiben. So machen dan auch gelehrte Papisten von dem Hochmuht des Pabstes nicht eben so            grosses Wesen/ indem sie urtheilen/ man könne und müsse selbigen mit Gewalt            einschrancken.</p>
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[110/0130] Zeugnüß des obgemelten Hermanni l. c. als Pabst Alexander den Abgesandten von der Venetianischen republique mit Nahmen Donatus befragte/ mit was für Fueg die republique von Venedien ihr könnte anmassen das Gebieht über das Adriatische Meer/ gab ihm gemelter Donatus diese wohlverdiente Antwort: Es möchten Ihro Päbstliche Würdigkeit sich nur gnädigst belieben lassen die Brieffschafften auffzuweisen/ worinnen die Italiänischen Herrschafften/ und das Erbtheil des H. Petri dem Pabst erblich wäre zugewendet/ dan würde sich schon auf der anderen Seiten dieses Brieffes und Testaments finden die Venetianische Erbschafft des Adriatischen Meers. Dannoch diesem seye wie es wolle: so mag man dem Pabst als einem politischen und weltlichen Fürsten alle geziemende Ehrerbietsamkeit/ Gehorsam/ und schuldigsten respect gestatten; aber der ihn als einen Beherrscher und Gewalts-haber in Glaubens-sachen verehren wolte/ der verunehrt Christum/ und Gottes allerheiligstes Wort. V. Hat doch Pabst Bonifacius VIII. zum Beweißthum seiner höchsten Ober-Gewalt so wohl im geistlichen als weltlichen Regiment im offentlichen Auffzug pflegen zu erscheinen mit einer Bischoffs-haube auf dem Haubt/ und zugleich mit einem Schwerdt an der Seiten/ ja so gar hat er den König in Franckreich Philippum IV. zwingen wollen sein Königreich für ein Päbstisches Lehn zu erkennen/ und dessenthalben auch dem Kayser Alberto die Beherrschung dieses Königreichs mit beygefügtem Titel und Wapen anerbotten. Wie dan auch Pabst Joannes XXIII. da ihm von den Cardinälen die Vollmacht ware übergelassen einen zum Pabst zu benennen/ ihm selbsten die Päbstische Mantel hat über die Schulter geworffen / und auffgeschriehen: Ich allein bin geistlicher Monarch und Ober-herr der Christenheit. So muß ja der Pabst die höchste Gewalt führen über die Christliche Kirche. Antwort. Solcher freventlicher Hochmuht der Päbsten verdienet ja nicht viel Rühmens: Und ist das thörichte Beginnen des gemelten Pabstes Bonifacii so wohl vom Kayser Alberto, als König Philippo nur verlacht worden/ nach Zeugnüß Hagemanni in vita Alberti Imper. Und gewißlich/ wan aus solchen Thorheiten die rechtmässige Ober-Gewalt des Pabstes könnte erwiesen werden/ liesse sie sich gar kräfftig darthun aus der That und Ausspruch des Pabstes Pauli III. dan da dieser Pabst den aus seinem unehligen Sohn Aloysio gezeugten Enckel Alexandrum, wie auch den aus seiner unehligen Tochter Constantiâ erworbenen Enckel Guidonem Ascanium Sfortiam wolte aus Groß-Väterlicher Liebe in ihrem vierzehenten/ und sechszehnten Jahr zur Cardinal-stelle erheben/ und aber von andern dieses Unterfangen wegen der minder-jährigen Jugend dieser beyden Encklen/ für übel auffgenommen/ und überzwerch angesehen wurde/ gab obgemelter Pabst Paulus zur Antwort: Er seye Pabst/ und könne durch seine Ober-Gewalt und Vollmacht diejenige Jahren/ so seinen Enckelen abgingen / mit seinem eigenen Alterthum als ihr Groß-Vater gnugsam ersetzen: wie solches bezeuget Hermannus Hermes in fasciculo c. 6. Wan dan ja mit solchem Hochmuht und dergleichen Schand-thaten soll und muß die Ober-Gewalt und Bottmässigkeit der Römischen Päbsten erwiesen und befestiget werden/ so steht gewißlich des Pabstes Ansehen auf einem gar schlipfferigen Fuß/ und garstigem Boden. Zudem gesteht Bellarminus selbsten l. 2. de Rom. pontif. Und Adamus Burghaber controv. 35. Wan der Pabst sich seiner Gewalt wolte gewaltthätiger weise mißbrauchen/ so könte man auch dessen Gewalt mit Gewalt der Waffen abtreiben. So machen dan auch gelehrte Papisten von dem Hochmuht des Pabstes nicht eben so grosses Wesen/ indem sie urtheilen/ man könne und müsse selbigen mit Gewalt einschrancken.

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/130>, abgerufen am 24.11.2024.