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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Burghaber Theolog. polem. contr. 27. aber darum muß man sich doch von der Catholischen Lehr keines weges lassen irrig und abwendig machen: sondern fest darauff stehen/ und beharren/ daß gleich wie der gottlose Alcimus, Annas, und Caiphas dem Stuel Moysis, auff dem sie als hohe Priester gesessen/ im geringsten nicht seyn nachtheilig gewesen; also auch die Boßheit und Gottlosigkeit der Päbsten den Römischen Stuel keines weges haben, können beflecken; dan Christus spricht austrücklich Matt. 23. v. 2. Auf dem Stuel Moysis seynd die Schrifftgelehrten und Pharisäer gesessen: Drum alles was sie euch sagen das haltet und thut; aber nach ihren Wercken sollt ihr nicht thun.

Antwort. Wan Christus spricht: Auf dem Stuel Moysis seynd die Schrifftgelehrten und Pharisäer gesessen: drum alles was sie sagen solle man halten und thun/ will er andeuten / allem dem/ was die Schrifftgelehrten auf dem Stuel Moysis/ das ist: nach dem Gesetz Moysis/ und gemäß dem Göttlichen Wort fürtragen (es möge im übrigen der Schrifftgelehrten Handel und Wandel beschaffen seyn wie er immer wolle) solle man gehorsamst nachkommen / und dis ist auch die höchste Billigkeit. Wan aber unterschiedliche Päbste gantz ärgerlich gegen einander verfahren/ und einer des andern Lehr und Kirchen-Ordnung verdammet / verflucht/ und verketzert/ und man dannoch solche Päbste für Christi Stadthalter und Petri Nachfolger und Stuel-Erben will ausgeben/ so wäre ja der/ so diese Stadthalterey und Stuel-Erbschafft glauben/ und selbiger zwey-oder dreyfachen Verketzerung der Päbsten beypflichten würde/ ein Stock-Narre.

VI. Wan schon die Päbste also ärgerlich und grausam gegen einander haben verfahren/ so hat doch keiner des andern Catholische Lehr noch ihre rechtmässige Nachfolgung auf dem Stuel Petri wollen verunglimpffen: sondern nur einer des andern Person aus Menschlichem Haß und Neyd wollen verschimpssen nach Zeugnüß Baronii tom. 10. annal. Eceles. an. Christi 897. ja so gar was ein heiliger Mann der vom Pabst Stephano verfluchter und schimpfflich verunehrte Pabst Formosus gewesen sey/ erhellet augenscheinlich daher/ daß/ da dessen in die Tiber verworffener Leichnam von den Fischeren entdecket und herfür gezogen/ und demnach in S. Peters Kirchen ehrlich ist beygelegt worden/ die heiligen Bilder mit tieffster reverence und Ehrerbietsamkeit ihr Haubt in Gegenwart dieses heiligen Leichnams geneiget haben; wie solches bezeuget Luitprandus l. I. c. 8. so kan ja diese von den Päbsten gegebene Aergernüß die Catholische Warheit und das päbstische Ansehen und Würde im geringsten nicht hinderen noch schwächen.

Antwort. Ihr plaget euch mühsam gnug die baufällige auctorität des Pabstes zu unterstützen: aber wozu nützet es? freylich zu nichts. Dan wan ein Pabst des andern Kirchen-Gesetze und Anordnungen verflucht und vermaledeyet/ so will er ja solche seine Verfluchung und Vermaledeyung als eine rechtmässige Sache und aber seines Gegners oder Vorfahren Verordnungen als irrig zu glauben der päbstischen Kirchen aufftringen; so hat ja nohtwendig der einer oder der ander Unrecht und gefehlet: Fällt also die päbstische Felse oder vielmehr Spinn-Gebeb mit der Nochfolgerey Petri von sich selbst übern hauffen/ und in diesem Stück/ wo die helle Sonne der Warheit scheinet/ kan kein Schatten der Entschüldigung platz haben.

