gewesen, bestellen lassen, und solches vor gut be- funden.
Auf das Land, wo man den Sellerie hinpflan- zen wil, kan man im Frühjahre allerhand Sallat, Monat-Rettige u. d. gl. bestellen. Sind diese verbrauchet worden, so können hernachmalen die Sellerie-Pflanzen, wenn es vorher gegraben wird, darauf gesteckt werden. Wil man aber das Land hierzu ruhen lassen, ohne solches vorher zu bestel- len, thut man freylich besser. Noch besser aber ist es, wenn man es anderthalb Schuh tief hier- zu reolen läst, wodurch man so grosse Knollen, als wie an denen Kohlrabi über der Erden be- komt.
Auf einen solchen gegrabenen oder reolten Lande, werden Furchen oder Gräblein einen Schuh weit von einander, und 4 Zol tief gemachet, und die Pflanzen ebenfals einen Schuh weit von ein- ander hinein gesetzet, nachdem zuvor oben das Kraut, und von den Wurzeln etwas verkürzet worden.
So bald als die Pflanzen gesetzet, müssen solche begossen werden, damit sie desto eher beklei- ben können. Wenn sie beklieben und ein wenig erwachsen, muß man sie vom Unkraute reinigen und mit dem Jäte-Häcklein durcharbeiten. Kommen sie alsdann zum bessern Wachsthum, so häufet man nach und nach die Erde an die Stauden, daß hernachmalen zwischen dem Sellerie ein klei- nes Gräblein wird. Das Begiessen muß den
Som-
knollichten Erd-Gewaͤchſen.
geweſen, beſtellen laſſen, und ſolches vor gut be- funden.
Auf das Land, wo man den Sellerie hinpflan- zen wil, kan man im Fruͤhjahre allerhand Sallat, Monat-Rettige u. d. gl. beſtellen. Sind dieſe verbrauchet worden, ſo koͤnnen hernachmalen die Sellerie-Pflanzen, wenn es vorher gegraben wird, darauf geſteckt werden. Wil man aber das Land hierzu ruhen laſſen, ohne ſolches vorher zu beſtel- len, thut man freylich beſſer. Noch beſſer aber iſt es, wenn man es anderthalb Schuh tief hier- zu reolen laͤſt, wodurch man ſo groſſe Knollen, als wie an denen Kohlrabi uͤber der Erden be- komt.
Auf einen ſolchen gegrabenen oder reolten Lande, werden Furchen oder Graͤblein einen Schuh weit von einander, und 4 Zol tief gemachet, und die Pflanzen ebenfals einen Schuh weit von ein- ander hinein geſetzet, nachdem zuvor oben das Kraut, und von den Wurzeln etwas verkuͤrzet worden.
So bald als die Pflanzen geſetzet, muͤſſen ſolche begoſſen werden, damit ſie deſto eher beklei- ben koͤnnen. Wenn ſie beklieben und ein wenig erwachſen, muß man ſie vom Unkraute reinigen und mit dem Jaͤte-Haͤcklein durcharbeiten. Kommen ſie alsdann zum beſſern Wachsthum, ſo haͤufet man nach und nach die Erde an die Stauden, daß hernachmalen zwiſchen dem Sellerie ein klei- nes Graͤblein wird. Das Begieſſen muß den
Som-
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knollichten Erd-Gewaͤchſen.
geweſen, beſtellen laſſen, und ſolches vor gut be-
funden.
Auf das Land, wo man den Sellerie hinpflan-
zen wil, kan man im Fruͤhjahre allerhand Sallat,
Monat-Rettige u. d. gl. beſtellen. Sind dieſe
verbrauchet worden, ſo koͤnnen hernachmalen die
Sellerie-Pflanzen, wenn es vorher gegraben wird,
darauf geſteckt werden. Wil man aber das Land
hierzu ruhen laſſen, ohne ſolches vorher zu beſtel-
len, thut man freylich beſſer. Noch beſſer aber
iſt es, wenn man es anderthalb Schuh tief hier-
zu reolen laͤſt, wodurch man ſo groſſe Knollen,
als wie an denen Kohlrabi uͤber der Erden be-
komt.
Auf einen ſolchen gegrabenen oder reolten
Lande, werden Furchen oder Graͤblein einen Schuh
weit von einander, und 4 Zol tief gemachet, und
die Pflanzen ebenfals einen Schuh weit von ein-
ander hinein geſetzet, nachdem zuvor oben das
Kraut, und von den Wurzeln etwas verkuͤrzet
worden.
So bald als die Pflanzen geſetzet, muͤſſen
ſolche begoſſen werden, damit ſie deſto eher beklei-
ben koͤnnen. Wenn ſie beklieben und ein wenig
erwachſen, muß man ſie vom Unkraute reinigen und
mit dem Jaͤte-Haͤcklein durcharbeiten. Kommen
ſie alsdann zum beſſern Wachsthum, ſo haͤufet
man nach und nach die Erde an die Stauden,
daß hernachmalen zwiſchen dem Sellerie ein klei-
nes Graͤblein wird. Das Begieſſen muß den
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Reichardt, Christian: Land- u. Garten-Schatzes. Bd. 4. Erfurt, 1753, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reichart_landschatz04_1753/57>, abgerufen am 22.07.2024.
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