Raschdorff, Julius: Die Hochbau-Ausfuehrungen des preußischen Staates. Berlin, 1880.sammten Kulturformen verdanken, hat diesen Prozeß rasch gezeitigt, Es dürfte keine Ueberhebung sein, wenn man es ausspricht, Bei solcher Sachlage würde ein längeres Festhalten an der tra¬ ſammten Kulturformen verdanken, hat dieſen Prozeß raſch gezeitigt, Es dürfte keine Ueberhebung ſein, wenn man es ausſpricht, Bei ſolcher Sachlage würde ein längeres Feſthalten an der tra¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0020" n="12"/> ſammten Kulturformen verdanken, hat dieſen Prozeß raſch gezeitigt,<lb/> zumal die Freigebung der Baugewerbe auch die Schranken beſeitigte,<lb/> welche der ſelbſtändigen Thätigkeit des Architekten bisher in der<lb/> Forderung eines beſtimmten, zeitraubenden Ausbildungsganges und<lb/> mehrfacher Prüfungen, zum Nachtheil vieler auf dem Boden künſt¬<lb/> leriſcher Praxis entwickelter Talente, geſetzt waren. So iſt, dem<lb/> in ungeahnter Weiſe geſteigerten Bedürfniß entſprechend, die Zahl<lb/> der ſogen. <hi rendition="#g">Privat-Architekten</hi> außerordentlich gewachſen und<lb/> faſt ſchon in allen größeren Städten des Landes ſind ſie vertreten.</p><lb/> <p>Es dürfte keine Ueberhebung ſein, wenn man es ausſpricht,<lb/> daß die Leiſtungen dieſer Privat-Architekten denen des Staats-<lb/> Bauweſens den Vorrang abgewonnen haben. Der hohen Begabung<lb/> und dem ſoliden künſtleriſchen Können einzelner Baubeamten ſoll<lb/> damit eben ſo wenig zu nahe getreten werden, wie das offene<lb/> Urtheil über die aus den <hi rendition="#g">Einrichtungen</hi> des preußiſchen Staats-<lb/> Bauweſens hervorgehenden Uebelſtände ſich überhaupt gegen die<lb/><hi rendition="#g">Perſonen</hi> wenden kann, welche demſelben zur Zeit angehören.<lb/> Denn es liegt doch in der Natur der Dinge, daß die Mehrzahl<lb/> der Baubeamten es nicht Künſtlern gleich zu thun vermag, die in<lb/> ſchöpferiſcher Thätigkeit lebend und webend, ihre zu voller Reife<lb/> gediehene Kraft auf die ihnen geſtellten Aufgaben <hi rendition="#g">konzentriren</hi><lb/> können. Mag man die architektoniſchen Entwürfe auf öffentlichen<lb/> Ausſtellungen in Betracht ziehen, mag man die Bauten an den<lb/> Straßen und Plätzen unſerer Städte vergleichen, mag man dem<lb/> Einfluſſe nachſpüren, dem die natürliche Grundlage und Ergänzung<lb/> aller hohen Kunſt, das <hi rendition="#g">Kunſtgewerbe</hi>, ſein Wieder-Aufleben<lb/> verdankt: überall wird man finden, daß gegenwärtig <hi rendition="#g">die Pri¬<lb/> vat-Architekten die Führung behaupten</hi>!</p><lb/> <p>Bei ſolcher Sachlage würde ein längeres Feſthalten an der tra¬<lb/> ditionellen Herſtellung unſerer öffentlichen Bauten dem Intereſſe des<lb/> Staates gewiß nicht entſprechen. Schon ſeit geraumer Zeit iſt man<lb/> ja auch in einzelnen Fällen zu dem Entſchluß gelangt, Architekten,<lb/> welche außerhalb des Baubeamtenthums ſtehen, theils zum Entwurf,<lb/> theils zu Entwurf und Ausführung öffentlicher Gebäude — darunter<lb/> der wichtigſten Monumental-Bauten — heranzuziehen. Angeſichts<lb/> ihrer Zahl, angeſichts der Bedeutung, welche ihre Leiſtungen im<lb/> Kunſtleben der Nation gewonnen haben, können dieſe Architekten<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [12/0020]
ſammten Kulturformen verdanken, hat dieſen Prozeß raſch gezeitigt,
zumal die Freigebung der Baugewerbe auch die Schranken beſeitigte,
welche der ſelbſtändigen Thätigkeit des Architekten bisher in der
Forderung eines beſtimmten, zeitraubenden Ausbildungsganges und
mehrfacher Prüfungen, zum Nachtheil vieler auf dem Boden künſt¬
leriſcher Praxis entwickelter Talente, geſetzt waren. So iſt, dem
in ungeahnter Weiſe geſteigerten Bedürfniß entſprechend, die Zahl
der ſogen. Privat-Architekten außerordentlich gewachſen und
faſt ſchon in allen größeren Städten des Landes ſind ſie vertreten.
Es dürfte keine Ueberhebung ſein, wenn man es ausſpricht,
daß die Leiſtungen dieſer Privat-Architekten denen des Staats-
Bauweſens den Vorrang abgewonnen haben. Der hohen Begabung
und dem ſoliden künſtleriſchen Können einzelner Baubeamten ſoll
damit eben ſo wenig zu nahe getreten werden, wie das offene
Urtheil über die aus den Einrichtungen des preußiſchen Staats-
Bauweſens hervorgehenden Uebelſtände ſich überhaupt gegen die
Perſonen wenden kann, welche demſelben zur Zeit angehören.
Denn es liegt doch in der Natur der Dinge, daß die Mehrzahl
der Baubeamten es nicht Künſtlern gleich zu thun vermag, die in
ſchöpferiſcher Thätigkeit lebend und webend, ihre zu voller Reife
gediehene Kraft auf die ihnen geſtellten Aufgaben konzentriren
können. Mag man die architektoniſchen Entwürfe auf öffentlichen
Ausſtellungen in Betracht ziehen, mag man die Bauten an den
Straßen und Plätzen unſerer Städte vergleichen, mag man dem
Einfluſſe nachſpüren, dem die natürliche Grundlage und Ergänzung
aller hohen Kunſt, das Kunſtgewerbe, ſein Wieder-Aufleben
verdankt: überall wird man finden, daß gegenwärtig die Pri¬
vat-Architekten die Führung behaupten!
Bei ſolcher Sachlage würde ein längeres Feſthalten an der tra¬
ditionellen Herſtellung unſerer öffentlichen Bauten dem Intereſſe des
Staates gewiß nicht entſprechen. Schon ſeit geraumer Zeit iſt man
ja auch in einzelnen Fällen zu dem Entſchluß gelangt, Architekten,
welche außerhalb des Baubeamtenthums ſtehen, theils zum Entwurf,
theils zu Entwurf und Ausführung öffentlicher Gebäude — darunter
der wichtigſten Monumental-Bauten — heranzuziehen. Angeſichts
ihrer Zahl, angeſichts der Bedeutung, welche ihre Leiſtungen im
Kunſtleben der Nation gewonnen haben, können dieſe Architekten
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