Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.
Bau-Ausführung unterscheiden müssen und hat sich die Frage Ob ein Entwurf das Bauprogramm erfüllt und in wie Der Grundgedanke einer solchen Körperschaft, der dem Zuge
Bau-Ausführung unterſcheiden müſſen und hat ſich die Frage Ob ein Entwurf das Bauprogramm erfüllt und in wie Der Grundgedanke einer ſolchen Körperſchaft, der dem Zuge <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0022" n="14"/> Bau-Ausführung</hi> unterſcheiden müſſen und hat ſich die Frage<lb/> vorzulegen, welche Perſönlichkeiten zu jeder dieſer drei Funktionen<lb/> herangezogen werden ſollen. — Da den Technikern, welchen<lb/><hi rendition="#g">Prüfung und Beurtheilung</hi> der Entwürfe obliegt, naturgemäß<lb/> ſtets ein gewiſſer Einfluß auf die Auswahl der Entwerfenden zu¬<lb/> fallen muß, ſo möge der auf ſie bezügliche Theil der Frage an<lb/> erſter Stelle beſprochen werden, während <hi rendition="#g">Entwurf</hi> und <hi rendition="#g">Aus¬<lb/> führung</hi>, die bei rationellem Verfahren in der Regel ſtets <hi rendition="#g">in<lb/> eine Hand</hi> zu legen ſind, zuſammen behandelt werden können. —</p><lb/> <p>Ob ein Entwurf das <hi rendition="#g">Bauprogramm</hi> erfüllt und in wie<lb/> weit er den zur Verfügung ſtehenden <hi rendition="#g">Koſten</hi> entſpricht, wird in<lb/> jedem Falle von der Behörde, bezw. den Behörden verſchiedener<lb/> Inſtanz, beurtheilt werden müſſen, in deren Dienſtkreis der be¬<lb/> treffende Bau gehört — d. h. dieſes Urtheil wird nach wie vor<lb/> in den Händen derjenigen Techniker liegen, die jenen Amtsſtellen<lb/> als <hi rendition="#g">Kontroll-Beamte</hi> beigegeben ſind. Auch ein weſentlicher<lb/> Antheil an der Entſcheidung über die <hi rendition="#g">techniſche und künſt¬<lb/> leriſche Seite des Entwurfs</hi> gebührt ihnen ohne Zweifel,<lb/> wenn ihnen dieſe auch nicht allein verbleiben darf. Um jeder<lb/> Einſeitigkeit eines ſolchen Urtheils von vorn herein vorzubeugen<lb/> — zugleich auch um die öffentlichen Bauunternehmungen, welche<lb/> jetzt lediglich im Schooß der Behörden vorbereitet werden, wieder<lb/> zu dem zu machen, was ſie ſein ſollen: zu einer Angelegenheit<lb/> des ganzen Volkes — empfiehlt es ſich vielmehr, jene Entſcheidung<lb/><hi rendition="#g">fernerhin von einer Körperſchaft fällen zu laſſen</hi>, <hi rendition="#g">in<lb/> der neben einigen Baubeamten des Staates auch eine<lb/> Anzahl der durch ihre Fachleiſtungen hervorragenden<lb/> unabhängigen Architekten Sitz und Stimme führt</hi>.</p><lb/> <p>Der Grundgedanke einer ſolchen Körperſchaft, der dem Zuge<lb/> unſerer Zeit nach Selbſtverwaltung wohl durchaus entſpricht, iſt<lb/> ja bereits ſeit 30 Jahren in der <hi rendition="#g">Techniſchen Bau-Depu¬<lb/> tation</hi> verwirklicht; nur daß die Mitglieder der letzteren dauernd<lb/> berufen ſind, während im Intereſſe eines friſcheren Lebens und<lb/> eines ſtetigen Zuſammenhanges mit den Strömungen der Gegen¬<lb/> wart ein periodiſcher <hi rendition="#g">Wechſel der Perſönlichkeiten</hi> zu for¬<lb/> dern wäre. Daß dieſelben an der Beurtheilung eigener Projekte<lb/> ſich nicht betheiligen dürften, iſt vorausgeſetzt.<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [14/0022]
Bau-Ausführung unterſcheiden müſſen und hat ſich die Frage
vorzulegen, welche Perſönlichkeiten zu jeder dieſer drei Funktionen
herangezogen werden ſollen. — Da den Technikern, welchen
Prüfung und Beurtheilung der Entwürfe obliegt, naturgemäß
ſtets ein gewiſſer Einfluß auf die Auswahl der Entwerfenden zu¬
fallen muß, ſo möge der auf ſie bezügliche Theil der Frage an
erſter Stelle beſprochen werden, während Entwurf und Aus¬
führung, die bei rationellem Verfahren in der Regel ſtets in
eine Hand zu legen ſind, zuſammen behandelt werden können. —
Ob ein Entwurf das Bauprogramm erfüllt und in wie
weit er den zur Verfügung ſtehenden Koſten entſpricht, wird in
jedem Falle von der Behörde, bezw. den Behörden verſchiedener
Inſtanz, beurtheilt werden müſſen, in deren Dienſtkreis der be¬
treffende Bau gehört — d. h. dieſes Urtheil wird nach wie vor
in den Händen derjenigen Techniker liegen, die jenen Amtsſtellen
als Kontroll-Beamte beigegeben ſind. Auch ein weſentlicher
Antheil an der Entſcheidung über die techniſche und künſt¬
leriſche Seite des Entwurfs gebührt ihnen ohne Zweifel,
wenn ihnen dieſe auch nicht allein verbleiben darf. Um jeder
Einſeitigkeit eines ſolchen Urtheils von vorn herein vorzubeugen
— zugleich auch um die öffentlichen Bauunternehmungen, welche
jetzt lediglich im Schooß der Behörden vorbereitet werden, wieder
zu dem zu machen, was ſie ſein ſollen: zu einer Angelegenheit
des ganzen Volkes — empfiehlt es ſich vielmehr, jene Entſcheidung
fernerhin von einer Körperſchaft fällen zu laſſen, in
der neben einigen Baubeamten des Staates auch eine
Anzahl der durch ihre Fachleiſtungen hervorragenden
unabhängigen Architekten Sitz und Stimme führt.
Der Grundgedanke einer ſolchen Körperſchaft, der dem Zuge
unſerer Zeit nach Selbſtverwaltung wohl durchaus entſpricht, iſt
ja bereits ſeit 30 Jahren in der Techniſchen Bau-Depu¬
tation verwirklicht; nur daß die Mitglieder der letzteren dauernd
berufen ſind, während im Intereſſe eines friſcheren Lebens und
eines ſtetigen Zuſammenhanges mit den Strömungen der Gegen¬
wart ein periodiſcher Wechſel der Perſönlichkeiten zu for¬
dern wäre. Daß dieſelben an der Beurtheilung eigener Projekte
ſich nicht betheiligen dürften, iſt vorausgeſetzt.
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Zitationshilfe: | Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/raschdorff_hochbau_1880/22>, abgerufen am 22.07.2024. |