Auf dem nächsten Landtag, im März 1540, sah man daß die Stände mit ihrem Fürsten einverstanden waren. Die Ritterschaft begnügte sich mit der Versicherung, daß in den geistlichen Stiftungen keine unbillige, die Ehre Gottes schmä- lernde Neuerung vorgenommen werden sollte: eine Zusage, durch welche der Fürst doch nur wenig beschränkt wurde. Besonders die Jungfrauenklöster scheinen ihr und den Städ- ten am Herzen gelegen zu haben. 1 Den Städten ward das Patronat der Kirchen und Schulen bestätigt, in so fern sie sich der neuen Ordnung gemäß halten würden. Die Universität empfieng zunächst die reiche Carthause bei Frank- furt an der Oder, die schon beinahe ganz verödet war: zwar mit Widerspruch des letzten Priors, der den Churfürsten über- haupt nicht als seinen Herrn anerkennen wollte; aber mit Beistimmung des Bischofs von Lebus. 2 Indem die Klö- ster fielen, erhielten sich die Bischöfe. Georg von Blumen- thal zu Lebus ward durch die Zuweisung einer größeren Zahl von Vasallen in Ergebenheit gehalten: 3 nach wie vor fin- den wir ihn in gesandtschaftlichen Geschäften gebraucht. Eher zeigte Busso von Alvensleben zu Havelberg Regungen von Widersetzlichkeit: am Ende hat aber auch er nachgegeben:
1 "Was die Clöster belanget, wollen die beiden stende gebe- ten haben, die Armen Jungfrauenkloster gnedigst zu bedenken und sie nicht nott leiden dorfen, an oren unterhalt, essen und trinken, cleidung und anders belangend." (Fragment der Landtags-Acten.)
2 Der Churfürst sagt in seiner Antwort auf die Klage des Carthäusers, von seinem Vorschlag die Verwaltung der Carthause der Universität zu überlassen: "Welchen Vorschlag ich sammt dem Ordinario des orts und meiner Landschaft mit gutem Bedacht erwo- gen und beratschlagt." (Berl. A.)
Auf dem nächſten Landtag, im März 1540, ſah man daß die Stände mit ihrem Fürſten einverſtanden waren. Die Ritterſchaft begnügte ſich mit der Verſicherung, daß in den geiſtlichen Stiftungen keine unbillige, die Ehre Gottes ſchmä- lernde Neuerung vorgenommen werden ſollte: eine Zuſage, durch welche der Fürſt doch nur wenig beſchränkt wurde. Beſonders die Jungfrauenklöſter ſcheinen ihr und den Städ- ten am Herzen gelegen zu haben. 1 Den Städten ward das Patronat der Kirchen und Schulen beſtätigt, in ſo fern ſie ſich der neuen Ordnung gemäß halten würden. Die Univerſität empfieng zunächſt die reiche Carthauſe bei Frank- furt an der Oder, die ſchon beinahe ganz verödet war: zwar mit Widerſpruch des letzten Priors, der den Churfürſten über- haupt nicht als ſeinen Herrn anerkennen wollte; aber mit Beiſtimmung des Biſchofs von Lebus. 2 Indem die Klö- ſter fielen, erhielten ſich die Biſchöfe. Georg von Blumen- thal zu Lebus ward durch die Zuweiſung einer größeren Zahl von Vaſallen in Ergebenheit gehalten: 3 nach wie vor fin- den wir ihn in geſandtſchaftlichen Geſchäften gebraucht. Eher zeigte Buſſo von Alvensleben zu Havelberg Regungen von Widerſetzlichkeit: am Ende hat aber auch er nachgegeben:
1 „Was die Cloͤſter belanget, wollen die beiden ſtende gebe- ten haben, die Armen Jungfrauenkloſter gnedigſt zu bedenken und ſie nicht nott leiden dorfen, an oren unterhalt, eſſen und trinken, cleidung und anders belangend.“ (Fragment der Landtags-Acten.)
2 Der Churfuͤrſt ſagt in ſeiner Antwort auf die Klage des Carthaͤuſers, von ſeinem Vorſchlag die Verwaltung der Carthauſe der Univerſitaͤt zu uͤberlaſſen: „Welchen Vorſchlag ich ſammt dem Ordinario des orts und meiner Landſchaft mit gutem Bedacht erwo- gen und beratſchlagt.“ (Berl. A.)
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[159/0171]
Reformation in der Mark Brandenburg.
Auf dem nächſten Landtag, im März 1540, ſah man
daß die Stände mit ihrem Fürſten einverſtanden waren. Die
Ritterſchaft begnügte ſich mit der Verſicherung, daß in den
geiſtlichen Stiftungen keine unbillige, die Ehre Gottes ſchmä-
lernde Neuerung vorgenommen werden ſollte: eine Zuſage,
durch welche der Fürſt doch nur wenig beſchränkt wurde.
Beſonders die Jungfrauenklöſter ſcheinen ihr und den Städ-
ten am Herzen gelegen zu haben. 1 Den Städten ward
das Patronat der Kirchen und Schulen beſtätigt, in ſo fern
ſie ſich der neuen Ordnung gemäß halten würden. Die
Univerſität empfieng zunächſt die reiche Carthauſe bei Frank-
furt an der Oder, die ſchon beinahe ganz verödet war: zwar
mit Widerſpruch des letzten Priors, der den Churfürſten über-
haupt nicht als ſeinen Herrn anerkennen wollte; aber mit
Beiſtimmung des Biſchofs von Lebus. 2 Indem die Klö-
ſter fielen, erhielten ſich die Biſchöfe. Georg von Blumen-
thal zu Lebus ward durch die Zuweiſung einer größeren Zahl
von Vaſallen in Ergebenheit gehalten: 3 nach wie vor fin-
den wir ihn in geſandtſchaftlichen Geſchäften gebraucht. Eher
zeigte Buſſo von Alvensleben zu Havelberg Regungen von
Widerſetzlichkeit: am Ende hat aber auch er nachgegeben:
1 „Was die Cloͤſter belanget, wollen die beiden ſtende gebe-
ten haben, die Armen Jungfrauenkloſter gnedigſt zu bedenken und ſie
nicht nott leiden dorfen, an oren unterhalt, eſſen und trinken, cleidung
und anders belangend.“ (Fragment der Landtags-Acten.)
2 Der Churfuͤrſt ſagt in ſeiner Antwort auf die Klage des
Carthaͤuſers, von ſeinem Vorſchlag die Verwaltung der Carthauſe
der Univerſitaͤt zu uͤberlaſſen: „Welchen Vorſchlag ich ſammt dem
Ordinario des orts und meiner Landſchaft mit gutem Bedacht erwo-
gen und beratſchlagt.“ (Berl. A.)
3 Wolbruͤck Geſchichte von Lebus II, 310.
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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/171>, abgerufen am 25.07.2024.
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