Reil, Johann Christian: Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen. Halle, 1803.wendig sind. Diese werden in dem Maasse ver- §. 24. Noch ein Paar Worte über die Policey Hauptsächlich muss dahin durch obrigkeit- Dann muss der Arzt des Orts nach wohl ab- Ob der Antrag zur Aufnahme in ein Irren- *) 1 Th. 38 Tit. §. 1 - 8.
wendig ſind. Dieſe werden in dem Maaſse ver- §. 24. Noch ein Paar Worte über die Policey Hauptſächlich muſs dahin durch obrigkeit- Dann muſs der Arzt des Orts nach wohl ab- Ob der Antrag zur Aufnahme in ein Irren- *) 1 Th. 38 Tit. §. 1 ‒ 8.
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wendig ſind. Dieſe werden in dem Maaſse ver-
mehrt, als die pſychiſche Kurmethode erweitert
wird, welches leicht geſchehen kann, wenn nur
in der Wahl des Locals und in der Anlage der
Gebäude keine Fehler begangen ſind.
§. 24.
Noch ein Paar Worte über die Policey
und innere Verfaſſung ſolcher Irrenhäuſer,
die als Heilanſtalten dienen ſollen.
Hauptſächlich muſs dahin durch obrigkeit-
liche Vermittelung geſehen werden, daſs die
Kranken ſo früh als möglich dem Inſtitut zur
Kur übergeben werden. Bey keinen Krankhei-
ten iſt die Procraſtination der Hülfe nachtheiliger
als bey Geiſteskrankheiten. Ein einziger falſch
behandelter Paroxiſmus kann vielleicht über die
Heilbarkeit oder Unheilbarkeit des Krankenent-
ſcheiden.
Dann muſs der Arzt des Orts nach wohl ab-
gewognen Gründen es beſtimmen, ob die Tren-
nung des Kranken von ſeiner Familie räthlich
und die Abführung deſſelben in die Irrenanſtalt
nicht etwan auf ſeine Krankheit einen nachthei-
ligen Einfluſs haben könne.
Ob der Antrag zur Aufnahme in ein Irren-
haus, das Heilanſtalt iſt, von der Obrigkeit und
nach der Vorſchrift der preuſsiſchen Gerichtsord-
nung *) geſchehen ſolle, nach welcher die Kran-
*) 1 Th. 38 Tit. §. 1 ‒ 8.
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