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Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.

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Nun die noch zu gewinnen sind / die wird der Barmhertzige GOtt herzu füren zu seiner zeit; Die es aber muthwillig vnd halstarrig verachten vnd von sich stossen / auch jhres theils verhindern vnd verfolgen helffen / die befehlen wir dem Gerichte Gottes / vnd sind gewiß / daß sie demselben nicht entgehen werden.

Bitten inmittelst den getrewen GOtt von Hertzen / Er wolle diß Christliche reformation Werck jhm ferner zu Gnaden lassen befohlen seyn / dasselbe gnädiglich continuiren, alle zu desselben Beförderung vnnd Fortsetzung gedeyliche Rathschläge fortuniren, vnd gesegenen / die hinterstellige Sordes gnädiglich außfegen / vns bey seinem heyligen vnd allein seligmachenden Worte / vnnd heilsamen Gebrauch der Sacramenten erhalten / vnd die Widersprecher erleuchten vnd bekeren / daß sie neben vns der Warheit bey fal geben / vnd durch den Glauben an Christum die seligkeit davon bringen mögen.

Diß reformation Werck ist das aller löblichste / daß J. F. G. zeit jhrer gantzen Regierung fürgenommen / vnd durch GOttes Gnade verrichtet haben. Darumb müssen wir vns dasselbe zu rühmen nicht schewen oder schämen: J. F. G. haben sich dessen selbst nicht geschämet / wie auß deroselben andern Theil Braunschweigischer Händel zu befinden; Auß welchem ich vmb derer willen / die etwa die Bücher nicht gesehen / nachfolgende versiculen wil hieher setzen:

V. 3.
Kirch vnd Schloß ließ ich bawen Zu Grüning an der Bod; Thät ferner dahin schawen Daß zu meinm lieben GOtt Mein Schäfflein würdn geführt Nach seinem Gebot vnd Wort:

Nun die noch zu gewinnen sind / die wird der Barmhertzige GOtt herzu füren zu seiner zeit; Die es aber muthwillig vnd halstarrig verachten vñ von sich stossen / auch jhres theils verhindern vnd verfolgen helffen / die befehlen wir dem Gerichte Gottes / vnd sind gewiß / daß sie demselben nicht entgehen werden.

Bitten inmittelst den getrewen GOtt von Hertzen / Er wolle diß Christliche reformation Werck jhm ferner zu Gnaden lassen befohlen seyn / dasselbe gnädiglich continuiren, alle zu desselben Beförderung vnnd Fortsetzung gedeyliche Rathschläge fortuniren, vnd gesegenen / die hinterstellige Sordes gnädiglich außfegen / vns bey seinem heyligen vnd allein seligmachenden Worte / vnnd heilsamen Gebrauch der Sacramenten erhalten / vnd die Widersprecher erleuchten vnd bekeren / daß sie neben vns der Warheit bey fal geben / vnd durch den Glauben an Christum die seligkeit davon bringen mögen.

Diß reformation Werck ist das aller löblichste / daß J. F. G. zeit jhrer gantzen Regierung fürgenommen / vnd durch GOttes Gnade verrichtet haben. Darumb müssen wir vns dasselbe zu rühmen nicht schewen oder schämen: J. F. G. habẽ sich dessen selbst nicht geschämet / wie auß deroselben andern Theil Braunschweigischer Händel zu befinden; Auß welchem ich vmb derer willen / die etwa die Bücher nicht gesehen / nachfolgende versiculen wil hieher setzen:

V. 3.
Kirch vnd Schloß ließ ich bawen Zu Grüning an der Bod; Thät ferner dahin schawen Daß zu meinm lieben GOtt Mein Schäfflein würdn geführt Nach seinem Gebot vnd Wort:
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[0047] Nun die noch zu gewinnen sind / die wird der Barmhertzige GOtt herzu füren zu seiner zeit; Die es aber muthwillig vnd halstarrig verachten vñ von sich stossen / auch jhres theils verhindern vnd verfolgen helffen / die befehlen wir dem Gerichte Gottes / vnd sind gewiß / daß sie demselben nicht entgehen werden. Bitten inmittelst den getrewen GOtt von Hertzen / Er wolle diß Christliche reformation Werck jhm ferner zu Gnaden lassen befohlen seyn / dasselbe gnädiglich continuiren, alle zu desselben Beförderung vnnd Fortsetzung gedeyliche Rathschläge fortuniren, vnd gesegenen / die hinterstellige Sordes gnädiglich außfegen / vns bey seinem heyligen vnd allein seligmachenden Worte / vnnd heilsamen Gebrauch der Sacramenten erhalten / vnd die Widersprecher erleuchten vnd bekeren / daß sie neben vns der Warheit bey fal geben / vnd durch den Glauben an Christum die seligkeit davon bringen mögen. Diß reformation Werck ist das aller löblichste / daß J. F. G. zeit jhrer gantzen Regierung fürgenommen / vnd durch GOttes Gnade verrichtet haben. Darumb müssen wir vns dasselbe zu rühmen nicht schewen oder schämen: J. F. G. habẽ sich dessen selbst nicht geschämet / wie auß deroselben andern Theil Braunschweigischer Händel zu befinden; Auß welchem ich vmb derer willen / die etwa die Bücher nicht gesehen / nachfolgende versiculen wil hieher setzen: V. 3. Kirch vnd Schloß ließ ich bawen Zu Grüning an der Bod; Thät ferner dahin schawen Daß zu meinm lieben GOtt Mein Schäfflein würdn geführt Nach seinem Gebot vnd Wort:

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Zitationshilfe: Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/47>, abgerufen am 23.11.2024.