Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.Siebentes Buch. Zweites Capitel. gesagt, damals durch keine ausdrückliche Verpflichtung ge-bunden. Versichert daß ihr eigner Friede dadurch nicht werde gestört werden, beschlossen sie, Alle in ihren Bund aufzuneh- men die darum nachsuchen und sich der augsburgischen Con- fession gemäß halten würden. Diese Bedingung setzte Jo- hann Friedrich an die Stelle einiger allgemeinen Ausdrücke welche früher vorgeschlagen worden waren. 1 Eher konnte die Frage seyn, ob Denen die den Augs- Das vornehmste Interesse hiebei war nun aber jetzt, so 1 Der erste Entwurf lautete: "daß zur Erweiterung und meh-
rerem Trost alle diejenigen Stände, so itzo angesucht und nachmals darum ansuchen würden, die Gott und sein heiliges Evangelium lau- ter und rein bekennen, Friede liebten und sich als fromme Leute hiel- ten, und sonst mit Ursachen nicht beladen, dadurch man sich ihrer ent- schlagen müßte, in solche christliche Verständniß einzunehmen seyn sollten." Nach der Ankunft des Churfürsten wurde aber die Bedin- gung ausdrücklicher dahin bestimmt, daß die Aufzunehmenden die Augs- burgische Confession bekennen und sich "den andern Einigungsverwand- ten in allen Puncten und Artikeln gemäß halten sollten." Siebentes Buch. Zweites Capitel. geſagt, damals durch keine ausdrückliche Verpflichtung ge-bunden. Verſichert daß ihr eigner Friede dadurch nicht werde geſtört werden, beſchloſſen ſie, Alle in ihren Bund aufzuneh- men die darum nachſuchen und ſich der augsburgiſchen Con- feſſion gemäß halten würden. Dieſe Bedingung ſetzte Jo- hann Friedrich an die Stelle einiger allgemeinen Ausdrücke welche früher vorgeſchlagen worden waren. 1 Eher konnte die Frage ſeyn, ob Denen die den Augs- Das vornehmſte Intereſſe hiebei war nun aber jetzt, ſo 1 Der erſte Entwurf lautete: „daß zur Erweiterung und meh-
rerem Troſt alle diejenigen Staͤnde, ſo itzo angeſucht und nachmals darum anſuchen wuͤrden, die Gott und ſein heiliges Evangelium lau- ter und rein bekennen, Friede liebten und ſich als fromme Leute hiel- ten, und ſonſt mit Urſachen nicht beladen, dadurch man ſich ihrer ent- ſchlagen muͤßte, in ſolche chriſtliche Verſtaͤndniß einzunehmen ſeyn ſollten.“ Nach der Ankunft des Churfuͤrſten wurde aber die Bedin- gung ausdruͤcklicher dahin beſtimmt, daß die Aufzunehmenden die Augs- burgiſche Confeſſion bekennen und ſich „den andern Einigungsverwand- ten in allen Puncten und Artikeln gemaͤß halten ſollten.“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0092" n="80"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Siebentes Buch. Zweites Capitel</hi>.</fw><lb/> geſagt, damals durch keine ausdrückliche Verpflichtung ge-<lb/> bunden. Verſichert daß ihr eigner Friede dadurch nicht werde<lb/> geſtört werden, beſchloſſen ſie, Alle in ihren Bund aufzuneh-<lb/> men die darum nachſuchen und ſich der augsburgiſchen Con-<lb/> feſſion gemäß halten würden. Dieſe Bedingung ſetzte <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118712373">Jo-<lb/> hann Friedrich</persName> an die Stelle einiger allgemeinen Ausdrücke<lb/> welche früher vorgeſchlagen worden waren. <note place="foot" n="1">Der erſte Entwurf lautete: „daß zur Erweiterung und meh-<lb/> rerem Troſt alle diejenigen Staͤnde, ſo itzo angeſucht und nachmals<lb/> darum anſuchen wuͤrden, die Gott und ſein heiliges Evangelium lau-<lb/> ter und rein bekennen, Friede liebten und ſich als fromme Leute hiel-<lb/> ten, und ſonſt mit Urſachen nicht beladen, dadurch man ſich ihrer ent-<lb/> ſchlagen muͤßte, in ſolche chriſtliche Verſtaͤndniß einzunehmen ſeyn<lb/> ſollten.