Einwendungen dem Nuntius schon bekannt waren, welche Aufträge er überhaupt in dieser Hinsicht hatte: auf keinen Fall aber durfte er die Bekanntmachung des Interims billigen. Eben darum eilte der Kaiser seinem Einspruch zuvorzukom- men. Er gab ihm erst Audienz, als die Sitzung vorüber, die Publication geschehen war.
Hatte nun aber der Kaiser seinen ursprünglichen Ge- danken, die Formel von allen Ständen annehmen zu las- sen, aufgeben müssen, so blieb ihm doch noch ein andres Mittel übrig, auch auf das katholische Deutschland kirchli- chen Einfluß zu erlangen.
Von jeher war über das Verderbniß des Clerus ge- klagt, eine durchgreifende Reformation desselben gefordert wor- den: zuletzt noch an dem Concilium; da sich von demsel- ben nichts erwarten ließ, so trug Carl V kein Bedenken auch in dieser Rücksicht auf eigne Hand ans Werk zu gehn.
Schon in dem Pflugischen Entwurf handelt der dritte Theil von diesen Gegenständen: bei weitem ausführlicher aber und practischer war die Reformationsformel, welche der Kaiser wirklich zur Berathung brachte.
Über die Wahl der Kirchendiener, ihre verschiedenen Ämter, Predigt, Verwaltung der Sacramente und Beobach- tung der Cerimonien, ihre Zucht und Sitte wurden hier ganz umsichtige und nützliche Anordnungen gemacht. Einige Miß- bräuche, über die man immer geklagt, z. B. Cumulation der
cils auf das Interim ab (Rainaldus XXI, 397, nr 51); davon hätte der Nuntius, der den 11ten Mai in Augsburg ankam, allenfalls auf dem Wege Notiz bekommen können. Ihre ausführlichere Erklärung war aber erst vom 12ten.
Das Interim.
Einwendungen dem Nuntius ſchon bekannt waren, welche Aufträge er überhaupt in dieſer Hinſicht hatte: auf keinen Fall aber durfte er die Bekanntmachung des Interims billigen. Eben darum eilte der Kaiſer ſeinem Einſpruch zuvorzukom- men. Er gab ihm erſt Audienz, als die Sitzung vorüber, die Publication geſchehen war.
Hatte nun aber der Kaiſer ſeinen urſprünglichen Ge- danken, die Formel von allen Ständen annehmen zu laſ- ſen, aufgeben müſſen, ſo blieb ihm doch noch ein andres Mittel übrig, auch auf das katholiſche Deutſchland kirchli- chen Einfluß zu erlangen.
Von jeher war über das Verderbniß des Clerus ge- klagt, eine durchgreifende Reformation deſſelben gefordert wor- den: zuletzt noch an dem Concilium; da ſich von demſel- ben nichts erwarten ließ, ſo trug Carl V kein Bedenken auch in dieſer Rückſicht auf eigne Hand ans Werk zu gehn.
Schon in dem Pflugiſchen Entwurf handelt der dritte Theil von dieſen Gegenſtänden: bei weitem ausführlicher aber und practiſcher war die Reformationsformel, welche der Kaiſer wirklich zur Berathung brachte.
Über die Wahl der Kirchendiener, ihre verſchiedenen Ämter, Predigt, Verwaltung der Sacramente und Beobach- tung der Cerimonien, ihre Zucht und Sitte wurden hier ganz umſichtige und nützliche Anordnungen gemacht. Einige Miß- bräuche, über die man immer geklagt, z. B. Cumulation der
cils auf das Interim ab (Rainaldus XXI, 397, nr 51); davon haͤtte der Nuntius, der den 11ten Mai in Augsburg ankam, allenfalls auf dem Wege Notiz bekommen koͤnnen. Ihre ausfuͤhrlichere Erklaͤrung war aber erſt vom 12ten.
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Das Interim.
Einwendungen dem Nuntius ſchon bekannt waren, welche
Aufträge er überhaupt in dieſer Hinſicht hatte: auf keinen Fall
aber durfte er die Bekanntmachung des Interims billigen.
Eben darum eilte der Kaiſer ſeinem Einſpruch zuvorzukom-
men. Er gab ihm erſt Audienz, als die Sitzung vorüber,
die Publication geſchehen war.
Hatte nun aber der Kaiſer ſeinen urſprünglichen Ge-
danken, die Formel von allen Ständen annehmen zu laſ-
ſen, aufgeben müſſen, ſo blieb ihm doch noch ein andres
Mittel übrig, auch auf das katholiſche Deutſchland kirchli-
chen Einfluß zu erlangen.
Von jeher war über das Verderbniß des Clerus ge-
klagt, eine durchgreifende Reformation deſſelben gefordert wor-
den: zuletzt noch an dem Concilium; da ſich von demſel-
ben nichts erwarten ließ, ſo trug Carl V kein Bedenken
auch in dieſer Rückſicht auf eigne Hand ans Werk zu gehn.
Schon in dem Pflugiſchen Entwurf handelt der dritte
Theil von dieſen Gegenſtänden: bei weitem ausführlicher
aber und practiſcher war die Reformationsformel, welche
der Kaiſer wirklich zur Berathung brachte.
Über die Wahl der Kirchendiener, ihre verſchiedenen
Ämter, Predigt, Verwaltung der Sacramente und Beobach-
tung der Cerimonien, ihre Zucht und Sitte wurden hier ganz
umſichtige und nützliche Anordnungen gemacht. Einige Miß-
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1 cils auf das Interim ab (Rainaldus XXI, 397, nr 51); davon haͤtte
der Nuntius, der den 11ten Mai in Augsburg ankam, allenfalls auf
dem Wege Notiz bekommen koͤnnen. Ihre ausfuͤhrlichere Erklaͤrung
war aber erſt vom 12ten.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/65>, abgerufen am 23.07.2024.
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