Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.Neuntes Buch. Erstes Capitel. seiner Selbständigkeit erfüllt; Heimbringen, Protestiren warfast herkömmlich geworden: -- in einem Bunde dagegen, welcher die Voraussetzung freiwilliger Theilnahme für sich hatte, waren die Beschlüsse einmüthiger, durchgreifender; we- nigstens der schwäbische hatte kein Heimbringen gestattet; den Schlüssen der Bundesräthe zu folgen war ein jeder verpflichtet. Es liegt am Tage, wie da das Übergewicht der Macht Eben darum mußte aber dieser Entwurf doch auch den Die Städte bemerkten mit Schrecken, daß sie fortan Die Räthe der Fürsten überlegten, daß sogar die Ter- 1 Instruction von Ulm. "Dieweil menigklich unverporgen, wöl-
chermaßen der Kays. und Kon. Mt Erb und andere lender taglichs von frembden Potentaten angefochten werden;" - - Ks. Mt sey von den Ständen zu bitten "von diesem Iren beschwerlichen Vorhaben allergnedigst abzusteen." Neuntes Buch. Erſtes Capitel. ſeiner Selbſtändigkeit erfüllt; Heimbringen, Proteſtiren warfaſt herkömmlich geworden: — in einem Bunde dagegen, welcher die Vorausſetzung freiwilliger Theilnahme für ſich hatte, waren die Beſchlüſſe einmüthiger, durchgreifender; we- nigſtens der ſchwäbiſche hatte kein Heimbringen geſtattet; den Schlüſſen der Bundesräthe zu folgen war ein jeder verpflichtet. Es liegt am Tage, wie da das Übergewicht der Macht Eben darum mußte aber dieſer Entwurf doch auch den Die Städte bemerkten mit Schrecken, daß ſie fortan Die Räthe der Fürſten überlegten, daß ſogar die Ter- 1 Inſtruction von Ulm. „Dieweil menigklich unverporgen, woͤl-
chermaßen der Kayſ. und Kon. Mt Erb und andere lender taglichs von frembden Potentaten angefochten werden;“ ‒ ‒ Kſ. Mt ſey von den Staͤnden zu bitten „von dieſem Iren beſchwerlichen Vorhaben allergnedigſt abzuſteen.“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0030" n="18"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Neuntes Buch. Erſtes Capitel</hi>.</fw><lb/> ſeiner Selbſtändigkeit erfüllt; Heimbringen, Proteſtiren war<lb/> faſt herkömmlich geworden: — in einem Bunde dagegen,<lb/> welcher die Vorausſetzung freiwilliger Theilnahme für ſich<lb/> hatte, waren die Beſchlüſſe einmüthiger, durchgreifender; we-<lb/> nigſtens der ſchwäbiſche hatte kein Heimbringen geſtattet; den<lb/> Schlüſſen der Bundesräthe zu folgen war ein jeder verpflichtet.</p><lb/> <p>Es liegt am Tage, wie da das Übergewicht der Macht<lb/> ſich bei weitem eher durchſetzen konnte als im Reiche; der<lb/> Kaiſer, der mit den öſtreichiſchen und niederländiſchen Land-<lb/> ſchaften beizutreten gedachte, würde den Bund ohne Zweifel<lb/> beherrſcht haben. Die herkömmliche Autorität des Reichs-<lb/> oberhauptes würde durch die Bundesgewalt zu doppelter Ener-<lb/> gie gelangt ſeyn.</p><lb/> <p>Eben darum mußte aber dieſer Entwurf doch auch den<lb/> größten Widerſpruch hervorrufen.</p><lb/> <p>Die Städte bemerkten mit Schrecken, daß ſie fortan<lb/> an allen Kriegen des Hauſes Öſtreich in obern und nie-<lb/> dern Landen würden Theil nehmen müſſen; ſchon die Unko-<lb/> ſten der Zuſammenkünfte würden ihnen läſtig fallen, die un-<lb/> aufhörlichen Hülfleiſtungen aber ſie zu Grunde richten; ihr<lb/> Gewerbe nach den benachbarten Ländern, wie England und<lb/> Frankreich, würde ſie doppelter Gefahr ausſetzen. <note place="foot" n="1">Inſtruction von Ulm. „Dieweil menigklich unverporgen, woͤl-<lb/> chermaßen der Kayſ. und Kon. Mt Erb und andere lender taglichs<lb/> von frembden Potentaten angefochten werden;“ ‒ ‒ Kſ. Mt ſey von<lb/> den Staͤnden zu bitten „von dieſem Iren beſchwerlichen Vorhaben<lb/> allergnedigſt abzuſteen.“</note></p><lb/> <p>Die Räthe der Fürſten überlegten, daß ſogar die Ter-<lb/> ritorialhoheit dadurch in Gefahr gerathen dürfte. Biſchöfe,<lb/> Grafen und Herrn würden ſich von der Regierung des Für-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [18/0030]
Neuntes Buch. Erſtes Capitel.
ſeiner Selbſtändigkeit erfüllt; Heimbringen, Proteſtiren war
faſt herkömmlich geworden: — in einem Bunde dagegen,
welcher die Vorausſetzung freiwilliger Theilnahme für ſich
hatte, waren die Beſchlüſſe einmüthiger, durchgreifender; we-
nigſtens der ſchwäbiſche hatte kein Heimbringen geſtattet; den
Schlüſſen der Bundesräthe zu folgen war ein jeder verpflichtet.
Es liegt am Tage, wie da das Übergewicht der Macht
ſich bei weitem eher durchſetzen konnte als im Reiche; der
Kaiſer, der mit den öſtreichiſchen und niederländiſchen Land-
ſchaften beizutreten gedachte, würde den Bund ohne Zweifel
beherrſcht haben. Die herkömmliche Autorität des Reichs-
oberhauptes würde durch die Bundesgewalt zu doppelter Ener-
gie gelangt ſeyn.
Eben darum mußte aber dieſer Entwurf doch auch den
größten Widerſpruch hervorrufen.
Die Städte bemerkten mit Schrecken, daß ſie fortan
an allen Kriegen des Hauſes Öſtreich in obern und nie-
dern Landen würden Theil nehmen müſſen; ſchon die Unko-
ſten der Zuſammenkünfte würden ihnen läſtig fallen, die un-
aufhörlichen Hülfleiſtungen aber ſie zu Grunde richten; ihr
Gewerbe nach den benachbarten Ländern, wie England und
Frankreich, würde ſie doppelter Gefahr ausſetzen. 1
Die Räthe der Fürſten überlegten, daß ſogar die Ter-
ritorialhoheit dadurch in Gefahr gerathen dürfte. Biſchöfe,
Grafen und Herrn würden ſich von der Regierung des Für-
1 Inſtruction von Ulm. „Dieweil menigklich unverporgen, woͤl-
chermaßen der Kayſ. und Kon. Mt Erb und andere lender taglichs
von frembden Potentaten angefochten werden;“ ‒ ‒ Kſ. Mt ſey von
den Staͤnden zu bitten „von dieſem Iren beſchwerlichen Vorhaben
allergnedigſt abzuſteen.“
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