“ Nach der Ankunft des Churfuͤrſten wurde aber die Bedin-<lb/> gung ausdruͤcklicher dahin beſtimmt, daß die Aufzunehmenden die Augs-<lb/> burgiſche Confeſſion bekennen und ſich „den andern Einigungsverwand-<lb/> ten in allen Puncten und Artikeln gemaͤß halten ſollten.“</note></p><lb/> <p>Eher konnte die Frage ſeyn, ob Denen die den Augs-<lb/> burger Abſchied mit unterſchrieben, das Recht zuſtehe ſich davon<lb/> loszuſagen. Sie begründeten ein ſolches auf die ungebühr-<lb/> liche Verzögerung des Conciliums, welches damals verſpro-<lb/> chen worden: — nicht auf immer meinten ſie ſich der Zu-<lb/> geſtändniſſe der alten Reichsabſchiede entäußert zu haben.</p><lb/> <p>Das vornehmſte Intereſſe hiebei war nun aber jetzt, ſo<lb/> gut wie früher, die gemeinſchaftliche Vertheidigung gegen die<lb/> Proceduren des Kammergerichts. Die Verbündeten beſchloſ-<lb/> ſen, die neue Zuſage des Königs demſelben bekannt zu ma-<lb/> chen. Da es aber nach allem was bisher vorgegangen noch<lb/> immer zweifelhaft blieb ob das Gericht darauf Rückſicht neh-<lb/> men würde, ſo kamen ſie überein, wofern daſſelbe dennoch<lb/> zur Acht ſchreite und deren Vollſtreckung veranlaſſe, dieß<lb/> als einen Act der Gewalt zu betrachten und ihm mit Gewalt<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [80/0092]
Siebentes Buch. Zweites Capitel.
geſagt, damals durch keine ausdrückliche Verpflichtung ge-
bunden. Verſichert daß ihr eigner Friede dadurch nicht werde
geſtört werden, beſchloſſen ſie, Alle in ihren Bund aufzuneh-
men die darum nachſuchen und ſich der augsburgiſchen Con-
feſſion gemäß halten würden. Dieſe Bedingung ſetzte Jo-
hann Friedrich an die Stelle einiger allgemeinen Ausdrücke
welche früher vorgeſchlagen worden waren. 1
Eher konnte die Frage ſeyn, ob Denen die den Augs-
burger Abſchied mit unterſchrieben, das Recht zuſtehe ſich davon
loszuſagen. Sie begründeten ein ſolches auf die ungebühr-
liche Verzögerung des Conciliums, welches damals verſpro-
chen worden: — nicht auf immer meinten ſie ſich der Zu-
geſtändniſſe der alten Reichsabſchiede entäußert zu haben.
Das vornehmſte Intereſſe hiebei war nun aber jetzt, ſo
gut wie früher, die gemeinſchaftliche Vertheidigung gegen die
Proceduren des Kammergerichts. Die Verbündeten beſchloſ-
ſen, die neue Zuſage des Königs demſelben bekannt zu ma-
chen. Da es aber nach allem was bisher vorgegangen noch
immer zweifelhaft blieb ob das Gericht darauf Rückſicht neh-
men würde, ſo kamen ſie überein, wofern daſſelbe dennoch
zur Acht ſchreite und deren Vollſtreckung veranlaſſe, dieß
als einen Act der Gewalt zu betrachten und ihm mit Gewalt
1 Der erſte Entwurf lautete: „daß zur Erweiterung und meh-
rerem Troſt alle diejenigen Staͤnde, ſo itzo angeſucht und nachmals
darum anſuchen wuͤrden, die Gott und ſein heiliges Evangelium lau-
ter und rein bekennen, Friede liebten und ſich als fromme Leute hiel-
ten, und ſonſt mit Urſachen nicht beladen, dadurch man ſich ihrer ent-
ſchlagen muͤßte, in ſolche chriſtliche Verſtaͤndniß einzunehmen ſeyn
ſollten.“ Nach der Ankunft des Churfuͤrſten wurde aber die Bedin-
gung ausdruͤcklicher dahin beſtimmt, daß die Aufzunehmenden die Augs-
burgiſche Confeſſion bekennen und ſich „den andern Einigungsverwand-
ten in allen Puncten und Artikeln gemaͤß halten ſollten.“
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