Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.noch Schwert / weder Tod noch Leben etc von der Liebe Gottes / die da ist in Christo Jesu / abscheiden könne. Muß derohalben jhnen ein so schleuniger Tod nicht allein nicht schaden / Sondern viel mehr beförderlich seyn / daß sie desto eh aller Marter abkommen Joan. 5, 24. 3. [fremdsprachliches Material]. Matt. 24, 42. Luc. 12, 35. & 21, 36. Psal. 31, 6./ vnd durch den Tod zum Leben hindurch dringen. Doch ist die Vermahnung dabey nötig / daß wir stets bereit seyn / weil wir nicht wissen können / wann GOTT der HERR über vns gebieten möchte; vnnd im täglichen Gebet / ümb abwendung eines bösen schnellen Todes / vnd alles vbels / vnd ümb eine selige Stunde vnd Heimfart / bey dem lieben Gott anhalten / vnd demselben vnsere Seele zu trawen Henden befehlen. Applicatio ad Personam defuncti, Reverendissimi atque Illustrissimi Principis ac Domini nostri & c.Dieses sind die vier Stücklein / die wir vor dißmahl auß der Historia Josiae zu handeln fürgenomwen; vnnd nun auch auff zuvor Hochgedachten vnsern Gnädigen Fürsten vnd Herrn / hochlöblicher gedechtnis / appliciren wollen. I. VOn J. F. G. hohen Fürstlichem Stamme vnnd herkommen; Von deroselben ersten Heyrath mit einem Churfürstlichen Fräwlein zu Sachsen; Von der andern Heyrath mit einem Königlichen Fräwlich auß Dennemarck / nunmehr hochbetrübten / hinterlassenen Fürstlichen Wittwen; Von der Fürstlichen jungen Herrschafft vnd Fräwlein; So wol auch von andern Sachen / die etwa im Fürstenthumb Braunschweig mögen verlauffen seyn / vnnd vns in diesem Stiffte so gar nahe nicht angehen / halte ich nicht von nöthen / weitleufftig zu berichten. Aetas & indoles Postu lati.ANNO 1566. Als J. F. G. zwey Jahr alt gewesen / sind dieselbe mit einhelliger Stimme von einem Hoch: vnnd Ehrwürdigen Dom Capittel alhie zu einem Bischoff dieses Stiffts Postuliret worden. Die Regierung aber ist zwölff Jahrlang bey jtzt Hochgedachtem Capittel gestanden; Vnd sind inmittelst J. F. G. noch Schwert / weder Tod noch Leben etc von der Liebe Gottes / die da ist in Christo Jesu / abscheiden könne. Muß derohalben jhnen ein so schleuniger Tod nicht allein nicht schaden / Sondern viel mehr beförderlich seyn / daß sie desto eh aller Marter abkommen Joan. 5, 24. 3. [fremdsprachliches Material]. Matt. 24, 42. Luc. 12, 35. & 21, 36. Psal. 31, 6./ vnd durch den Tod zum Leben hindurch dringen. Doch ist die Vermahnung dabey nötig / daß wir stets bereit seyn / weil wir nicht wissen können / wann GOTT der HERR über vns gebieten möchte; vnnd im täglichen Gebet / ümb abwendung eines bösen schnellen Todes / vñ alles vbels / vñ ümb eine selige Stunde vnd Heimfart / bey dem lieben Gott anhalten / vnd demselben vnsere Seele zu trawen Henden befehlen. Applicatio ad Personam defuncti, Reverendissimi atque Illustrissimi Principis ac Domini nostri & c.Dieses sind die vier Stücklein / die wir vor dißmahl auß der Historia Josiae zu handeln fürgenomwen; vnnd nun auch auff zuvor Hochgedachten vnsern Gnädigen Fürsten vnd Herrn / hochlöblicher gedechtnis / appliciren wollen. I. VOn J. F. G. hohen Fürstlichem Stamme vnnd herkommen; Von deroselben ersten Heyrath mit einem Churfürstlichen Fräwlein zu Sachsen; Von der andern Heyrath mit einem Königlichen Fräwlich auß Dennemarck / nunmehr hochbetrübten / hinterlassenen Fürstlichen Wittwen; Von der Fürstlichen jungen Herrschafft vnd Fräwlein; So wol auch von andern Sachen / die etwa im Fürstenthumb Braunschweig mögen verlauffen seyn / vnnd vns in diesem Stiffte so gar nahe nicht angehen / halte ich nicht von nöthen / weitleufftig zu berichten. Aetas & indoles Postu lati.ANNO 1566. Als J. F. G. zwey Jahr alt gewesen / sind dieselbe mit einhelliger Stimme von einem Hoch: vnnd Ehrwürdigen Dom Capittel alhie zu einem Bischoff dieses Stiffts Postuliret worden. Die Regierung aber ist zwölff Jahrlang bey jtzt Hochgedachtem Capittel gestanden; Vnd sind inmittelst J. F. G. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0042"/> noch Schwert / weder Tod noch Leben etc von der Liebe Gottes / die da ist in Christo Jesu / abscheiden könne. 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noch Schwert / weder Tod noch Leben etc von der Liebe Gottes / die da ist in Christo Jesu / abscheiden könne. Muß derohalben jhnen ein so schleuniger Tod nicht allein nicht schaden / Sondern viel mehr beförderlich seyn / daß sie desto eh aller Marter abkommen / vnd durch den Tod zum Leben hindurch dringen.
Joan. 5, 24. 3. _ . Matt. 24, 42. Luc. 12, 35. & 21, 36. Psal. 31, 6. Doch ist die Vermahnung dabey nötig / daß wir stets bereit seyn / weil wir nicht wissen können / wann GOTT der HERR über vns gebieten möchte; vnnd im täglichen Gebet / ümb abwendung eines bösen schnellen Todes / vñ alles vbels / vñ ümb eine selige Stunde vnd Heimfart / bey dem lieben Gott anhalten / vnd demselben vnsere Seele zu trawen Henden befehlen.
Applicatio ad Personam defuncti, Rmi atque Illmi Principis ac Dni nostri & c. Dieses sind die vier Stücklein / die wir vor dißmahl auß der Historia Josiae zu handeln fürgenomwen; vnnd nun auch auff zuvor Hochgedachten vnsern Gnädigen Fürsten vnd Herrn / hochlöblicher gedechtnis / appliciren wollen.
I.
VOn J. F. G. hohen Fürstlichem Stamme vnnd herkommen; Von deroselben ersten Heyrath mit einem Churfürstlichen Fräwlein zu Sachsen; Von der andern Heyrath mit einem Königlichen Fräwlich auß Dennemarck / nunmehr hochbetrübten / hinterlassenen Fürstlichen Wittwen; Von der Fürstlichen jungen Herrschafft vnd Fräwlein; So wol auch von andern Sachen / die etwa im Fürstenthumb Braunschweig mögen verlauffen seyn / vnnd vns in diesem Stiffte so gar nahe nicht angehen / halte ich nicht von nöthen / weitleufftig zu berichten.
ANNO 1566. Als J. F. G. zwey Jahr alt gewesen / sind dieselbe mit einhelliger Stimme von einem Hoch: vnnd Ehrwürdigen Dom Capittel alhie zu einem Bischoff dieses Stiffts Postuliret worden. Die Regierung aber ist zwölff Jahrlang bey jtzt Hochgedachtem Capittel gestanden; Vnd sind inmittelst J. F. G.
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