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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Neuntes Buch. Zweites Capitel.
auch aussehen möge, bezeichneten sie als verderblich und
tyrannisch; auch die einzelnen Bestimmungen des Interim
griffen sie mit vielem Ernst an: in einer Erläuterung der
Justification von Melanchthons Hand werden die protestan-
tischen Grundsätze mit aller Schärfe hervorgehoben. Ganz
nach diesem Vorgang stellten die Stände dem Churfürsten
vor, daß die Lehre ihrer Lande eben die sey, welche die Glie-
der der wahren katholischen Kirche von jeher bekannt: sie
erinnerten ihn an sein Versprechen sie dabei zu schützen, das
auf allen Kanzeln dem Volk und durch offenen Druck der
Welt bekannt gemacht worden sey.

Und dazu kam nun daß es im Reiche noch unüber-
wundene Regionen gab, welche dem kaiserlichen Willen zu-
gleich politischen und geistlichen Widerstand entgegensetzten.

In ganz Niedersachsen sprachen sich die Oberhäupter
der Geistlichkeit dagegen aus, Äpinus zu Hamburg, Johann
Amsterdamus zu Bremen, Medler zu Braunschweig; überall
wurden Synoden gehalten: zu Minden, Mölln, Hamburg;
die Städte correspondirten darüber unter einander, und wur-
den endlich einig, wie der kaiserliche Truchseß Könneritz be-
richtet, das Interim sämmtlich zu verwerfen, Leib und Gut
darüber zusammenzusetzen.

Besonders heftig lautete die Erklärung von Magdeburg.
Das Interim verdunkle den Hauptartikel des christlichen Glau-
bens, daß wir durch den Glauben ohne alle Werke gerecht
und selig werden; es richte die Anrufung der Verstorbenen,
Vigilien, Seelmessen und die ganze Gotteslästerung des Pap-

usibus cerimoniarum rejectis et repudiatis redierimus ad primam
et veterem catholicae ecclesiae doctrinam et traditiones.

Neuntes Buch. Zweites Capitel.
auch ausſehen möge, bezeichneten ſie als verderblich und
tyranniſch; auch die einzelnen Beſtimmungen des Interim
griffen ſie mit vielem Ernſt an: in einer Erläuterung der
Juſtification von Melanchthons Hand werden die proteſtan-
tiſchen Grundſätze mit aller Schärfe hervorgehoben. Ganz
nach dieſem Vorgang ſtellten die Stände dem Churfürſten
vor, daß die Lehre ihrer Lande eben die ſey, welche die Glie-
der der wahren katholiſchen Kirche von jeher bekannt: ſie
erinnerten ihn an ſein Verſprechen ſie dabei zu ſchützen, das
auf allen Kanzeln dem Volk und durch offenen Druck der
Welt bekannt gemacht worden ſey.

Und dazu kam nun daß es im Reiche noch unüber-
wundene Regionen gab, welche dem kaiſerlichen Willen zu-
gleich politiſchen und geiſtlichen Widerſtand entgegenſetzten.

In ganz Niederſachſen ſprachen ſich die Oberhäupter
der Geiſtlichkeit dagegen aus, Äpinus zu Hamburg, Johann
Amſterdamus zu Bremen, Medler zu Braunſchweig; überall
wurden Synoden gehalten: zu Minden, Mölln, Hamburg;
die Städte correſpondirten darüber unter einander, und wur-
den endlich einig, wie der kaiſerliche Truchſeß Könneritz be-
richtet, das Interim ſämmtlich zu verwerfen, Leib und Gut
darüber zuſammenzuſetzen.

Beſonders heftig lautete die Erklärung von Magdeburg.
Das Interim verdunkle den Hauptartikel des chriſtlichen Glau-
bens, daß wir durch den Glauben ohne alle Werke gerecht
und ſelig werden; es richte die Anrufung der Verſtorbenen,
Vigilien, Seelmeſſen und die ganze Gottesläſterung des Pap-

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et veterem catholicae ecclesiae doctrinam et traditiones.
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[70/0082] Neuntes Buch. Zweites Capitel. auch ausſehen möge, bezeichneten ſie als verderblich und tyranniſch; auch die einzelnen Beſtimmungen des Interim griffen ſie mit vielem Ernſt an: in einer Erläuterung der Juſtification von Melanchthons Hand werden die proteſtan- tiſchen Grundſätze mit aller Schärfe hervorgehoben. Ganz nach dieſem Vorgang ſtellten die Stände dem Churfürſten vor, daß die Lehre ihrer Lande eben die ſey, welche die Glie- der der wahren katholiſchen Kirche von jeher bekannt: ſie erinnerten ihn an ſein Verſprechen ſie dabei zu ſchützen, das auf allen Kanzeln dem Volk und durch offenen Druck der Welt bekannt gemacht worden ſey. Und dazu kam nun daß es im Reiche noch unüber- wundene Regionen gab, welche dem kaiſerlichen Willen zu- gleich politiſchen und geiſtlichen Widerſtand entgegenſetzten. In ganz Niederſachſen ſprachen ſich die Oberhäupter der Geiſtlichkeit dagegen aus, Äpinus zu Hamburg, Johann Amſterdamus zu Bremen, Medler zu Braunſchweig; überall wurden Synoden gehalten: zu Minden, Mölln, Hamburg; die Städte correſpondirten darüber unter einander, und wur- den endlich einig, wie der kaiſerliche Truchſeß Könneritz be- richtet, das Interim ſämmtlich zu verwerfen, Leib und Gut darüber zuſammenzuſetzen. Beſonders heftig lautete die Erklärung von Magdeburg. Das Interim verdunkle den Hauptartikel des chriſtlichen Glau- bens, daß wir durch den Glauben ohne alle Werke gerecht und ſelig werden; es richte die Anrufung der Verſtorbenen, Vigilien, Seelmeſſen und die ganze Gottesläſterung des Pap- 3 3 usibus cerimoniarum rejectis et repudiatis redierimus ad primam et veterem catholicae ecclesiae doctrinam et traditiones.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/82>, abgerufen am 24.11.2024.