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Reil, Johann Christian: Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen. Halle, 1803.

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den andern Tag eine bestimmte Zahl mit dem
Ochsenziemer zuerkannt. Diese Züchtigung
wird richtig zur Zeit vollzogen, und nach
den Umständen wiederholt. Wer sich bey Tische
unordentlich aufführt, bekömmt, ehe er sichs
versieht, einen Schlag mit einem Stock auf den
Finger. Die folgsamen Kranken werden mit
irgend etwas belohnt, was ihnen Freude macht.
Nur in seltenen Fällen kann man die Züchtigun-
gen dazu gebrauchen, Wüthenden Furcht für ihre
Vorgesetzte beizubringen und die Ausbrüche
ihrer Tobsucht zu zähmen. Dies sind ohngefähr
die Fälle, wo Strafen passen. In allen andern
Fällen, wo der Kranke keine Strafe verdient,
keine Begriffe von derselben und ihrem Verhältniss
zur Untugend hat, sinnlos, keiner Furcht oder
Correction fähig ist, sind sie zwecklos und als-
denn Barbarey. Sie machen diese unglücklichen
Geschöpfe furchtsam, misstrauisch und heim-
tückisch, vermehren ihre Wuth, stürzen sie in
einen unheilbaren Zustand und verwandeln ihre
Verkehrtheit in Blödsinn.

Die Züchtigungen müssen nicht unmässig
und grausam, oder der Gesundheit nachtheilig,
sondern dem Zweck angemessen seyn, und gleich
unterbleiben, wenn der Zweck wegfällt, oder
erreicht ist. Sie werden in der Maasse gemildert
und abgeändert, als die Vernunft wiederkehrt.
Nie dürfen sie Handlungen seyn, die im Gefolge
eines Ausbruchs eigner Leidenschaften entstehn,

den andern Tag eine beſtimmte Zahl mit dem
Ochſenziemer zuerkannt. Dieſe Züchtigung
wird richtig zur Zeit vollzogen, und nach
den Umſtänden wiederholt. Wer ſich bey Tiſche
unordentlich aufführt, bekömmt, ehe er ſichs
verſieht, einen Schlag mit einem Stock auf den
Finger. Die folgſamen Kranken werden mit
irgend etwas belohnt, was ihnen Freude macht.
Nur in ſeltenen Fällen kann man die Züchtigun-
gen dazu gebrauchen, Wüthenden Furcht für ihre
Vorgeſetzte beizubringen und die Ausbrüche
ihrer Tobſucht zu zähmen. Dies ſind ohngefähr
die Fälle, wo Strafen paſſen. In allen andern
Fällen, wo der Kranke keine Strafe verdient,
keine Begriffe von derſelben und ihrem Verhältniſs
zur Untugend hat, ſinnlos, keiner Furcht oder
Correction fähig iſt, ſind ſie zwecklos und als-
denn Barbarey. Sie machen dieſe unglücklichen
Geſchöpfe furchtſam, miſstrauiſch und heim-
tückiſch, vermehren ihre Wuth, ſtürzen ſie in
einen unheilbaren Zuſtand und verwandeln ihre
Verkehrtheit in Blödſinn.

Die Züchtigungen müſſen nicht unmäſsig
und grauſam, oder der Geſundheit nachtheilig,
ſondern dem Zweck angemeſſen ſeyn, und gleich
unterbleiben, wenn der Zweck wegfällt, oder
erreicht iſt. Sie werden in der Maaſse gemildert
und abgeändert, als die Vernunft wiederkehrt.
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[197/0202] den andern Tag eine beſtimmte Zahl mit dem Ochſenziemer zuerkannt. Dieſe Züchtigung wird richtig zur Zeit vollzogen, und nach den Umſtänden wiederholt. Wer ſich bey Tiſche unordentlich aufführt, bekömmt, ehe er ſichs verſieht, einen Schlag mit einem Stock auf den Finger. Die folgſamen Kranken werden mit irgend etwas belohnt, was ihnen Freude macht. Nur in ſeltenen Fällen kann man die Züchtigun- gen dazu gebrauchen, Wüthenden Furcht für ihre Vorgeſetzte beizubringen und die Ausbrüche ihrer Tobſucht zu zähmen. Dies ſind ohngefähr die Fälle, wo Strafen paſſen. In allen andern Fällen, wo der Kranke keine Strafe verdient, keine Begriffe von derſelben und ihrem Verhältniſs zur Untugend hat, ſinnlos, keiner Furcht oder Correction fähig iſt, ſind ſie zwecklos und als- denn Barbarey. Sie machen dieſe unglücklichen Geſchöpfe furchtſam, miſstrauiſch und heim- tückiſch, vermehren ihre Wuth, ſtürzen ſie in einen unheilbaren Zuſtand und verwandeln ihre Verkehrtheit in Blödſinn. Die Züchtigungen müſſen nicht unmäſsig und grauſam, oder der Geſundheit nachtheilig, ſondern dem Zweck angemeſſen ſeyn, und gleich unterbleiben, wenn der Zweck wegfällt, oder erreicht iſt. Sie werden in der Maaſse gemildert und abgeändert, als die Vernunft wiederkehrt. Nie dürfen ſie Handlungen ſeyn, die im Gefolge eines Ausbruchs eigner Leidenſchaften entſtehn,

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Zitationshilfe: Reil, Johann Christian: Rhapsodieen über die Anwendung der psychischen Curmethode auf Geisteszerrüttungen. Halle, 1803, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reil_curmethode_1803/202>, abgerufen am 22.11.2024.