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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Churfürstenversammlung zu Frankfurt.
zen dem gewaltsamen Umsichgreifen seiner Feinde aussetzte,
wünschten sie abgestellt zu sehen. Eine Übertragung der Ver-
waltung verwarfen sie nur als unvollständig: aus demselben
Grunde aber waren sie sehr geneigt die Verzichtleistung an-
zunehmen.

Eine Zeitlang war die Mahlstatt der Versammlung zwei-
felhaft. Ferdinand wünschte einen den Erblanden bequem
gelegenen Ort, etwa Eger oder auch Ulm, die Churfürsten
beharrten auf dem für die Wahlhandlungen durch das Her-
kommen festgesetzten Frankfurt; darüber ward dann weitläuf-
tig hin und her geschrieben, und es dauerte bis in den An-
fang des Jahres 1558, ehe man -- und zwar eben in
Frankfurt -- zusammenkam.

Am 25sten Februar 1558 hörten die Churfürsten das
Anbringen des Prinzen von Oranien, der sich entschuldigte,
daß sein Beglaubigungsschreiben von so altem Datum sey.

Da der Antrag mit den Wünschen die sie hegten zu-
sammentraf, so fiel jeder Widerspruch weg. Sie ergriffen
nur die Gelegenheit, durch die von dem römischen König zu
beschwörende Capitulation den zuletzt getroffenen Reichsein-
richtungen eine neue Festigkeit zu geben.

Noch einmal wurde hier der zu Passau vorgelegten Be-
schwerden gedacht: wir finden sie aufs neue Punct für Punct
von den churfürstlichen Räthen begutachtet; allein wenn man
sich schon in Augsburg überzeugt hatte, daß die meisten durch
die dort beschlossenen Einrichtungen von selbst erledigt wor-
den, so war das jetzt, da Würde und Verwaltung des Kai-
serthums auf immer an Ferdinand übergiengen, noch mehr
der Fall: -- man hielt für hinreichend, sie demselben, wie

Churfuͤrſtenverſammlung zu Frankfurt.
zen dem gewaltſamen Umſichgreifen ſeiner Feinde ausſetzte,
wünſchten ſie abgeſtellt zu ſehen. Eine Übertragung der Ver-
waltung verwarfen ſie nur als unvollſtändig: aus demſelben
Grunde aber waren ſie ſehr geneigt die Verzichtleiſtung an-
zunehmen.

Eine Zeitlang war die Mahlſtatt der Verſammlung zwei-
felhaft. Ferdinand wünſchte einen den Erblanden bequem
gelegenen Ort, etwa Eger oder auch Ulm, die Churfürſten
beharrten auf dem für die Wahlhandlungen durch das Her-
kommen feſtgeſetzten Frankfurt; darüber ward dann weitläuf-
tig hin und her geſchrieben, und es dauerte bis in den An-
fang des Jahres 1558, ehe man — und zwar eben in
Frankfurt — zuſammenkam.

Am 25ſten Februar 1558 hörten die Churfürſten das
Anbringen des Prinzen von Oranien, der ſich entſchuldigte,
daß ſein Beglaubigungsſchreiben von ſo altem Datum ſey.

Da der Antrag mit den Wünſchen die ſie hegten zu-
ſammentraf, ſo fiel jeder Widerſpruch weg. Sie ergriffen
nur die Gelegenheit, durch die von dem römiſchen König zu
beſchwörende Capitulation den zuletzt getroffenen Reichsein-
richtungen eine neue Feſtigkeit zu geben.

Noch einmal wurde hier der zu Paſſau vorgelegten Be-
ſchwerden gedacht: wir finden ſie aufs neue Punct für Punct
von den churfürſtlichen Räthen begutachtet; allein wenn man
ſich ſchon in Augsburg überzeugt hatte, daß die meiſten durch
die dort beſchloſſenen Einrichtungen von ſelbſt erledigt wor-
den, ſo war das jetzt, da Würde und Verwaltung des Kai-
ſerthums auf immer an Ferdinand übergiengen, noch mehr
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[415/0427] Churfuͤrſtenverſammlung zu Frankfurt. zen dem gewaltſamen Umſichgreifen ſeiner Feinde ausſetzte, wünſchten ſie abgeſtellt zu ſehen. Eine Übertragung der Ver- waltung verwarfen ſie nur als unvollſtändig: aus demſelben Grunde aber waren ſie ſehr geneigt die Verzichtleiſtung an- zunehmen. Eine Zeitlang war die Mahlſtatt der Verſammlung zwei- felhaft. Ferdinand wünſchte einen den Erblanden bequem gelegenen Ort, etwa Eger oder auch Ulm, die Churfürſten beharrten auf dem für die Wahlhandlungen durch das Her- kommen feſtgeſetzten Frankfurt; darüber ward dann weitläuf- tig hin und her geſchrieben, und es dauerte bis in den An- fang des Jahres 1558, ehe man — und zwar eben in Frankfurt — zuſammenkam. Am 25ſten Februar 1558 hörten die Churfürſten das Anbringen des Prinzen von Oranien, der ſich entſchuldigte, daß ſein Beglaubigungsſchreiben von ſo altem Datum ſey. Da der Antrag mit den Wünſchen die ſie hegten zu- ſammentraf, ſo fiel jeder Widerſpruch weg. Sie ergriffen nur die Gelegenheit, durch die von dem römiſchen König zu beſchwörende Capitulation den zuletzt getroffenen Reichsein- richtungen eine neue Feſtigkeit zu geben. Noch einmal wurde hier der zu Paſſau vorgelegten Be- ſchwerden gedacht: wir finden ſie aufs neue Punct für Punct von den churfürſtlichen Räthen begutachtet; allein wenn man ſich ſchon in Augsburg überzeugt hatte, daß die meiſten durch die dort beſchloſſenen Einrichtungen von ſelbſt erledigt wor- den, ſo war das jetzt, da Würde und Verwaltung des Kai- ſerthums auf immer an Ferdinand übergiengen, noch mehr der Fall: — man hielt für hinreichend, ſie demſelben, wie

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 415. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/427>, abgerufen am 24.11.2024.