Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.schüldigungen der Päbsten Ketzerey beschönen / ist nichts anders/ als mit Schuster schwärtze die Päbste und seine Kirch wäschen wollen. Zudem seynds auch theils lächerliche Entschüldigungen/ wan man vorgibt die Päbste haben sich äusserlich als Ketzer verhalten/ geredet/ und geschrieben: seyn aber dannoch einwendig im Hertzen gut Catholisch verblieben; dan was sie im Hertzen heimlich geführt / ist Gott allein bewust/ hat sich doch gnugsam auch auswendig durch die ketzerische Lehr geeussert. Wan sie aber ja auswendig anders geredet haben/ als sie im Hertzen seynd gesinnet gewesen/ seynd sie doch in Glaubens-Sachen grobe Lügner gewesen/ und haben gegen die Glaubens-Warheit schändliche Schnitzer begangen. Nicht weniger artig kommts heraus/ wan die Papisten fürgeben/ die Päbste haben zwar ketzerische Lehr und Meinungen geführt: aber dannoch der Kirchen solche Lehr zu folgen nicht anbefohlen; dan dis ist bald eben/ als wan man sägte: dieser oder jener Kriegs-General ist mit dem blossen Degen auf den Feind seinem untergebenen Krieges-heer voran gangen: aber doch seinen Soldaten nicht befohlen ihm zu folgen. Summa wo die Lehr und das exempel und Beyspiel des Führers vorangehet/ da bedarff man keinen weiteren Befehl. Seynd demnach alle diese Entschüldigungen gar zu schwach und unkräfftig die Päbste mit ihrer Kirchen aus dem Schlamm der Ketzerey auszuheben. VI. Hat doch austrücklich Pabst Martinus V. in dem Concilio zu Costnitz diejenige für Ketzer erklärt/ und ihnen mit scharffer Straffe und Bann-Donner zugesetzer darfür halten würden/ daß der Pabst etwas/ so dem Glauben oder guten Sitten widerstrebe/ in die päbstische Kirche zu glauben könne einführen. Antwort. Dieser Martinus war selbsten ein Pabst: drum konte er auch in eigener Sache sich selbsten nicht rechtfertigen; Und weilen er durch eigenen Ruhm ohne Grund ihm selbsten die Unfehlbarkeit anmasset/ so ist ihm desto weniger zu glauben: dan wie Christus spricht Joh. 8. v. 54. So ich mich selber ehre/ so ist meine Ehre nichts. Zudem seynd auch nicht alle Papisten so blind/ daß sie die Fehler und Irrthümer der Päbsten nicht sehen solten; dan viele Papisten als Joannes de Alliaco, Gerson Cantzler der Academie zu Paris, Almainus, Cusanus, Adrianus nachmahls Römischer Pabst/ Edmundus Riquelius Doctor zu Paris, Simon Vigorius ein Rechtsgelehrter/ halten darfür/ der Pabst/ was seine person betrifft/ könne in Glaubens-sachen irren/ wan er ohne Beystimmung eines Concilii sein Urtheil fellen würde. Wie dis ausführlich beweiset Duvallius Doctor zu Paris in tract. de pontif. potest. Item Suarez de legibus l. 6. c. 27. n. 7. gesteht/ der Pabst könne fehlen nicht zwar in der substantz und Wesenheit: sondern in den Umständen seiner Gesetzen/ wan er nemlich solche überhäuffet/ oder mit allzu schwerer Bürde unerträglich macht: welche Gesetze man alsdan könne verwerffen/ oder durch eine Fahrlosigkeit lassen in Abgang gerahten. Item Bannez, Tannerus &c. bey Adamo Burghaber de infallibil. pontif. gestehen/ der Pabst könne irren in Gutheissung und Genehmhaltung der geistlichen Orden-ständen/ wan er nemlich deren zu viel/ oder zu unbequemer Zeit würde einführen / und die Kirch darmit belästigen; Wie dan Pabst Innocentius III. selbsten c. nimia. tit. de relig. domibus angemerckt hat/ daß der gar zu grosse Hauff der geistlichen Orden der Kirchen Christi gar hinderlich falle. Ja so gar Melchior Canus l. 5. locor. c. 5. gestehet unverhohlen/ daß der Pabst durch Gutheissung und Bestätigung eines geistlichen Ordens nicht allein in den Umständen/ sondern auch in der Wesenheit selbsten könne einen Fehler begehen/ also daß ein solcher