Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.Siebentes Buch. Zweites Capitel. folgen der französischen Politik, vermochten jetzt den König,einen Schritt weiter zu gehn als bisher. Unmöglich ließ sich allein für Augsburg unterhandeln, Indem er, wie früher, Stillstand am Kammergericht Bei dem systematischen stillen Gange, in dem sich die Unverweilt gieng er von Wien nach Schmalkalden, wo 1 Bei Sleidan IX, 546 findet sich ein Bericht, nach welchem
es scheint als sey dieß doch nicht erreicht worden, wie das denn auch in das Werk von Seckendorf und dessen Nachfolger übergegangen ist. Allein die Erklärung die der Churfürst von Sachsen nach sei- ner Rückkehr aus Weimar in Schmalkalden von sich gab, hebt alle Zweifel. Er sagt da: "er habe so viel erlangt, daß Kön. Majestät gnediglich gewilligt von wegen Sr kais Majestät in allen Sachen den Glauben und Religion belangend alsbald einen wirklichen Still- stand an Camer und andern Gerichten zu gebieten und zu verschaf- fen." Der erste Artikel dieser Wiener Abrede setzte den Friedestand fest bis auf ein Concilium: "oder mitler weil am Kammergericht und sonst nicht zu procediren." Läge darin nichts weiter als was in Nürnberg oder Cadan bestimmt worden war, so wäre es gar nichts. Die Auslassung der namentlichen Bezeichnung das ist die erhaltene Concession. Siebentes Buch. Zweites Capitel. folgen der franzöſiſchen Politik, vermochten jetzt den König,einen Schritt weiter zu gehn als bisher. Unmöglich ließ ſich allein für Augsburg unterhandeln, Indem er, wie früher, Stillſtand am Kammergericht Bei dem ſyſtematiſchen ſtillen Gange, in dem ſich die Unverweilt gieng er von Wien nach Schmalkalden, wo 1 Bei Sleidan IX, 546 findet ſich ein Bericht, nach welchem
es ſcheint als ſey dieß doch nicht erreicht worden, wie das denn auch in das Werk von Seckendorf und deſſen Nachfolger uͤbergegangen iſt. Allein die Erklaͤrung die der Churfuͤrſt von Sachſen nach ſei- ner Ruͤckkehr aus Weimar in Schmalkalden von ſich gab, hebt alle Zweifel. Er ſagt da: „er habe ſo viel erlangt, daß Koͤn. Majeſtaͤt gnediglich gewilligt von wegen Sr kaiſ Majeſtaͤt in allen Sachen den Glauben und Religion belangend alsbald einen wirklichen Still- ſtand an Camer und andern Gerichten zu gebieten und zu verſchaf- fen.“ Der erſte Artikel dieſer Wiener Abrede ſetzte den Friedeſtand feſt bis auf ein Concilium: „oder mitler weil am Kammergericht und ſonſt nicht zu procediren.“ Laͤge darin nichts weiter als was in Nuͤrnberg oder Cadan beſtimmt worden war, ſo waͤre es gar nichts. Die Auslaſſung der namentlichen Bezeichnung das iſt die erhaltene Conceſſion. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0090" n="78"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Siebentes Buch. Zweites Capitel</hi>.</fw><lb/> folgen der franzöſiſchen Politik, vermochten jetzt den König,<lb/> einen Schritt weiter zu gehn als bisher.</p><lb/> <p>Unmöglich ließ ſich allein für <placeName>Augsburg</placeName> unterhandeln,<lb/> was als Feindſeligkeit gegen <placeName>Baiern</placeName> hätte ausgelegt werden<lb/> können: der König entſchloß ſich zu einem ganz allgemeinen<lb/> Zugeſtändniß.</p><lb/> <p>Indem er, wie früher, Stillſtand am Kammergericht<lb/> in allen Sachen Glauben und Religion belangend zuſagte,<lb/> ließ er doch — und eben darauf kam es an — die nament-<lb/> liche Aufführung der hiedurch Bevorzugten, worin die ganze<lb/> Beſchränkung des Nürnberger Friedens lag, dießmal weg. <note place="foot" n="1">Bei <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118748440">Sleidan</persName> <hi rendition="#aq">IX</hi>, 546 findet ſich ein Bericht, nach welchem<lb/> es ſcheint als ſey dieß doch nicht erreicht worden, wie das denn auch<lb/> in das Werk von <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118760343">Seckendorf</persName> und deſſen Nachfolger uͤbergegangen<lb/> iſt. Allein die Erklaͤrung die der Churfuͤrſt von <placeName>Sachſen</placeName> nach ſei-<lb/> ner Ruͤckkehr aus <placeName>Weimar</placeName> in <placeName>Schmalkalden</placeName> von ſich gab, hebt alle<lb/> Zweifel. Er ſagt da: „er habe ſo viel erlangt, daß Koͤn. Majeſtaͤt<lb/> gnediglich gewilligt von wegen Sr kaiſ Majeſtaͤt in <hi rendition="#g">allen</hi> Sachen<lb/> den Glauben und Religion belangend alsbald einen wirklichen Still-<lb/> ſtand an Camer und andern Gerichten zu gebieten und zu verſchaf-<lb/> fen.“ Der erſte Artikel dieſer Wiener Abrede ſetzte den Friedeſtand<lb/> feſt bis auf ein Concilium: „oder mitler weil am Kammergericht und<lb/> ſonſt nicht zu procediren.“ Laͤge darin nichts weiter als was in<lb/><placeName>Nuͤrnberg</placeName> oder <placeName>Cadan</placeName> beſtimmt worden war, ſo waͤre es gar nichts.<lb/> Die Auslaſſung der namentlichen Bezeichnung das iſt die erhaltene<lb/> Conceſſion.</note></p><lb/> <p>Bei dem ſyſtematiſchen ſtillen Gange, in dem ſich die<lb/> deutſchen Angelegenheiten vorwärts bewegen, ein nicht zu<lb/> überſehender Schritt. So viel wenigſtens liegt darin, daß<lb/> von Seiten des Königs der Erweiterung des Bundes kein<lb/> ernſtliches Hinderniß entgegengeſtellt werden würde. <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118712373">Johann<lb/> Friedrich</persName> war damit fürs Erſte zufrieden.</p><lb/> <p>Unverweilt gieng er von <placeName>Wien</placeName> nach <placeName>Schmalkalden</placeName>, wo<lb/> eine zahlreiche Verſammlung ſeiner bereits harrte.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [78/0090]
Siebentes Buch. Zweites Capitel.
folgen der franzöſiſchen Politik, vermochten jetzt den König,
einen Schritt weiter zu gehn als bisher.
Unmöglich ließ ſich allein für Augsburg unterhandeln,
was als Feindſeligkeit gegen Baiern hätte ausgelegt werden
können: der König entſchloß ſich zu einem ganz allgemeinen
Zugeſtändniß.
Indem er, wie früher, Stillſtand am Kammergericht
in allen Sachen Glauben und Religion belangend zuſagte,
ließ er doch — und eben darauf kam es an — die nament-
liche Aufführung der hiedurch Bevorzugten, worin die ganze
Beſchränkung des Nürnberger Friedens lag, dießmal weg. 1
Bei dem ſyſtematiſchen ſtillen Gange, in dem ſich die
deutſchen Angelegenheiten vorwärts bewegen, ein nicht zu
überſehender Schritt. So viel wenigſtens liegt darin, daß
von Seiten des Königs der Erweiterung des Bundes kein
ernſtliches Hinderniß entgegengeſtellt werden würde. Johann
Friedrich war damit fürs Erſte zufrieden.
Unverweilt gieng er von Wien nach Schmalkalden, wo
eine zahlreiche Verſammlung ſeiner bereits harrte.
1 Bei Sleidan IX, 546 findet ſich ein Bericht, nach welchem
es ſcheint als ſey dieß doch nicht erreicht worden, wie das denn auch
in das Werk von Seckendorf und deſſen Nachfolger uͤbergegangen
iſt. Allein die Erklaͤrung die der Churfuͤrſt von Sachſen nach ſei-
ner Ruͤckkehr aus Weimar in Schmalkalden von ſich gab, hebt alle
Zweifel. Er ſagt da: „er habe ſo viel erlangt, daß Koͤn. Majeſtaͤt
gnediglich gewilligt von wegen Sr kaiſ Majeſtaͤt in allen Sachen
den Glauben und Religion belangend alsbald einen wirklichen Still-
ſtand an Camer und andern Gerichten zu gebieten und zu verſchaf-
fen.“ Der erſte Artikel dieſer Wiener Abrede ſetzte den Friedeſtand
feſt bis auf ein Concilium: „oder mitler weil am Kammergericht und
ſonſt nicht zu procediren.“ Laͤge darin nichts weiter als was in
Nuͤrnberg oder Cadan beſtimmt worden war, ſo waͤre es gar nichts.
Die Auslaſſung der namentlichen Bezeichnung das iſt die erhaltene
Conceſſion.
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