Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754.1. Cap. Von 18jähriger Nutzung verkaufter Waaren, aber nicht von den Aeckern ei-ne gewisse Accise zu fordern. Dergleichen be- schwerliche Abgaben sind nicht so wohl nach der Anzahl der Aecker, als nach den darauf erbauten Früchten einzurichten. Denn da solche gar viel- mal auf den Aeckern nicht nach Wunsch anschlagen, so würden folglich die Unterthanen in doppelten Schaden kommen, wenn sie nemlich bey schlech- ten Früchten ihre aufgewendeten Kosten wohl nicht einmal heraus bringen, und doch gleichwohl noch darzu solche schwere Auflagen auf die Aecker ent- richten solten. Mit der Unterthanen Beschwerde und Seuf- Obrig-
1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung verkaufter Waaren, aber nicht von den Aeckern ei-ne gewiſſe Acciſe zu fordern. Dergleichen be- ſchwerliche Abgaben ſind nicht ſo wohl nach der Anzahl der Aecker, als nach den darauf erbauten Fruͤchten einzurichten. Denn da ſolche gar viel- mal auf den Aeckern nicht nach Wunſch anſchlagen, ſo wuͤrden folglich die Unterthanen in doppelten Schaden kommen, wenn ſie nemlich bey ſchlech- ten Fruͤchten ihre aufgewendeten Koſten wohl nicht einmal heraus bringen, und doch gleichwohl noch darzu ſolche ſchwere Auflagen auf die Aecker ent- richten ſolten. Mit der Unterthanen Beſchwerde und Seuf- Obrig-
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1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung
verkaufter Waaren, aber nicht von den Aeckern ei-
ne gewiſſe Acciſe zu fordern. Dergleichen be-
ſchwerliche Abgaben ſind nicht ſo wohl nach der
Anzahl der Aecker, als nach den darauf erbauten
Fruͤchten einzurichten. Denn da ſolche gar viel-
mal auf den Aeckern nicht nach Wunſch anſchlagen,
ſo wuͤrden folglich die Unterthanen in doppelten
Schaden kommen, wenn ſie nemlich bey ſchlech-
ten Fruͤchten ihre aufgewendeten Koſten wohl nicht
einmal heraus bringen, und doch gleichwohl noch
darzu ſolche ſchwere Auflagen auf die Aecker ent-
richten ſolten.
Mit der Unterthanen Beſchwerde und Seuf-
zen etwas anzugeben, und dergleichen Auflagen zu
erſinnen, bedarf kein groſſes Nachdenken, und iſt in
Wahrheit eine ſchlechte Kunſt, gereichet auch am
Ende dem Landes-Herrn mehr zum Schaden als
zum Nutzen. Denn obſchon die damahligen
Rathgeber gemeynet, es werde der Herrſchaft ein
groſſer Vortheil zuwachſen, wenn ſolche Auflagen
auf die Tabacks-Aecker geſetzet wuͤrden, ſo haben ſie
dennoch derſelben hierdurch vielmehr einen merk-
lichen Schaden verurſachet, indem die Leute den
Tabacks-Bau gar unterlaſſen. Koͤnte denn der
Taback, wenn er in unſerm Lande gezeuget wuͤrde,
nicht eben ſo wohl gehoͤrig zugerichtet, die Blaͤtter
fortiret, geſponnen, auf der Tabacks-Bank ge-
ſchnitten, und theils in unſerm Lande conſumiret,
theils in andere Laͤnder geſchaffet werden, wie ſol-
ches an andern Orten auch geſchiehet? Was wuͤr-
de nicht dieſes ſo wohl den Unterthanen als der
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