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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Neuntes Buch. Erstes Capitel.
seiner Selbständigkeit erfüllt; Heimbringen, Protestiren war
fast herkömmlich geworden: -- in einem Bunde dagegen,
welcher die Voraussetzung freiwilliger Theilnahme für sich
hatte, waren die Beschlüsse einmüthiger, durchgreifender; we-
nigstens der schwäbische hatte kein Heimbringen gestattet; den
Schlüssen der Bundesräthe zu folgen war ein jeder verpflichtet.

Es liegt am Tage, wie da das Übergewicht der Macht
sich bei weitem eher durchsetzen konnte als im Reiche; der
Kaiser, der mit den östreichischen und niederländischen Land-
schaften beizutreten gedachte, würde den Bund ohne Zweifel
beherrscht haben. Die herkömmliche Autorität des Reichs-
oberhauptes würde durch die Bundesgewalt zu doppelter Ener-
gie gelangt seyn.

Eben darum mußte aber dieser Entwurf doch auch den
größten Widerspruch hervorrufen.

Die Städte bemerkten mit Schrecken, daß sie fortan
an allen Kriegen des Hauses Östreich in obern und nie-
dern Landen würden Theil nehmen müssen; schon die Unko-
sten der Zusammenkünfte würden ihnen lästig fallen, die un-
aufhörlichen Hülfleistungen aber sie zu Grunde richten; ihr
Gewerbe nach den benachbarten Ländern, wie England und
Frankreich, würde sie doppelter Gefahr aussetzen. 1

Die Räthe der Fürsten überlegten, daß sogar die Ter-
ritorialhoheit dadurch in Gefahr gerathen dürfte. Bischöfe,
Grafen und Herrn würden sich von der Regierung des Für-

1 Instruction von Ulm. "Dieweil menigklich unverporgen, wöl-
chermaßen der Kays. und Kon. Mt Erb und andere lender taglichs
von frembden Potentaten angefochten werden;" - - Ks. Mt sey von
den Ständen zu bitten "von diesem Iren beschwerlichen Vorhaben
allergnedigst abzusteen."

Neuntes Buch. Erſtes Capitel.
ſeiner Selbſtändigkeit erfüllt; Heimbringen, Proteſtiren war
faſt herkömmlich geworden: — in einem Bunde dagegen,
welcher die Vorausſetzung freiwilliger Theilnahme für ſich
hatte, waren die Beſchlüſſe einmüthiger, durchgreifender; we-
nigſtens der ſchwäbiſche hatte kein Heimbringen geſtattet; den
Schlüſſen der Bundesräthe zu folgen war ein jeder verpflichtet.

Es liegt am Tage, wie da das Übergewicht der Macht
ſich bei weitem eher durchſetzen konnte als im Reiche; der
Kaiſer, der mit den öſtreichiſchen und niederländiſchen Land-
ſchaften beizutreten gedachte, würde den Bund ohne Zweifel
beherrſcht haben. Die herkömmliche Autorität des Reichs-
oberhauptes würde durch die Bundesgewalt zu doppelter Ener-
gie gelangt ſeyn.

Eben darum mußte aber dieſer Entwurf doch auch den
größten Widerſpruch hervorrufen.

Die Städte bemerkten mit Schrecken, daß ſie fortan
an allen Kriegen des Hauſes Öſtreich in obern und nie-
dern Landen würden Theil nehmen müſſen; ſchon die Unko-
ſten der Zuſammenkünfte würden ihnen läſtig fallen, die un-
aufhörlichen Hülfleiſtungen aber ſie zu Grunde richten; ihr
Gewerbe nach den benachbarten Ländern, wie England und
Frankreich, würde ſie doppelter Gefahr ausſetzen. 1

Die Räthe der Fürſten überlegten, daß ſogar die Ter-
ritorialhoheit dadurch in Gefahr gerathen dürfte. Biſchöfe,
Grafen und Herrn würden ſich von der Regierung des Für-

1 Inſtruction von Ulm. „Dieweil menigklich unverporgen, woͤl-
chermaßen der Kayſ. und Kon. Mt Erb und andere lender taglichs
von frembden Potentaten angefochten werden;“ ‒ ‒ Kſ. Mt ſey von
den Staͤnden zu bitten „von dieſem Iren beſchwerlichen Vorhaben
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[18/0030] Neuntes Buch. Erſtes Capitel. ſeiner Selbſtändigkeit erfüllt; Heimbringen, Proteſtiren war faſt herkömmlich geworden: — in einem Bunde dagegen, welcher die Vorausſetzung freiwilliger Theilnahme für ſich hatte, waren die Beſchlüſſe einmüthiger, durchgreifender; we- nigſtens der ſchwäbiſche hatte kein Heimbringen geſtattet; den Schlüſſen der Bundesräthe zu folgen war ein jeder verpflichtet. Es liegt am Tage, wie da das Übergewicht der Macht ſich bei weitem eher durchſetzen konnte als im Reiche; der Kaiſer, der mit den öſtreichiſchen und niederländiſchen Land- ſchaften beizutreten gedachte, würde den Bund ohne Zweifel beherrſcht haben. Die herkömmliche Autorität des Reichs- oberhauptes würde durch die Bundesgewalt zu doppelter Ener- gie gelangt ſeyn. Eben darum mußte aber dieſer Entwurf doch auch den größten Widerſpruch hervorrufen. Die Städte bemerkten mit Schrecken, daß ſie fortan an allen Kriegen des Hauſes Öſtreich in obern und nie- dern Landen würden Theil nehmen müſſen; ſchon die Unko- ſten der Zuſammenkünfte würden ihnen läſtig fallen, die un- aufhörlichen Hülfleiſtungen aber ſie zu Grunde richten; ihr Gewerbe nach den benachbarten Ländern, wie England und Frankreich, würde ſie doppelter Gefahr ausſetzen. 1 Die Räthe der Fürſten überlegten, daß ſogar die Ter- ritorialhoheit dadurch in Gefahr gerathen dürfte. Biſchöfe, Grafen und Herrn würden ſich von der Regierung des Für- 1 Inſtruction von Ulm. „Dieweil menigklich unverporgen, woͤl- chermaßen der Kayſ. und Kon. Mt Erb und andere lender taglichs von frembden Potentaten angefochten werden;“ ‒ ‒ Kſ. Mt ſey von den Staͤnden zu bitten „von dieſem Iren beſchwerlichen Vorhaben allergnedigſt abzuſteen.“

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/30>, abgerufen am 21.11.2024.