VII. Es ist zwar unlaugbar/ daß der Römische Kirchen-Staet unterweilen durch unterschiedene Parteien und Gegen-Päbste in grosse Verwirrung gerahten ist: also/ daß man nicht gewust hat/ welcher Pabst eigentlich gewesen seye der rechtmäss ge Stuel-Erbe Petri, und es das Ansehen gewinnen konte/ daß der ungenehete Rock Christi hierdurch gäntzlich wäre zerrissen; wie sich dan solche Zerrüttung sonderlich hat zugetragen als Pabst Gregorius XI von Avignon aus Franckreich nach Rom seinen päbstlichen Sitz hat versetzet: dan damahls ist zu Rom an statt dieses mit Tod abgegangenen Pabstes Gregorii durch die Wahl der Cardinälen zum Pabstum rechtmässiger

Burghaber Theolog. polem. contr. 27. aber darum muß man sich doch von der Catholischen Lehr keines weges lassen irrig und abwendig machen: sondern fest darauff stehen/ und beharren/ daß gleich wie der gottlose Alcimus, Annas, und Caiphas dem Stuel Moysis, auff dem sie als hohe Priester gesessen/ im geringsten nicht seyn nachtheilig gewesen; also auch die Boßheit und Gottlosigkeit der Päbsten den Römischen Stuel keines weges haben, können beflecken; dan Christus spricht austrücklich Matt. 23. v. 2. Auf dem Stuel Moysis seynd die Schrifftgelehrten und Pharisäer gesessen: Drum alles was sie euch sagen das haltet und thut; aber nach ihren Wercken sollt ihr nicht thun.

Antwort. Wan Christus spricht: Auf dem Stuel Moysis seynd die Schrifftgelehrten und Pharisäer gesessen: drum alles was sie sagen solle man halten und thun/ will er andeuten / allem dem/ was die Schrifftgelehrten auf dem Stuel Moysis/ das ist: nach dem Gesetz Moysis/ und gemäß dem Göttlichen Wort fürtragen (es möge im übrigen der Schrifftgelehrten Handel und Wandel beschaffen seyn wie er immer wolle) solle man gehorsamst nachkommen / und dis ist auch die höchste Billigkeit. Wan aber unterschiedliche Päbste gantz ärgerlich gegen einander verfahren/ und einer des andern Lehr und Kirchen-Ordnung verdammet / verflucht/ und verketzert/ und man dannoch solche Päbste für Christi Stadthalter und Petri Nachfolger und Stuel-Erben will ausgeben/ so wäre ja der/ so diese Stadthalterey und Stuel-Erbschafft glauben/ und selbiger zwey-oder dreyfachen Verketzerung der Päbsten beypflichten würde/ ein Stock-Narre.

VI. Wan schon die Päbste also ärgerlich und grausam gegen einander haben verfahren/ so hat doch keiner des andern Catholische Lehr noch ihre rechtmässige Nachfolgung auf dem Stuel Petri wollen verunglimpffen: sondern nur einer des andern Person aus Menschlichem Haß und Neyd wollen verschimpssen nach Zeugnüß Baronii tom. 10. annal. Eceles. an. Christi 897. ja so gar was ein heiliger Mann der vom Pabst Stephano verfluchter und schimpfflich verunehrte Pabst Formosus gewesen sey/ erhellet augenscheinlich daher/ daß/ da dessen in die Tiber verworffener Leichnam von den Fischeren entdecket und herfür gezogen/ und demnach in S. Peters Kirchen ehrlich ist beygelegt worden/ die heiligen Bilder mit tieffster reverence und Ehrerbietsamkeit ihr Haubt in Gegenwart dieses heiligen Leichnams geneiget haben; wie solches bezeuget Luitprandus l. I. c. 8. so kan ja diese von den Päbsten gegebene Aergernüß die Catholische Warheit und das päbstische Ansehen und Würde im geringsten nicht hinderen noch schwächen.

Antwort. Ihr plaget euch mühsam gnug die baufällige auctorität des Pabstes zu unterstützen: aber wozu nützet es? freylich zu nichts. Dan wan ein Pabst des andern Kirchen-Gesetze und Anordnungen verflucht und vermaledeyet/ so will er ja solche seine Verfluchung und Vermaledeyung als eine rechtmässige Sache und aber seines Gegners oder Vorfahren Verordnungen als irrig zu glauben der päbstischen Kirchen aufftringen; so hat ja nohtwendig der einer oder der ander Unrecht und gefehlet: Fällt also die päbstische Felse oder vielmehr Spinn-Gebeb mit der Nochfolgerey Petri von sich selbst übern hauffen/ und in diesem Stück/ wo die helle Sonne der Warheit scheinet/ kan kein Schatten der Entschüldigung platz haben.

