Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.Sowohl der Staat, wie vor allem auch die Volksthümlichkeit Wo eine größere Zahl von Bewerbern vorhanden, die Aus¬ Die allgemeine und öffentliche Konkurrenz, gegen Weitaus häufiger würde für die Lösung der architektonischen Sowohl der Staat, wie vor allem auch die Volksthümlichkeit Wo eine größere Zahl von Bewerbern vorhanden, die Aus¬ Die allgemeine und öffentliche Konkurrenz, gegen Weitaus häufiger würde für die Löſung der architektoniſchen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0025" n="17"/> Sowohl der Staat, wie vor allem auch die Volksthümlichkeit<lb/> der Baukunſt könnten nur gewinnen, wenn dieſen Behörden,<lb/> welche in Wirklichkeit doch offenbar die Stelle des <hi rendition="#g">Bauherrn</hi><lb/> zu vertreten haben, bei Herſtellung unſerer öffentlichen Gebäude<lb/> eine weniger paſſive Rolle zugewieſen würde, als dies bisher<lb/> in der Regel geſchehen iſt. —</p><lb/> <p>Wo eine größere Zahl von Bewerbern vorhanden, die Aus¬<lb/> wahl unter denſelben alſo ſchwieriger iſt, ſowie für eine gewiſſe<lb/> Art von Aufgaben wird ſich das in anderen Ländern auch für<lb/> Staatsbauten mit Vorliebe angewandte <hi rendition="#g">Syſtem der Kon¬<lb/> kurrenz</hi> empfehlen. Dank der unabläſſigen Mühe, welche die<lb/> Architekten Deutſchlands ſeit geraumer Zeit an die Verbeſſerung<lb/> des Konkurrenzweſens gewandt haben und angeſichts ſo mancher<lb/> Erfolge, die mit demſelben ſeither erzielt wurden, iſt ja das aus<lb/> mangelhaft vorbereiteten und geleiteten Konkurrenzen entſprungene<lb/> Vorurtheil gegen dieſelben mehr und mehr im Entſchwinden be¬<lb/> griffen. Selbſtverſtändlich würde in jedem einzelnen Falle nicht<lb/> nur die rein <hi rendition="#g">künſtleriſche</hi>, ſondern auch die <hi rendition="#g">praktiſche</hi> und<lb/> namentlich die <hi rendition="#g">finanzielle</hi> Seite des Baues zur Konkurrenz<lb/> ſtehen und bei der Entſcheidung eine weſentliche Rolle ſpielen. —</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Die allgemeine und öffentliche Konkurrenz</hi>, gegen<lb/> welche jenes Vorurtheil hauptſächlich ſich richtete, iſt in ihrer<lb/> Anwendung auf einen beſtimmten Kreis von Aufgaben begrenzt.<lb/> Sie wird in allen den Fällen am Platze, hier aber auch un¬<lb/> bedingt zu wählen ſein, in denen es vorzugsweiſe um eine<lb/> originelle — bekanntlich nur durch einen <hi rendition="#g">glücklichen Wurf</hi> zu<lb/> gewinnende — <hi rendition="#g">Grundidee</hi> des Projekts ſich handelt. Die für das<lb/> Gelingen einer öffentlichen Konkurrenz in erſter Linie verantwort¬<lb/> liche Aufſtellung des Programms, ſowie die Funktion des Preis¬<lb/> gerichts würde Mitgliedern jener mehrfach erwähnten Provinzial-<lb/> Baukollegien obliegen; auch würden die letzteren zu entſcheiden haben,<lb/> ob die Ausführung eines aus der Konkurrenz hervorgegangenen<lb/> Entwurfs dem Verfaſſer deſſelben anvertraut werden darf.</p><lb/> <p>Weitaus häufiger würde für die Löſung der architektoniſchen<lb/> Aufgaben des Staates die <hi rendition="#g">beſchränkte Konkurrenz</hi> unter<lb/> mehren, in gleicher Weiſe zur Uebernahme des Baues geeigneten<lb/> Architekten ſich eignen, bei welcher dem Verfaſſer des zur Aus¬<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [17/0025]
Sowohl der Staat, wie vor allem auch die Volksthümlichkeit
der Baukunſt könnten nur gewinnen, wenn dieſen Behörden,
welche in Wirklichkeit doch offenbar die Stelle des Bauherrn
zu vertreten haben, bei Herſtellung unſerer öffentlichen Gebäude
eine weniger paſſive Rolle zugewieſen würde, als dies bisher
in der Regel geſchehen iſt. —
Wo eine größere Zahl von Bewerbern vorhanden, die Aus¬
wahl unter denſelben alſo ſchwieriger iſt, ſowie für eine gewiſſe
Art von Aufgaben wird ſich das in anderen Ländern auch für
Staatsbauten mit Vorliebe angewandte Syſtem der Kon¬
kurrenz empfehlen. Dank der unabläſſigen Mühe, welche die
Architekten Deutſchlands ſeit geraumer Zeit an die Verbeſſerung
des Konkurrenzweſens gewandt haben und angeſichts ſo mancher
Erfolge, die mit demſelben ſeither erzielt wurden, iſt ja das aus
mangelhaft vorbereiteten und geleiteten Konkurrenzen entſprungene
Vorurtheil gegen dieſelben mehr und mehr im Entſchwinden be¬
griffen. Selbſtverſtändlich würde in jedem einzelnen Falle nicht
nur die rein künſtleriſche, ſondern auch die praktiſche und
namentlich die finanzielle Seite des Baues zur Konkurrenz
ſtehen und bei der Entſcheidung eine weſentliche Rolle ſpielen. —
Die allgemeine und öffentliche Konkurrenz, gegen
welche jenes Vorurtheil hauptſächlich ſich richtete, iſt in ihrer
Anwendung auf einen beſtimmten Kreis von Aufgaben begrenzt.
Sie wird in allen den Fällen am Platze, hier aber auch un¬
bedingt zu wählen ſein, in denen es vorzugsweiſe um eine
originelle — bekanntlich nur durch einen glücklichen Wurf zu
gewinnende — Grundidee des Projekts ſich handelt. Die für das
Gelingen einer öffentlichen Konkurrenz in erſter Linie verantwort¬
liche Aufſtellung des Programms, ſowie die Funktion des Preis¬
gerichts würde Mitgliedern jener mehrfach erwähnten Provinzial-
Baukollegien obliegen; auch würden die letzteren zu entſcheiden haben,
ob die Ausführung eines aus der Konkurrenz hervorgegangenen
Entwurfs dem Verfaſſer deſſelben anvertraut werden darf.
Weitaus häufiger würde für die Löſung der architektoniſchen
Aufgaben des Staates die beſchränkte Konkurrenz unter
mehren, in gleicher Weiſe zur Uebernahme des Baues geeigneten
Architekten ſich eignen, bei welcher dem Verfaſſer des zur Aus¬
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |