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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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indem er sie von der H. Schrifft auf das Gutdünckel seines Hertzens verweiset: und viele dem Wort Gottes zuwider lauffende articul ihnen zu glauben auftringet/ wer wolte ihn dan mit gutem Gewissen für ein algemeines Haubt der Kirchen erkennen/ und auf ihn compromittiren können? Wiedrum/ wans auch darum zu thun ist/ daß durch die Meinung einer eintzigen person und algemeinen Beyfall auf dessen Gutgedüncken Fried und Einigkeit gestifftet werde in der Christlichen Kirchen/ so gibts in der Evangelischen Kirchen tapffere Männer/ welche es an Tugend und Gelehrtheit den Päbsten bevor thun: auf deren einen wan man compromittiren und einwilligen würde/ so hätte man noch eine mehr Evangelische Einigkeit als eben ietzund bey dem Unfug des Pabstes.

XXVI. Wan man aber den Pabst nicht für ein Ober-haubt und allgemeinen Richter in Glaubens-sachen annehmen will/ so wird der Streitigkeiten kein End seyn.

Antwort. Wan man aber den Pabst für ein solches Ober-haubt und allgemeinen Richter annimmt/ so wird auch des Fehlens und der Irrthümer kein End seyn. S. Paulus spricht: Es müssen Ketzereyen seyn/ (nemlich durch blosse Zulassung Gottes) auf daß die/ so bewehrt seyn/ offenbar werden/ I. Cor. II. v. 19.

XXVII. Man hält doch die Weltliche Regiment für wohlbestellet/ wan nur einer das oberste Regiment hat. Warum solte dan nicht auch dis sich wohl geziemen im geistlichen Kirchen-Regiment?

Antwort. Es ist disfals ein grosser Unterscheid zwischen den Weltlichen und geistlichen Kirchen-Regiment. Ja Christus selbst zeiget solche grosse Ungleichheit an/ da er spricht: Die weltliche Könige herrschen/ ihr aber nicht also/ Luc. 22. Und wissen wir von keinem sichtbaren: sondern nur von einem unsichtbaren Haubt/ nemlich Christo unserm einigen wahren König und Monarchen Eph. I. v. 22. da er genennt wird ein Haubt der Gemeine über alles.

XXVIII. Spricht doch S. Paulus I. Cor. 14. v. 40. Lasset alles ehrlich und ordentlich zugehen. Dis geschicht: wan alle Kirchen-stände und Gattungen der Christlichen Personen unter dem Pabst ordentlich seyn verfasset: da er das oberste Haubt/ die andre aber je einer unter oder über den andern ordentlich gestellt und eingefüget ist.

Antwort. Es handelt S. Paulus im obgemeldten Spruch nicht von der Ordnung der Obrigkeit und Unterthanen: sondern von der eusserlichen Ordnung der Kirchen-Ceremonien. Die beste Ordnung aber im geistlichen Kirchen-Regiment wird als dan gehalten/ wan man beobachtet die Verordnung Gottes/ da Christus ist das eintzige Haubt/ und alle Christliche Personen Glieder seyn am geistlichen Leibe.

XXIX. Es seynd doch in dem Politischen Regiment gewisse Richter bestellet/ welche den letzten Ausspruch machen/ damit zwischen den streitenden Parteyen endlich des Streits ein End/ und Fried und Cinigkeit geschaffet werde: warum solte dis dan nicht auch statt haben in dem geistlichen Kirchen-Regiment?

Antwort. Wan diese Gleichnüsse mit den weltlichen Richtern ja gelten solle/ so wollen wir ebenfals also folgeren: In Politischen Sachen werden Ober-Richter gestellet/ welche offt ein falsches Urtheil sprechen können; dem man sich doch Einigkeit halber gleichförmig stellen muß; ergo so kan auch in geistlichen Sachen der Pabst zum Ober-Richter gestellet werden/ der zwar ein falsches Urtheil in Glaubens-sachen fällen kan: dem sich aber die Papisten Ei-

indem er sie von der H. Schrifft auf das Gutdünckel seines Hertzens verweiset: und viele dem Wort Gottes zuwider lauffende articul ihnen zu glauben auftringet/ wer wolte ihn dan mit gutem Gewissen für ein algemeines Haubt der Kirchen erkennen/ und auf ihn compromittiren können? Wiedrum/ wans auch darum zu thun ist/ daß durch die Meinung einer eintzigen person und algemeinen Beyfall auf dessen Gutgedüncken Fried und Einigkeit gestifftet werde in der Christlichen Kirchen/ so gibts in der Evangelischen Kirchen tapffere Männer/ welche es an Tugend und Gelehrtheit den Päbsten bevor thun: auf deren einen wan man compromittiren und einwilligen würde/ so hätte man noch eine mehr Evangelische Einigkeit als eben ietzund bey dem Unfug des Pabstes.

XXVI. Wan man aber den Pabst nicht für ein Ober-haubt und allgemeinen Richter in Glaubens-sachen annehmen will/ so wird der Streitigkeiten kein End seyn.

Antwort. Wan man aber den Pabst für ein solches Ober-haubt und allgemeinen Richter annimmt/ so wird auch des Fehlens und der Irrthümer kein End seyn. S. Paulus spricht: Es müssen Ketzereyen seyn/ (nemlich durch blosse Zulassung Gottes) auf daß die/ so bewehrt seyn/ offenbar werden/ I. Cor. II. v. 19.

XXVII. Man hält doch die Weltliche Regiment für wohlbestellet/ wan nur einer das oberste Regiment hat. Warum solte dan nicht auch dis sich wohl geziemen im geistlichen Kirchen-Regiment?

Antwort. Es ist disfals ein grosser Unterscheid zwischen den Weltlichen und geistlichen Kirchen-Regiment. Ja Christus selbst zeiget solche grosse Ungleichheit an/ da er spricht: Die weltliche Könige herrschen/ ihr aber nicht also/ Luc. 22. Und wissen wir von keinem sichtbaren: sondern nur von einem unsichtbaren Haubt/ nemlich Christo unserm einigen wahren König und Monarchen Eph. I. v. 22. da er genennt wird ein Haubt der Gemeine über alles.

XXVIII. Spricht doch S. Paulus I. Cor. 14. v. 40. Lasset alles ehrlich und ordentlich zugehen. Dis geschicht: wan alle Kirchen-stände und Gattungen der Christlichen Personen unter dem Pabst ordentlich seyn verfasset: da er das oberste Haubt/ die andre aber je einer unter oder über den andern ordentlich gestellt und eingefüget ist.

Antwort. Es handelt S. Paulus im obgemeldten Spruch nicht von der Ordnung der Obrigkeit und Unterthanen: sondern von der eusserlichen Ordnung der Kirchen-Ceremonien. Die beste Ordnung aber im geistlichen Kirchen-Regiment wird als dan gehalten/ wan man beobachtet die Verordnung Gottes/ da Christus ist das eintzige Haubt/ und alle Christliche Personen Glieder seyn am geistlichen Leibe.

XXIX. Es seynd doch in dem Politischen Regiment gewisse Richter bestellet/ welche den letzten Ausspruch machen/ damit zwischen den streitenden Parteyen endlich des Streits ein End/ und Fried und Cinigkeit geschaffet werde: warum solte dis dan nicht auch statt haben in dem geistlichen Kirchen-Regiment?

Antwort. Wan diese Gleichnüsse mit den weltlichen Richtern ja gelten solle/ so wollen wir ebenfals also folgeren: In Politischen Sachen werden Ober-Richter gestellet/ welche offt ein falsches Urtheil sprechen können; dem man sich doch Einigkeit halber gleichförmig stellen muß; ergo so kan auch in geistlichen Sachen der Pabst zum Ober-Richter gestellet werden/ der zwar ein falsches Urtheil in Glaubens-sachen fällen kan: dem sich aber die Papisten Ei-