VII. Es ist zwar unlaugbar/ daß der Römische Kirchen-Staet unterweilen durch unterschiedene Parteien und Gegen-Päbste in grosse Verwirrung gerahten ist: also/ daß man nicht gewust hat/ welcher Pabst eigentlich gewesen seye der rechtmäss ge Stuel-Erbe Petri, und es das Ansehen gewinnen konte/ daß der ungenehete Rock Christi hierdurch gäntzlich wäre zerrissen; wie sich dan solche Zerrüttung sonderlich hat zugetragen als Pabst Gregorius XI von Avignon aus Franckreich nach Rom seinen päbstlichen Sitz hat versetzet: dan damahls ist zu Rom an statt dieses mit Tod abgegangenen Pabstes Gregorii durch die Wahl der Cardinälen zum Pabstum rechtmässiger

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Burghaber Theolog. polem. contr. 27. aber            darum muß man sich doch von der Catholischen Lehr keines weges lassen irrig und abwendig            machen: sondern fest darauff stehen/ und beharren/ daß gleich wie der gottlose Alcimus,            Annas, und Caiphas dem Stuel Moysis, auff dem sie als hohe Priester gesessen/ im            geringsten nicht seyn nachtheilig gewesen; also auch die Boßheit und Gottlosigkeit der            Päbsten den Römischen Stuel keines weges haben, können beflecken; dan Christus spricht            austrücklich Matt. 23. v. 2. Auf dem Stuel Moysis seynd die Schrifftgelehrten und            Pharisäer gesessen: Drum alles was sie euch sagen das haltet und thut; aber nach ihren            Wercken sollt ihr nicht thun.</p>
        <p>Antwort. Wan Christus spricht: Auf dem Stuel Moysis seynd die Schrifftgelehrten und            Pharisäer gesessen: drum alles was sie sagen solle man halten und thun/ will er andeuten           / allem dem/ was die Schrifftgelehrten auf dem Stuel Moysis/ das ist: nach dem Gesetz            Moysis/ und gemäß dem Göttlichen Wort fürtragen (es möge im übrigen der Schrifftgelehrten            Handel und Wandel beschaffen seyn wie er immer wolle) solle man gehorsamst nachkommen /            und dis ist auch die höchste Billigkeit. Wan aber unterschiedliche Päbste gantz ärgerlich            gegen einander verfahren/ und einer des andern Lehr und Kirchen-Ordnung verdammet /            verflucht/ und verketzert/ und man dannoch solche Päbste für Christi Stadthalter und            Petri Nachfolger und Stuel-Erben will ausgeben/ so wäre ja der/ so diese Stadthalterey            und Stuel-Erbschafft glauben/ und selbiger zwey-oder dreyfachen Verketzerung der Päbsten            beypflichten würde/ ein Stock-Narre.</p>
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        <p>Antwort. Ihr plaget euch mühsam gnug die baufällige auctorität des Pabstes zu            unterstützen: aber wozu nützet es? freylich zu nichts. Dan wan ein Pabst des andern            Kirchen-Gesetze und Anordnungen verflucht und vermaledeyet/ so will er ja solche seine            Verfluchung und Vermaledeyung als eine rechtmässige Sache und aber seines Gegners oder            Vorfahren Verordnungen als irrig zu glauben der päbstischen Kirchen aufftringen; so hat ja            nohtwendig der einer oder der ander Unrecht und gefehlet: Fällt also die päbstische Felse            oder vielmehr Spinn-Gebeb mit der Nochfolgerey Petri von sich selbst übern hauffen/ und            in diesem Stück/ wo die helle Sonne der Warheit scheinet/ kan kein Schatten der            Entschüldigung platz haben.</p>
        <p>VII. Es ist zwar unlaugbar/ daß der Römische Kirchen-Staet unterweilen durch            unterschiedene Parteien und Gegen-Päbste in grosse Verwirrung gerahten ist: also/ daß man            nicht gewust hat/ welcher Pabst eigentlich gewesen seye der rechtmäss ge Stuel-Erbe            Petri, und es das Ansehen gewinnen konte/ daß der ungenehete Rock Christi hierdurch            gäntzlich wäre zerrissen; wie sich dan solche Zerrüttung sonderlich hat zugetragen als            Pabst Gregorius XI von Avignon aus Franckreich nach Rom seinen päbstlichen Sitz hat            versetzet: dan damahls ist zu Rom an statt dieses mit Tod abgegangenen Pabstes Gregorii            durch die Wahl der Cardinälen zum Pabstum rechtmässiger
