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Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.

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EXORDIUM

GEliebten in Christo / Itzt seind es acht hundert vnd elff Jahr / da dieses Stifft anfenglich vom Keyser Carolo dem Grossen fundirt vnnd auffgerichtet worden. Denn derselbe Fromme Keyser hat gantzer dreissig Jahr Kriege gefüret / mit diesen Sächsischen Landen vnnd Völckern / biß er sie zum Christlichen Glauben bracht: Vnd hernach / da sie Christen worden / hat er / zu fortpflantzung vnd erhaltung des heyligen Euangelij / etzliche Bisthumb in diesen Grentzen gestifftet / als zu Bremen / Padelborn / Verden / vnd dieses alhie / welches anfenglich zu Sälingenstedt oder Osterwick gewesen / vnd folgendes nach viertzig Jahren / durch Bischoff Hildegrin / mit Rath vnnd Hülffe Keyser Caroli, hieher nach Halberstadt gelegt worden.

Hildegrinus, Episcopus 1. Halb.

Hildegrin der erste Bischoff alhie / ist ein fürnemer / gelerter / vnd Gottfürchtiger Mann gewesen; Wie auch viel seiner Nachfolger / deren Namen noch heutiges Tages im Catalogo illustriun Virorum Germaniae gefunden werden: Haben GOttes Wort selbst geprediget / vnd die Leute von Heidnischer Abgötterey abgewiesen / vnnd zu Christo gefüret. Denn Bischoffe sind für zeiten Prediger gewesen / oberste Pfarrer vnd Superintendenten; Klöster sind Schulen gewesen; Stiffte sind Collegia oder Lectoria gewesen / wie jtzundt die Academiae, da man teglich zu gewissen stunden die heylige Bibel gelesen / vnnd erkleret hat: Daher die horae Canonicae, vnd die Personen Canonici lectores genennet worden sind. Wie noch solche jhre Empter mit etlichen legibus, so Papst Eugenius, vnd Leo jhnen gegeben / in Concilio Toletano zu finden.

Aber weil mit der Zeit viel guter Ordnung gefallen / vnd dargegen viel Mißbreuche in allen Stifften eingerissen / also daß etliche 1. Cor. 3, v. 11, 12.auffs Fundament / das ist / auff Christum / Gold / Silber / Edelgestein; etliche aber Holtz / Hew vnnd Stopfflen gebawet / 1. Corinth. 3. vnd bey vielen ein ärgerliches vnnd vnordentliches Leben

EXORDIUM

GEliebten in Christo / Itzt seind es acht hundert vnd elff Jahr / da dieses Stifft anfenglich vom Keyser Carolo dem Grossen fundirt vnnd auffgerichtet worden. Denn derselbe Fromme Keyser hat gantzer dreissig Jahr Kriege gefüret / mit diesen Sächsischen Landen vnnd Völckern / biß er sie zum Christlichen Glauben bracht: Vnd hernach / da sie Christen worden / hat er / zu fortpflantzung vnd erhaltung des heyligen Euangelij / etzliche Bisthumb in diesen Grentzen gestifftet / als zu Bremen / Padelborn / Verden / vnd dieses alhie / welches anfenglich zu Sälingenstedt oder Osterwick gewesen / vnd folgendes nach viertzig Jahren / durch Bischoff Hildegrin / mit Rath vnnd Hülffe Keyser Caroli, hieher nach Halberstadt gelegt worden.

Hildegrinus, Episcopus 1. Halb.

Hildegrin der erste Bischoff alhie / ist ein fürnemer / gelerter / vnd Gottfürchtiger Mann gewesen; Wie auch viel seiner Nachfolger / deren Namen noch heutiges Tages im Catalogo illustriũ Virorum Germaniae gefunden werden: Haben GOttes Wort selbst geprediget / vnd die Leute von Heidnischer Abgötterey abgewiesen / vnnd zu Christo gefüret. Denn Bischoffe sind für zeiten Prediger gewesen / oberste Pfarrer vñ Superintendenten; Klöster sind Schulen gewesen; Stiffte sind Collegia oder Lectoria gewesen / wie jtzundt die Academiae, da man teglich zu gewissen stunden die heylige Bibel gelesen / vnnd erkleret hat: Daher die horae Canonicae, vnd die Personen Canonici lectores genennet worden sind. Wie noch solche jhre Empter mit etlichen legibus, so Papst Eugenius, vnd Leo jhnen gegeben / in Concilio Toletano zu finden.

Aber weil mit der Zeit viel guter Ordnung gefallen / vnd dargegen viel Mißbreuche in allen Stifften eingerissen / also daß etliche 1. Cor. 3, v. 11, 12.auffs Fundament / das ist / auff Christum / Gold / Silber / Edelgestein; etliche aber Holtz / Hew vnnd Stopfflen gebawet / 1. Corinth. 3. vnd bey vielen ein ärgerliches vnnd vnordentliches Leben

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[0060] GEliebten in Christo / Itzt seind es acht hundert vnd elff Jahr / da dieses Stifft anfenglich vom Keyser Carolo dem Grossen fundirt vnnd auffgerichtet worden. Denn derselbe Fromme Keyser hat gantzer dreissig Jahr Kriege gefüret / mit diesen Sächsischen Landen vnnd Völckern / biß er sie zum Christlichen Glauben bracht: Vnd hernach / da sie Christen worden / hat er / zu fortpflantzung vnd erhaltung des heyligen Euangelij / etzliche Bisthumb in diesen Grentzen gestifftet / als zu Bremen / Padelborn / Verden / vnd dieses alhie / welches anfenglich zu Sälingenstedt oder Osterwick gewesen / vnd folgendes nach viertzig Jahren / durch Bischoff Hildegrin / mit Rath vnnd Hülffe Keyser Caroli, hieher nach Halberstadt gelegt worden. Hildegrin der erste Bischoff alhie / ist ein fürnemer / gelerter / vnd Gottfürchtiger Mann gewesen; Wie auch viel seiner Nachfolger / deren Namen noch heutiges Tages im Catalogo illustriũ Virorum Germaniae gefunden werden: Haben GOttes Wort selbst geprediget / vnd die Leute von Heidnischer Abgötterey abgewiesen / vnnd zu Christo gefüret. Denn Bischoffe sind für zeiten Prediger gewesen / oberste Pfarrer vñ Superintendenten; Klöster sind Schulen gewesen; Stiffte sind Collegia oder Lectoria gewesen / wie jtzundt die Academiae, da man teglich zu gewissen stunden die heylige Bibel gelesen / vnnd erkleret hat: Daher die horae Canonicae, vnd die Personen Canonici lectores genennet worden sind. Wie noch solche jhre Empter mit etlichen legibus, so Papst Eugenius, vnd Leo jhnen gegeben / in Concilio Toletano zu finden. Aber weil mit der Zeit viel guter Ordnung gefallen / vnd dargegen viel Mißbreuche in allen Stifften eingerissen / also daß etliche auffs Fundament / das ist / auff Christum / Gold / Silber / Edelgestein; etliche aber Holtz / Hew vnnd Stopfflen gebawet / 1. Corinth. 3. vnd bey vielen ein ärgerliches vnnd vnordentliches Leben 1. Cor. 3, v. 11, 12.

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Zitationshilfe: Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/60>, abgerufen am 09.11.2024.