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        <p>XXVI. Wan man aber den Pabst nicht für ein Ober-haubt und allgemeinen Richter in            Glaubens-sachen annehmen will/ so wird der Streitigkeiten kein End seyn.</p>
        <p>Antwort. Wan man aber den Pabst für ein solches Ober-haubt und allgemeinen Richter            annimmt/ so wird auch des Fehlens und der Irrthümer kein End seyn. S. Paulus spricht: Es            müssen Ketzereyen seyn/ (nemlich durch blosse Zulassung Gottes) auf daß die/ so bewehrt            seyn/ offenbar werden/ I. Cor. II. v. 19.</p>
        <p>XXVII. Man hält doch die Weltliche Regiment für wohlbestellet/ wan nur einer das oberste            Regiment hat. Warum solte dan nicht auch dis sich wohl geziemen im geistlichen            Kirchen-Regiment?</p>
        <p>Antwort. Es ist disfals ein grosser Unterscheid zwischen den Weltlichen und geistlichen            Kirchen-Regiment. Ja Christus selbst zeiget solche grosse Ungleichheit an/ da er spricht:            Die weltliche Könige herrschen/ ihr aber nicht also/ Luc. 22. Und wissen wir von keinem            sichtbaren: sondern nur von einem unsichtbaren Haubt/ nemlich Christo unserm einigen            wahren König und Monarchen Eph. I. v. 22. da er genennt wird ein Haubt der Gemeine über            alles.</p>
        <p>XXVIII. Spricht doch S. Paulus I. Cor. 14. v. 40. Lasset alles ehrlich und ordentlich            zugehen. Dis geschicht: wan alle Kirchen-stände und Gattungen der Christlichen Personen            unter dem Pabst ordentlich seyn verfasset: da er das oberste Haubt/ die andre aber je            einer unter oder über den andern ordentlich gestellt und eingefüget ist.</p>
        <p>Antwort. Es handelt S. Paulus im obgemeldten Spruch nicht von der Ordnung der Obrigkeit            und Unterthanen: sondern von der eusserlichen Ordnung der Kirchen-Ceremonien. Die beste            Ordnung aber im geistlichen Kirchen-Regiment wird als dan gehalten/ wan man beobachtet            die Verordnung Gottes/ da Christus ist das eintzige Haubt/ und alle Christliche Personen            Glieder seyn am geistlichen Leibe.</p>
        <p>XXIX. Es seynd doch in dem Politischen Regiment gewisse Richter bestellet/ welche den            letzten Ausspruch machen/ damit zwischen den streitenden Parteyen endlich des Streits ein            End/ und Fried und Cinigkeit geschaffet werde: warum solte dis dan nicht auch statt haben            in dem geistlichen Kirchen-Regiment?</p>
        <p>Antwort. Wan diese Gleichnüsse mit den weltlichen Richtern ja gelten solle/ so wollen            wir ebenfals also folgeren: In Politischen Sachen werden Ober-Richter gestellet/ welche            offt ein falsches Urtheil sprechen können; dem man sich doch Einigkeit halber gleichförmig            stellen muß; ergo so kan auch in geistlichen Sachen der Pabst zum Ober-Richter gestellet            werden/ der zwar ein falsches Urtheil in Glaubens-sachen fällen kan: dem sich aber die            Papisten Ei-
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[85/0105] indem er sie von der H. Schrifft auf das Gutdünckel seines Hertzens verweiset: und viele dem Wort Gottes zuwider lauffende articul ihnen zu glauben auftringet/ wer wolte ihn dan mit gutem Gewissen für ein algemeines Haubt der Kirchen erkennen/ und auf ihn compromittiren können? Wiedrum/ wans auch darum zu thun ist/ daß durch die Meinung einer eintzigen person und algemeinen Beyfall auf dessen Gutgedüncken Fried und Einigkeit gestifftet werde in der Christlichen Kirchen/ so gibts in der Evangelischen Kirchen tapffere Männer/ welche es an Tugend und Gelehrtheit den Päbsten bevor thun: auf deren einen wan man compromittiren und einwilligen würde/ so hätte man noch eine mehr Evangelische Einigkeit als eben ietzund bey dem Unfug des Pabstes. XXVI. Wan man aber den Pabst nicht für ein Ober-haubt und allgemeinen Richter in Glaubens-sachen annehmen will/ so wird der Streitigkeiten kein End seyn. Antwort. Wan man aber den Pabst für ein solches Ober-haubt und allgemeinen Richter annimmt/ so wird auch des Fehlens und der Irrthümer kein End seyn. S. Paulus spricht: Es müssen Ketzereyen seyn/ (nemlich durch blosse Zulassung Gottes) auf daß die/ so bewehrt seyn/ offenbar werden/ I. Cor. II. v. 19. XXVII. Man hält doch die Weltliche Regiment für wohlbestellet/ wan nur einer das oberste Regiment hat. Warum solte dan nicht auch dis sich wohl geziemen im geistlichen Kirchen-Regiment? Antwort. Es ist disfals ein grosser Unterscheid zwischen den Weltlichen und geistlichen Kirchen-Regiment. Ja Christus selbst zeiget solche grosse Ungleichheit an/ da er spricht: Die weltliche Könige herrschen/ ihr aber nicht also/ Luc. 22. Und wissen wir von keinem sichtbaren: sondern nur von einem unsichtbaren Haubt/ nemlich Christo unserm einigen wahren König und Monarchen Eph. I. v. 22. da er genennt wird ein Haubt der Gemeine über alles. XXVIII. Spricht doch S. Paulus I. Cor. 14. v. 40. Lasset alles ehrlich und ordentlich zugehen. Dis geschicht: wan alle Kirchen-stände und Gattungen der Christlichen Personen unter dem Pabst ordentlich seyn verfasset: da er das oberste Haubt/ die andre aber je einer unter oder über den andern ordentlich gestellt und eingefüget ist. Antwort. Es handelt S. Paulus im obgemeldten Spruch nicht von der Ordnung der Obrigkeit und Unterthanen: sondern von der eusserlichen Ordnung der Kirchen-Ceremonien. Die beste Ordnung aber im geistlichen Kirchen-Regiment wird als dan gehalten/ wan man beobachtet die Verordnung Gottes/ da Christus ist das eintzige Haubt/ und alle Christliche Personen Glieder seyn am geistlichen Leibe. XXIX. Es seynd doch in dem Politischen Regiment gewisse Richter bestellet/ welche den letzten Ausspruch machen/ damit zwischen den streitenden Parteyen endlich des Streits ein End/ und Fried und Cinigkeit geschaffet werde: warum solte dis dan nicht auch statt haben in dem geistlichen Kirchen-Regiment? Antwort. Wan diese Gleichnüsse mit den weltlichen Richtern ja gelten solle/ so wollen wir ebenfals also folgeren: In Politischen Sachen werden Ober-Richter gestellet/ welche offt ein falsches Urtheil sprechen können; dem man sich doch Einigkeit halber gleichförmig stellen muß; ergo so kan auch in geistlichen Sachen der Pabst zum Ober-Richter gestellet werden/ der zwar ein falsches Urtheil in Glaubens-sachen fällen kan: dem sich aber die Papisten Ei-

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/105>, abgerufen am 27.11.2024.