Vormundschaft über ihren unmündigen Sohn auch die Lei- tung der Regierung an die Fürstin gelangte. Die Stimmung des Landes kam der ihren entgegen. Es war den Einwoh- nern ganz recht, wenn sie die erledigten Stellen allenthalben mit evangelischen Predigern besetzte; unter ihrem Einfluß tra- ten die größeren Städte, Münden, Hameln über; endlich er- klärte die gesammte Landschaft sich dazu geneigt. 1 Hierauf konnte eine Kirchenordnung verkündigt werden die in vielen Stücken eine Copie der brandenburgischen ist, und in der sich die Herzogin ausdrücklich auf den Vorgang ihres Bru- ders Joachim bezieht.
Von allen Fürsten aus dem brandenburgischen Hause war nun nur noch ein einziger, Erzbischof Albrecht, dem al- ten Glauben getreu.
Bei ihm selbst, dem Primas von Germanien, Cardinal der römischen Kirche, ältestem Gegner Luthers und der Pro- testanten, der die Idee des rechtlichen Krieges vielleicht zuerst gefaßt, wenigstens sehr hartnäckig festgehalten, ließ sich nach so vielen Jahren des Verdrusses und der Erbitterung auf keinen Rücktritt von dem alten Systeme hoffen. Eine andre Frage aber war es, ob er nach dem Umschwung der Dinge in Sachsen und dem Abfall seines Neffen seine norddeut- schen Unterthanen von dem Bekenntniß der Meinungen die sie längst gefaßt, noch ferner werde abhalten können. Schon trat hie und da ein ganz unerträglicher Zustand ein. In Neuhaldensleben z. B., wo man der Gemeinde ihren evan- gelischen Pfarrer, den sie als einen frommen ehrliebenden
1 "Gottes Wort mit uns anzunehmen und dabei pleiben." So versichert das der Ordnung voranstehende Edict. (SchlegelII, 147.)
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Reform. in Calenberg, dem Erzſtift Magdeburg.
Vormundſchaft über ihren unmündigen Sohn auch die Lei- tung der Regierung an die Fürſtin gelangte. Die Stimmung des Landes kam der ihren entgegen. Es war den Einwoh- nern ganz recht, wenn ſie die erledigten Stellen allenthalben mit evangeliſchen Predigern beſetzte; unter ihrem Einfluß tra- ten die größeren Städte, Münden, Hameln über; endlich er- klärte die geſammte Landſchaft ſich dazu geneigt. 1 Hierauf konnte eine Kirchenordnung verkündigt werden die in vielen Stücken eine Copie der brandenburgiſchen iſt, und in der ſich die Herzogin ausdrücklich auf den Vorgang ihres Bru- ders Joachim bezieht.
Von allen Fürſten aus dem brandenburgiſchen Hauſe war nun nur noch ein einziger, Erzbiſchof Albrecht, dem al- ten Glauben getreu.
Bei ihm ſelbſt, dem Primas von Germanien, Cardinal der römiſchen Kirche, älteſtem Gegner Luthers und der Pro- teſtanten, der die Idee des rechtlichen Krieges vielleicht zuerſt gefaßt, wenigſtens ſehr hartnäckig feſtgehalten, ließ ſich nach ſo vielen Jahren des Verdruſſes und der Erbitterung auf keinen Rücktritt von dem alten Syſteme hoffen. Eine andre Frage aber war es, ob er nach dem Umſchwung der Dinge in Sachſen und dem Abfall ſeines Neffen ſeine norddeut- ſchen Unterthanen von dem Bekenntniß der Meinungen die ſie längſt gefaßt, noch ferner werde abhalten können. Schon trat hie und da ein ganz unerträglicher Zuſtand ein. In Neuhaldensleben z. B., wo man der Gemeinde ihren evan- geliſchen Pfarrer, den ſie als einen frommen ehrliebenden
1 „Gottes Wort mit uns anzunehmen und dabei pleiben.“ So verſichert das der Ordnung voranſtehende Edict. (SchlegelII, 147.)
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Reform. in Calenberg, dem Erzſtift Magdeburg.
Vormundſchaft über ihren unmündigen Sohn auch die Lei-
tung der Regierung an die Fürſtin gelangte. Die Stimmung
des Landes kam der ihren entgegen. Es war den Einwoh-
nern ganz recht, wenn ſie die erledigten Stellen allenthalben
mit evangeliſchen Predigern beſetzte; unter ihrem Einfluß tra-
ten die größeren Städte, Münden, Hameln über; endlich er-
klärte die geſammte Landſchaft ſich dazu geneigt. 1 Hierauf
konnte eine Kirchenordnung verkündigt werden die in vielen
Stücken eine Copie der brandenburgiſchen iſt, und in der
ſich die Herzogin ausdrücklich auf den Vorgang ihres Bru-
ders Joachim bezieht.
Von allen Fürſten aus dem brandenburgiſchen Hauſe
war nun nur noch ein einziger, Erzbiſchof Albrecht, dem al-
ten Glauben getreu.
Bei ihm ſelbſt, dem Primas von Germanien, Cardinal
der römiſchen Kirche, älteſtem Gegner Luthers und der Pro-
teſtanten, der die Idee des rechtlichen Krieges vielleicht zuerſt
gefaßt, wenigſtens ſehr hartnäckig feſtgehalten, ließ ſich nach
ſo vielen Jahren des Verdruſſes und der Erbitterung auf
keinen Rücktritt von dem alten Syſteme hoffen. Eine andre
Frage aber war es, ob er nach dem Umſchwung der Dinge
in Sachſen und dem Abfall ſeines Neffen ſeine norddeut-
ſchen Unterthanen von dem Bekenntniß der Meinungen die
ſie längſt gefaßt, noch ferner werde abhalten können. Schon
trat hie und da ein ganz unerträglicher Zuſtand ein. In
Neuhaldensleben z. B., wo man der Gemeinde ihren evan-
geliſchen Pfarrer, den ſie als einen frommen ehrliebenden
1 „Gottes Wort mit uns anzunehmen und dabei pleiben.“
So verſichert das der Ordnung voranſtehende Edict. (Schlegel II, 147.)
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/175>, abgerufen am 25.07.2024.
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