Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.es jedoch verlangen, daß man bei einem solchen, von persönlichem III. Die im Vorhergehenden aufgestellten und begründeten Forde¬ An diesem Orte kann es sich vorläufig nur darum handeln, Man wird hierbei zwischen Aufstellung der Entwürfe, es jedoch verlangen, daß man bei einem ſolchen, von perſönlichem III. Die im Vorhergehenden aufgeſtellten und begründeten Forde¬ An dieſem Orte kann es ſich vorläufig nur darum handeln, Man wird hierbei zwiſchen Aufſtellung der Entwürfe, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0021" n="13"/> es jedoch verlangen, daß man bei einem ſolchen, von perſönlichem<lb/> Ermeſſen abhängenden und darum ſchwer zu kontrollirenden Ver¬<lb/> fahren nicht ſtehen bleibe. <hi rendition="#g">Sie können fordern</hi>, <hi rendition="#g">daß man<lb/> ihnen einen Antheil an der Bauthätigkeit des Staates<lb/> nicht blos wie ein Almoſen</hi>, <hi rendition="#g">ſondern als ein Recht ge¬<lb/> währe</hi>! Ein Recht, das auf die <hi rendition="#g">Pflicht</hi> des Staates ſich<lb/> ſtützt, für die Löſung ſeiner Aufgaben denjenigen Weg zu wählen,<lb/> der ihm die <hi rendition="#g">beſten Erfolge</hi> in Ausſicht ſtellt! —</p><lb/> </div> <div n="1"> <head><hi rendition="#aq">III</hi>.<lb/></head> <p>Die im Vorhergehenden aufgeſtellten und begründeten Forde¬<lb/> rungen prinzipieller Art erſchöpfen natürlich in keiner Weiſe die<lb/> Wünſche, welche man von einem <hi rendition="#g">allgemeineren</hi> Standpunkte aus<lb/> an die Reform der preußiſchen Staats-Bauverwaltung zu ſtellen be¬<lb/> rechtigt iſt. Dieſe weiter gehenden Wünſche, welche nur im<lb/> Zuſammenhange mit einer tief eingreifenden, längere Zeit zur<lb/> Vorbereitung und Durchführung erheiſchenden neuen <hi rendition="#g">Organi¬<lb/> ſation des Baubeamtenthums</hi> ſich erfüllen laſſen, können<lb/> jedoch an dieſem Orte nicht näher dargelegt werden. Es mag —<lb/> von den weſentlich aus andern Rückſichten zu beurtheilenden Ein¬<lb/> richtungen zur Herſtellung und Unterhaltung der <hi rendition="#g">Ingenieur-<lb/> Bauten</hi> des Staates völlig abgeſehen — an der Andeutung ge¬<lb/> nügen, daß für das Hochbauweſen deſſelben in Zukunft vielleicht<lb/> eine verhältnißmäßig geringe Zahl künſtleriſch und wiſſenſchaftlich<lb/> vorgebildeter <hi rendition="#g">Kontroll-Beamten</hi> genügen wird, die den mittleren<lb/> und höchſten Verwaltungs-Behörden beizugeben wären und denen<lb/> für die Ueberwachung und Unterhaltung der Staatsgebäude event.<lb/> ein Corps von <hi rendition="#g">Unterbeamten</hi> mittlerer, vorzugsweiſe <hi rendition="#g">prak¬<lb/> tiſcher Vorbildung</hi> unterſtellt werden könnte.</p><lb/> <p>An dieſem Orte kann es ſich vorläufig nur darum handeln,<lb/> jenen Forderungen einige <hi rendition="#g">poſitive Vorſchläge</hi> anzuſchließen,<lb/> welche darthun ſollen, <hi rendition="#g">wie man</hi> — <hi rendition="#g">auch ohne Auf¬<lb/> löſung der bisherigen amtlichen Organiſation</hi> — <hi rendition="#g">die<lb/> Hochbau-Ausführungen des preußiſchen Staates fortan<lb/> in künſtleriſch befriedigenderer Weiſe beſchaffen könnte</hi>.</p><lb/> <p>Man wird hierbei zwiſchen <hi rendition="#g">Aufſtellung der Entwürfe</hi>,<lb/><hi rendition="#g">Prüfung und Beurtheilung</hi> derſelben und <hi rendition="#g">Leitung der<lb/></hi></p> </div> </body> </text> </TEI> [13/0021]
es jedoch verlangen, daß man bei einem ſolchen, von perſönlichem
Ermeſſen abhängenden und darum ſchwer zu kontrollirenden Ver¬
fahren nicht ſtehen bleibe. Sie können fordern, daß man
ihnen einen Antheil an der Bauthätigkeit des Staates
nicht blos wie ein Almoſen, ſondern als ein Recht ge¬
währe! Ein Recht, das auf die Pflicht des Staates ſich
ſtützt, für die Löſung ſeiner Aufgaben denjenigen Weg zu wählen,
der ihm die beſten Erfolge in Ausſicht ſtellt! —
III.
Die im Vorhergehenden aufgeſtellten und begründeten Forde¬
rungen prinzipieller Art erſchöpfen natürlich in keiner Weiſe die
Wünſche, welche man von einem allgemeineren Standpunkte aus
an die Reform der preußiſchen Staats-Bauverwaltung zu ſtellen be¬
rechtigt iſt. Dieſe weiter gehenden Wünſche, welche nur im
Zuſammenhange mit einer tief eingreifenden, längere Zeit zur
Vorbereitung und Durchführung erheiſchenden neuen Organi¬
ſation des Baubeamtenthums ſich erfüllen laſſen, können
jedoch an dieſem Orte nicht näher dargelegt werden. Es mag —
von den weſentlich aus andern Rückſichten zu beurtheilenden Ein¬
richtungen zur Herſtellung und Unterhaltung der Ingenieur-
Bauten des Staates völlig abgeſehen — an der Andeutung ge¬
nügen, daß für das Hochbauweſen deſſelben in Zukunft vielleicht
eine verhältnißmäßig geringe Zahl künſtleriſch und wiſſenſchaftlich
vorgebildeter Kontroll-Beamten genügen wird, die den mittleren
und höchſten Verwaltungs-Behörden beizugeben wären und denen
für die Ueberwachung und Unterhaltung der Staatsgebäude event.
ein Corps von Unterbeamten mittlerer, vorzugsweiſe prak¬
tiſcher Vorbildung unterſtellt werden könnte.
An dieſem Orte kann es ſich vorläufig nur darum handeln,
jenen Forderungen einige poſitive Vorſchläge anzuſchließen,
welche darthun ſollen, wie man — auch ohne Auf¬
löſung der bisherigen amtlichen Organiſation — die
Hochbau-Ausführungen des preußiſchen Staates fortan
in künſtleriſch befriedigenderer Weiſe beſchaffen könnte.
Man wird hierbei zwiſchen Aufſtellung der Entwürfe,
Prüfung und Beurtheilung derſelben und Leitung der
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