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Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.

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gemeß / Christlich vnd selig gefüret werden sol: Dagegen lassen E. F. G. diß gantze Stifft in jhrem Esse, vnd alle Kirchen vnd Clöster bey jhrem Einkommen / etc.

Das ist eine rechte Christliche Reformation, welche niemandt mit grunde tadeln wird / sintemal nicht verneinet werden kan / daß in der Römischen Kirchen viel Mißbreuche eingerissen / darüber viel frommer Hertzen lange zeit geseufftzet / vnnd die auch zu vnser zeit Keyser Carl der Fünffte gerne geendert gesehen hette / vnnd derowegen vmb ein frey Concilium beym Pabst offt angesucht vnd gebeten.

Der Almechtige GOtt erhalte E. F. G. bey solchem Christlichen Eifer / für die seligmachende Warheit Gottes; Vnd erwecke viel andere Potentaten / die in E. F. G. Fußstapffen tretten / vnnd jhnen die selige2. Tim. 1, v. 14. Beylage des heiligen Euangelij lassen ernstlich befohlen seyn / dieselbe außbreiten / fortsetzen / auch rein vnd vnverfelschet auff die Nachkommen pflantzen: Dagegen falscher Lere vnd Irrthumb / sonderlich aber der Calvinischen Lesterung / welche gleich als eine Sündflut mit gewalt daher fehret / als wolte sie die gantze Welt verschwemmen / mit gebürlichem Ernst widerstehen / stewren vnd wehren / damit Christus der HERR seine Herberge vnd Krippelein bey vns in diesen Landen behalten möge / biß auff seine fröliche Wiederkunfft / welche nunmehr für der Thür ist / vnd nach welcher alle Creaturen sich engstiglich mit vns sehnen vnd verlangen.

Rom. 8. v. 22.

gemeß / Christlich vnd selig gefüret werden sol: Dagegen lassen E. F. G. diß gantze Stifft in jhrem Esse, vnd alle Kirchen vnd Clöster bey jhrem Einkommen / etc.

Das ist eine rechte Christliche Reformation, welche niemandt mit grunde tadeln wird / sintemal nicht verneinet werden kan / daß in der Römischen Kirchen viel Mißbreuche eingerissen / darüber viel frommer Hertzen lange zeit geseufftzet / vnnd die auch zu vnser zeit Keyser Carl der Fünffte gerne geendert gesehen hette / vnnd derowegen vmb ein frey Concilium beym Pabst offt angesucht vnd gebeten.

Der Almechtige GOtt erhalte E. F. G. bey solchem Christlichen Eifer / für die seligmachende Warheit Gottes; Vnd erwecke viel andere Potentaten / die in E. F. G. Fußstapffen tretten / vnnd jhnen die selige2. Tim. 1, v. 14. Beylage des heiligen Euangelij lassen ernstlich befohlen seyn / dieselbe außbreiten / fortsetzen / auch rein vnd vnverfelschet auff die Nachkom̃en pflantzen: Dagegen falscher Lere vnd Irrthumb / sonderlich aber der Calvinischen Lesterung / welche gleich als eine Sündflut mit gewalt daher fehret / als wolte sie die gantze Welt verschwemmen / mit gebürlichem Ernst widerstehen / stewren vnd wehren / damit Christus der HERR seine Herberge vnd Krippelein bey vns in diesen Landen behalten möge / biß auff seine fröliche Wiederkunfft / welche nunmehr für der Thür ist / vnd nach welcher alle Creaturen sich engstiglich mit vns sehnen vnd verlangen.

Rom. 8. v. 22.
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Zitationshilfe: Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/57>, abgerufen am 25.11.2024.