Grosse weitere Beschränkungen erlitt der Handel vom Jahre 1700 an, in welchem eine Verordnung bestimmte, dass nur noch 4--5 holländische Schiffe jährlich in Nagasaki erscheinen sollten. Im Jahre 1714 wurde der Export an Kupfer auf 1500 Pikul und 1717 der ganze holländische Verkehr auf 2 Schiffe beschränkt. Im Jahre 1721 setzten die Japaner die Ausfuhr an Kupfer auf 10000 Pikul fest, reducierten sie aber 1743 wieder auf 5--6000 Pikul. In diesem Jahre wurde auch bestimmt, dass von nun an jährlich nur ein Schiff nach Nagasaki kommen solle; doch änderte man 1759 die Verordnung dahin ab, dass jährlich 3 Schiffe zugelassen wurden.
Nach einer Eingabe des Opperhoofd vom Jahre 1760 sollte der Gesammtertrag des Landes an Kupfer sich auf 36--40000 Pikul (44000 bis 48000 Ctnr.) belaufen und hiervon die Niederländer 11000 Pikul ausführen, 900 Pikul die jap. Gouverneure und Beamten in Nagasaki erhalten, 15000 Pikul die Chinesen und 10000--13000 Pikul den Landesbedarf decken. Jene Erhöhung der Ausfuhr auf 11000 Pikul fand jedoch erst 1820 statt, nachdem vom Jahre 1810 ab ein Export von 8000 Pikul eingeräumt worden war. Es würde zu weit führen, hier alle sonstigen Veränderungen und Beschränkungen zu erwähnen, welche der holländische Handel im Laufe jener langen Periode in Japan erlitt, noch die Rechnungen zu erörtern, welche den Gesammtwerth desselben betreffen. Von grösserem Interesse dürfte zum Schluss noch ein kurzer Ueberblick über die verschiedenen Waaren sein, mit denen sich derselbe beschäftigte.
Die bemerkenswerthesten Ein- und Ausfuhrartikel Japans während der grossen Handelsbewegung in den ersten Jahrzehnten des 17. Jahr- hunderts wurden früher angeführt. Auf eine viel spätere Periode des holländischen Handelsprivilegs mit Japan, nämlich auf die letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts beziehen sich die Waarenlisten, welche Thunberg*) bietet. Die Einfuhr der Holländer nach Nagasaki um- fasste hiernach: Rohseide, seidene und halbseidene Gewebe, Kat- tune und Wollstoffe, Corduan, Rohzucker und Gewürze, wie Ingwer, Pfeffer, Saffran, Gewürznelken, Muskatnüsse, Droguen, insbesondere Terpentin, Baroskampfer, Moschus, Benzoe, Storax, Myrrhe, Ca- techu, Chinawurzel, **) Costus arabicus, ***) Lakritz, Amber, Calum-
*) Resa etc. Band III pg. 47, 48, sowie Bd. IV pg. 106.
**) Chinawurzel (Smilax China L), die orientalische Pocken- und Schweiss- wurzel, das Rhizom einer Stechwinde, die auch in Japan wild wächst, wurde aus Indien gebracht.
***) Die Kostwurzel ist das Rhizom einer Scitaminee.
Rein, Japan. II. 40
3. Der Aussenhandel Japans bis 1854.
Grosse weitere Beschränkungen erlitt der Handel vom Jahre 1700 an, in welchem eine Verordnung bestimmte, dass nur noch 4—5 holländische Schiffe jährlich in Nagasaki erscheinen sollten. Im Jahre 1714 wurde der Export an Kupfer auf 1500 Pikul und 1717 der ganze holländische Verkehr auf 2 Schiffe beschränkt. Im Jahre 1721 setzten die Japaner die Ausfuhr an Kupfer auf 10000 Pikul fest, reducierten sie aber 1743 wieder auf 5—6000 Pikul. In diesem Jahre wurde auch bestimmt, dass von nun an jährlich nur ein Schiff nach Nagasaki kommen solle; doch änderte man 1759 die Verordnung dahin ab, dass jährlich 3 Schiffe zugelassen wurden.
Nach einer Eingabe des Opperhoofd vom Jahre 1760 sollte der Gesammtertrag des Landes an Kupfer sich auf 36—40000 Pikul (44000 bis 48000 Ctnr.) belaufen und hiervon die Niederländer 11000 Pikul ausführen, 900 Pikul die jap. Gouverneure und Beamten in Nagasaki erhalten, 15000 Pikul die Chinesen und 10000—13000 Pikul den Landesbedarf decken. Jene Erhöhung der Ausfuhr auf 11000 Pikul fand jedoch erst 1820 statt, nachdem vom Jahre 1810 ab ein Export von 8000 Pikul eingeräumt worden war. Es würde zu weit führen, hier alle sonstigen Veränderungen und Beschränkungen zu erwähnen, welche der holländische Handel im Laufe jener langen Periode in Japan erlitt, noch die Rechnungen zu erörtern, welche den Gesammtwerth desselben betreffen. Von grösserem Interesse dürfte zum Schluss noch ein kurzer Ueberblick über die verschiedenen Waaren sein, mit denen sich derselbe beschäftigte.
Die bemerkenswerthesten Ein- und Ausfuhrartikel Japans während der grossen Handelsbewegung in den ersten Jahrzehnten des 17. Jahr- hunderts wurden früher angeführt. Auf eine viel spätere Periode des holländischen Handelsprivilegs mit Japan, nämlich auf die letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts beziehen sich die Waarenlisten, welche Thunberg*) bietet. Die Einfuhr der Holländer nach Nagasaki um- fasste hiernach: Rohseide, seidene und halbseidene Gewebe, Kat- tune und Wollstoffe, Corduan, Rohzucker und Gewürze, wie Ingwer, Pfeffer, Saffran, Gewürznelken, Muskatnüsse, Droguen, insbesondere Terpentin, Baroskampfer, Moschus, Benzoë, Storax, Myrrhe, Ca- techu, Chinawurzel, **) Costus arabicus, ***) Lakritz, Amber, Calum-
*) Resa etc. Band III pg. 47, 48, sowie Bd. IV pg. 106.
**) Chinawurzel (Smilax China L), die orientalische Pocken- und Schweiss- wurzel, das Rhizom einer Stechwinde, die auch in Japan wild wächst, wurde aus Indien gebracht.
***) Die Kostwurzel ist das Rhizom einer Scitaminee.
Rein, Japan. II. 40
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0685"n="625"/><fwplace="top"type="header">3. Der Aussenhandel Japans bis 1854.</fw><lb/><p>Grosse weitere Beschränkungen erlitt der Handel vom Jahre 1700<lb/>
an, in welchem eine Verordnung bestimmte, dass nur noch 4—5<lb/>
holländische Schiffe jährlich in Nagasaki erscheinen sollten. Im Jahre<lb/>
1714 wurde der Export an Kupfer auf 1500 Pikul und 1717 der ganze<lb/>
holländische Verkehr auf 2 Schiffe beschränkt. Im Jahre 1721 setzten<lb/>
die Japaner die Ausfuhr an Kupfer auf 10000 Pikul fest, reducierten<lb/>
sie aber 1743 wieder auf 5—6000 Pikul. In diesem Jahre wurde auch<lb/>
bestimmt, dass von nun an jährlich nur ein Schiff nach Nagasaki<lb/>
kommen solle; doch änderte man 1759 die Verordnung dahin ab, dass<lb/>
jährlich 3 Schiffe zugelassen wurden.</p><lb/><p>Nach einer Eingabe des Opperhoofd vom Jahre 1760 sollte der<lb/>
Gesammtertrag des Landes an Kupfer sich auf 36—40000 Pikul (44000<lb/>
bis 48000 Ctnr.) belaufen und hiervon die Niederländer 11000 Pikul<lb/>
ausführen, 900 Pikul die jap. Gouverneure und Beamten in Nagasaki<lb/>
erhalten, 15000 Pikul die Chinesen und 10000—13000 Pikul den<lb/>
Landesbedarf decken. Jene Erhöhung der Ausfuhr auf 11000 Pikul<lb/>
fand jedoch erst 1820 statt, nachdem vom Jahre 1810 ab ein Export von<lb/>
8000 Pikul eingeräumt worden war. Es würde zu weit führen, hier<lb/>
alle sonstigen Veränderungen und Beschränkungen zu erwähnen, welche<lb/>
der holländische Handel im Laufe jener langen Periode in Japan erlitt,<lb/>
noch die Rechnungen zu erörtern, welche den Gesammtwerth desselben<lb/>
betreffen. Von grösserem Interesse dürfte zum Schluss noch ein kurzer<lb/>
Ueberblick über die verschiedenen Waaren sein, mit denen sich derselbe<lb/>
beschäftigte.</p><lb/><p>Die bemerkenswerthesten Ein- und Ausfuhrartikel Japans während<lb/>
der grossen Handelsbewegung in den ersten Jahrzehnten des 17. Jahr-<lb/>
hunderts wurden früher angeführt. Auf eine viel spätere Periode des<lb/>
holländischen Handelsprivilegs mit Japan, nämlich auf die letzten<lb/>
Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts beziehen sich die Waarenlisten, welche<lb/>
Thunberg<noteplace="foot"n="*)">Resa etc. Band III pg. 47, 48, sowie Bd. IV pg. 106.</note> bietet. Die Einfuhr der Holländer nach Nagasaki um-<lb/>
fasste hiernach: Rohseide, seidene und halbseidene Gewebe, Kat-<lb/>
tune und Wollstoffe, Corduan, Rohzucker und Gewürze, wie Ingwer,<lb/>
Pfeffer, Saffran, Gewürznelken, Muskatnüsse, Droguen, insbesondere<lb/>
Terpentin, Baroskampfer, Moschus, Benzoë, Storax, Myrrhe, Ca-<lb/>
techu, Chinawurzel, <noteplace="foot"n="**)">Chinawurzel (Smilax China L), die orientalische Pocken- und Schweiss-<lb/>
wurzel, das Rhizom einer Stechwinde, die auch in Japan wild wächst, wurde aus<lb/>
Indien gebracht.</note> Costus arabicus, <noteplace="foot"n="***)">Die Kostwurzel ist das Rhizom einer Scitaminee.</note> Lakritz, Amber, Calum-<lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#g">Rein</hi>, Japan. II. 40</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[625/0685]
3. Der Aussenhandel Japans bis 1854.
Grosse weitere Beschränkungen erlitt der Handel vom Jahre 1700
an, in welchem eine Verordnung bestimmte, dass nur noch 4—5
holländische Schiffe jährlich in Nagasaki erscheinen sollten. Im Jahre
1714 wurde der Export an Kupfer auf 1500 Pikul und 1717 der ganze
holländische Verkehr auf 2 Schiffe beschränkt. Im Jahre 1721 setzten
die Japaner die Ausfuhr an Kupfer auf 10000 Pikul fest, reducierten
sie aber 1743 wieder auf 5—6000 Pikul. In diesem Jahre wurde auch
bestimmt, dass von nun an jährlich nur ein Schiff nach Nagasaki
kommen solle; doch änderte man 1759 die Verordnung dahin ab, dass
jährlich 3 Schiffe zugelassen wurden.
Nach einer Eingabe des Opperhoofd vom Jahre 1760 sollte der
Gesammtertrag des Landes an Kupfer sich auf 36—40000 Pikul (44000
bis 48000 Ctnr.) belaufen und hiervon die Niederländer 11000 Pikul
ausführen, 900 Pikul die jap. Gouverneure und Beamten in Nagasaki
erhalten, 15000 Pikul die Chinesen und 10000—13000 Pikul den
Landesbedarf decken. Jene Erhöhung der Ausfuhr auf 11000 Pikul
fand jedoch erst 1820 statt, nachdem vom Jahre 1810 ab ein Export von
8000 Pikul eingeräumt worden war. Es würde zu weit führen, hier
alle sonstigen Veränderungen und Beschränkungen zu erwähnen, welche
der holländische Handel im Laufe jener langen Periode in Japan erlitt,
noch die Rechnungen zu erörtern, welche den Gesammtwerth desselben
betreffen. Von grösserem Interesse dürfte zum Schluss noch ein kurzer
Ueberblick über die verschiedenen Waaren sein, mit denen sich derselbe
beschäftigte.
Die bemerkenswerthesten Ein- und Ausfuhrartikel Japans während
der grossen Handelsbewegung in den ersten Jahrzehnten des 17. Jahr-
hunderts wurden früher angeführt. Auf eine viel spätere Periode des
holländischen Handelsprivilegs mit Japan, nämlich auf die letzten
Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts beziehen sich die Waarenlisten, welche
Thunberg *) bietet. Die Einfuhr der Holländer nach Nagasaki um-
fasste hiernach: Rohseide, seidene und halbseidene Gewebe, Kat-
tune und Wollstoffe, Corduan, Rohzucker und Gewürze, wie Ingwer,
Pfeffer, Saffran, Gewürznelken, Muskatnüsse, Droguen, insbesondere
Terpentin, Baroskampfer, Moschus, Benzoë, Storax, Myrrhe, Ca-
techu, Chinawurzel, **) Costus arabicus, ***) Lakritz, Amber, Calum-
*) Resa etc. Band III pg. 47, 48, sowie Bd. IV pg. 106.
**) Chinawurzel (Smilax China L), die orientalische Pocken- und Schweiss-
wurzel, das Rhizom einer Stechwinde, die auch in Japan wild wächst, wurde aus
Indien gebracht.
***) Die Kostwurzel ist das Rhizom einer Scitaminee.
Rein, Japan. II. 40
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 2. Leipzig, 1886, S. 625. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rein_japan02_1886/685>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.