auch deshalb fest, weil so eben nach dem Tode Heusen- stamms ein neuer Erzbischof, Daniel Brendel, eintrat, der Rücksicht auf die päpstliche Confirmation nehmen mußte. Auch die Weltlichen aber gaben nicht nach. Was in den andern Puncten glücklich vermieden worden, geschah in die- sem: dem römischen König wurden zwei entgegengesetzte Gut- achten eingereicht.
Die Reichsstädte, welche noch immer die Nachwehen ihrer Niederlage von 1547 fühlten, zumal da sie sich 1552 nicht wieder zu einem gemeinschaftlichen Interesse vereinigt, nahmen an, wessen sich die obern Stände verglichen, und stimmten bei, daß wegen des Unverglichenen der König an- gegangen werde. 1
Und so kam noch einmal unendlich viel auf König Fer- dinand an, in den verglichenen Artikeln auf seine Beistim- mung, in den unverglichenen auf seine Entscheidung.
Ehe er sie gab, nahmen die Stände nun auch die an- dern Angelegenheiten von mehr weltlicher Natur vor, Profan- frieden und Kammergericht, wie im Anfang beschlossen worden.
Wir haben ihrer schon öfter gedacht: erst jetzt aber, nachdem man über die Grundsätze des religiösen Friedens einig war und die Reichsgewalt nicht mehr zur Unterdrückung der doch auch auf Reichsschlüssen begründeten protestantischen Einrichtungen gebraucht werden konnte, bekam ihre Erörte- rung Bedeutung für die definitive Gestalt der Dinge.
Guter nicht achten, nach der Lehr im Evangelio Ecce reliquimus omnia et te secuti sumus. Wie denn Zasius der Referent dieß ganz honisch geredt." Schreiben der sächs. Gesandten vom 20 Juni.
1 Der Frei und Reichsstätte Resolution 20 Junii mündlich fürgetragen; bei Lehmann p. 59.
Zehntes Buch. Fuͤnftes Capitel.
auch deshalb feſt, weil ſo eben nach dem Tode Heuſen- ſtamms ein neuer Erzbiſchof, Daniel Brendel, eintrat, der Rückſicht auf die päpſtliche Confirmation nehmen mußte. Auch die Weltlichen aber gaben nicht nach. Was in den andern Puncten glücklich vermieden worden, geſchah in die- ſem: dem römiſchen König wurden zwei entgegengeſetzte Gut- achten eingereicht.
Die Reichsſtädte, welche noch immer die Nachwehen ihrer Niederlage von 1547 fühlten, zumal da ſie ſich 1552 nicht wieder zu einem gemeinſchaftlichen Intereſſe vereinigt, nahmen an, weſſen ſich die obern Stände verglichen, und ſtimmten bei, daß wegen des Unverglichenen der König an- gegangen werde. 1
Und ſo kam noch einmal unendlich viel auf König Fer- dinand an, in den verglichenen Artikeln auf ſeine Beiſtim- mung, in den unverglichenen auf ſeine Entſcheidung.
Ehe er ſie gab, nahmen die Stände nun auch die an- dern Angelegenheiten von mehr weltlicher Natur vor, Profan- frieden und Kammergericht, wie im Anfang beſchloſſen worden.
Wir haben ihrer ſchon öfter gedacht: erſt jetzt aber, nachdem man über die Grundſätze des religiöſen Friedens einig war und die Reichsgewalt nicht mehr zur Unterdrückung der doch auch auf Reichsſchlüſſen begründeten proteſtantiſchen Einrichtungen gebraucht werden konnte, bekam ihre Erörte- rung Bedeutung für die definitive Geſtalt der Dinge.
Guter nicht achten, nach der Lehr im Evangelio Ecce reliquimus omnia et te secuti sumus. Wie denn Zaſius der Referent dieß ganz honiſch geredt.“ Schreiben der ſaͤchſ. Geſandten vom 20 Juni.
1 Der Frei und Reichsſtaͤtte Reſolution 20 Junii muͤndlich fuͤrgetragen; bei Lehmann p. 59.
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Zehntes Buch. Fuͤnftes Capitel.
auch deshalb feſt, weil ſo eben nach dem Tode Heuſen-
ſtamms ein neuer Erzbiſchof, Daniel Brendel, eintrat, der
Rückſicht auf die päpſtliche Confirmation nehmen mußte.
Auch die Weltlichen aber gaben nicht nach. Was in den
andern Puncten glücklich vermieden worden, geſchah in die-
ſem: dem römiſchen König wurden zwei entgegengeſetzte Gut-
achten eingereicht.
Die Reichsſtädte, welche noch immer die Nachwehen
ihrer Niederlage von 1547 fühlten, zumal da ſie ſich 1552
nicht wieder zu einem gemeinſchaftlichen Intereſſe vereinigt,
nahmen an, weſſen ſich die obern Stände verglichen, und
ſtimmten bei, daß wegen des Unverglichenen der König an-
gegangen werde. 1
Und ſo kam noch einmal unendlich viel auf König Fer-
dinand an, in den verglichenen Artikeln auf ſeine Beiſtim-
mung, in den unverglichenen auf ſeine Entſcheidung.
Ehe er ſie gab, nahmen die Stände nun auch die an-
dern Angelegenheiten von mehr weltlicher Natur vor, Profan-
frieden und Kammergericht, wie im Anfang beſchloſſen worden.
Wir haben ihrer ſchon öfter gedacht: erſt jetzt aber,
nachdem man über die Grundſätze des religiöſen Friedens
einig war und die Reichsgewalt nicht mehr zur Unterdrückung
der doch auch auf Reichsſchlüſſen begründeten proteſtantiſchen
Einrichtungen gebraucht werden konnte, bekam ihre Erörte-
rung Bedeutung für die definitive Geſtalt der Dinge.
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1 Der Frei und Reichsſtaͤtte Reſolution 20 Junii muͤndlich
fuͤrgetragen; bei Lehmann p. 59.
2 Guter nicht achten, nach der Lehr im Evangelio Ecce reliquimus
omnia et te secuti sumus. Wie denn Zaſius der Referent dieß
ganz honiſch geredt.“ Schreiben der ſaͤchſ. Geſandten vom 20 Juni.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 372. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/384>, abgerufen am 23.07.2024.
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