Reeves, William Pember: Das politische Wahlrecht der Frauen in Australien. Übers. v. Romulus Grazer [i. e. Romulus Katscher]. Leipzig, 1904 (= Sozialer Fortschritt, Bd. 15/16).einigermassen Grund gegeben, ihre Ergüsse herabzustimmen. Es ist nicht das Im Juli 1902 machte eine Deputation englischer Frauen in Vertretung [Abbildung]
einigermassen Grund gegeben, ihre Ergüsse herabzustimmen. Es ist nicht das Im Juli 1902 machte eine Deputation englischer Frauen in Vertretung [Abbildung]
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0030" n="28"/> einigermassen Grund gegeben, ihre Ergüsse herabzustimmen. Es ist nicht das<lb/> erste Mal, dass in Angelegenheiten, mit welchen die Frauen sich zu befassen<lb/> herabgelassen haben, das Unerwartete eingetroffen ist. Seit Tausenden von<lb/> Jahren schon gefallen sie sich darin, den Scharfsinn des anderen Geschlechtes<lb/> herauszufordern und seine mühsamen Berechnungen mutwillig über den Haufen<lb/> zu werfen. Es dürfte daher auch Niemanden Wunder nehmen, dass der Be-<lb/> ginn ihrer politischen Laufbahn ein Beispiel mehr für ihre Geschicklichkeit<lb/> bildet, die männliche Prophetenweisheit zuschanden zu machen.</p><lb/> <p>Im Juli 1902 machte eine Deputation englischer Frauen in Vertretung<lb/> mehrerer Stimmrechtgesellschaften dem Premierminister des jungen austra-<lb/> lischen Staatenbundes in London ihre Aufwartung. In seiner Antwort gestand<lb/> Sir E. Barton, dass er früher ein Gegner des Frauenstimmrechtes gewesen,<lb/> jedoch durch die Beobachtung der Ergebnisse, welche dessen Annahme im<lb/> Gefolge gehabt, ein Anhänger der Bewegung geworden sei. Seine praktischen<lb/> Erfahrungen bezüglich der Wirkungen des Frauenstimmrechtes hätten keinen<lb/> einzigen der Übelstände bestätigt, deren Eintritt nach den Voraussagungen<lb/> auf die Einführung desselben hätte folgen müssen. Was die Zukunft der<lb/> Bewegung im Vereinigten Königreich betreffe, sei er nicht berechtigt, die<lb/> die innere Politik des Landes betreffenden Angelegenheiten zu besprechen, doch<lb/> könnten die anderwärts beobachteten Ergebnisse dazu dienen, einige der<lb/> Zweifel und Befürchtungen zu zerstreuen, welche betreffs der Gewährung des<lb/> Frauenwahlrechtes noch vielfach gehegt werden. Bei der Haltung, welche<lb/> er hinsichtlich dieser Frage eingenommen, sei er nicht berufen, zu beweisen,<lb/> dass das Wahlrecht der Frauen dem Staatswesen ungeheure Vorteile gebracht<lb/> habe. Was zu betonen notwendig sei, wäre: dass die Sache, da sie logisch<lb/> korrekt ist, bewilligt werden sollte, selbst wenn sie auch Übelstände im Ge-<lb/> folge hätte. <hi rendition="#g">Das müsste die Stellungnahme praktischer Regierungs-<lb/> kunst in dieser Sache sein.</hi></p><lb/> <space dim="vertical"/><lb/> <figure/> </div> </body> <back> </back> </text> </TEI> [28/0030]
einigermassen Grund gegeben, ihre Ergüsse herabzustimmen. Es ist nicht das
erste Mal, dass in Angelegenheiten, mit welchen die Frauen sich zu befassen
herabgelassen haben, das Unerwartete eingetroffen ist. Seit Tausenden von
Jahren schon gefallen sie sich darin, den Scharfsinn des anderen Geschlechtes
herauszufordern und seine mühsamen Berechnungen mutwillig über den Haufen
zu werfen. Es dürfte daher auch Niemanden Wunder nehmen, dass der Be-
ginn ihrer politischen Laufbahn ein Beispiel mehr für ihre Geschicklichkeit
bildet, die männliche Prophetenweisheit zuschanden zu machen.
Im Juli 1902 machte eine Deputation englischer Frauen in Vertretung
mehrerer Stimmrechtgesellschaften dem Premierminister des jungen austra-
lischen Staatenbundes in London ihre Aufwartung. In seiner Antwort gestand
Sir E. Barton, dass er früher ein Gegner des Frauenstimmrechtes gewesen,
jedoch durch die Beobachtung der Ergebnisse, welche dessen Annahme im
Gefolge gehabt, ein Anhänger der Bewegung geworden sei. Seine praktischen
Erfahrungen bezüglich der Wirkungen des Frauenstimmrechtes hätten keinen
einzigen der Übelstände bestätigt, deren Eintritt nach den Voraussagungen
auf die Einführung desselben hätte folgen müssen. Was die Zukunft der
Bewegung im Vereinigten Königreich betreffe, sei er nicht berechtigt, die
die innere Politik des Landes betreffenden Angelegenheiten zu besprechen, doch
könnten die anderwärts beobachteten Ergebnisse dazu dienen, einige der
Zweifel und Befürchtungen zu zerstreuen, welche betreffs der Gewährung des
Frauenwahlrechtes noch vielfach gehegt werden. Bei der Haltung, welche
er hinsichtlich dieser Frage eingenommen, sei er nicht berufen, zu beweisen,
dass das Wahlrecht der Frauen dem Staatswesen ungeheure Vorteile gebracht
habe. Was zu betonen notwendig sei, wäre: dass die Sache, da sie logisch
korrekt ist, bewilligt werden sollte, selbst wenn sie auch Übelstände im Ge-
folge hätte. Das müsste die Stellungnahme praktischer Regierungs-
kunst in dieser Sache sein.
[Abbildung]
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2018-12-06T12:34:34Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2018-12-06T12:34:34Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |