habt ihr," soll er ausgerufen haben, "seht zu, daß ihr ihn festhaltet."
Von einer Regierung, wie diese moritzische war, so nach- haltig und gewandt, so fest in den einmal gefaßten Gedan- ken und gnädig gegen jeden Einzelnen, die sich vor allem der Persönlichkeiten zu bemächtigen suchte, ließ sich wohl er- warten daß sie das verstehn würde.
Am 23sten August ward eine neue Zusammenkunft zu Pegau gehalten, wo die drei Bischöfe, unter ihnen noch Georg von Anhalt, der die geistliche Administration von Merseburg führte, neben Melanchthon noch ein andrer Wittenberger Pro- fessor, Paul Eber, und eine Anzahl fürstlicher Räthe erschienen.
Was man den Theologen damals bereits abgewonnen hatte (es darf wohl angeführt werden, daß Melanchthon ein paar Tage vorher, unter dem 20sten Aug., dem Carlowitz eine Schrift gewidmet hat), zeigt sich recht, wenn man das Gut- achten über die Lehre das sie hier vorlegten, mit dem in Meißen abgegebenen vergleicht, obwohl das Pegauer eigent- lich nur eine Überarbeitung von jenem ist.
Der Unterschied war nicht allein, daß sie Sätze weg- ließen, worin die Verfasser des Interim und die tridentini- schen Schlüsse zugleich angegriffen waren, z. B. über die Zweifellosigkeit der Erlösung, 1 oder in denen der ursprüng- liche Gegensatz beider Systeme lebhaft hervorgehoben war,
1Adfirmamus igitur falsum esse et mendacium horribile quod dicunt adversarii, dubitandum esse an habeas remissionem peccatorum, was gegen den § 8 des Interim gerichtet ist. In dem deutschen Exemplar heißt es schon milder: "Und ist diese Rede nicht recht daß man zweifeln soll." Aber in der Pegauischen Schrift fehlt es ganz.
Zuſammenkunft in Pegau.
habt ihr,“ ſoll er ausgerufen haben, „ſeht zu, daß ihr ihn feſthaltet.“
Von einer Regierung, wie dieſe moritziſche war, ſo nach- haltig und gewandt, ſo feſt in den einmal gefaßten Gedan- ken und gnädig gegen jeden Einzelnen, die ſich vor allem der Perſönlichkeiten zu bemächtigen ſuchte, ließ ſich wohl er- warten daß ſie das verſtehn würde.
Am 23ſten Auguſt ward eine neue Zuſammenkunft zu Pegau gehalten, wo die drei Biſchöfe, unter ihnen noch Georg von Anhalt, der die geiſtliche Adminiſtration von Merſeburg führte, neben Melanchthon noch ein andrer Wittenberger Pro- feſſor, Paul Eber, und eine Anzahl fürſtlicher Räthe erſchienen.
Was man den Theologen damals bereits abgewonnen hatte (es darf wohl angeführt werden, daß Melanchthon ein paar Tage vorher, unter dem 20ſten Aug., dem Carlowitz eine Schrift gewidmet hat), zeigt ſich recht, wenn man das Gut- achten über die Lehre das ſie hier vorlegten, mit dem in Meißen abgegebenen vergleicht, obwohl das Pegauer eigent- lich nur eine Überarbeitung von jenem iſt.
Der Unterſchied war nicht allein, daß ſie Sätze weg- ließen, worin die Verfaſſer des Interim und die tridentini- ſchen Schlüſſe zugleich angegriffen waren, z. B. über die Zweifelloſigkeit der Erlöſung, 1 oder in denen der urſprüng- liche Gegenſatz beider Syſteme lebhaft hervorgehoben war,
1Adfirmamus igitur falsum esse et mendacium horribile quod dicunt adversarii, dubitandum esse an habeas remissionem peccatorum, was gegen den § 8 des Interim gerichtet iſt. In dem deutſchen Exemplar heißt es ſchon milder: „Und iſt dieſe Rede nicht recht daß man zweifeln ſoll.“ Aber in der Pegauiſchen Schrift fehlt es ganz.
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Zuſammenkunft in Pegau.
habt ihr,“ ſoll er ausgerufen haben, „ſeht zu, daß ihr ihn
feſthaltet.“
Von einer Regierung, wie dieſe moritziſche war, ſo nach-
haltig und gewandt, ſo feſt in den einmal gefaßten Gedan-
ken und gnädig gegen jeden Einzelnen, die ſich vor allem
der Perſönlichkeiten zu bemächtigen ſuchte, ließ ſich wohl er-
warten daß ſie das verſtehn würde.
Am 23ſten Auguſt ward eine neue Zuſammenkunft zu
Pegau gehalten, wo die drei Biſchöfe, unter ihnen noch Georg
von Anhalt, der die geiſtliche Adminiſtration von Merſeburg
führte, neben Melanchthon noch ein andrer Wittenberger Pro-
feſſor, Paul Eber, und eine Anzahl fürſtlicher Räthe erſchienen.
Was man den Theologen damals bereits abgewonnen
hatte (es darf wohl angeführt werden, daß Melanchthon ein
paar Tage vorher, unter dem 20ſten Aug., dem Carlowitz eine
Schrift gewidmet hat), zeigt ſich recht, wenn man das Gut-
achten über die Lehre das ſie hier vorlegten, mit dem in
Meißen abgegebenen vergleicht, obwohl das Pegauer eigent-
lich nur eine Überarbeitung von jenem iſt.
Der Unterſchied war nicht allein, daß ſie Sätze weg-
ließen, worin die Verfaſſer des Interim und die tridentini-
ſchen Schlüſſe zugleich angegriffen waren, z. B. über die
Zweifelloſigkeit der Erlöſung, 1 oder in denen der urſprüng-
liche Gegenſatz beider Syſteme lebhaft hervorgehoben war,
1 Adfirmamus igitur falsum esse et mendacium horribile
quod dicunt adversarii, dubitandum esse an habeas remissionem
peccatorum, was gegen den § 8 des Interim gerichtet iſt. In dem
deutſchen Exemplar heißt es ſchon milder: „Und iſt dieſe Rede nicht
recht daß man zweifeln ſoll.“ Aber in der Pegauiſchen Schrift
fehlt es ganz.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/91>, abgerufen am 16.02.2025.
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