schüldigungen der Päbsten Ketzerey beschönen / ist nichts anders/ als mit Schuster schwärtze die Päbste und seine Kirch wäschen wollen. Zudem seynds auch theils lächerliche Entschüldigungen/ wan man vorgibt die Päbste haben sich äusserlich als Ketzer verhalten/ geredet/ und geschrieben: seyn aber dannoch einwendig im Hertzen gut Catholisch verblieben; dan was sie im Hertzen heimlich geführt / ist Gott allein bewust/ hat sich doch gnugsam auch auswendig durch die ketzerische Lehr geeussert. Wan sie aber ja auswendig anders geredet haben/ als sie im Hertzen seynd gesinnet gewesen/ seynd sie doch in Glaubens-Sachen grobe Lügner gewesen/ und haben gegen die Glaubens-Warheit schändliche Schnitzer begangen. Nicht weniger artig kommts heraus/ wan die Papisten fürgeben/ die Päbste haben zwar ketzerische Lehr und Meinungen geführt: aber dannoch der Kirchen solche Lehr zu folgen nicht anbefohlen; dan dis ist bald eben/ als wan man sägte: dieser oder jener Kriegs-General ist mit dem blossen Degen auf den Feind seinem untergebenen Krieges-heer voran gangen: aber doch seinen Soldaten nicht befohlen ihm zu folgen. Summa wo die Lehr und das exempel und Beyspiel des Führers vorangehet/ da bedarff man keinen weiteren Befehl. Seynd demnach alle diese Entschüldigungen gar zu schwach und unkräfftig die Päbste mit ihrer Kirchen aus dem Schlamm der Ketzerey auszuheben. VI. Hat doch austrücklich Pabst Martinus V. in dem Concilio zu Costnitz diejenige für Ketzer erklärt/ und ihnen mit scharffer Straffe und Bann-Donner zugesetzer darfür halten würden/ daß der Pabst etwas/ so dem Glauben oder guten Sitten widerstrebe/ in die päbstische Kirche zu glauben könne einführen. Antwort. Dieser Martinus war selbsten ein Pabst: drum konte er auch in eigener Sache sich selbsten nicht rechtfertigen; Und weilen er durch eigenen Ruhm ohne Grund ihm selbsten die Unfehlbarkeit anmasset/ so ist ihm desto weniger zu glauben: dan wie Christus spricht Joh. 8. v. 54. So ich mich selber ehre/ so ist meine Ehre nichts. Zudem seynd auch nicht alle Papisten so blind/ daß sie die Fehler und Irrthümer der Päbsten nicht sehen solten; dan viele Papisten als Joannes de Alliaco, Gerson Cantzler der Academie zu Paris, Almainus, Cusanus, Adrianus nachmahls Römischer Pabst/ Edmundus Riquelius Doctor zu Paris, Simon Vigorius ein Rechtsgelehrter/ halten darfür/ der Pabst/ was seine person betrifft/ könne in Glaubens-sachen irren/ wan er ohne Beystimmung eines Concilii sein Urtheil fellen würde. Wie dis ausführlich beweiset Duvallius Doctor zu Paris in tract. de pontif. potest. Item Suarez de legibus l. 6. c. 27. n. 7. gesteht/ der Pabst könne fehlen nicht zwar in der substantz und Wesenheit: sondern in den Umständen seiner Gesetzen/ wan er nemlich solche überhäuffet/ oder mit allzu schwerer Bürde unerträglich macht: welche Gesetze man alsdan könne verwerffen/ oder durch eine Fahrlosigkeit lassen in Abgang gerahten. Item Bannez, Tannerus &c. bey Adamo Burghaber de infallibil. pontif. gestehen/ der Pabst könne irren in Gutheissung und Genehmhaltung der geistlichen Orden-ständen/ wan er nemlich deren zu viel/ oder zu unbequemer Zeit würde einführen / und die Kirch darmit belästigen; Wie dan Pabst Innocentius III. selbsten c. nimia. tit. de relig. domibus angemerckt hat/ daß der gar zu grosse Hauff der geistlichen Orden der Kirchen Christi gar hinderlich falle. Ja so gar Melchior Canus l. 5. locor. c. 5. gestehet unverhohlen/ daß der Pabst durch Gutheissung und Bestätigung eines geistlichen Ordens nicht allein in den Umständen/ sondern auch in der Wesenheit selbsten könne einen Fehler begehen/ also daß ein solcher <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0125" n="105"/> schüldigungen der Päbsten Ketzerey beschönen / ist nichts anders/ als mit Schuster schwärtze die Päbste und seine Kirch wäschen wollen. Zudem seynds auch theils lächerliche Entschüldigungen/ wan man vorgibt die Päbste haben sich äusserlich als Ketzer verhalten/ geredet/ und geschrieben: seyn aber dannoch einwendig im Hertzen gut Catholisch verblieben; dan was sie im Hertzen heimlich geführt / ist Gott allein bewust/ hat sich doch gnugsam auch auswendig durch die ketzerische Lehr geeussert. Wan sie aber ja auswendig anders geredet haben/ als sie im Hertzen seynd gesinnet gewesen/ seynd sie doch in Glaubens-Sachen grobe Lügner gewesen/ und haben gegen die Glaubens-Warheit schändliche Schnitzer begangen. Nicht weniger artig kommts heraus/ wan die Papisten fürgeben/ die Päbste haben zwar ketzerische Lehr und Meinungen geführt: aber dannoch der Kirchen solche Lehr zu folgen nicht anbefohlen; dan dis ist bald eben/ als wan man sägte: dieser oder jener Kriegs-General ist mit dem blossen Degen auf den Feind seinem untergebenen Krieges-heer voran gangen: aber doch seinen Soldaten nicht befohlen ihm zu folgen. Summa wo die Lehr und das exempel und Beyspiel des Führers vorangehet/ da bedarff man keinen weiteren Befehl. Seynd demnach alle diese Entschüldigungen gar zu schwach und unkräfftig die Päbste mit ihrer Kirchen aus dem Schlamm der Ketzerey auszuheben.</p> <p>VI. Hat doch austrücklich Pabst Martinus V. in dem Concilio zu Costnitz diejenige für Ketzer erklärt/ und ihnen mit scharffer Straffe und Bann-Donner zugesetzer darfür halten würden/ daß der Pabst etwas/ so dem Glauben oder guten Sitten widerstrebe/ in die päbstische Kirche zu glauben könne einführen.</p> <p>Antwort. Dieser Martinus war selbsten ein Pabst: drum konte er auch in eigener Sache sich selbsten nicht rechtfertigen; Und weilen er durch eigenen Ruhm ohne Grund ihm selbsten die Unfehlbarkeit anmasset/ so ist ihm desto weniger zu glauben: dan wie Christus spricht Joh. 8. v. 54. So ich mich selber ehre/ so ist meine Ehre nichts. Zudem seynd auch nicht alle Papisten so blind/ daß sie die Fehler und Irrthümer der Päbsten nicht sehen solten; dan viele Papisten als Joannes de Alliaco, Gerson Cantzler der Academie zu Paris, Almainus, Cusanus, Adrianus nachmahls Römischer Pabst/ Edmundus Riquelius Doctor zu Paris, Simon Vigorius ein Rechtsgelehrter/ halten darfür/ der Pabst/ was seine person betrifft/ könne in Glaubens-sachen irren/ wan er ohne Beystimmung eines Concilii sein Urtheil fellen würde. Wie dis ausführlich beweiset Duvallius Doctor zu Paris in tract. de pontif. potest. Item Suarez de legibus l. 6. c. 27. n. 7. gesteht/ der Pabst könne fehlen nicht zwar in der substantz und Wesenheit: sondern in den Umständen seiner Gesetzen/ wan er nemlich solche überhäuffet/ oder mit allzu schwerer Bürde unerträglich macht: welche Gesetze man alsdan könne verwerffen/ oder durch eine Fahrlosigkeit lassen in Abgang gerahten. Item Bannez, Tannerus &c. bey Adamo Burghaber de infallibil. pontif. gestehen/ der Pabst könne irren in Gutheissung und Genehmhaltung der geistlichen Orden-ständen/ wan er nemlich deren zu viel/ oder zu unbequemer Zeit würde einführen / und die Kirch darmit belästigen; Wie dan Pabst Innocentius III. selbsten c. nimia. tit. de relig. domibus angemerckt hat/ daß der gar zu grosse Hauff der geistlichen Orden der Kirchen Christi gar hinderlich falle. Ja so gar Melchior Canus l. 5. locor. c. 5. gestehet unverhohlen/ daß der Pabst durch Gutheissung und Bestätigung eines geistlichen Ordens nicht allein in den Umständen/ sondern auch in der Wesenheit selbsten könne einen Fehler begehen/ also daß ein solcher </p> </div> </body> </text> </TEI> [105/0125]
schüldigungen der Päbsten Ketzerey beschönen / ist nichts anders/ als mit Schuster schwärtze die Päbste und seine Kirch wäschen wollen. Zudem seynds auch theils lächerliche Entschüldigungen/ wan man vorgibt die Päbste haben sich äusserlich als Ketzer verhalten/ geredet/ und geschrieben: seyn aber dannoch einwendig im Hertzen gut Catholisch verblieben; dan was sie im Hertzen heimlich geführt / ist Gott allein bewust/ hat sich doch gnugsam auch auswendig durch die ketzerische Lehr geeussert. Wan sie aber ja auswendig anders geredet haben/ als sie im Hertzen seynd gesinnet gewesen/ seynd sie doch in Glaubens-Sachen grobe Lügner gewesen/ und haben gegen die Glaubens-Warheit schändliche Schnitzer begangen. Nicht weniger artig kommts heraus/ wan die Papisten fürgeben/ die Päbste haben zwar ketzerische Lehr und Meinungen geführt: aber dannoch der Kirchen solche Lehr zu folgen nicht anbefohlen; dan dis ist bald eben/ als wan man sägte: dieser oder jener Kriegs-General ist mit dem blossen Degen auf den Feind seinem untergebenen Krieges-heer voran gangen: aber doch seinen Soldaten nicht befohlen ihm zu folgen. Summa wo die Lehr und das exempel und Beyspiel des Führers vorangehet/ da bedarff man keinen weiteren Befehl. Seynd demnach alle diese Entschüldigungen gar zu schwach und unkräfftig die Päbste mit ihrer Kirchen aus dem Schlamm der Ketzerey auszuheben.
VI. Hat doch austrücklich Pabst Martinus V. in dem Concilio zu Costnitz diejenige für Ketzer erklärt/ und ihnen mit scharffer Straffe und Bann-Donner zugesetzer darfür halten würden/ daß der Pabst etwas/ so dem Glauben oder guten Sitten widerstrebe/ in die päbstische Kirche zu glauben könne einführen.
Antwort. Dieser Martinus war selbsten ein Pabst: drum konte er auch in eigener Sache sich selbsten nicht rechtfertigen; Und weilen er durch eigenen Ruhm ohne Grund ihm selbsten die Unfehlbarkeit anmasset/ so ist ihm desto weniger zu glauben: dan wie Christus spricht Joh. 8. v. 54. So ich mich selber ehre/ so ist meine Ehre nichts. Zudem seynd auch nicht alle Papisten so blind/ daß sie die Fehler und Irrthümer der Päbsten nicht sehen solten; dan viele Papisten als Joannes de Alliaco, Gerson Cantzler der Academie zu Paris, Almainus, Cusanus, Adrianus nachmahls Römischer Pabst/ Edmundus Riquelius Doctor zu Paris, Simon Vigorius ein Rechtsgelehrter/ halten darfür/ der Pabst/ was seine person betrifft/ könne in Glaubens-sachen irren/ wan er ohne Beystimmung eines Concilii sein Urtheil fellen würde. Wie dis ausführlich beweiset Duvallius Doctor zu Paris in tract. de pontif. potest. Item Suarez de legibus l. 6. c. 27. n. 7. gesteht/ der Pabst könne fehlen nicht zwar in der substantz und Wesenheit: sondern in den Umständen seiner Gesetzen/ wan er nemlich solche überhäuffet/ oder mit allzu schwerer Bürde unerträglich macht: welche Gesetze man alsdan könne verwerffen/ oder durch eine Fahrlosigkeit lassen in Abgang gerahten. Item Bannez, Tannerus &c. bey Adamo Burghaber de infallibil. pontif. gestehen/ der Pabst könne irren in Gutheissung und Genehmhaltung der geistlichen Orden-ständen/ wan er nemlich deren zu viel/ oder zu unbequemer Zeit würde einführen / und die Kirch darmit belästigen; Wie dan Pabst Innocentius III. selbsten c. nimia. tit. de relig. domibus angemerckt hat/ daß der gar zu grosse Hauff der geistlichen Orden der Kirchen Christi gar hinderlich falle. Ja so gar Melchior Canus l. 5. locor. c. 5. gestehet unverhohlen/ daß der Pabst durch Gutheissung und Bestätigung eines geistlichen Ordens nicht allein in den Umständen/ sondern auch in der Wesenheit selbsten könne einen Fehler begehen/ also daß ein solcher
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