sammtnamen Rath abfinden lassen: er ließ den Mitgliedern desselben wissen, von jedem einzeln werde er sich Resolution einholen. 1 Hierauf unterwarfen sie sich sämmtlich: die Äl- tern des Rathes, der Rath selbst, und die Genannten des Rathes; sie baten nur, daß man ihnen Zeit lassen möge.
Nicht ganz so gefügig zeigte sich der Rath von Augs- burg: er reichte eine Schrift ein, in welcher er sich nur zu einigen Annäherungen erbot. Granvella weigerte sich, die- selbe auch nur anzunehmen, und forderte eine einfach beja- hende Antwort. Er drohte, wenn diese nicht erfolge, werde der Kaiser sich auf eine Weise erzeigen, daß andre Ungehor- same ein Exempel daran zu nehmen hätten. Hierauf, am 26sten Juni, wurde großer und kleiner Rath zusammenberu- fen und folgender Beschluß gefaßt: in wie fern die Ord- nung die Gewissen belange, könne man mit derselben nicht übereinstimmen; aber ein gesammter Rath habe vor allem auf das Wohl der Stadt zu sehen, deren Verderben eine abschlägliche Antwort herbeiführen würde: und so unterwerfe er sich dem kaiserlichen Gebot. 2
Dieser Widerstreit zwischen Gehorsam und Gewissen trat an mehreren Stellen hervor: z. B. in der Antwort der Memminger, der Regensburger. Einige Rathsherrn von Re- gensburg bedienten sich des Ausdrucks, sie könnten nicht für ihre Person einwilligen, sondern nur im Namen der Stadt. 3
1 Am 19ten Juni langte der kaiserliche Gesandte in Nürnberg an, am 22sten wußte man schon daß die Stadt sich unterwerfe.
2 Gründliche und ordentliche beschreibung der - - Handlungen in der Stadt Augspurg - - ao 1548 und an den folgenden Reichs- tagen. MS der kön. Bibliothek zu Dresden.
3 Gemeiner, p. 231.
Einfuͤhr. des Interims. Oberlaͤndiſche Staͤdte.
ſammtnamen Rath abfinden laſſen: er ließ den Mitgliedern deſſelben wiſſen, von jedem einzeln werde er ſich Reſolution einholen. 1 Hierauf unterwarfen ſie ſich ſämmtlich: die Äl- tern des Rathes, der Rath ſelbſt, und die Genannten des Rathes; ſie baten nur, daß man ihnen Zeit laſſen möge.
Nicht ganz ſo gefügig zeigte ſich der Rath von Augs- burg: er reichte eine Schrift ein, in welcher er ſich nur zu einigen Annäherungen erbot. Granvella weigerte ſich, die- ſelbe auch nur anzunehmen, und forderte eine einfach beja- hende Antwort. Er drohte, wenn dieſe nicht erfolge, werde der Kaiſer ſich auf eine Weiſe erzeigen, daß andre Ungehor- ſame ein Exempel daran zu nehmen hätten. Hierauf, am 26ſten Juni, wurde großer und kleiner Rath zuſammenberu- fen und folgender Beſchluß gefaßt: in wie fern die Ord- nung die Gewiſſen belange, könne man mit derſelben nicht übereinſtimmen; aber ein geſammter Rath habe vor allem auf das Wohl der Stadt zu ſehen, deren Verderben eine abſchlägliche Antwort herbeiführen würde: und ſo unterwerfe er ſich dem kaiſerlichen Gebot. 2
Dieſer Widerſtreit zwiſchen Gehorſam und Gewiſſen trat an mehreren Stellen hervor: z. B. in der Antwort der Memminger, der Regensburger. Einige Rathsherrn von Re- gensburg bedienten ſich des Ausdrucks, ſie könnten nicht für ihre Perſon einwilligen, ſondern nur im Namen der Stadt. 3
1 Am 19ten Juni langte der kaiſerliche Geſandte in Nuͤrnberg an, am 22ſten wußte man ſchon daß die Stadt ſich unterwerfe.
2 Gruͤndliche und ordentliche beſchreibung der ‒ ‒ Handlungen in der Stadt Augspurg ‒ ‒ aō 1548 und an den folgenden Reichs- tagen. MS der koͤn. Bibliothek zu Dresden.
3 Gemeiner, p. 231.
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Einfuͤhr. des Interims. Oberlaͤndiſche Staͤdte.
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einholen. 1 Hierauf unterwarfen ſie ſich ſämmtlich: die Äl-
tern des Rathes, der Rath ſelbſt, und die Genannten des
Rathes; ſie baten nur, daß man ihnen Zeit laſſen möge.
Nicht ganz ſo gefügig zeigte ſich der Rath von Augs-
burg: er reichte eine Schrift ein, in welcher er ſich nur zu
einigen Annäherungen erbot. Granvella weigerte ſich, die-
ſelbe auch nur anzunehmen, und forderte eine einfach beja-
hende Antwort. Er drohte, wenn dieſe nicht erfolge, werde
der Kaiſer ſich auf eine Weiſe erzeigen, daß andre Ungehor-
ſame ein Exempel daran zu nehmen hätten. Hierauf, am
26ſten Juni, wurde großer und kleiner Rath zuſammenberu-
fen und folgender Beſchluß gefaßt: in wie fern die Ord-
nung die Gewiſſen belange, könne man mit derſelben nicht
übereinſtimmen; aber ein geſammter Rath habe vor allem
auf das Wohl der Stadt zu ſehen, deren Verderben eine
abſchlägliche Antwort herbeiführen würde: und ſo unterwerfe
er ſich dem kaiſerlichen Gebot. 2
Dieſer Widerſtreit zwiſchen Gehorſam und Gewiſſen
trat an mehreren Stellen hervor: z. B. in der Antwort der
Memminger, der Regensburger. Einige Rathsherrn von Re-
gensburg bedienten ſich des Ausdrucks, ſie könnten nicht für
ihre Perſon einwilligen, ſondern nur im Namen der Stadt. 3
1 Am 19ten Juni langte der kaiſerliche Geſandte in Nuͤrnberg
an, am 22ſten wußte man ſchon daß die Stadt ſich unterwerfe.
2 Gruͤndliche und ordentliche beſchreibung der ‒ ‒ Handlungen
in der Stadt Augspurg ‒ ‒ aō 1548 und an den folgenden Reichs-
tagen. MS der koͤn. Bibliothek zu Dresden.
3 Gemeiner, p. 231.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/71>, abgerufen am 16.02.2025.
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