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Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613.

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der Grim des HERRN / vnd die vorstehende Straffe noch abgewand werden könne?

Der HERR lesset durch die Prophetin erstlich zwar eine5. Responsum Domini. harte Antwort geben: Dieweil man jhn / den HERRN / verlassen / andern Göttern gereuchert / vnd jhn erzürnet habe mit allerley bösen Wercken; So wolle Er auch vber den Ort vnd die Einwohner bringen alle die Flüche / die in dem Gesetzbuch geschrieben stehen;Deut. 28, 15. & seqq. Sein Grim solle angezündet vnd nicht außgeleschet werden. Aber gleichwol hernach lesset Ers etwas mitigiren vnd lindern / vnnd dem Könige Juda anzeigen: Dieweil sein Hertz weich worden für den ernsten Drewungen des Gesetzes / vnd dahero sich für dem HErrn gedemütiget / vnnd sein Angesicht mit Threnen ersuchen lassen; So wolle auch der HERR zu seiner zeit verschonen / vnd jhn in Frieden zu seinen Vätern versamlen / daß seine Augen das Vnglück nicht sehen sollen / welches der HERR hernach vber denselben Ort vnd Einwohner bringen werde.

Darauff wird das Hertz des Königs wieder getrost / vnnd6. Plenaria reformatio & renovatio foederis, inter Deum & populum. fehret fort in seinem angefangenen Christlichen Vorhaben / lesset alle Eltesten vnd das gantze Volck / Junge vnd Alte / zusam fordern / gehet mit jhnen in das Hanß des HERRN / lesset das Buch des Bundes für den Ohren des gantzen Volcks für lesen / vnd ernewert den Bund zwischen dem HERRN vnnd dem Volck / daß man dem HERRN nach wandeln / seine Gebot / Zeugniß vnd Rechte von gantzem Hertzen vnd von gantzer Seelen halten / vnd nach den Worten des Bundes thun solte / welche im Gesetzbuch beschrieben. Er thut auch vollends hinweg alle Grewel in allen Landen / die der Kinder Israel waren / vnd verschaffet / daß alle die in Israel gefunden werden / dem HERRN jhren GOTT dienen müssen.

Die Elteste vnnd das Volck sind auch nicht Halstarrig;7. Populi obedientia. Sondern dem Könige gehorsam / lassen die Abgötterey fahren / vnd dienen dem HERRN jhrer Väter GOtt / so lang als Iosia regieret.

der Grim des HERRN / vnd die vorstehende Straffe noch abgewand werden könne?

Der HERR lesset durch die Prophetin erstlich zwar eine5. Responsum Domini. harte Antwort geben: Dieweil man jhn / den HERRN / verlassen / andern Göttern gereuchert / vnd jhn erzürnet habe mit allerley bösen Wercken; So wolle Er auch vber den Ort vnd die Einwohner bringen alle die Flüche / die in dem Gesetzbuch geschrieben stehen;Deut. 28, 15. & seqq. Sein Grim solle angezündet vnd nicht außgeleschet werden. Aber gleichwol hernach lesset Ers etwas mitigiren vnd lindern / vnnd dem Könige Juda anzeigen: Dieweil sein Hertz weich worden für den ernsten Drewungen des Gesetzes / vnd dahero sich für dem HErrn gedemütiget / vnnd sein Angesicht mit Threnen ersuchen lassen; So wolle auch der HERR zu seiner zeit verschonen / vnd jhn in Frieden zu seinen Vätern versamlen / daß seine Augen das Vnglück nicht sehen sollen / welches der HERR hernach vber denselben Ort vnd Einwohner bringen werde.

Darauff wird das Hertz des Königs wieder getrost / vnnd6. Plenaria reformatio & renovatio foederis, inter Deum & populum. fehret fort in seinem angefangenen Christlichen Vorhaben / lesset alle Eltesten vnd das gantze Volck / Junge vnd Alte / zusam fordern / gehet mit jhnen in das Hanß des HERRN / lesset das Buch des Bundes für den Ohren des gantzen Volcks für lesen / vnd ernewert den Bund zwischen dem HERRN vnnd dem Volck / daß man dem HERRN nach wandeln / seine Gebot / Zeugniß vnd Rechte von gantzem Hertzen vnd von gantzer Seelen halten / vnd nach den Worten des Bundes thun solte / welche im Gesetzbuch beschrieben. Er thut auch vollends hinweg alle Grewel in allen Landen / die der Kinder Israël waren / vnd verschaffet / daß alle die in Israël gefunden werden / dem HERRN jhren GOTT dienen müssen.

Die Elteste vnnd das Volck sind auch nicht Halstarrig;7. Populi obedientia. Sondern dem Könige gehorsam / lassen die Abgötterey fahren / vnd dienen dem HERRN jhrer Väter GOtt / so lang als Iosia regieret.

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Zitationshilfe: Reineck, Johann: Zwei Predigten: Gehalten in der Bischöflichen hohen Stifts-Kirchen zu Halberstadt. Halberstadt, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reinecker_predigten_1613/25>, abgerufen am 24.11.2024.