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Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.

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Darumb ich reformiret Im Stifft / da sichs gehört.
V, 4.
Ob solchs mir wol auffgladen Vnwillen vnd Abgunst; Vnd mir bracht grossen Schaden / Ists geschehen nicht vmbsonst: Man wolts ein Newrung nennen / Das ich gedültig trag: Denn Gott mein Hertz thut kennen / Sein Wort ich folget nach.
V. 5.
Weil ich dahin muß sehen / Was er befohlen hat; Auff altem Brauch nicht stehen / Viel mehr ist sein Gebott. Vnd lassen dahin schleichen / Was Menschen eingesetzt; Von GOttes Wort nicht weichen / Sonst were meine Seel verletzt.
III.
Status Poli tiae.

DIe weltliche Regierung / vors dritte / belangende / haben J. F. G. warlich sich dahin bevlissen / daß ein gut Regiment müchte gefüret werden. Zu dem Ende haben sie vorneme Gelarte Leute je vnd allewege geliebet / geehret / befördert / gern vmb sich gehabt / vnd mit denselben von aller hand fürfallenden Sachen liscurriret. Vnnd wer wolte dran zweiffeln / daß nicht J. F. G. gantz gerne fromme vnd getrewe Diener vmb vnnd neben sich gehabt hatten?

Darumb ich reformiret Im Stifft / da sichs gehört.
V, 4.
Ob solchs mir wol auffgladen Vnwillen vnd Abgunst; Vnd mir bracht grossen Schaden / Ists geschehen nicht vmbsonst: Man wolts ein Newrung nennen / Das ich gedültig trag: Denn Gott mein Hertz thut kennen / Sein Wort ich folget nach.
V. 5.
Weil ich dahin muß sehen / Was er befohlen hat; Auff altem Brauch nicht stehen / Viel mehr ist sein Gebott. Vnd lassen dahin schleichen / Was Menschen eingesetzt; Von GOttes Wort nicht weichen / Sonst were meine Seel verletzt.
III.
Status Poli tiae.

DIe weltliche Regierung / vors dritte / belangende / haben J. F. G. warlich sich dahin bevlissen / daß ein gut Regiment müchte gefüret werden. Zu dem Ende haben sie vorneme Gelarte Leute je vnd allewege geliebet / geehret / befördert / gern vmb sich gehabt / vñ mit denselben von aller hand fürfallenden Sachen liscurriret. Vnnd wer wolte dran zweiffeln / daß nicht J. F. G. gantz gerne fromme vnd getrewe Diener vmb vnnd neben sich gehabt hatten?

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[0048] Darumb ich reformiret Im Stifft / da sichs gehört. V, 4. Ob solchs mir wol auffgladen Vnwillen vnd Abgunst; Vnd mir bracht grossen Schaden / Ists geschehen nicht vmbsonst: Man wolts ein Newrung nennen / Das ich gedültig trag: Denn Gott mein Hertz thut kennen / Sein Wort ich folget nach. V. 5. Weil ich dahin muß sehen / Was er befohlen hat; Auff altem Brauch nicht stehen / Viel mehr ist sein Gebott. Vnd lassen dahin schleichen / Was Menschen eingesetzt; Von GOttes Wort nicht weichen / Sonst were meine Seel verletzt. III. DIe weltliche Regierung / vors dritte / belangende / haben J. F. G. warlich sich dahin bevlissen / daß ein gut Regiment müchte gefüret werden. Zu dem Ende haben sie vorneme Gelarte Leute je vnd allewege geliebet / geehret / befördert / gern vmb sich gehabt / vñ mit denselben von aller hand fürfallenden Sachen liscurriret. Vnnd wer wolte dran zweiffeln / daß nicht J. F. G. gantz gerne fromme vnd getrewe Diener vmb vnnd neben sich gehabt hatten?

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Zitationshilfe: Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/48>, abgerufen am 22.12.2024.