Reichardt, Christian: Land- und Garten-Schatzes. Bd. 5. Erfurt, 1754.
Hierzu würde aber freylich ein rechtschaffener Allein hier fehlet es mehrentheils an Ein- Wenn aber eine hohe Landes-Obrigkeit durch fabri-
Hierzu wuͤrde aber freylich ein rechtſchaffener Allein hier fehlet es mehrentheils an Ein- Wenn aber eine hohe Landes-Obrigkeit durch fabri-
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1. Cap. Von 18jaͤhriger Nutzung
”abgehalten werden, ihre Guͤter, alſo, wie ſichs
”gehoͤret, zu beſaͤen und zu nutzen.
Und am Ende dieſer Section:
”Mit einem Worte, wenn die Obrigkeit vim
”coactivam gegen einem jedweden zu ſeinem ſelbſt
”eigenen Nutzen gebrauchete, ſo waͤre dergleichen
”hochnuͤtzlicher Gezwang, das hoͤchſte Recht und
”Billigkeit; denn ſonſten alle gute und loͤbliche
”Dinge bey denen meiſten trotzigen Koͤpfen kei-
”nen Ingreſſ finden.
Hierzu wuͤrde aber freylich ein rechtſchaffener
und erfahrner Mann erfordert, welcher von ſeinem
Landes-Herrn mit hinlaͤnglichen Befehlen und An-
ſehen verſehen ſeyn muͤſte, damit er nicht nur denen
Unterthanen den noͤthigen Unterricht und Anwei-
ſung geben, ſondern ſie auch zur Arbeit anhalten,
und zum Gehorſam bringen koͤnnte. Wovon in
den Leipz. Saml. p. 723. ſqq. im vierten Bande
mit mehrern nachzuleſen.
Allein hier fehlet es mehrentheils an Ein-
ſicht und Erfahrung, welcher Fehler wohl groͤſten-
theils daher ruͤhret, weil die Collegia Oeconomica
auf hohen Schulen meiſtens mit veraͤchtlichen Au-
gen angeſehen, und vor nichtswuͤrdige Sachen ge-
halten werden.
Wenn aber eine hohe Landes-Obrigkeit durch
guten Rath ſich dahin bewegen lieſſe, daß in ihren
Landen allerhand accisbare Waaren erzogen, und
nach Beſchaffenheit derſelben, Fabbriken angeleget
wuͤrden, ſo muͤſte von den erbauten Fruͤchten und
fabri-
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