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[99/0119] Burghaber Theolog. polem. contr. 27. aber darum muß man sich doch von der Catholischen Lehr keines weges lassen irrig und abwendig machen: sondern fest darauff stehen/ und beharren/ daß gleich wie der gottlose Alcimus, Annas, und Caiphas dem Stuel Moysis, auff dem sie als hohe Priester gesessen/ im geringsten nicht seyn nachtheilig gewesen; also auch die Boßheit und Gottlosigkeit der Päbsten den Römischen Stuel keines weges haben, können beflecken; dan Christus spricht austrücklich Matt. 23. v. 2. Auf dem Stuel Moysis seynd die Schrifftgelehrten und Pharisäer gesessen: Drum alles was sie euch sagen das haltet und thut; aber nach ihren Wercken sollt ihr nicht thun. Antwort. Wan Christus spricht: Auf dem Stuel Moysis seynd die Schrifftgelehrten und Pharisäer gesessen: drum alles was sie sagen solle man halten und thun/ will er andeuten / allem dem/ was die Schrifftgelehrten auf dem Stuel Moysis/ das ist: nach dem Gesetz Moysis/ und gemäß dem Göttlichen Wort fürtragen (es möge im übrigen der Schrifftgelehrten Handel und Wandel beschaffen seyn wie er immer wolle) solle man gehorsamst nachkommen / und dis ist auch die höchste Billigkeit. Wan aber unterschiedliche Päbste gantz ärgerlich gegen einander verfahren/ und einer des andern Lehr und Kirchen-Ordnung verdammet / verflucht/ und verketzert/ und man dannoch solche Päbste für Christi Stadthalter und Petri Nachfolger und Stuel-Erben will ausgeben/ so wäre ja der/ so diese Stadthalterey und Stuel-Erbschafft glauben/ und selbiger zwey-oder dreyfachen Verketzerung der Päbsten beypflichten würde/ ein Stock-Narre. VI. Wan schon die Päbste also ärgerlich und grausam gegen einander haben verfahren/ so hat doch keiner des andern Catholische Lehr noch ihre rechtmässige Nachfolgung auf dem Stuel Petri wollen verunglimpffen: sondern nur einer des andern Person aus Menschlichem Haß und Neyd wollen verschimpssen nach Zeugnüß Baronii tom. 10. annal. Eceles. an. Christi 897. ja so gar was ein heiliger Mann der vom Pabst Stephano verfluchter und schimpfflich verunehrte Pabst Formosus gewesen sey/ erhellet augenscheinlich daher/ daß/ da dessen in die Tiber verworffener Leichnam von den Fischeren entdecket und herfür gezogen/ und demnach in S. Peters Kirchen ehrlich ist beygelegt worden/ die heiligen Bilder mit tieffster reverence und Ehrerbietsamkeit ihr Haubt in Gegenwart dieses heiligen Leichnams geneiget haben; wie solches bezeuget Luitprandus l. I. c. 8. so kan ja diese von den Päbsten gegebene Aergernüß die Catholische Warheit und das päbstische Ansehen und Würde im geringsten nicht hinderen noch schwächen. Antwort. Ihr plaget euch mühsam gnug die baufällige auctorität des Pabstes zu unterstützen: aber wozu nützet es? freylich zu nichts. Dan wan ein Pabst des andern Kirchen-Gesetze und Anordnungen verflucht und vermaledeyet/ so will er ja solche seine Verfluchung und Vermaledeyung als eine rechtmässige Sache und aber seines Gegners oder Vorfahren Verordnungen als irrig zu glauben der päbstischen Kirchen aufftringen; so hat ja nohtwendig der einer oder der ander Unrecht und gefehlet: Fällt also die päbstische Felse oder vielmehr Spinn-Gebeb mit der Nochfolgerey Petri von sich selbst übern hauffen/ und in diesem Stück/ wo die helle Sonne der Warheit scheinet/ kan kein Schatten der Entschüldigung platz haben. VII. Es ist zwar unlaugbar/ daß der Römische Kirchen-Staet unterweilen durch unterschiedene Parteien und Gegen-Päbste in grosse Verwirrung gerahten ist: also/ daß man nicht gewust hat/ welcher Pabst eigentlich gewesen seye der rechtmäss ge Stuel-Erbe Petri, und es das Ansehen gewinnen konte/ daß der ungenehete Rock Christi hierdurch gäntzlich wäre zerrissen; wie sich dan solche Zerrüttung sonderlich hat zugetragen als Pabst Gregorius XI von Avignon aus Franckreich nach Rom seinen päbstlichen Sitz hat versetzet: dan damahls ist zu Rom an statt dieses mit Tod abgegangenen Pabstes Gregorii durch die Wahl der Cardinälen zum Pabstum rechtmässiger

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/119>, abgerufen am 25.11.2024.